Kontrollfragen


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Flashcards 34
Students 12
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 12.11.2020 / 25.11.2024
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Nenne die drei Entstehungsgründe der Obligation

  1. Vertrag
  2. unerlaubte Handlung
  3. ungerechtfertigte Bereicherung

Nenne ein Beispiel einer ungerechtfertigten Bereicherung

  • Rechnung wurde zweimal bezahlt
  • Lohn wird zweimal überwiesen

Nenne die zwei verschiedene Haftungen im Zusammenhang "durch unerlaubte Handlung"

  • Ausservertragliche Haftung (Verschuldenshaftung OR 41 und Kausalhaftung)
  • Vertragliche Haftung

Art. 41 Unerlaubte Handlung

Nenne die 4 Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolge

  1. Schaden
  2. Widderrechtlichkeit > Eigentum ist ein geschütztes Rechtsgut > Sachbeschädigung verstösst gegen das Gesetz
  3. Verschulden > Absicht oder Fahrlässigkeit
  4. Kausalzusammenhang > Zusammenhang zwischen 1.+2.

Schadenersatz/Verschuldungshaftung

Erkläre den Unterschied zwischen Verschuldens- und Kausalhaftung

Verschuldenshaftungen: Haftung durch eigenes Verschulden, es entsteht eine Obligation durch unerlaubte Handlung.

 

Kausalhaftung: Das eigene Verschulden spielt für die Haftung keine Rolle. Schaden im Zusammenhang mit einer Sorgfaltspflicht > Sorgfaltspflichtverletzung. Es gibt eine milde und strenge Kausalhaftung. 

Unterschied zwischen der milden und der strengen Kausalhaftung

Bei der milden Kausalhaftung kann sich der Schuldner mit einem Sorgfaltsbeweis von der Haftung befreien. Bei der strengen Kausalhaftung ist dies nicht möglich.

Wie haftet ich als Veranstalter?

Was kann ich machen?

Ich hafte für sowohl für eigenes als auch für fremdes Verschulden.

  • Vertragliche Haftung > Pflichtverletzung
  • Gesetzliche Haftung > aus unerlaubte Handlung > Verschuldenshaftung wie auch Kausalhaftung

 

 

Beispiel für die Verschuldenshaftung (ausservertragliche Haftung)

Aus Unachsamkeit verschüttet Herr X Rotwein auf den weissen Teppich des Gastgebers.

 

Vier Voraussetzungen der Vertagsenstehung

  1. Übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung
  2. Formvorschriften werden eingehalten (grundsätzlich Formfrei, Ausnahmen z.B. Grundstückskauf)
  3. Vertragsinhalt ist zulässig (nicht rechswidrig, unmöglich, unsittlich)
  4. Vertragspartner sind vertragsfähig (handlungsfähig = Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit)

Erkläre den Unterschied zwischen einer Speziesschuld und einer Gattungsschuld.

Speziesschuld: eine ganz bestimmte Sache wird geschuldet > gibt es nur einmal (Unikat) 

Gattungsschuld: Ware, die lediglich nach Menge und Qualität bestimmt sind 

Nutzen und Gefahr

Speziesware und Gattungsware

Speziesware: gehen Nutzen und Gefahr bereits mit Vertragsabschluss auf den Käufer über

Gattungsware: gehen Nutzen und Gefahr mit der Aussonderung der Kaufsache (Platzkauf) oder mit dem Versand (Distanzkauf) auf den Käufer über

Wann muss eine Obligation erfüllt werden, wenn die Vertragsparteien nichts abgemacht haben?

Sofot (Zug um Zug)

Wie lange ist ein unbefristeter Antrag unter Anwesendne gültig?

Solange über den Angrag gesprochen wird (mündlich oder Telefonisch)

Wie lange ist ein unbefristeter Antrag unter Abswesenden gültig?

Solange eine Antwort auf den Anrag erwartet werden darf.

Richtzeit: max. 10Tage

Ein Antrag wird zu spät angenommen. Welches ist die rechtliche Bedeutung der verspäteten Annahme?

Verspätete Annahme stellt einen neuen Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar.

Voraussetzungen für die Vertragsfähigkeit der Vertragsparteien

Handlungsfähig d.h. volljährig und urteilsfähig

In welchen Fällen kann ein Vertrag angefochten wrden?

  • Wesentlicher Irrtum
  • Absichliche Täuschung
  • Furchterregung/Drohung
  • Übervorteilung

Nenne die je zwei Vertragsverletzungen durch Käufer und Verkäufer

 

Käufer: Zahlungsverzug und Annahmeverzug

Verkäufer: Lieferungsverzug und Mangelhafte Lieferung

Vertragsverletzung durch Käufer

Nenne die Gemeinsamkeit und der Unterschied zwischen einem Mahngeschäft und einem Verfalltagsgeschäft

Gemiensamkeit: Gläubiger muss Nachfrist sezten

Vertragsverletzung durch Käufer

Was für Wahlrechte hat der Verkäufer/Gläubiger?

Wahlrecht 1 : Auf Zahlung beharren inkl. Verzugszins von 5% ab Verzug

Wahlrecht 2: scheidet aus, weil der Verkäufer den Kaufgegenstand gar nicht mehr hat und somit keinen Deckungsverkauf tätigen kann

Wahlrecht 3: Vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktritt im Vertrag vereinbart wurde; Rücktrittsvorbehalt

Vertragsverletzung durch Verkäufer (nichtkaufmännischen Verkehr)

Gemeinsamkeit und Unterschied zwischen Verfalltagsgeschäft und Fixgeschäft

Gemeinsamkeit:

Klar festgelegter Liefertermin, Nach verpassen des Liefertermins gerät der Schuldner automatisch in Verzug

Unterschied:

Verfalltagsgeschäft > Lieferung bis zu einem bestimmten Datum

Fixgeschäft > bestimmte Leistungszeit/Datum; somit muss keine Nachfrist gesetzt werden, da eine nachträgliche Lieferung nicht zumutbar ist > sofortiges Wahlrecht

 

Vertragsverletzung durch Verkäufer (nichtkaufmännischen Verkehr)

Was für Wahlrechte hat der Käufer/Gläubiger

Wahlrecht 1: Festhalten am Vertrag, beharren auf Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung, wenn die Sache nicht anderswo beschaffen werden kann. Ohne Mitteilung kommt diese Variante zur Anwendung

Wahlrecht 2: Deckungskauf; Bezug woanders, Geltendmachung Differenzschaden

Wahlrecht 3: Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz

Familie Hopenstet hat ein Klavier bestellt. Als Liefertermin wurde der 20. Dezember vereinbart. Um welche Art von Geschäf handel es sich in diesem Beispiel? Begründung?

Verfalltagsgeschäft, weil ein klarer Liefertermn festgelegt wurde, eine nachträgliche Lieferung jedoch Sinn macht.

Die Lieferung des Klaviers bleibt aus. Verfalltagsgeschäft) Kann Familie Hopenstet sofort vom Vertrag zurücktreten?

Nein, sie muss eine Nachfrist setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann Familie Hopenstet vom Vertrg zurücktreten.

Ausgangslage: Fam. Kohler hat Möbel bestellt. Die Möbel wurden auch nach der Gewährung einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert. Fam. Kohler überlegt sich. welches Wahlrecht gemäss Art. 107 Abs. 2 OR ausgeübt werden soll. In welchem Fall würden Sie der Fam. Kohler den Rücktritt vom Vertrag empfehlen?

Falls Familie Kohler die Möbel sofort und günstiger an einem anderen Ort kaufen kann.

Was versteht man unter dem Begriff kaufmännischer Verkehr?

Nenne die zwei Sonderregeln

Kauf von Ware zum Weiterverkauf

1. Kein Verfalltagsgeschäft, nur Mahngeschäft oder Fixgeschäft, wenn ein Datum gesetzt wird.

2. Schweigen auf Lieferverzug > Deckungskauf > Lieferant muss nicht mehr liefern

Mangelhafte Lieferung

Was heisst das?

  • Die Ware besitzt nicht die vereinbarten Eigenschaften
  • Wenn der Mangel den Gebrauch der Sache erheblich mindert
  • Die Ware ist beschädigt, fehlerhaft oder entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarung

Mangelhafte Lieferung

 

Prüfungsvoraussetzungen

1. Mangel? Ja/Nein

2. Pflichten: sofort prüfen (2-7 Tage) / sofort rügen (Mangelanzeige) / bei versteckten Mängeln sofort nach entdecken / aufbewahren

3. Rechte: Wandelung / Minderung / Ersatzlieferung (Art. 205-209 OR)

4. Haftungsausschluss? Ja/Nein > Ist dieser gültig? / Afglistiges Verschweigen (Art. 199 OR)  / Verkürzung  (Art- 210 OR)

Werkvertrag

Allgemeines / Vertragsobjekt / Form / Nutzen und Gefahr

A: Verpflichtung durch Produzent (Unternehmer) zur Herstellung und Ablieferung eines Werkes. Verpflichtung Besteller die Herstellung des Werkes zu bezahlten. Der Erfolg ist geschuldet.

V: eine künftige Sache wird erworben, die nach den Weisungen/Wünschen des Bestlellers angefertigt wird.

F: formlos

N/G: erst bei der Ablieferung des Werks auf den Besteller

Werkvertrag

Pflichten des Unternehmens und des Bestellers

Rücktrittsrecht des Bestellers

 

Unternehmens:

  • das Werk sorgfältig, termingerecht, vertragsgemäss ausgeführt und abgeliefert wird
  • Haftung für die Eigenschaften des Werks und für die Eignung des Werk nach Vertrag
  • Garantie auf beweglichen Sachen 2 Jahre / unbewegliche Sachen und integrierte Sachen 5 Jahr

Bestellers:

  • Werk nach Ablieferung zu bezahlen
  • Abweichungen bis ca 10% vom Kostenvoranschlag tolerieren

Rücktrittsrecht:

  • solange das Werk noch nicht vollendet ist gegen Bezahlung der bereits geleisteten Arbeit und Aufwendungen des Unternehmens

Einfacher Auftrag

Begrifflichkeit und Arten

Das Erbringen einer Dienstleistung gegen Honorar.

Märklervertrag > Vermitlung von Gelegenheiten

Agenturvertrag > Vertretung einer oder mehreren Unternehmungen ohne ein Arbeitsverhältnis

Kommission > kaufen und verkaufen von Gattungswaren und Wertpapieren nach Weisungen und Rechnung in eigenem Namen

Arbeitsvertrag

Begrifflichkeit

Der Arbeitnehmer leistet Arbeit gegen eines Lohnes auf bestimmte/unbestimmte Zeit im Dienste des Arbeitgebers

Arbeitsvertrag

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Persönliche Arbeitsleistung
  • Sorgfaltspflicht
  • Verbot von Schwarzarbeit
  • Treuepflicht
  • Rechenschaftspflicht
  • Überstundenarbeit
  • Befolgung von Anordnungen und Weisungen
  • Haftung

Arbeitsvertrag

Pflichten des Arbeitgebers

  • Lohnzahlungspflicht
  • Lohnfortzahlung bei Verhindrung
  • Lohnzuschlag
  • Lohnzahlung nach dem Tod
  • Bereitstellung der notwendigen Arbeitsgeräte
  • Vergütung der Auslagen
  • Ausstellen eines Arbeitszeugnisses
  • Gewährung der üblichen Frei- und Ferienzeit