Stockwerkeigentum
Betrieb und Bewirtschaftung
Betrieb und Bewirtschaftung
Set of flashcards Details
Flashcards | 97 |
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Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Other |
Created / Updated | 09.12.2020 / 08.05.2023 |
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Ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen?
Nein, das ZGB schreibt keine Versicherungspflicht vor.
Teilweise gibt es kantonale Unterschiede und die Sozialversicherungen sowie Gebäudeversicherungen können obligatorisch sein.
Welche Versicherungen sind bei einem Stockwerkeigentum zu empfehlen?
- kantonale Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Sachversicherung
- Unfallversicherung
- zusätzliche Freilegungskosten
Welche Kosten werden bei einem Wasserschaden durch die Versicherung gedeckt?
- Freilegung der Leitung
- Schäden am Mauerwerk, Tapete, Verputz und Spannteppichen
Reparatur der Leitung ist nicht über die Versicherung gedeckt
Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Deckung von Ansprüchen aus der Werkeigentümerhaftung (Schadenfälle mit Dritten)
Wer muss die Mehrkosten der Versicherungsprämien aufgrund der Erhöhung des Ausbaustandards übernehmen?
Der Eigentümer, welcher den Ausbaustandard in seinem Sonderrecht erhöht.
Welche Sanktionen können gegen einen pflichtwidrigen Eigentümer ausgeführt werden?
- schriftliche Ermahnung durch den Bewirtschafter
- Benutzungsverbot
- Sperrung von Heizung oder Strom
- Geldstrafen
- Ausschuss aus der Gemeinschaft (Art. 649b ff. ZGB)
- Unterlassungsklage
- Klage auf Beseitigung einer Schädigung
- Schadenersatzklage
Wie wird der Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft auch noch genannt?
privatrechtliche Enteignung
Wann kann ein Ausschluss aus der Gemeinschaft erfolgen?
Falls die Pflichtverletzung eines Eigentümers so schwer ist, dass die Fortsetzung der Gemeinschaft den übrigen Miteigentümern nicht mehr zugemutet werden kann.
Welche Gründe gibt es für einen Ausschluss aus der Gemeinschaft?
- schwere Pflichtwidrigkeit
- Unzumutbarkeit seines Verhaltens für die Gemeinschaft (dauernd streitsüchtig, gewalttätig, arglistig)
Ist die Nichtbezahlung der Beiträge ein Ausschlussgrund?
Nein, da besondere Rechtsbehelfe für die Sicherung zur Verfügung stehen.
Welche Tatbestände könnten mögliche Ausschlussgründe sein?
- Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemässen Instandhaltung über lange Zeit
- beharrliches Widersetzen gegenüber Erneuerungsarbeiten, die absolut notwendig oder beschlossen sind
- andauernde vertragswidrige Nutzung oder ordnungswidriger Gebrauch
- Vornahme von nachteiligen Änderungen an gemeinschaftlichen Teilen und Anlagen
- Beleidigung und Tätlichkeiten gegenüber anderen Liegenschaftsbenützern
- dauernde Ehrverletzung eines Stockwerkeigentümers
- Duldung unsittlicher Zustände oder Einrichtungen
- Duldung unzumutbaren Verhaltens von Personen, die in der Einheit leben
- wiederholte Störung der sachlichen Verwaltung oder dauernd Widersprüche gegen Massnahmen der Verwaltung
Von was hängt der Entscheid über einen Ausschluss aus der Gemeinschaft ab?
richterlichem Ermessensentscheid
Es gilt das ordentliche Verfahren mit Beweiswürdigung und Beurteilung durch den Richter.
Wie erfolgt ein Ausschluss aus der Gemeinschaft?
Der Ausschluss erfolgt durch ein richterliches Urteil.
Was muss für die Klage aus Ausschluss der Gemeinschaft vorliegen?
ein Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft
Was ist bei einer Ausschlussverhandlung zu beachten?
Der auszuschliessende Eigentümer muss an die Versammlung eingeladen werden. Er ist antrags- und diskussionsberechtigt. Sein Stimmrecht ist jedoch sistiert.
Was geschieht, wenn der Richter dem Ausschluss aus der Gemeinschaft zustimmt?
Er verurteilt der Beklagte zur Veräusserung seiner Stockwerkeinheit unter Ansetzung einer bestimmten Frist zum freihändigen Verkauf. Falls der Beklagte seine Einheit innert der Frist nicht veräussert, ordnet der Richter die öffentliche Versteigerung an.
Kann der Beklagte seine Einheit an einen Vertrauten verkaufen und die Einheit nach wie vor nutzen?
Grundsätzlich ja, falls in der Ausschlussklage kein zusätzlicher Antrag gestellt wurde, dem auszuschliessendem Stockwerkeigentümer die Nutzung der Einheit zu untersagen. (=Unterlassungsklage)