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Set of flashcards Details
Flashcards | 108 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 21.07.2021 / 20.02.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210721_diverse_fragen_schemas
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VergüV - EInflussfaktoren auf Wesentlichkeit
> Grundatz: Gesamtheitliche Vergütungen als Bezugsgrösse
> Prozentsatz (i.d.R. 5%)
> sepsrate Wesentlichkeitsgrenzen pro Kateogrie (VR, GL etc.) möglich
> Einflussfaktoren für %
- Komplexität des Vergütungssystems
- Ausbaugrad des IKS
- festgestellte Prüfdifferenzen in den Vorjahren
- Grad der Offenlegung von Vergütungselementen & Erläuterungen
> auf eine Toleranzwesentlichkeit kann verzichtet werden (da sowie hohe Aufmerksamkei bei Nutzer)
VergüV - Berichterstattung
> an GV (Kann theoreitsich modizifiiert werden)
> bei Abweichungen zuerst Information an VR, anschliessend auch GV (wenn nciht geändert)
> keine Empfehlung durch RS (da keine Genehmigung durch GV)
> kein separater UB (jedoch integrieren in normalen UB bei Feststellungen)
Inhalt
- Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung
- Angaben zur Unabhängigkeit (mittel Bemerkung "Einhaltung der Verhaltensanforderungen")
- Angaben zur Person (inkl. fachlicher Befähigung), welche die Revision geleitet hat
VergüV - über was stimmt GV ab?
über die Vergütungen selbst, nicht über den Vergütungsbericht! (VegüV Art. 2 Ziff. 4)
Prospektive Abstimmung
- Genehmigung der Vergütungen im voraus
- inkl. Pauschalgenehmigungen für variable Vergütungen und solche an (mögliche) neue Mitglieder
- Übergangsrechnung bei grösseren Abweichungen
- Erläuterung über die Verwendung der im Voraus bewilligten Gelder
Retrospektive Abstimmung
- Bewilligung nach Ablauf des Berichtsjahrs
- Traktandum muss mit Vergütungsbericht übereinstimmen
VegüV - Gliederungsvorschriften
> keine Gliederungsvorschriften
> AUSNAHME: gesonderter Ausweis für neue GL-Mitglieder (VegüV Art. 14 Abs. 3 Ziff. 4)
> Falls Aufschlüsselung dennoch erfolgt - Raster gemäss Art. 14 Abs. 2 als Hilfestellung
3 Haupthandlungen im Rahmen des revidierten GiG
- Durchführung Lohngleichheitsanalyse nach wissenschaftlicher & rechtskonformen Methodem im gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum (bis 30. Juni 2021)
- formelle Überprüfung der Analyse durch unabhängige Stelle (darf RS sein, Mindestanforderung Revisor)
- Information an Arbeitnehmer und ggf Aktionäre (börsenkotiert)
Wesentliche Prüfpunkte bei der GiG-Lohngleichheitsanalyse
- Analyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt
- es liegt Nachweis vor, wonach diese nach einer wissenschafltichen & rechtskonformen Methode durchgeführt wurde (Logib als Standardtool)
- Alle Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst
- Lohnbestandteile wurden vollständig efasst
- erforderliche Daten, einschliesslich persönlicher & arbeitsplatzbezogener Merkmale, wurden vollstädnig erfasst
> Berichtsurteil mit negativer Zusicherung ((un-)eingeschränkt oder verneinend)
GiG - wer ist betroffen
> alle Betriebe (unabhängig von Rechtsform) die anfangs des Jahres 100 MA oder hatten (unabhängig von Anstellugngs-%)
> Konzerne können nicht betroffen sein (keine eigene Rechtspersönlichkeit)
> Lernende kommen nicht in Statistik
> Wiederholung nach 4 Jahren, wenn Ungleichheiten festgestellt wurden (ausser MA Anzahl fällt unter 100)
GiG - Methodik (nach Logib)
> Definition Referenzmonat (anteilsmässig Bonus etc.
> alle MA (ausser Lehrlinge etc.) auch inkl. GL & VR
> Lohn nicht definiert im Gesetz, aber gem. BV alle Entgelte (auch Sozialabgaben), jedoch keine eigentlichen Renten
> Inkludierte Paramter
- Geschlecht
- potenteille Erwerbsjahre (Alter - Anzahlung Ausbildungsjahre)
- Dienstjahre beim Arbeigeber
- abgeschlosse höchste Ausbildung
- betriebliches Kompetenzenniveau
- berufliche Stellung (Verantwortung)
> Gesetz präzisiert nicht wann i.o. und wann nicht - Praxis 5% Abweichung tolierierbar
PS 240 - 2 Arten von dolosen Handlungen
- Manipulation der RGL
- Vermögensschädigung
Basierend auf Absicht (DOLOSE HANDLUNG) oder Unabsicht (Irrtürmern)
PS 240 - Prüfungshandlungen zur Risikoidentifikation
- Befragung Mngt (Beurteilung des Mngt, Prozesse, Berichterstattung an VR, Kommunikation MA, Kenntnisse von vermuteten, vorliegendenden oder behaupteteten dol. Hand
- Befragung Interne Revision (wenn vorhanden)
- Befragung VR (wenn nicht alle in Mngt eingebunden) - inkl. Protokolle & Sitzungsteilnahme
- Hinweise aus analytischer PH
- Beurteilung ob eine oder mehrere Risikofaktiren auf dolose Handlungen hindeuten
- Definition als Bedeutsames Risiko (Insb. Erlöserfassung), wenn Hinweise
PS 240 - Zwingende PH zur Reaktion (Allgemein & Spezifisch)
Allgemein
- Zuordnung MA im Prüfteam
- ALlgemeine Überlegung hinsichtlich potentieller Doloser Handlungen
- EoU
- Analyti. PH am Ende der Prüfung
- Einholung VE (Mngt - wenn nötig VR)
- Prüfung auf Aussageebene
Spezifisch (Override of Control)
- Beurteilung Estimates
- SUT
- JET
Spezifisch (Erlöserfassung)
- aussagebezoge analytische PH
- Einholung Kundenbestätigungen
- Befragung (auch Verkaufs-MA etc.)
- Prüfung Periodenabgrenzung
- Durchführung von Funktionsprüfungen
- persönliche Anwesenheit Abschlussprüfer
PS 240 - Risikofaktoren (Dreieck)
- Anreiz / Druck
- Gelgenheit
- Innere Einstellung
> Grösse, Komplexität & Eigentümerstruktur haben dabei grossen Einfluss auf die Risikofaktoren
PS 240 - Indikatoren für zu prüfende JET Einträge
- nicht zusammenhängende, ungewöhnliche oder selten verwendete Konten
- von Personen vorgenommmen, die typischerweise keine Buchungen vornehmen
- zum Ende des Geschäftsjahres oder nachträgliche Abschlussbuchungen - mit wenig Text
- vor/während Abschlussaufstellung vorgenommen, ohne Kontonummer
- runde Zahlen
GwG (PS 950) - Pflichten des Händlers
- Identifizierung der Vertragspartei
- Feststellung der wirtschaftlichen berechtigten Person
- zusätzliche Abklärungepflichten bei Ungewöhnlichkeit/Anzeichen auf GwG
- Dokumentation (Sorgfalts- und Meldepflicht)
- Meldepflicht bei Verdacht auf GwG
- Wahl einer Revisionsstelle zur Prüfung der Einhaltung der GwG Pflichten
GwG Revisionsstelle - Generell zu beachten
- Auftrag nach PS 950 (separater Auftrag)
- Mindestens Revisor (unahängig von Rechtsfrom bzw. sonstiger Prüfpflicht)
- Unabhängigkeit muss gegeben sein - stat. RS kann, muss aber nicht, Prüfung durchführen
- Wahl durch oberstes Leistungsorgan (keine Eintragung in Register oder ählniches)
- Subsidiäre Meldepflicht an MROS bei Verstoss
Prüfinhalt
- gibt es Sachverhalte, aus denen geschlossen werden muss, dass die Liste der erhaltenen Barzahlungen des Prüfungszeitraums nicht vollständig ist
- für die aufgeführten Barzahlungen die Sorgfalts- und Meldepflichten gemäss GwG Art. 8a und Art. 9 Abs. 1 eingehalten wurden.
GwG Revisionsstelle - Prüfungsdurchführung
- Prüfungsplanung (Prüfstrategie, Analyse, IKS/IT Verständnis, Erstellung Risikoanalyse & Prüfprogramm)
- Risikoanalyse (bestehend aus inhärenten Risiken & Kontrollrisiken = Nettorisiko)
- Prüfprogramm (wie Risikoanalyse schrifltihch festzuhalten)
- Begrenzte Sicherheite über Vollständigkeit der "Liste von erhlatenen Barzahlungen" durch analytische PH
- Hinreichende Sicherheit betreffend Einhaltung Sorgfalts- und Meldepflicht (analytische PH & Funktionsprüfung)
- Begrenzte Sicherheit über Ordnungsmässigkeit der RGL (sofern nicht statutarische RS)
PS 315 - Pflicht PH's bei Risikobeurteilung
- Befragung Mngt und weitere Personen
- analytische PH
- Beobachtung & Inaugenscheinnahme/Einsichtnahme
PS 315 - Riskobeurteilungsprozess der Einheit (Steps)
- Identifizierung von Geschäftsrisiken, die für RGL relevant
- Einschätzung der Bedeutsamkeit der Risiken
- Beurteilung über Eintrittswahrscheinlichkeit
- Entscheid über Massnahmen, um Risiken zu begegnen
PS 315 - Dokumentationsmindestinhalt
- Besprechung im Prüfteam
- besonder wichtige Elemente des gewonnenen Verständnisses (Risiken, IKS, Informationsquellen sowie Ergebnisse aus PH's für Risikoidentifikation
- identizierte & beurteile Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
- die identifizierten Risiken und damit verbundene Kontrollen
PS 315 - Prüfaussagen zu "Arten von Geschäftsvorfällen"
- Eintritt
- Vollständigkeit
- Genauigkeit
- Periodenabgrenzung
- Kontozuordnung
PS 315 - Prüfaussagen zu "Kontensalden am Abschlussstichtag"
- Vorhandensein
- Rechte & Verpflichtungen
- Vollständigkeit
- Bewertung & Zuordnung
PS 315 - Prüfaussagen zu "Abschlussangaben & Darstellung"
- Eintritt sowie Rechte & Verpflichtungen
- Vollständigkeit
- Ausweis & Verständlichkeit
- Genauigkeit & Bewertung
PS 540 - PH's zur Risikobeurteilung
Verständnis von folgenden Punkten als Grundlage erhalten:
- Anforderungen des Regelwerkes
- Art & Weise wie das Mngt solche Ereignisse feststellt
- Art & Weise wie das Mngt Werte ermittelt (Methode, Kontrollen, Sachverständige, zugrundeliegende Annahmen, Änderung ggü. PY, wie werden neue Auswirkungen beurteilt/implementiert)
PS 540 - PH's zur Reakton auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
Allgemein
- Bewertungsmethode geeignet
- Vom Management getroffene Annahmen vertretbar
Speziell für bedeutsame Risiken (aussagebezogene PH) - hinsichtlich Schätzunsicherheit
- wie das Mngt alternative Annahmen oder Ergeignisse berücksichtigt hat
- ob die vom Mngt getroffenen bedeutsamen Annahmen vertretbar sind
- die Absicht des Mngt bestimmte Vorgehensweisen zu verfolgen und deren Fähigkeit, diese umzusetzen
Definitionskriterien Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
- Identifizierbarkeit
- Verfügungsmacht beim UN
- künftiger wirtschaftlicher Nutzen
Ansatzkriterien Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
- wahrscheinlichkeit, dass künftiger wirtschaftlicher Nutze ndem UN zufliesst
- AHK müssen verlässlich ermittelt werden
Voraussetzungen (kumulativ) für Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38
- Technische Realisierbarkeit
- Abischt zur Fertgstellung (inkl. Nutzung oder Verkauf)
- Fähigkeit zur Nutzung oder Verkauf
- Nachweis der Art des Nutzenzuflusses
- Verfügbarkeit technischer & Finanzieller Ressorucen, um die Entwicklung fertig zu stellen
- Fähigkeit der verlässlichen Messung der zuordnenbaren Kosten
Ansatzkriterien nach OR
Aktiven bzw. Passiven müssen bilanziert werden, wenn:
- über sie verfügt werden kann
- Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss wahrscheinlich ist
- Wert verlässlich geschätzt werden kann
OR Art. 959