Kaufvertrag

Milena Heiniger

Milena Heiniger


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Flashcards 19
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 30.04.2021 / 24.10.2024
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Unterschied Speziesware & Gattungsware (Fahrniskauf)

Speziesware: 

- Einzelstück

- Nicht austauschbar

- z.B. Original-Gemälde

 

Gattungsware:

- In grosser Menge vorhanden

- Austausch- / Ersetzbar

- z.B. Nahrungsmittel, Zeitschriften

Nutzen und Gefahr

Art. 185 OR 

- Gefahr: Risiko, wenn der Sache durch Zufall einen Schaden widerfährt, z.B Diebstahl

- Nutzen: Recht auf Erträge, die die Sache abwirft

 

Übergang: 

Speziesware: Vertragsabschluss

Gattungsware:

Platzkauf (Ware wird abgeholt): Klare Übertragung an den Käufer

Distanzkauf: Beim Versand

Erfüllungsort

- Art. 74 OR

- Wer einen anderen Erfüllungsort haben will, muss nach Art. 189 OR die Transportkosten bezahlen.

Grundstückkauf

- Öffentliche Beurkundung nach Art. 216 Abs. 1 OR

- Eigentumsübertragung nach Vertragsbeurkundung mit Eintrag ins Grundbuch (Art. 656 Abs 1. ZGB)

Verzug

Verzug:

- Art. 214 OR

- 30 Tage Zahlungsfrist 

- Zug um Zug (Beide Vertragsparteien verpflichten sich die Leistung gleichzeitig zu erfüllen) -> wenn der Käufer die Ware bei Erhalt nicht bezahlt

- Zug um Zug & Vorauszahlungsgeschäften kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten (Art. 214 Abs. 1 und 2 OR) -> z.B. Einkauf in der Migros ohne Portmonnaie.

 

Annahmeverzug (Wenn der Verkäufer die Ware liefert, der Käufer diese aber nicht annimmt):

- Art 91 und 92 OR

 

Leistungsverzug des Verkäufers:

- Art 190 und 102 ff. OR beim gewöhnlichen kaufmännischen Verkehr

- Verzicht auf Leistung + Schadenersatz / Klage auf Leistung

Sachmangel

1. Ankunft der Ware

2. Prüfung der Ware & Reklamation & Aufbewahrung (Art. 201 Abs. 1 OR)

3.  Mängel sofort rügen (Art. 201 Abs 2. OR)

4. Ware zurückgeben (Wandelung) / Rabatt geben lassen (Minderung) (Art. 205 Abs. 1 OR) / Bei Gattungswaren kann eine Ersatzleistung beansprucht werden gem. Art. 206 Abs. OR)

Konsumkreditgesetz (KKG)

- CHF 500 - 80'000.-

- Betrag ü. 3'000 muss der IKO gemeldet werden, damit sicher der Schuldner nicht bei mehreren Kreditgeber verschulden kann (Art. 23 ff. KKG)

- Qualifizierte Schriftlichkeit

- Leasingverträge bei vorzeitiger Auflösung

- Jahreszins 10-15% da der Kredit ohne Sicherheit gewährleistet wird, (Art. 14 KKG)

- Kreditfähigkeitsprüfung

- Laufeit 3 Jahre

- Rücktrittsrecht innert. 14 Tagen nach Vertragserhalt (Art. 16. Abs 1. KKG)

Schuldenverzug

Mahngeschäft

- Kein Erfüllungszeitpunkt

- Der Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt

 

Spezialgeschäft

- Einzelhandelbetrieb der nur 1 Sortiment anbietet

 

Verfalltagsgeschäft

- klarer Erfüllungstermin -> z.B. Mietzinsen

- kann BIS zu diesem Termin geleistet werden.

 

Kaufmännischer Verkehr

- die Ware wird weiterverkauft

 

Fixgeschäft

- vereinbarter Termin -> nach diesem Termin, wird die Ware nicht mehr benötigt. z.B. Hochzeitstorte

- muss genau an diesem Tag geliefert werden

Voraussetzungen für den Kauf

Gegenseitige Willensäusserung (ausdrücklich oder stillschweigend)

Rücktrittsmöglichkeit

Verzichtserklärung nur möglich, vor dem Antrag also bevor die Bestellung antrifft.

Handlungsfähigkeiten

Handlungsfähigkeit

- 18 und urteilsfähig

Beschränkte Handlungsfähigkeit

- uterilsfähig aber unter 18

HandlungsUNfähigkeit

- nicht urteilsfähig

- z.B 2 Jahre alt, behindert

Geschäfte

Mahngeschäft

- Kein Erfüllungszeitpunkt

- Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt

 

Spezialgeschäft

- Einzelhandelbetrieb der nur auf 1 Sortiment spezialisiert ist.

 

Verfalltagsgeschäft

- klarer Erfüllungszeitpunkt

- Kann bis zu diesem Zeitpunkt geliefert werden

- z.B Mietzinsen

 

Kaufmännischer Verkehr

- Man verkauft die Ware weiter

 

- Fixgeschäft

- vereinbarter Termin, nach diesem Zeitpunkt braucht man die Ware nicht mehr

- z.B Hochzeitstorte

- muss genau an diesem Tag geliefert werden

Verbindlich & unverbindlich

verbindlich

- fast jedes Angebot ist verbindlich

- Schaufenster, Präsentation mit Preisangabe

- Telefongespräch

 

unverbindlich

- Prospekt

- Inserat

- Katalog sofern steht

- Preislisten

wesentlicher & unwesentlicher Irrtum

Wesentlicher Irrtum

- etwas das offensichtlich falsch ist

- z.B ist das neu Iphone mit 140 anstatt 1400 angeschrieben

 

Unwesentlicher Irrtum

- etwas, das der Kunde nicht feststellen kann

- Kleidungsstück, das mit 500 anstatt 600,- angeschrieben ist.

Mängelrüge

Ersatzlieferung: Andere Ware also Umtausch

Ersatzminderung: Preissenkung

Wandelung: Auflösung des Vertrages

Widerrufsrecht

- 14 Tage

- Mündliche Bestellung: Keine Absage möglich

- Brier: Telefonische Absage möglich

Verjährungsfristen

- max 10 Jahre

- Busse 1 Jahr

- Versicherung 2 Jahre

-  Arzt, Lohn, Detailhandel und Mietzins 5 Jahre
 

Hol, Bring und Schickschulden

Holschuld

- Man muss die Ware holen

 

Bringschuld

- Man muss das Geld bringen

 

Schickschuld

- Man muss die Ware nach Hause schicken

Priavates und Öffentliches Recht

Privat

- Rechte zwischen Privatpersonen also normale Bürger

- Zwischen 2 natürliche / juristische Personen

- OR / ZGB

 

Öffentliche Recht

- umfasst die Rechte zwischen Bürger und Staat
Strafrecht, Prozessrecht, Steuerrecht