Arbeitsrecht M15
Arbreitsrecht
Arbreitsrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 53 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 20.12.2020 / 27.01.2021 |
Weblink |
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Kürzung der Ferien?
Kürzung
Die Ferien können für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert ist, um einen Zwölftel kürzen:
-Wenn der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat verhindert ist
- wenn die Verhinderung ohne Verschulden des Arbeitnehmers durch Gründe verursacht ist, die in seiner Person liegen wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- wenn eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft verhindert ist; insgesamt zwei Monate pro Dienstjahr fallen jedoch für die Berechnung der Kürzung ausser Betracht.
Können Ferien in Lohn ausbezahlt werden?
Die Ferien dürfen gemäss dem Ferienabgeltungsverbot während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Die Rechtssprechung läss bei unregelmässiger oder kurzer Beschäftigung entgegen dem Gesetzeswortlau eine Ausnahme vom Ferienabgeltungsverbot zu, wenn sich die Berechnung des Ferienanspruchs voraussichtlich als schwierig erweisen würde.
was besagt die Pflichten zum Vermögensschutz
- Pflicht, sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten für Sachen des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stellen
- Pflicht, den Arbeitnehmer über betriebliche Sozial- und Versicherungsleistungen und ähnliche Einrichtungen zu orientieren
- Pflicht zur Ersatzleistung, wenn der Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Arbeitspflicht einen Dritten oder sich selbst geschädigt hat.
Sanktionen bei Verletzung der Fürsorgepflicht
- Kündigung, bei schweren Verletzungen der Fürsorgepflicht
- Verweigerung der Arbeitsleistung, wenn Arbeitgeber die Fürsorgepflicht in einer Weise vereltzt, welche die Erbringung der Arbeitsleistung als unmöglich oder unzumutbar erscheinen lässt.
- Schadenersatz- und Genugtuungspflicht,
- Erfüllungszwang,
- Besondere Sanktionen, Datenschutzgesetz und Gleichstellungsgesetz
Wie liegen Rechte an Erfindungen und Designs?
Eine Erfindung im Sinne von Art. 332 OR liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Technische Regel, die Erfindung ist eine Lehre zum technischen Handeln
- Schutz gegen Eingriffe Dritter, Erfindungen müssen wenigstens teilweise geschützt sein, damit Rechte dem Arbeitgeber oder -nehmer zugewiesen werden können
- Fertigstellung, eine Arbeitnehmererfindung liegt nur vor, wenn sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht d.h. fertiggestellt wurde.
Drei Arten von Erfindungen
Aufgabenerfindungen und -designs
Aufgabenerfindungen und -designs sind Erfindungen bzw. Designs, die der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht oder an deren Hervorbringung er mitwirkt. Die sogenannten Aufgabenerfindungen und -designs gehören dem Arbeitgeber.
Gelegenheitserfindung und-designs
Sie sind Immaterialgüter, die der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit, aber nicht in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht. stehen grundsätzlich dem Arbeitnehmer zu. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Arbeitgeberin ihren Erwerb durch schriftliche Abrede im Voraus ausbedungen hat. das nennt man gebundenen Gelegenheitserfindung. Hierbei erwirbt der Arbeitgeber nicht originär die Rechte sondern jeh nach Vertrag allenfalls durch Übertragung. Wird eine solche gebundene Gelegenheitserfindung dem Arbeitnehmer anschliessend nicht freigegeben, so hat ihm die Arbeitgeberin eine besondere angemessene Vergütung auszurichten.
Arbeitsfremde Erfindungen und Designs
Kein sachlicher Zusammenhang mit dem vertragsgemässen Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers.
Folgen der Betriebsübernahme
Art. 333 Abs. 1-3 OR enthalten bestimmte Rechtsfolgen für den Fall, dass die Arbeitgeberin ihren Betrieb auf einen Dritten überträgt.
Hauptrechtsfolge der Betreibsübernahme ist, dass die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechen und Pflichten mit dem Tag der Betriebsnachfolge auf den Erwerber übergehen. Der Arbeitnehmer kann den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen mit der Folge, dass es auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst wird.
Die bisherige Arbeitgeberin und der Erwerber des Betriebs haften solidarisch für die Forderungen des Arbeitnehmers, die vor dem Übergang fällig geworden sind und die nachher bis zum Zeitpunkt fällig werden, auf den das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise beendigt werden könnte.
Wann verjähren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis?
Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern Art. 128 Abs. 3 OR. Forderungen ohne Lohncharakter verjähren gemäss Art. 127 OR in zehn Jahren.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei solchen Arbeitsverhältnissen ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen, denn es endet ja durch Zeitablauf. Ausnahmen von dieser Regel:
- während der Probezeit
- nach Ablauf von zehn Jahren, auf Grund der übermässigen Bindung
- beim Arbeitsverhältnis mit Maxiamlfrist, also bis zum Erreichen des Rentenalters
- beim Arbeitsverhältnis mit Minimalfrist, also bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in dem die ordentliche Kündigung während einer bestimmten Zeit ausgeschlossen ist.
Was besagt der Grundsatz der Kündigungsparität?
Für Arbeitgeber und -nehmer müssen immer die selben Fristen und Termine gelten.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung aus missbräuchlicher Kündigung
- Schriftliche Einsprache gegen die Kündigung beim Kündigenden spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist.
- Fehlende Einigung der Parteien über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- Klageanhebung innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt wird der Anspruch verwirkt.
Die Fristlose Kündigung und die ausserordentliche Kündigung sind aus 2 Gründen zu Unterscheiden:
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung zugunsten einer Partei, darf diese, muss aber nicht, Kündigen. Somit kann Sie der anderen Partei auch eine lediglich verkürzte Frist einräumen. Freiwillig, somit ist es keine «fristlose Kündigung».
- Für die Kündigung während der Probezeit kann die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist unter gewissen Voraussetzungen bis auf Null herabgesetzt werden. Es liegt also eine fristlose, aber nicht ausserordentliche Kündigung vor.
Was gitl als wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung?
Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf. Wird nach Ermessen entschieden