Arbeitsrecht M15
Arbreitsrecht
Arbreitsrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 53 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 20.12.2020 / 27.01.2021 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20201220_arbeitsrecht_m15
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20201220_arbeitsrecht_m15/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Lohnzahlungspflicht
Fürsorgepflicht
Arbeitnehmer
Arbeitspflicht
Treuepflicht
Was besagt die allgemeine Treupflicht
Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber
Betriebsfrieden
Ansehen des Unternehmens
Abwerbung
Bestechung
Benutzung betrieblicher Einfrichtungen für private Zwecke
Sonderleistungen in ausserordentlichen Situationen
Ausserdienstliches Verhalten
Besondere Treuepflichten
Pflicht zur Unterlassung von Schwarzarbeit
Geheimhaltungspflicht
Rechenschaftspflicht
Herausgabepflicht
Lohn bei verhinderung an der Arbeitsleistung
Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Etwa bei:
unberechtigter Arbeitsverweigerung
verschuldeter Verhinderung
überpersönlicher Verhinderung
rechtmässigen Steiks
Ausnahme vom Grundsatz
Annahme Verzug des Arbeitgebers
unverschuldete Verhinderung
Gewährung von Freizeit und Ferien
Lohnzahlungspflicht nach Art. 322
Fürsorgepflicht Art. 328 OR
Schutz von Leben und Gesundheit
Beschäftigungspflicht
Unzumutbare Arbeitsbedingungen
Ungebührliche Behandlung von Arbeitnehmern
Schutz bei Hausgemeinschaften
Beendigungsgründe für Arbeitsverhältnis
Befristet, Zeitablauf
Unbefristet, ordentlcihe Kündigung
Andere Gründe
ausserordentliche Kündigung
Aufhebungsvertrag
Tod des Arbeitnehmers oder -gebers
Legaldefinition Arbeitsvertrag
- Leistung von Arbeit
- Arbeitsleistung auf Zeit
- Entrichtung eines Lohn
- Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation
Dieses Merkmal wird im Gesetz durch die Wendung «im Dienst des Arbeitgebers» zum Ausdruck gebracht. Entscheidend für die Beurteilung sind alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Für eine Eingliederung sprechen:
Abgrenzung des Arbeitsvertrags von anderen Rechtsbeziehungen
Schuldrechtliche Verträge mit Selbständigen
Hier fehlt es an der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation. Der Arbeitleistende unterhält eine eigene Arbeitsorganisation, für die er das unternehmerische Risiko trägt.