Teil 1 Fallarbeit Projektleiter Installation und Sicherheit (Berufsprüfung, Elektroinstallateur) NIN, TAB, NIV Block 1

Ich stelle meine Karteien für die Vorbereitung zur Abschlussprüfung Projektleiter Installation und Sicherheit kostenlos zur Verfügung, willst du mir für dein Zeitersparnis etwas Spenden kannst du dies via Twint. Meine Nummer lautet 0793657986, herzlichen Dank. Viel Erfolg wünsche ich allen die sich für diesen Weg entschieden haben. Gruss Marco

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Set of flashcards Details

Flashcards 499
Students 137
Language Deutsch
Category Career Studies
Level University
Created / Updated 11.11.2020 / 28.06.2025
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https://card2brain.ch/box/20201111_nin_niv_stv
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Was bedeutet die Verlegeart B2?

Kabel, umhüllt

Nenne zwei Beispiele für Sicherungselemente welche nur Überlast schalten können.

Geräteschutz-Schmelzeinsatz GSS (Schmelzleiter sichtbar nicht mit Sand gefüllt).
Motorschutzschalter mit Thermorelais mit Bimetall ohne elektromagnetische Auslösung.

Nenne zwei Beispiele für Sicherungselemente welche nur Kurzschluss schalten können.

Normalleistungssicherung (NLS) aM: a steht fürTeilbereichsschutz (Kurzschlussschutz) und M für Motorenstromkreise.
Leistungsschalter mit elektromagnetischer Schnellauslösung (je nach Produkt einstellbarer Wert).

Was sind TAB und wer ist der Herausgeber?

Technische Anschlussbedingungen
VSE = Verband Scheizerische Elektrizitätsunternehmen

Was regeln die Technischen Anschlussbedingungen "Werkvorschriften CH"?

Die Branchenempfehlung „Werkvorschriften CH“ regelt die technischen Bedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss von Verbraucher–, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz.
TAB S. 8

Was ergänzen die WV?

Die WV ergänzen die Starkstromverordnung , die NIV und die NIN und regeln die Erstellung bzw. den Anschluss von Installationen an das Niederspannungsverteilnetz des VNB.
TAB 1.1

Was gilt es gemäss TAB zusätzlich zu der NIN und den Verordnungen zu beachten?

Die speziellen Anschlussbedingungen des VNB.
Eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen, Richtlinien und Vorschriften.
Die diesbezüglichen Branchenempfehlungen des VSE.
TAB 1.1

Für was gelten die Werkvorschriften?

Für alle an das Niederspannungsverteilnetz des VNB angeschlossenen Installationen
Alle festinstallierten und steckbaren Anlagen und Geräte wie Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen, welche an den Niederspannungsinstallationen angeschlossen werden

Der VNB hat das Recht, die vorliegenden Vorschriften dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen oder den Verhältnissen entsprechend zu ergänzen oder zu ändern.
TAB 1.2

Für welche Spannungen und Frequenzen gelten die Werkvorschriften?

3 x 400/230 V, 50 Hz.
Installationen in Niederspannungsverteilnetzen mit anderen Spannungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem VNB erweitert werden.
TAB 1.3

Welcher Leistungsfaktor schreiben die Werkvorschriften vor?

Der Leistungsfaktor cos phi soll zwischen 0,9 induktiv und kapazitiv betragen.
TAB 1.4

Was ist gemäss Werkvorschriften auszufüren bei Verbrauchern die grösser als 3.6 kVA sind?

Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen > 3.6 kVA sind an drei Aussenleiter anzuschliessen.
Werden sie an einen Aussenleiter angeschlossen, darf die maximale Unsymmetrie (Leistungsdifferenz) zwischen zwei Aussenleitern (Phasen / Pol-leiter) am Anschlusspunkt 3.6 kVA nicht übersteigen.
Belastung möglichst gleichmässig auf alle Aussenleiter verteilen!
TAB 1.6

Was sagen die Werkvorschriften zur Kommunikation über das Verteilnetz?

Das Niederspannungsverteilnetz des VNB darf nicht ohne dessen Zustimmung für Kommunikations-zwecke benützt werden.
Die Behebung störender Beeinflussungen geht zu Lasten des Verursachers.
TAB 1.8

Was sagen die Werkvorschriften zur "Sperrung"?

Der VNB vereinbart mit dem Netzanschlussnehmer, welche Anlagen und Geräte zeitabhängig gesteuert werden.
Die kosten gehen zu Lasten des Netzanschlussnehhers.
Für die Steuerung von Anlagen und Geräten montiert der VNB Steuerapparate (Rundsteuerempfänger).
TAB 1.9

Was sagen die Werkvorschriften über die Meldepflicht?

Neue Installationen, Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen sind dem VNB frühzeitig, vor dem Beginn der Arbeiten, durch den Installateur mit einer Installations-Anzeige zu melden.
Verlieren ihre Gültigkeit, wenn die gemeldete Installation nicht innerhalb eines Jahres seit der Genehmigung begonnen wird.
TAB 2.2

Welche Formulare können für Meldungen an den VNB benutzt werde?

Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Installationsanzeige (IA)
Apparatebestellung (AB)
Sicherheitsnachweis (SiNa) / Mess- und Prüfprotokoll nach NIV
TAB 2.2

Für welche Geräte und Anlagen ist dem VNB vor Eingabe der Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch einzureichen?

Geräte und Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen
Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz
Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz
Geräte und Anlagen für elektrische Wärme
Ladestationen von Elektrofahrzeugen
TAB 2.3

In welchen Fällen ist dem VNB frühzeitig, d.h. vor Beginn der Arbeiten, eine Installationsanzeige einzureichen?

Neuinstallationen und Installationserweiterungen gemäss NIV
Erstellung/Erweiterung/Änderung eines neuen Netzanschlusses
Anschluss von Energieerzeugungsanlagen mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz (Parallel- und Inselbetrieb)
Anschluss Elektrischer Energiespeicher
Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Neuerstellung, Änderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Mess-einrichtungen
Provisorische und temporäre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe usw.
TAB 2.4

Was ist  bei der Installationsanzeige anzugeben bzw. der Installationsanzeige beizugeben?

Anlagedaten (Verbraucher, Erzeuger, Speicher)
Beschrieb der vorgesehenen Arbeiten
Werknummer der betroffenen Messapparate
Prinzipschema der projektierten Installation
Dispositionszeichnung von Schaltgerätekombinationen
TAB 2.4

Wann darf eine Installation gemäss Werkvorschriften in Betrieb genommen werden?

Wenn die gesamte Messeinrichtung montiert wurden.
Wenn die Erstprüfung / Schlusskontrolle gemäss NIV erfolgt ist.
TAB 2.5

Was muss bezüglich des Sicherheitsnachweises dem VNB eingereicht werden?

Mit der Übergabe der Installation an den Eigentümer ist dem VNB eine Kopie des SiNa zu übergeben.
TAB 2.7

Wer bezahlt Mängel bei Stichprobenkontrollen des VNB?

Werden anlässlich einer Stichprobenkontrolle Mängel festgestellt, können die dadurch entstandenen Aufwendungen dem Eigentümer verrechnet werden.
TAB 2.8

Was muss gemäss Werkvorschriften gemacht werden, wenn ein anderes Erdungssystem als TN angewendet wird?

Als Schutzsystem ist grundsätzlich die Schutzmassnahme nach System TN anzuwenden. Alle anderen Systeme sind mit dem VNB zu vereinbaren.
TAB 3.1

Was sagen die Werrkvorschriften zum Erder bei Neuanlagen?

In Neubauten sind folgende Erder zulässig:
Fundamenterder gemäss SNR 464113
Andere Erdungssysteme (Banderder, Tiefenerder) nur nach Rücksprache mit dem VNB
TAB 3.2

Was sagen die Werkvorschriften zum Überspannungsschutz?

Im ungemessenen Teil dürfen nur nachweislich leckstromfreie Überspannungsableiter eingebaut werden. Sie sind im Schema einzutragen.
TAB 3.3

Welche Abdeckungen müssen gemäss Werkvorschriften plombiert werden?

Die Abdeckung der ungemessenen spannungsführenden Teile muss plombierbar sein.
Der Anschluss-Überstromunterbrecher muss ohne Entfernen der Plomben bedient werden können.
TAB 4.1

Wer bestimmt welche grösse der Anschlussüberstromunterbrecher haben darf?

Der Einbau des Anschluss-Überstromunterbrechers in Schaltgerätekombinationen ist vorgängig mit dem VNB zu vereinbaren.
TAB 4.1

Was sagen die Werkvorschriften zum Bezüger-Überstromunterbrecher?

Vor jeder Messeinrichtung muss ein Bezüger-Überstromunterbrecher montiert werden.
Sie sind übersichtlich und in der Nähe der entsprechenden Messeinrichtung anzuordnen.
Die Zugänglichkeit muss für den Eigentümer, den Endverbraucher und den VNB jederzeit gewährleistet sein.
Es sind Schmelzsicherungen oder Leitungsschutzschalter mit einzeln schaltbaren Polen zugelassen. Diese müssen in der Position „Aus“ plombierbar sein.
Sie müssen ohne Entfernen der Plomben der Abdeckungen bedient werden können.
TAB 4.2

Was sagen die Werkvorschriften zum Steuer-Überstromunterbrecher?

Berührungsschutzplatte und Plombierhaube müssen unabhängig voneinander angebracht bzw. entfernt werden können.
Steuer-Überstromunterbrecher müssen beim Steuerapparat montiert werden und sind an die plombierbare Verbindungsdose vor der Messeinrichtung anzuschliessen.
Der Querschnitt der Zuleitung muss mindestens 2,5 mm2 betragen.
TAB 4.3

Welche Vorgaben gibt die Werkvorschriften zum Anschluss-Überstromunterbrecher?

Die Erstellung des Netzanschlusses erfolgt durch den VNB und wird entsprechend verrechnet.
Der VNB bestimmt Lage und Ausführung der Anschluss- und Einführungsstelle.
Die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers müssen mindestens 80 cm ab fertig Boden sein.
Der Anschluss-Überstromunterbrecher muss dem VNB jederzeit zugänglich sein.
Er ist aussen am Gebäude oder in einem von aussen allgemein zugänglichen Raum anzubringen. Andernfalls ist der Zugang nach Absprache mit dem VNB durch andere Möglichkeiten zu gewährleisen. 
TAB 5.1

Was ist die Hausleitung und welche Richtwerte gelten gemäss Werkvorschriften?

Als Hausleitung wird die Verbindungsleitung zwischen dem Anschluss-Überstromunterbrecher und den Bezügersicherungen verstanden.
Jede Hausleitung ist immer mit drei Aussenleitern zu erstellen.
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 30 Wohnungen sind je Wohnung im Minimum 2,5 kVA Belastung einzurechnen. 
Bei allen Installationen ist darauf zu achten, dass die Aussenleiter gleichmässig belastet werden.
Die Aussenleiter sind so anzuordnen, dass der Rechtsdrehsinn gewährleistet ist.
Alle Verbindungsdosen in Hausleitungen müssen allgemein zugänglich und plombierbar sein.
TAB 5.4

Welchen Querschnitt müssen Bezügerleitungen gemäss Werkvorschriften haben?

Der Querschnitt der Bezügerleitung richtet sich nach der zu erwartenden Gesamtbelastung, muss jedoch mindestens 2,5 mm2 betragen.
TAB 6.1

Was schreiben die Werkvorschriften bezüglich der Steuerleitungen vor?

Der Querschnitt der Steuerleiter für Steuer- und Messapparate muss ab dem Steuer-Überstromunter-brecher mindestens 1,5 mm2 betragen.
Der Steuer-Aussenleiter muss eine graue Isolation aufweisen.
Der Steuer-Neutralleiter muss eine graue Isolation aufweisen und durchgehend mit der Leiternummer 0 gekennzeichnet sein.
Steuerleiter müssen eine graue Isolation aufweisen und mit einer Leiter-nummer (1-9) gekennzeichnet sein.
Für jede Steuerfunktion ist ein separater Steuerleiter erforderlich. Eine Legende muss gut sichtbar durch den Installateur montiert werden.
Graue Steuerdrähte dürfen nur für die Steuerung des VNB verwendet werden!
Für Steuerleiter sind plombierbare, festmontierte Klemmen oder Verbindungsdosen zu verwenden.
TAB 6.2

Was sagt die Werkvorschrift zu Mess und Steuereinrichtungen?

Die Messeinrichtung wird vom VNB geliefert, in Betrieb genommen und bleibt dessen Eigentum. Sie wird vom VNB oder dessen Beauftragten montiert, instandgehalten und demontiert.
Die Messeinrichtung muss eindeutig und dauerhaft zu bezeichnet werden. Verantwortlich dafür ist der Installateur respektive der Eigentümer.
Werden keine oder ungenügend bezeichnete Zählerplätze vorgefunden, behält sich der VNB das Recht vor, die Montage der Messeinrichtung nicht auszuführen.
Ohne Bewilligung des VNB darf die Messeinrichtung weder demontiert noch deren Standort verän-dert werden.
Messwandler, Prüfklemmen und Kommunikationseinrichtungen sind nach der Genehmigung der Installationsanzeige beim VNB zu beziehen und bauseits zu montieren.
Die zur Steuerung von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen erforderlichen Schaltapparate wie Schütze, Relais, Schalter etc. müssen plombierbar sein. Diese sind bauseits zu liefern und zu montieren und instand zu halten.
TAB 7.1

Was sagen die Werkvorschriften zum plombieren?

Plomben an der Messeinrichtung dürfen nicht entfernt werden.
Vorbehalten bleibt das Entfernen von Plomben bei Abdeckungen von ungemessenen Teilen bei Ab-nahme- oder periodischen Kontrollen wie auch bei der Störungssuche und bei Instandhaltungsarbei-ten.
Das Entfernen der Plomben muss dem VNB unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
TAB 7.2

SInd private Zähler elaubt?

Die Verwendung privater Elektrizitätszähler für die Energieverrechnung an Dritte ist mit dem VNB vorgängig zu vereinbaren.
Private Elektrizitätszähler sind entsprechend zu kennzeichnen.
TAB 7.3

Welche Montagehöhe schreiben die Werkvorschriften für Mess und Steuerapperate vor?

Oberkant bis maximal 2000 mm und unterkant nicht unter 800 mm (in Schutzkasten 600 mm) anzuordnen.
Es sind normierte (400 x 250 mm) oder vom VNB zugelassene Apparatetafeln zu verwenden.
Jede Schaltgerätekombination mit Messeinrichtung und Steuerapparaten ist mit einer Tarifsteuerung inkl. Steuer-Überstromunterbrecher zu verdrahten.
TAB 7.6

Wie viele Reserveplätze für Zähler müssen gemäss Werkvorschriften vorgesehen werden?

Bei Messeinrichtungen ist für eventuelle spätere Erweiterungen mindestens ein Reserveplatz vorzusehen.
Für grössere Anlagen ist genügend Reserveplatz für den späteren Einbau von weiteren Messeinrichtungen bereitzustellen,
z. B. Fernauslesung, Wandlermessung, etc.
TAB 7.6

Wie müssen Messeinrichtungen, die der mechanischen Beschädigung oder der Verschmutzung ausgesetzt sind montiert werden?

In Schutzkästen mit dem entsprechenden IP 4X - Schutzgrad oder in Nischen.
TAB 7.8

Wie müssen Aussenkästen gemäss Werkvorschriften geschützt werden?

Aussenkästen müssen wetterbeständig (IP 4X - Schutzgrad), ausreichend belüftet und abschliessbar sein.
TAB 7.8

Welche Schliessvorrichtung zu Messeinrichtung schreiben die Werkvorschriften vor?

Für Zugangstüren zu Nischen, Aussen- und Schutzkästen sowie von aussen zugänglichen Messeinrichtungen sind die handelsüblichen Schliessvorrichtungen (6 mm Vierkantdorn-Schlösser, Kaba 5000, etc.) zu verwenden.
Wird ein Sicherheitsschloss gewünscht, so kann ein Schloss für zwei Zylinder oder ein vom VNB gegen Verrechnung abgegebenes Schlüsselrohr eingebaut werden.
Ein deponierter Schlüssel oder ein Doppelzylinder darf den Zugang zu Privaträumen nicht ermöglichen. Die Verantwortung dafür liegt beim Installationseigentümer bzw. einer von ihm bezeichneten Stellvertretung.
TAB 7.8