Gesetze, NIV, NEV, WV
M1-LF3 / Regeln der Technik: Fragen / Antworten Gesetze, NIV, NEV, WV
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Cartes-fiches | 52 |
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Utilisateurs | 33 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Electrotechnique |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 08.11.2020 / 23.06.2025 |
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Was regelt die NIV?
Regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten und die Kontrolle an Niederspannungsinstallationen
(NIV Art. 1)
Welche Kapitel kennt die NIV?
- Allgemeine Bestimmungen
- Bewilligung für Installationsarbeiten
- Ausführung von Installationsarbeiten
- Installationskontrollen
- Gebühren, Strafbestimmungen
- Schlussbestimmungen
Für welche Installationen gilt die NIV?
AC: 50V – 1000V
DC: 120V – 1500V
Gelten auch für Installationen grösser 1000VAC und 1500VDC die aus
Niederspannungsinstallationen gespiesen werden. (NIV Art. 1)
Wer kann Abweichungen von der NIV bewilligen?
Eidg. Departement für UVEK, oder in weniger bedeutenden Fällen das ESTI
(NIV Art. 1)
Für welche Installationen gilt die NIV nicht?
- Bahnspezifische elektrische Einrichtungen
- Öffentliche Beleuchtung
(NIV Art. 1)
Was sind elektrische Installationen?
- Hausinstallationen
- Installationen die aus einer Hausinstallation gespiesen werden
- Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Verbindung zum öffentlichen Netz
- Stromverteilende oder stromverbrauchende Installationen (Tunnel, Tankanlagen,
Campingplätze, Baustellen,…….)
- Klassifizierte Bauten und Anlagen des Militärs
- Zivilschutzbauten
- Ortsfeste Erzeugnisse oder provisorische Installationen
- Inst. auf Schiffen
(NIV Art. 2)
Was sind die Grundlegenden Anforderungen der NIV an elektrische Installationen?
Inst. nach den anerkannten Regeln der Technik (NIN). Inst. dürfen weder Personen noch Sachen
gefährden. (NIV Art. 3)
Was sagen die NIV bezüglich Vermeidung von Störungen?
Elektrische Installationen und störungsgefährdete elektrische Installationen müssen so erstellt
werden, dass sie den bestimmungsgemässen Gebrauch von andern elektrischen Anlagen nicht
unzumutbar stören. Zusätzliche die EMV und die NISV einhalten
(NIV Art. 4)
Was für Pflichten hat der Eigentümer von elektrischen Anlagen?
- Anlagen müssen NIV Art 3 und 4 entsprechen.
- Muss SINA erbringen.
- Technische Unterlagen und SINA während einer Kontrollperiode aufbewahren.
- Mängel beheben lassen.
(NIV Art. 5)
Wer braucht eine Installationsbewilligung?
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder Instandhält. Wer elektrische Installationen unterbricht, anschliesst.
(NIV Art. 6)
Wann erhält eine natürliche Person eine Installationsbewilligung?
Wenn sie fachkundig ist.
(NIV Art. 7)
Wie kann man die Fachkundigkeit erlangen?
1. Fachkundig ist eine Person, welche die Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) als
Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat.
2. Fachkundige Person ist im Weiteren auch, wer drei Jahre Praxis im Installieren
unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweist, eine Praxisprüfung bestanden
hat und:
a. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis «Elektroinstallateur EFZ» und ein
Diplom einer Fachhochschule (FH) in der Energie-/Elektrotechnik (Bachelor
oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer höheren Fachschule (HF)
oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt;
b. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines dem Elektroinstallateur EFZ
nahe verwandten Berufes oder die Maturität und ein Diplom einer eidgenös-
sischen technischen Hochschule oder FH in der Energie-/Elektrotechnik
(Bachelor oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer HF oder einen
gleichwertigen Abschluss besitzt; oder
c. ein eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung, HFP) eines dem Elektro-
installations- und Sicherheitsexperten nahe verwandten Berufes besitzt.
3. Das UVEK legt die Einzelheiten der Praxisprüfung in Zusammenarbeit mit den
branchenüblichen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) fest. Die sicherheitsrele-
vanten Kompetenzen gemäss Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und
Sicherheit und Höherer Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte
sind in jedem Fall zu prüfen.
4. Über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen und über die dem
Elektroinstallateur EFZ nahe verwandten Berufe entscheidet das Inspektorat in
analoger Anwendung der Berufsbildungsverordnung
Wann erhält eine juristische Person die Installationsbewilligung?
Betriebe erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
a. sie eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die
technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (fachkundiger Leiter)
b. der Ausbildungsstand der fachkundigen Person und der in der Installationsbewilligung
aufgeführten Personen dem neuesten Stand der Technik entspricht und deren Weiterbildung
gewährleistet ist; und
c. sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
Zweigniederlassungen von Betrieben nach Absatz 1 brauchen keine eigene allgemeine
Installationsbewilligung.
(NIV Art. 9)
Darf ein Betrieb eine fachkundige Person im Teilzeitarbeitsverhältnis einstellen, wenn diese für die
Installationsbewilligung notwendig ist?
Beschäftigt ein Betrieb den fachkundigen Leiter in einem Teilzeitarbeitsverhältnis,
so wird die allgemeine Installationsbewilligung nur erteilt, wenn:
a. dessen Beschäftigungsgrad mindestens 40 Prozent beträgt;
b. dessen Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entspricht; und
c. er insgesamt nicht mehr als zwei Betriebe betreut.
(NIV Art. 9)
Wieviel Installationspersonal darf unter einer fachkundigen Person arbeiten oder betreut werden?
- Betriebe müssen pro 20 in der Installation beschäftigte Personen mindestens einen
fachkundigen Leiter vollzeitlich beschäftigen.
- Beschäftigt ein Betrieb mehr als 20 Personen in der Installation, so kann er einem
vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter höchstens drei vollzeitbeschäftigte
kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1 unterstellen, die ihrerseits zusätzlich
höchstens je 10 Personen beaufsichtigen dürfen.
- Zweigniederlassungen müssen wie der Betrieb die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Sie
können sich nach Absatz 2 organisieren.
(NIV Art. 10)
Wie gross kann ein Betrieb werden, der die Betriebsorganisation voll ausreizt?
20 + (3x10) = 50 MA
(NIV Art. 10)
Was kann gemacht werden, wenn in einem Betrieb vorübergehend keine fachkundige Person die
Aufsicht wahrnehmen kann?
Wenn im Betrieb mindestens ein SIBE oder Kontrolleur oder Betriebselektriker arbeitet, kann eine
Ersatzbewilligung erteilt werden.
(NIV Art. 11)
Wie lange kann eine Ersatzbewilligung gültig sein?
6 Monate und 6 Monate verlängern, ergibt max. 1 Jahr
(NIV Art. 11)
Gibt es verschiedene Installationsbewilligungen?
Ja.
(NIV Kapitel 2, Abschnitt 2 und 3)
Welche verschiedenen Installationsbewilligungen kennt die NIV?
- Allgemeine Installationsbewilligung (NIV Abschnitt 2)
- Für innerbetriebliche Installationsbewilligung (Betriebselektriker) (NIV Art. 13)
- Für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (Lift, PVA, ….) (NIV Art. 14)
- Für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen (FUST) (Art. 15)
Wer erteilt die Installationsbewilligungen?
Das ESTI
(NIV Art. 6)
Was sind die Voraussetzungen für das erlangen einer innerbetrieblichen Installationsbewilligung?
- Fähigkeitszeugnis als Elektroinstallateur und 3 Jahre Praxis
- Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufes und 5 Jahre Praxis
- Betriebselektrikerprüfung
(NIV Art. 13)
Für welche Arbeiten ist ein Betriebselektriker berechtigt?
a. Unterhaltsarbeiten und Beseitigung von Störungen;
b. Änderung der Installation nach einem Bezügerüberstromunterbrecher oder einer Überstrom-
Schutzeinrichtung für Endstromkreise;
c. Installationsarbeiten nach der Netztrennstelle bei temporären Installationen wie auf Baustellen
und Märkten oder in Zirkus- und Schaustellerbetrieben.
(NIV Art. 13)
Wird ein Betriebselektriker von jemandem betreut?
Der Inhaber der Bewilligung sorgt dafür, dass:
d. die berufsbegleitende fachliche Betreuung der Personen nach Buchstabe a durch eine
akkreditierte Inspektionsstelle ununterbrochen gewährleistet ist.
(NIV Art. 13)
Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung für installationsarbeiten an besonderen
Anlagen erfüllt werden?
a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen
Installationen (Art. 13 Abs. 1) erfüllen und drei Jahre praktische Tätigkeit in solchen
Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person nachweisen, welche
die entsprechende Prüfung des Inspektorats bestanden hat; oder
b. eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfung bestanden haben und drei Jahre praktische
Tätigkeit in solchen Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person oder einer Person
nachweisen, welche die entsprechende Prüfung des Inspektorats ebenfalls bestanden hat.
(NIV Art. 14)
Für welche Arbeiten ist eine Person mit einer Bewilligung für installationsarbeiten an besonderen
Anlagen berechtigt?
Die Bewilligung berechtigt zu den in ihr aufgeführten Installationsarbeiten
(NIV Art. 14)
Welchen Normen müssen elektrische Betriebsmittel entsprechen?
NEV Art. 11
Grundsatz
Wer ein elektrisches Erzeugnis mit dem freiwilligen Sicherheitszeichen (Art. 16) in Verkehr bringen
will, braucht eine Bewilligung der Kontrollstelle. Siehe auch NIN 5.1.1.2.2 (Betriebsmittel) Die
Betriebsmittel müssen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV SR
734.26) und den gültigen einschlägigen Normen entsprechen. Betriebsmittel, welche mit dem
schweizerischen Sicherheitszeichen oder einem gleichwertigen Zeichen gekennzeichnet sind,
erfüllen die Anforderungen.
Wie lauten die 5 Sicherheitsregeln und in welcher Verordnung oder Norm sind sie aufgeführt?
NIV
Vor Beginn der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss die Arbeitsstelle nach den folgenden fünf
Sicherheitsregeln vorbereitet werden: (Die 5 Sicherheitsregeln)
a) freischalten und allseitig trennen;
b) gegen Wiedereinschalten sichern;
c) auf Spannungslosigkeit prüfen;
d) erden und kurzschliessen;
e) gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Anschlussbewilligung erfüllt werden?
Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten
Betriebsangehörige einsetzt, die:
a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen
Installationen (Art. 13 Abs. 1) erfüllen; oder
b. eine vom Inspektorat durchgeführte Prüfung bestanden haben.
(NIV Art. 15)
Für welche Arbeiten ist eine Person mit einer Anschlussbewilligung berechtigt?
Diese Bewilligung berechtigt zum Anschliessen und Auswechseln von den in ihr
aufgeführten fest anzuschliessenden oder fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen.
(NIV Art. 15)
Wer ist noch für das Anschliessen von Geräten bei Reparatur- und Servicearbeiten berechtigt?
Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service und
Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an
eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Sanitär-, Heizungs-,
Kälte-, Lüftungs- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat
anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von
mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit im Betrieb oder bei einer qualifizierten
Ausbildungsstätte absolviert haben. Die Arbeiten sind mit einer Kontrolle der ausgeführten
Arbeiten abzuschliessen. Das Ergebnis dieser Kontrolle ist zu dokumentieren.
(NIV Art. 15)
Für welche Tätigkeiten an elektrischen Installationen wird keine Bewilligung benötigt?
Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8,
kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 sowie Elektroinstallateure EFZ für
Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden
Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen.
Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
a. einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen in von ihnen bewohnten
Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen hinter
Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit
Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30 mA Nennauslösestrom installieren;
b. Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und
zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.
Wer ist berechtigt Arbeiten unter Spannung auszuführen?
An elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektroinstallateure EFZ oder
Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten
entsprechend den neuesten Erkenntnissen speziell ausgebildet und ausgerüstet sein.
Für Arbeiten an elektrischen Installationen, die unter Spannung stehen, sind immer zwei Personen
einzusetzen. Eine von diesen ist als verantwortlich zu bestimmen.
(NIV Art. 22)
Wann ist eine Installationsanzeige zu erstellen?
Die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung und diejenigen einer Ersatzbewilligung
müssen sämtliche Installationsarbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin, aus deren
Niederspannungsverteilnetz die elektrische Installation mit Energie versorgt wird, melden.
Keine Meldung muss erstattet werden, wenn:
a. die Installationsarbeiten weniger als vier Stunden dauern (Kleininstallationen); und
b. die Arbeiten zu einer Leistungsänderung führen, die insgesamt weniger als 3,6 kVA beträgt.
(NIV Art. 23)
Wann ist die Erstprüfung zu erstellen und ist diese zu protokollieren?
Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder von Teilen davon ist eine
baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Diese Erstprüfung ist zu protokollieren.
(NIV Art. 24)
Wann und von wem ist die Schlusskontrolle durchzuführen?
Vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine Schlusskontrolle
durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle wird durchgeführt:
a. von einer fachkundigen Person nach Artikel 8 oder einer kontrollberechtigten Person nach
Artikel 27 Absatz 1; oder
b. bei einer Installation, an der gemeinsam mehrere Betriebe mit je einem fachkundigen Leiter
zusammengearbeitet haben: von der Person, die vom Eigentümer der Installation als für die
Gesamtheit der Installation verantwortlich bestimmt wurde.
Als Übergabe gilt der Zeitpunkt ab dem ein Teil oder eine ganze elektrische Installation
bestimmungsgemäss genutzt wird.
Die Personen, welche die Schlusskontrolle durchführen, haben die Ergebnisse
dieser Kontrolle in einem Sicherheitsnachweis (Art. 37) festzuhalten.
(NIV Art. 24)
Gibt es Arbeiten an elektrischen Installationen, bei denen nur die Erstprüfung ausreichend ist?
Der Sicherheitsnachweis ist vom Inhaber der allgemeinen Installationsbewilligung
oder der Ersatzbewilligung dem Eigentümer zu übergeben. Für Arbeiten nach Artikel
23 Absatz 2 Buchstabe a genügt das Protokoll der Erstprüfung.
(NIV Art. 24)
Müssen Installateure mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung auch eine
Installationsanzeige erstellen?
- Installationsarbeiten im Rahmen von eingeschränkten Installationsbewilligungen müssen vor
der Ausführung der Netzbetreiberin, aus deren Niederspannungsverteilnetz die Installation mit
Energie versorgt wird, gemeldet werden.
(NIV Art. 25)
Welche Kontrollorgane gibt es?
a. die unabhängigen Kontrollorgane;
b. die akkreditierten Inspektionsstellen;
c. die Netzbetreiberinnen;
d. das Inspektorat.
(NIV Art. 26)
Wann wird einer natürlichen Person die Kontrollbewilligung erteilt?
Die Kontrollbewilligung wird einer Person erteilt, die in eigener Verantwortung
Installationskontrollen durchführt, wenn:
a. sie fachkundig ist (Art. 8) oder die Berufsprüfung als Elektroprojektleiter Installation und
Sicherheit bestanden hat;
b. ihr Ausbildungsstand dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung
gewährleistet ist;
c. die internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand sind;
d. sie über geeignete und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte verfügt.
(NIV Art. 27)