STV, NIV, NEV, WV
Fragen zu STV. NIV, NEV, WV
Fragen zu STV. NIV, NEV, WV
Set of flashcards Details
Flashcards | 56 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 13.03.2021 / 10.11.2021 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210313_stv_niv_nev_wv
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Welche Kontrollorgane gibt es?
- die unabhängigen Kontrollorgane;
- die akkreditierten Inspektionsstellen;
- die Netzbetreiberinnen;
- das Inspektorat.
(NIV Art. 26)
Wann wird einer natürlichen Person die Kontrollbewilligung erteilt?
Die Kontrollbewilligung wir einer Person erteilt, die in eigener Verantwortung Installationskontrollen durchführt, wenn:
a. sie fachkundig ist (Art. 8) oder die Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit bestanden hat;
b. ihr Ausbildungsstand dem neusten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist;
c. die internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand sind;
d. sie über geeignete und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte verfügt.
(NIV Art. 27)
Wann wird einer juristischen Person die Kontrollberechtigung erteilt?
Die Kontrollbewilligung wird einem Betrieb erteilt, wenn:
a. er für die Kontrolle eine Person mit einer Ausbildung nach Absatz 1 (kontrollberechtigte Person) einsetzt;
b. der Ausbildungsstand der kontrollberechtigten Person dem neusten Stand der Technik enspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist;
c. die internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit auf dem neustem Stand und für das Kontrollpersonal zugänglich sind;
d. die geeigneten und kalibrierten Mess- und Kontrollgeräte vorhanden sind.
(NIV Art. 27)
Wer ist für die Durchführung einer Abnahmekontrolle verantwortlich?
Die unabhängige Kontrollorgane und die akkreditierten Inspektoratstellen führen im Auftrag der Eigentümer von elektrischen Installationen technische Kontrollen durch und stellen die entsprechenden Sicherheitsnachweise aus.
(NIV Art. 32)
Welche Aufgaben muss der Netzbetreiber erfüllen?
- Die Netzbetreiberinnen überwachen den Eingang der Sicherheitsnachweise für die elektrischen Installationen, die aus ihren Niederspannungsverteilnetzen versorgt werden, soweit diese Überwachung nicht nach Artikel 34 Absatz 3 dem Inspektorat obliegt.
- Sie prüfen die Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit und ordnen gegebenenfalls die Massnahmen an, die zur Behebung der Mängel erforderlich sind.
- Sie bewahren die Sicherheitsnachweise bis zur Beendigung der nächsten periodischen Kontrolle auf.
- Sie führen ein Verzeichnis der von ihnen versorgten elektrischen Installation; darin sind einzutragen:
a. Ort und Eigentümer der Installation;
b. die Kontrollperioden;
c. jede Kontrolle (Art, Datum, Kontrollperson, Ergebnis);
d. allfällige Anordnungen nach Artikel 38;
e. der Name des Installateurs;
f. allfällige Anordnungen betreffen die Mängelbehebung.
- Sie informieren das Inspektorat, wenn sie feststellen, dass Inhaber von Installationsbewilligungen oder Kontrollbewilligungen ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzen oder dass Installationsarbeiten oder Installationskontrollen ohne Bewilligung ausgeführt werden.
(NIV Art. 33)
Welche Aufgaben muss das Inspektorat erfüllen?
- Das Inspektorat beaufsichtigt die übrigen Kontrollorgane, die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung sowie einer Ersatzbewilligung. Es unterstützt die übrigen Kontrollorgane in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle und kann die dafür notwendigen Massnahmen anordnen.
- Es kontrolliert die elektrischen Installationen, die werder von einem unabhängigen Kontrollorgan noch von einer akkreditierten Inspektionsstellen kontrolliert werden.
- Soweit die Durchführung technischer Kontrollen von elektrischen Installationen nach Artikel 32 Absatz 2 akkreditierten Inspektionsstellen übertragen worden ist, überwach das Inspektorat den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit. Artikel 33 Absätze 3 und 4 gelten sinngemäss.
- Es kann einem Eigentümer von Installationen auf dessen Antrag die Führung und Überwachung eines Verzeichnisses über den Eingang der Sciherheitsnachweise übertragen.
- Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften dieser Verordnung entspricht.
(NIV Art. 34)
Muss bei einer PVA auf einem Wohnungsbau nach der Erstellung eine Abnahmekontrolle durchgeführt werden?
Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine Energieerzeugungsanlage nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz oder eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren gemäss Anhang, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle. Er reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin, oder bei Installationen nach Artikel 32 Absatz 2, dem Inspektorat ein.
(NIV Art. 35)
Wer fordert für die periodische Kontrolle auf?
- Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrischen Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.
- Das Inspektorat fordert die Eigentümer von Spezialinstallationen nach Anhang Ziffer 1 und die Eigentümer von Energieerzeugungsanlagen nach Artikel 35 Absatz 2 mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.
(NIV Art. 36)
Kann die Frist für die periodische Kontrolle verlänger werden?
Die Frist kann bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelgten Kontrollperiode verlänger werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nich innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergibt die Netzbetreiberin dem Inspektorat die Durchsetzung der periodischen Kontrolle.
(NIV Art. 36)
Was muss auf dem SINA alles erhalten sein?
Der Sicherheitsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a. Adresse der Installation und des Eigentümers;
b. Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten;
c. Kontrollperiode;
d. Name und Adresse des Installateurs;
e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Artikel 24;
f. Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen nach Artikel 35 Absatz 3 und periodischen Kontrollen nach Artikel 36.
(NIV Art. 37)
Wer muss den Sicherheitsnachweis unterzeichnen?
Der Sicherheitsnachweis muss unterzeichnet werden:
a. von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben; und
b. von einer der kontollberechtigten Personen, welche in der Installationsbewilligung aufgeführt sind.
(NIV Art. 37)
Wann darf eine Stichprobenprüfung durchgeführt werden?
Das Inspektorat und die Netzbetreiberinnen kontrollieren elektrische Installationen mit Stichproben und wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen. Sie könne hierfür andere Kontrollorgane beiziehen.
(NIV Art. 39)
Kann eine Stichprobenprüfung einem Eigentümer einer Anlage verrechnet werden?
Die Kosten der Stichprobenkontrollen sind vom Eigentümer der Installation zu tragen, wenn Mängel an der Installation festgestellt werden. Ist die Installation mängelfrei, so geht die Stichprobenkontrolle zu Lasten derjenigen Stelle, welche sie angeordnet hat.
(NIV Art. 39)
In welcher Frist müssen, die bei einer Kontrolle festgestellten Mängel, behoben werden?
- Mängel, die Personen oder Sachen gefährden können, müssen unverzüglich behoben werden. Besteht eine unmittelbare und erhebliche Gefahr, unterbricht das Kontrollorgan die Stromzufuhr zum personen- oder sachgefährdenden Installationsteil sofort.
- Die Netzbetreiberinnen oder das Inspektorat setzen für die Behebung von Mängeln, die im Rahmen der Überprüfung des Sicherheitsnachweises oder bei Stichprobenkontrollen festgestellt werden, eine angemessene Frist.
(NIV Art. 40)
Welche Kontrollperioden muss für Installationen Nullung Schema III eingetragen werden?
Der Kontrolle alle fünf Jahre unterliegen:
Die elektrische Installationen oder Installtionsteile nach Nullung Schema III, solange diese nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind.
Muss nach einer Handänderung bezüglch Elektroinstallationskontrolle etwas unternommen werden?
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
(NIV Anhang Kontrollperioden 2.3.11)