SSK 1 - Kontrollfragen
Ausbildungskurse SSK I der Schweizerischen Steuerkonferenz (Ausbildungsjahr 2020, Steuerrecht 2019)
Ausbildungskurse SSK I der Schweizerischen Steuerkonferenz (Ausbildungsjahr 2020, Steuerrecht 2019)
Set of flashcards Details
Flashcards | 131 |
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Students | 63 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 25.02.2021 / 10.07.2025 |
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Modul 6 - juristischen Personen
Welche Abschreibungsmethoden kennen Sie?
Degressive Abschreibungsmethode: Die steuerlich zulässige Abschreibung wird in Prozenten vom Buchwert berechnet. Lineare Abschreibungsmethode: Die steuerlich zulässige Abschreibung bemisst sich in Prozenten vom ursprünglichen Anschaffungswert.
Modul 6 - juristischen Personen
Sind Vorjahresverluste zeitlich unbeschränkt verrechenbar?
Die Summe der Vorjahresverluste wird als Verlustvortrag bezeichnet. Bei der direkten Bundessteuer können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangehenden Geschäftsjahre vom Reingewinn abgezogen werden, sofern sie früher noch nicht geltend gemacht werden konnten.
Modul 6 - juristischen Personen
Was verstehen Sie unter dem Begriff „wirtschaftliche Doppelbelastung“?
Die Kapitalgesellschaft entrichtet auf ihrem Gewinn bereits die Gewinnsteuer. Bei den Beteiligungsinhabern wird der erzielte Vermögensertrag mit der Einkommenssteuer erfasst. Dadurch werden die von den Gesellschaften ausgeschütteten Gewinne zweimal besteuert. Man spricht von der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Warum braucht es ein interkantonales und ein internationales Steuerrecht?
Das Doppelbesteuerungsrecht im interkantonalen Bereich beinhaltet sämtliche Rechtsquellen, welche die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Kantone bezwecken. Es umfasst sowohl das interkantonale Doppelbesteuerungsrecht des Bundes als auch die einseitigen Massnahmen der Kantone zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im interkantonalen Verhältnis
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Wann liegt eine interkantonale Doppelbesteuerung vor?
Eine interkantonale Doppelbesteuerung liegt vor, wenn
- mehrere Kantone
- beim gleichen Steuersubjekt
- das gleiche Steuerobjekt
- in der gleichen Bemessungsperiode
- mit einer gleichen oder ähnlichen Steuer erfassen
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Mit welchen zwei Methoden kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwei Methoden:
- Anrechnungsmethode
Die Anrechnungsmethode ist im internationalen Steuerrecht üblich. Bei dieser Methode wird ein Steuerobjekt durch zwei Staaten besteuert. Der Ansässigkeitsstaat rechnet die im anderen Staat bezahlte Steuer auf die geschuldete Steuer an. - Befreiungsmethode
Im interkantonalen Steuerrecht kommt die unbedingte Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt zur Anwendung. Ein Kanton verzichtet auf die Besteuerung eines bestimmten Objekts und überlässt die Besteuerung dem anderen Kanton. Unbedingt bedeutet, dass der verzichtende Kanton auch dann auf die Besteuerung verzichten muss, wenn der berechtigte Kanton das Objekt nicht besteuert (Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Kantone für die Satzbestimmung das gesamte Einkommen bzw. Vermögen des Steuerpflichtigen berücksichtigen.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Welche Steuerdomizile kennen Sie?
Es wird zwischen Haupt- und Nebensteuerdomizilen unterschieden. Das Hauptsteuerdomizil ist der Ort, an dem eine Person unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dieses befindet sich bei natürlichen Personen am steuerrechtlichen Wohnsitz. Das Nebensteuerdomizil ist der Ort, an dem eine Person beschränkt steuerpflichtig ist. Bei natürlichen Personen begründet Grundeigentum und Geschäftsort ausserhalb des Kantons des Hauptsteuerdomizils ein Spezialsteuerdomizil. Ein sekundäres Steuerdomizil wird durch eine Betriebsstätte begründet.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Wie werden die verschiedenen Einkünfte den einzelnen Kantonen zugeteilt?
Die Zuteilungsnormen, auch Kollisionsnormen genannt, regeln, welchem Kanton das Besteuerungsrecht zusteht.
Hauptsteuerdomizil:
- unselbständige Erwerbstätigkeit
- Vermögensertrag bewegliches Vermögen
- übriges Einkommen
Nebensteuerdomizil:
- Liegenschaften und deren Erträge (wenn nicht am Haupsteuerdomizil gelegen)
Erbschaft / Schenkung immer dort wo der Erblasser wohnhaft war. Wenn es sich aber um unbewegliches Vermögen handelt, wird dies wiederum dort besteuert, wo es liegt.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Wie werden die Schuldzinsen und Schulden verlegt?
Schuldzinsen und Schulden (Privat- und Geschäftsvermögen) werden im Verhältnis der Aktiven proportional auf die Kantone aufgeteilt. Ein Überschuss (Schuldzinsenanteil > steuerbaren Vermögensertrag) wird auf die übrigen Kantone verteilt.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Wie kann sich ein Steuerpflichtiger gegen eine interkantonale Doppelbesteuerung wehren?
Es kann auch bei einer interkantonalen Doppelbesteuerung erst nach Vorliegen eines letztinstanzlichen kantonalen Entscheides eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Damit ist die Doppelbesteuerungsbeschwerde möglich, sobald in einem der involvierten Kantone ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid ergangen ist.
Bei bereits rechtskräftiger Veranlagung in einem Kanton muss bei der späteren Veranlagung des anderen Kantons der kantonale Instanzenzug zuerst ausgeschöpft werden, selbst wenn diese zweite Veranlagung vom Steuerpflichtigen als richtig erachtet wird. Bei der Beschwerde ans Bundesgericht muss zudem auch die Veranlagung des ersten Kantons angefochten werden!
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Was regelt der Methodenartikel in den DBA?
Der Methodenartikel in den DBA regelt, wie die Vertragsstaaten die Doppelbesteuerung zu vermeiden haben und dient als Massnahme zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Die Schweiz wendet in den DBA grundsätzlich die unbedingte Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt an.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Welche Personen werden durch ein DBA geschützt?
Gemäss Artikel 1 OECD-MA findet das Abkommen nur auf Personen Anwendung, welche in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Gemäss Artikel 4 OECD-MA ist eine Person in demjenigen Staat ansässig, in dem sie unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Modul 8 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Wie kann sich ein Steuerpflichtiger gegen eine ungerechtfertigte internationale Doppelbesteuerung wehren?
Bei einer dem DBA widersprechenden Doppelbesteuerung stehen dem Steuerpflichtigen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um sich dagegen zur Wehr zu setzen:
- Anfechtung der Veranlagung mit den innerstaatlichen Rechtsmitteln gemäss nationalem Recht
Die Bestimmungen der DBA müssen von den Behörden von Amtes wegen angewendet werden. Als übergeordnetes Recht gehen diese Bestimmungen dem DBG und den kantonalen Steuergesetzen vor. - Verständigungsverfahren
Das Verfahren wird auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. Die beteiligten Behörden werden in diesem Verfahren versuchen, eine Lösung zu finden.
Modul 9 - Quellensteuer
Wer ist der Steuerpflichtige bei der Quellensteuer?
Es werden zwei Gruppen von quellenbesteuerten Personen unterschieden: Die Ersteren begründen in der Schweiz ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, die Zweiten sind im Inland aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit nur beschränkt steuerpflichtig.
Modul 9 - Quellensteuer
Nennen Sie Gründe, warum die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung erhoben wird?
- sichere Form der Erhebung
- praktischer Umgang
- administrative Vereinfachung
Modul 9 - Quellensteuer
Welche Pflichten hat der Schuldner der steuerbaren Leistung?
- SSL muss Sitz in der Schweiz haben
- die geschuldete Steuer zurückbehalten
- eine Aufstellung oder Bestätigung über den Steuerabzug ausstellen
- Ablieferung der Quellensteuer und die Abrechnung mit den Steuerbehörden
- haftet er für die Entrichtung der Quellensteuer
- (erhält eine Bezugsprovision für die Entrichtung)
Modul 9 - Quellensteuer
Wann wird die Veranlagung an der Quelle durch eine ordentliche Veranlagung ergänzt?
Die ordentliche Veranlagung bleibt vorbehalten (unter Beibehaltung des Quellensteuerabzugs auf dem Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit), wenn:
- Selbständigkeit
- bewegliches oder unbewegliches Vermögen
- Lotteriegewinne
- Kapitalleistungen aus Vorsorge
Modul 9 - Quellensteuer
Wann wird die Veranlagung an der Quelle durch eine ordentliche Veranlagung ersetzt?
Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) für das gesamte Einkommen und Vermögen des Steuerpflichtigen wird durchgeführt, sobald das an der Quelle besteuerte Erwerbseinkommen einen Betrag von CHF 120'000 überschreitet. Auch in den Folgejahren wird auf jeden Fall auch eine NOV vorgenommen.
Modul 9 - Quellensteuer
Was ist Gegenstand der Besteuerung an der Quelle?
Die Bruttoeinkünfte werden als Grundlage für die Berechnung der Quellensteuer herangezogen. Sämtliche Einkünfte aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit sind steuerbar. Dies umfasst auch die Nebeneinkünfte, die Naturalleistungen und die Ersatzeinkünfte.
Modul 9 - Quellensteuer
Wann muss von der Veranlagung an der Quelle zur ordentlichen Veranlagung gewechselt werden?
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für den Wechsel vom Quellensteuer- zum ordentlichen Veranlagungs- und Bezugsverfahren:
- Erhalt der Niederlassungsbewilligung "C"
- Heirat mit einem Schweizer Bürger oder mit einem ausländischen Bürger mit Niederlassungsbewilligung "C"
- allenfalls Spezialfälle nach kantonaler Praxis
- Erhalt einer vollen AHV/IV-Rente
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Was ist Gegenstand der Verrechnungssteuer?
- Ertrag aus beweglichem Kapitalvermögen
- Lotteriegewinnen
- Versicherungsleistungen
Voraussetzung für die Erhebung der Verrechnungssteuer ist, dass der Schuldner der Erträge oder Leistungen Inländer ist.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist der inländische Schuldner der steuerbaren Leistung.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Auf welche Arten kann die Verrechnungssteuerpflicht erfüllt werden?
- Steuerentrichtung
Der SSL berechnet selber die VST und deklariert sie auf dem dafür bestimmten Formular. (Selbstveranlagung) - Meldung
Beim Meldeverfahren wird die Erhebung der Steuer an der Quelle durch eine Meldung des Steuerpflichtigen an die ESTV ersetzt. Mit dieser Meldung wird die Besteuerung der ausgerichteten Leistung im Rahmen der direkten Steuern sichergestellt.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Wer ist Steuerträger?
Steuerträger der Verrechnungssteuer ist der Leistungsempfänger. Die Überwälzung der Steuer vom Schuldner der steuerbaren Leistung auf den Leistungsempfänger ist zwingend vorzunehmen.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Was passiert, wenn das Steuersubjekt dem Leistungsempfänger eine Bruttoleistung ausrichtet?
Hat die Überwälzung nicht stattgefunden und hat der Schuldner der steuerbaren Leistung diese zu 100% dem Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Verrechnungssteuer wird infolgedessen auf einem entsprechend höheren Bruttobetrag berechnet und dem Steuerschuldner die Steuerlast übertragen:
Die A AG hat ihren Aktionären 1'000 Gratisaktien zu nominal CHF 100 pro Aktie abgegeben. Die A AG muss nun die VST von CHF 35'000 an die ESTV überweisen. Die Aktionäre erhalten also nur eine Dividende von CHF 65'000. Wird aber trotzdem die volle Dividende ausgeschüttet, also die CHF 100'000, muss der Aktionär diese als Nettoleistung deklarieren. Die A AG hat also nun nicht mehr die 35% auf den zuvor CHF 100'000 zu entrichten, sondern es erfolgt eine Aufrechnung der zusätlichen Leistung.
CHF 100'000 = 65%
CHF 153'846 = 100% davon neu 35% --> CHF 53'846
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Welche Steuersätze für die Verrechnungssteuer kennen Sie?
- 35% auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen
- 15% auf Leibrenten und Pensionen
- 8% auf sonstigen Versicherungsleistungen
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Wer kann die Verrechnungssteuer bei den kantonalen Steuerbehörden zurückverlangen?
Vollständige Rückerstattung:
- wenn in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig
- bei Fälligkeit persönlich nutzungsberechtigt
- ordnungsgemässe Deklaration
- keine Umgehung der VST
Teilweise Rückerstattung:
- bei Personen mit Sitz im Ausland, wenn DBA vorhanden ist
keine Rückerstattung:
- bei Nichtdeklaration
- bei nicht fristgerechtem Antrag
- bei Umgehungder VST
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Wann ist der Rückerstattungsanspruch verwirkt?
Der Rückerstattungsanspruch verwirkt nur, wenn die Umgehung unter Vorsatz getätigt wurde (er deklariert bewusst den falschen Betrag oder sogar gar nicht).
Wenn die Umgehung aber fahrlässig getätigt wurde, und dies im Veranlagungs- oder Nachsteuerverfahren bemerkt wird, hat er weiterhin einen Anspruch auf die Rückerstattung. Beispielsweise deklariert der Steuerpflichtige die Aktien mit den Dividenden, hat aber aus Versehen die falschen Zahlen angegeben.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Wie lange kann ein Rückerstattungsanspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht worden ist, gestellt wird.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Bei welcher Behörde und in welcher Form ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf Rückerstattung der Steuer ist mit der kantonalens Steuererklärung einzureichen, und zwar in dem Kanton, in dem der Berechtigte am Ende des Kalenderjahres seinen Wohnsitz hatte.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Für welche Erträge kann eine pauschale Steueranrechnung geltend gemacht werden?
Erträge aus ausländischen beweglichen Vermögenswerten (z.B. Dividenden) unterliegen der schweizerischen Steuerpflicht. Wie die Schweiz erheben auch ausländische Staaten eine Quellensteuer. Im Umfang der nicht rückforderbaren Steuer kann somit eine Doppelbesteuerung vorliegen. Mit der pauschalen Steueranrechnung soll diese Doppelbesteuerung eliminiert werden.
Modul 10 - Verrechnungssteuer
Was ist der zusätzliche Steuerrückbehalt USA und wer liefert ihn ab?
Amerikanische Dividenden wurden bereits in der USA besteuert. Der schweizer SSL muss aber erneut einen Rückbehalt an die ESTV abliefern. Dieser Rückbehalt beträgt bei Dividenden 15%. Somit hat der zusätzliche Steuerrückbehalt für natürliche Personen, welche in der Schweiz ansässig sind, die gleiche Sicherungsfunktion wie die Verrechnungssteuer.
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche Behörden des Bundes üben welche Aufsichtsfunktion über die direkte Bundessteuer aus?
- Eidg. Finanzdepartement
- ESTV
- Bundesgericht
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche Grundsätze gelten im Veranlagungsverfahren?
- Untersuchungsgrundsatz (Steuerverwaltung)
- Mitwirkungsgrundsatz (Steuerpflichtiger)
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche verschiedenen Verfahren der Veranlagung sind möglich?
- amtliche Veranlagung (Motorfahrzeugsteuer)
- Selbstveranlagung (Mehrwertsteuer)
- gemischte Veranlagung (Einkommenssteuer)
Modul 11 - Verfahrensrecht
Was versteht man unter Beweislast?
Als Beweislast wird die Pflicht bezeichnet, das Vorliegen der von ihr behaupteten Tatsache zu beweisen.
- Steuermindernde Tatsachen sind durch die Steuerpflichtigen zu beweisen (diese tragen die Folgen in Form höherer Steuern, wenn sie keinen Nachweis erbringen können)
- Steuerbegründende und steuererhöhende Tatsachen sind durch die Steuerbehörde zu beweisen (diese trägt die Folgen in Form eines tieferen Steuerertrages, wenn der Beweis nicht gelingt)
Diese Pflicht zur Beweisabnahme ist Teil des rechtlichen Gehörs, welches die Steuerbehörde im Rahmen ihrer Untersuchungen gewähren muss.
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche Amtspflichten gibt es?
- Ausstand
- Geheimhaltungspflicht
- Amtshilfe unter Steuerbehörden
- Amtshilfe anderer Behörden
- Datenbearbeitung
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche Schritte führen zur Veranlagung?
- Vorbereitung der Veranlagung durch das führen der Personenregister (Gemeinden)
- Untersuchungsgrundsatz
Steuerbehörden haben die Pflicht, zusammen mit den Steuerpflichtigen die Verhältnisse festzustellen, welche für eine richtige und vollständige Besteuerung nötig sind. Nachfragen müssen aber immer verhältnismässig sein. - Akteneinsicht
Steuerpflichtigen ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Nebst dem Recht auf Abnahme der von ihnen angebotenen Beweismittel gehört dazu auch das Recht auf Einsicht in die von ihnen eingereichten oder von ihnen unterzeichneten Steuerakten. - Eröffnung
Die Zustellung an die Steuerpflichtigen erfolgt schriftlich inkl. Rechtsmittelbelehrung
Modul 11 - Verfahrensrecht
Was müssen die Steuerpflichtigen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens tun?
- Formulare verlangen, wenn diese nicht automatisch folgen
- Steuererklärung persönlich unterzeichnen und einreichen (formelle Mitwirkungspflicht)
- Formulare sind wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen (materielle Mitwirkungspflicht)
- Steuerpflichtige muss schriftlich und mündlich Auskünfte erteilen (Deklarationspflicht)
Modul 11 - Verfahrensrecht
Welche Fristen gibt es?
- gesetzliche Frist > nicht erstreckbar
- behördliche Frist > erstreckbar