STV, NIV, NEV, WV
Fragen zu STV. NIV, NEV, WV
Fragen zu STV. NIV, NEV, WV
Fichier Détails
Cartes-fiches | 56 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 13.03.2021 / 10.11.2021 |
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Was regelt die NIV?
Regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten und die Kontrolle an Niederspannungsinstallationen.
(NIV Art. 1)
Welche Kapitel kennt die NIV?
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2: Bewilligung für Installationsarbeiten
Kapitel 3: Ausführen von Installationsarbeiten
Kapitel 4: Installationskontrolle
Kapitel 5: Gebühren, Strafbestimmungen
Kapitel 6: Schlussbestimmung
Was Regel die NIV?
Regel die Voraussetzungen für die Arbeiten und die Kontrolle an Niederspannungsinstallationen.
(NIV Art. 1)
Welche Kapitel kennt die NIV?
- Allgemeine Bestimmungen
- Bewilligung für Installationsarbeiten
- Ausführung von Installationsarbeiten
- Installationskontrolle
- Gebühren, Strafbestimmungen
- Schlussbestimmungen
Für welche Installation gilt die NIV?
50VAC - 1000VAC
120VDC - 1500VDC
Gelten auch für Installationen grösser 1000VAC und 1500VDC die aus Niederspannunginstallationen gespiesen werden.
(NIV Art. 1)
Für Installationen im Kleinstrombereich, gelten nur die Allgemeinen Bedingungen.
Wer kann Abweichungen von der NIV bewilligen?
Eidg. Departement für UVEK (Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation), oder in weniger bedeutenden Fällen das ESTI.
(NIV Art. 1)
Für welche Installationen gilt die NIV nicht?
- Bahnspezifische elektrische Einrichtung. (Eisenbahn, Seilbahn)
- Öffentliche Beleuchtung
(NIV Art. 1)
Was sind elektrische Installationen?
- Hausinstallationen
- Installationen die aus einer Hausinstallation gespiesen werden
- Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Berbindung zum öffentlichen Netz
- Stromverteilende oder stromverbrauchende Installationen (Tunnel, Tankanlagen, Campingplätze, Baustellen, ......)
- Klassifizierte Bauten und Anlagen des Militärs
- Zivilschutzbauten
- Ortsfeste Erzeugnisse oder provisorische Installationen
- Inst. auf Schiffen
(NIV Art. 2)
Was sind die Grundlegenden Anforderungen der NIV an elektrische Installationen?
Elektrisch Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik (NIN) erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Inst. dürfen weder Personen noch Sachen gefährden.
(NIV Art. 3)
Was sagen die NIV bezüglich Vermeidung von Störungen?
Elektrische Installationen und störungsgefährdete elektische Installationen müssen so erstellt werde, dass sie den bestimmungsgemässen Gebrauch von anderen elektrischen Anlagen nicht unzumutbar stören. Zusätliche die EMV und die NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) einhalten.
(NIV Art. 4)
Was für Pflichten hat der Eigentümer von elektrischen Anlagen?
- Anlagen müssen den Artikeln 3 und 4 entsprechen.
- Er muss auf verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen
- Technische Unterlagen und SINA währen einer Kontrollperiode aufbewahren.
- Mängel beheben lassen.
(NIV Art. 5)
Wer braucht eine Installationsbewilligung?
Wer elektrisch Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt.
(NIV Art. 6)
Wann erhält eine natürliche Person eine Installationsbewilligung?
Wenn sie fachkundig ist.
(NIV Art. 7)
Wie kann man die Fachkundigkeit erlangen?
- Fachkundig ist eine Person, welche die Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat.
- Fachkundige Person ist im Weiteren auch, wer drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist, eine Praxisprüfung bestanden hat und:
- ein eigenössisches Fähigkeitszeugnis "Elektroinstallateur EFZ" und ein Diplom einer Fachhochschule (FH) in der Energie-/Elektrotechnik (Bachlor oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt;
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines dem Elektroinstallateur EFZ nahe verwandten Berufes oder die Maturität und ein Diplom einer eidgenössischen technischen Hochschule oder FH in der Energie-/Elektrotechnik (Bachlor oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer HF oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt; oder
- ein eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung, HFP) eines dem Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten nahe verwandten Berufes besitzt.
(NIV Art. 8)
Wann erhält eine juristische Person die Installationsbewilligung?
Betriebe erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
- sie eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (fachkundiger Leiter);
- der Ausbildungsstand der fachkundigen Person und der in der Installationsbewilligung aufgeführten Personen dem neusten Stand der Technik entspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist; und
- sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschrieften dieser Verordnung einhalten.
Zweigniederlassungen von Betrieben nach Absatz 1 brauchen keine eigene allgemeine Installationsbewilligung.
(NIV Art. 9)
Darf ein Betrieb eine fachkundige Person im Teilzeitarbeitsverhältnis einstellen, wenn diese für die Installationsbewilligung notwendig ist?
Beschäftigt ein Betrieb den fachkundigen Leiter in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, so wir die allgemeine Installationsbewilligung nur erteilt, wenn:
- dessen Beschäftigungsgrad mindestens 40% beträgt;
- dessen Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entspricht; und
- er insgesamt nicht mehr als zwei Betriebe betreut.
(NIV Art. 9)
Wieviel Installationspersonal darf unter einer fachkundiger Person arbeiten oder betreut werden?
- Betriebe müssen pro 20 in der Installation beschäftigte Personen mindestens einen fachkundigen Leiter vollzeitlich beschäftigen.
- Beschäftigt ein Betrieb mehr als 20 Personen in der Installation, so kann er einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter höchstens dtei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1 unterstellen, die ihrerseits zusätzlich höchstens je 10 Personen beaufsichtigen dürfen.
- Zweigniederlassungen müssen wie der Betrieb die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Sie können sich nach Absatz 2 organisieren.
(NIV Art. 10)
Das heisst Maximal 50 Personen pro fachkundige Person.
Fachkundig = max. 20 angestellet davon 3 kontrollberechtigt
1 kontrollberechtgter = 10 angestellet
20 + 10 + 10 + 10 = 50
Wie gross kann ein Betrieb werden, der die Betriebsorganisation voll ausreitz?
17 + (3x10) = 50 MA
(NIV Art. 10)
Was kann gemacht werden, wenn in einem Betrieb vorübergehend keine fachkundige Person die Aufsicht wahrnehmen kann?
Wenn im Betrieb mindestens ein SIBE oder Kontrolleur oder Betriebselektriker arbeitet, kann eine Ersartzbewilligung erteilt werden.
(NIV Art. 11)
Wie lange kann eine Ersatzbewilligung gültig sein?
6 Monate und 6 Monate verlängern, ergibt max. 1 Jahr
(NIV Art. 11)
Gibt es verschiedene Installationsbewilligungen?
Ja (NIV Kapitel 2, Anschnitt 2 und 3)
Welche verschiedenen Installationsbewilligungen kennt die NIV?
- Allgemeine Installationsbewilligung
- Für innerbetriebliche Installationsbewilligung (Betriebselektriker) (NIV Art. 13)
- Für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Lift, PVA, ...) (NIV Art. 14)
- Für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (FUST) (Art. 15)
Wer erteilt die Installationsbewilligungen?
(NIV Art. 6)
Was sind die Voraussetzungen für das erlangen einer innerbetrieblichen Installationsbewilligung?
- Fähigkeitszeugnis als Elektroinstallateur und 3 Jahre Praxis
- Fähigkeit eines verwandten Berufes und 5 Jahre Praxis
- Betribselektrikerprüfung
(NIV Art. 13)
Für welche Arbeiten ist ein Betriebselektriker berechtigt?
- Unterhaltsarbeiten und Beseitigung von Störungen;
- Änderungen der Installation nach einem Bezügerstromunterbrecher oder einer Überstromschutzeinrichtung für Endstromkreise;
- Installationsarbeiten nach der Netztrennstelle bei temporären Installationen wie auf Baustellen und Märkten oder in Zirkus- und Schaustellerbetrieben.
(NIV Art. 13)
Wird ein Betriebselektrischer von jemandem betreut?
Der Inhaber der Bewilligung sorgt dafür, dass:
d. die berufsbegleitenden fachlichen Betreuung der Person nach Buchstabe a durch eine akkreditierte Inspektionsstelle ununterbrochen gewährleistet ist.
(NIV Art. 13)
Welche Voraussetzung müssen für die Bewilligung für installationsarbeiten an besonderen Anlagen erfüllt werden?
a. die Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen (Art. 13 Abs.1) erfüllen und drei Jahren praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des Inspektorats bestanden hat; oder
b. eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfung bestanden haben und drei Jahre praktische Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des Inspektorars ebenfalls bestanden hat.
(NIV Art. 14)
Für welche Arbeiten ist eine Person mit einer Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen berechtigt?
Die Bewilligung berechtigt zu den in ihr aufgeführten Installationsarbeiten.
(NIV Art. 14)
Welche Normen müssen elektrische Betriebsmittel entsprechen?
NEV Art. 11
Grundsatz
Wer ein elektrisches Erzeugnis mit dem freiwilligen Sicherheitszeichen (Art. 16) in Verkehr bringen will, braucht eine Bewilligung der Kontrollstelle. Siehe auch NIN 5.1.1.2.2 (Betriebsmittel) Die Betriebsmittel müssen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV SR 734.26) und den gültigen einschlägigen Normen entsprechen. Betriebsmittel, welche mit dem schweizerischen Sicherheitszeichen oder einem gleichwertigen Zeichen gekennzeichnet sind, erfüllen die Anforderungen.
Wie lauten die 5 Sicherheitsregeln und in welcher Verordnung oder Norm sind sie aufgeführt?
NIV
Vor Beginn der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss die Arbeitsstelle nach den folgenden fünf Sicherheitsregeln vorbereitet werden: (Die 5 Sicherheitsregeln)
- freischalten und allseitiges trennen;
- gegen Wiedereinschalten sichern;
- auf Spannungslosigkeit prüfen;
- erden und kurzschliessen;
- gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Anschlussbewilligung erfüllt werden?
Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten Betriebsangehörige einsetzt, die:
a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen (Art. 13 Abs. 1) erfüllen; oder
b. eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfungen bestanden haben.
(NIV Art. 15)
Für welche Arbeiten ist eine Person mit einer Anschlussbewilligung berechtigt?
Diese Bewilligung berechtigt zum Anschliessen und Auswechseln von den in ihr aufgeführten fest anzuschliessenden oder fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen.
(NIV Art. 15)
Wer ist noch für das Anschliessen von Geräten bei Reperatur- und Servicearbeiten berechtigt?
Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service und Reperaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit im Betrieb oder bei einer qualifizierten Ausbildungstätte absolviert haben. Die Arbeiten sind mit einer Kontrolle der ausgeführten Arbeiten abzuschliessen. Das Ergebnis dieser Kontrolle ist zu dokumentieren.
(NIV Art. 15)
Für welche Tätigkeiten an elektrischen Installationen wird keine Bewilligung benötigt?
Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8, kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 sowie Elektroinstallateure EFZ für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräume.
Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
a. einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen in von ihnen bewohnten Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an eiphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30mA Nennauslösestrom installieren;
b. Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.
Wer ist berechtigt Arbeiten unter Spannung auszuführen?
An elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektroinstallateur EFZ oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechend den neuesten Erkenntnissen spezielle ausgebildet und ausgerüstet sein.
Für Arbeiten an elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, sind immer zwei Personen einzusetzen. Eine von diesen ist als verantwortlich zu bestimmen.
(NIV Art. 22)
Wann ist eine Installationsanzeige zu erstellen?
Die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung und diejenigen einer Ersatzbewilligung müssen sämtliche Installationsarbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin, aus deren Niederspannungsverteilnetz die elektrische Installation mit Energie versorgt wird, melden.
Keine Meldung muss erstattet werden, wenn:
a. die Installationsarbeiten weniger als vier Stunden dauern (Kleininstallationen); und
b. die Arbeiten zu einer Leistungsänderung führen, die insgesamt weniger als 3,6 kVA beträgt.
(NIV Art. 23)
Wann ist die Erstprüfung zu erstellen und ist diese zu protokollieren?
Vor der Inbetriebnahmen einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.
(NIV Art. 24)
Wann und von wem ist die Schlusskontrolle durchzuführen?
Vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle wird durchgeführt:
a. von einer fachkundigen Person nach Artikel 8 oder einer kontrollberechtigten Person nach Artikel 27 Absatz 1; oder
b. bei einer Installation, an der gemeinsam mehrere Betriebe mit je einem fachkundigen Leiter zusammengearbeitet haben: von der Person, die vom Eigentümer der Installation als für die Gesamtheit der Installation veranwortlich bestimm wurde.
Als Übergabe gilt der Zeitpunkt ab dem ein Teil oder eine ganze elektrische Installation bestimmungsgemäss genutzt wird.
Die Personen, welche die Schlusskontrolle durchführen, haben die Ergebnisse dieser Kontrolle in einem Sicherheitsnachweis (Art. 37) festzuhalten.
(NIV Art. 24)
Gibt es Arbeiten an elektrischen Installationen, bei denen nur die Erstprüfung ausreichend ist?
Der Sicherheitsnachweis ist vom Inhaber der allgemeinen Installationsbewilligung oder der Ersatzbewilligung dem Eigentümer zu übergeben. Für Arbeiten nach Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a genügt das Protokoll der Erstprüfung.
(NIV Art. 24)
Müssen Installateure mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung auch eine Installationsanzeige erstellen?
Installationsarbeiten im Rahmen von eingeschränkten Installationsbewilligungen müssen vor der Ausführung der Netzbetreiberin, aus deren Niederspannungsverteilnetz die Installation mit Energie versorgt wird, gemeldet werden.
(NIV Art. 25)