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Arbeitsrecht M15

Arbreitsrecht

Arbreitsrecht


Kartei Details

Karten 53
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.12.2020 / 27.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Arbeitgeber

Lohnzahlungspflicht

Fürsorgepflicht

Arbeitnehmer

Arbeitspflicht

Treuepflicht

Was besagt die allgemeine Treupflicht

Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

Betriebsfrieden

Ansehen des Unternehmens

Abwerbung

Bestechung

Benutzung betrieblicher Einfrichtungen für private Zwecke

Sonderleistungen in ausserordentlichen Situationen

Ausserdienstliches Verhalten

Besondere Treuepflichten

Pflicht zur Unterlassung von Schwarzarbeit

Geheimhaltungspflicht

Rechenschaftspflicht

Herausgabepflicht

Lohn bei verhinderung an der Arbeitsleistung

Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Etwa bei: 

unberechtigter Arbeitsverweigerung

verschuldeter Verhinderung

überpersönlicher Verhinderung

rechtmässigen Steiks

Ausnahme vom Grundsatz

Annahme Verzug des Arbeitgebers

unverschuldete Verhinderung

Gewährung von Freizeit und Ferien

Lohnzahlungspflicht nach Art. 322

Fürsorgepflicht Art. 328 OR

Schutz von Leben und Gesundheit

Beschäftigungspflicht

Unzumutbare Arbeitsbedingungen

Ungebührliche Behandlung von Arbeitnehmern

Schutz bei Hausgemeinschaften

 

Beendigungsgründe für Arbeitsverhältnis

Befristet, Zeitablauf

Unbefristet, ordentlcihe Kündigung

Andere Gründe

ausserordentliche Kündigung

Aufhebungsvertrag

Tod des Arbeitnehmers oder -gebers

Legaldefinition Arbeitsvertrag

 

- Leistung von Arbeit

- Arbeitsleistung auf Zeit

- Entrichtung eines Lohn

- Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation

Dieses Merkmal wird im Gesetz durch die Wendung «im Dienst des Arbeitgebers» zum Ausdruck gebracht. Entscheidend für die Beurteilung sind alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Für eine Eingliederung sprechen:

Abgrenzung des Arbeitsvertrags von anderen Rechtsbeziehungen

Schuldrechtliche Verträge mit Selbständigen

Hier fehlt es an der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation. Der Arbeitleistende unterhält eine eigene Arbeitsorganisation, für die er das unternehmerische Risiko trägt.