Buchführung Fach 2

Schererkurs Hanover

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Collège
Crée / Actualisé 07.11.2020 / 07.11.2020
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Buchführungspflicht

AO (Abgabenordnung)

Bilanzrichtlinen-Gesetz

HGB (Handelsgesetzbuch)

  --> Gewinn über 60'000 oder

  --> Umsatz über 600'00 oder

  --> Handelsregistereintrag (e.K., OHG, KD, GmbH

Bilanz

Ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Geschäftsjahresende oder zu einem Stichtag (Gründung, Gesellschafterwechsel, Auflösung)

Ist die gedrängte Gegenüberstellung der Aktiva (=Vermögen) und der Passiva (=Eigen- oder Fremdkapital) eines Betriebes, die durch die Inventur ermittelt und im Inventar einzeln verzeichnet worden sind

Aktiva

Gleidert sich in Anlage- und Umlaufvermögen (Vermögensstruktur

Passiva

Gleidern sich in Eigen- und Fremdkapital (Kapitalstruktur

Inventur

Ist die Tätigkeit des Zählens, Messens, Wiedens und Bewertens zu einem Stichta

Inventar

Ist das Verzeichnis, in das die Ergebnisse der Inventur übersichtlich eingetragen werden. Das Inventar besteht aus 3 Teilen

Eigenkapital

Ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Es ist das Geld, was der Inhaber in den Betrieb eingebracht hat bzw. was ihm vom Betriebsvermögen zusteht.

Das Privatvermögen des Inhabers wird nicht in der Bilanz aufgeführt.

Das Eingenkapital steht normalerweise auf der Passiva, da die Schulden normalerweise kleiner als die Vermögenswerte eines Betriebes sind.

Das Eignekapital ist ausnahmsweise auf der Aktiva vermerkt, wenn der Betrieb mehr Schulden als Vermögenswerte hat (=Überschuldung

Bestandskonto

Aktiv- und Passivkontro = Bilan

Erflogskonto

Ertrags- und Aufwandskonten = Gewinn- und Verlust-Rechnung)

Die Aufwendung und die Erträge verändern letztlich das Eigenkapital und sind damit als Nebenrechnjung des Eigenkapitals zu verstehen:

Aufwand ...

Erträge ..

Aufwand verringert das Eigenkapital

Erträge erhöht das Eigenkapital

Zielsetzung des externen Rechnungswesens ist:

--> Die Ermittlung des Gewinns anch steuerlichen Vorgaben

      "Steuerbilanz (AO/Abgabenordnung) = Gewinneermittlungsfunktion für das Finanzamt für eine gerechte Steuerbemessung oder

--> die Ermittlung des Gewinns nach handelrechtlichen Vorgaben "Handelsbilanz" (HGB/Handelsgesetzbuch) = Investorenwerbung

  

Zielsetung der intenen Kalkulation:

--> Ermittlung der eigenen Kostenpositionen, um daraus die Preise der angebotenen Leistungen abzuleiten = Preisermittlungsfunktion

--> Die bereits für das externe Rechnungswesen ermittleten Aufwand- und Erträge kpnnen in die interne Kalkulation

      --> Direkt übernommen werden = Grundkosten

      --> Müssen in ihrer Höhe anders angesetzt werden = Anderskosten

      --> Oder finden sich überhaupt nicht in dem externen Rechnungswesen, da sie für die steurliche Gewinnermittlung nicht als Aufand angesetzt werden durch und für die interne Kalkulation jetzt hinzugefügt werden müssen = Zusatzkoste

Einzelkosten 

= direkt einem Auftrag zurechenbar

Gemeinkosten =

= nicht direkt einem Auftrag zurechenba

Anlagevermögen

Ist langfristig (über 1 Jahr) im Betrieb gebundenes Vermögen. Es sind Produktionsmittel, mit denen die Leistungen erstellt werden

Umlaufvermögen

Soll sich kurzfristig im Betrieb durch den Umsatz umschlagen. Zur schnellen Lieferfähigkeit wird ein bestimmter Bestand immer benötigt

Fremdkapital

Wird aufgenommen, um betriebsnotwendiges Vermögen zu finanzieren. Es kostet zum Teil offensichtlich Zinsen (z.B. Darlehn, Hypotheken), aber auch die Lieferanten-Verbindlichkeiten kosten indirekt Zinsen, denn die Zahlungsfrist ist durch Preisaufschlag finanziert.

Fremdkapital verlangt neben den Zinsen auch Tilgung (=Rüchzahlung)

Ertrag

Ist eine Vermehrung des Eigenkapitals. Hauptertragsgrösse ist der Umsatz mit Kunden

Aufwand 

Ist eine Verminderung des Eigenkapitals durch Werteverzehr für die Erstellung von betrieblichen Leistungen.

Hauptaufwandsgrössen sind Materialverbrauch, Personalkosten und Gemeinkosten

Gewinn

Ergibt sich auf der Soll-Seite des G+V-Kontos, wenn die Aufwendungen kleiner sind als die Erträge. Gewinn vermhert das Eigenkapital.

Vom Gewinn sind noch die persönlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer) und persönliche Versicherungen (Renten- und Krankenversicherung) des Inhabers zu zahlen

Verlust

Ergibt sich auf der Haben-Seite des G+V-Kontos, wenn die Erträge kleiner sind als die Aufwendungen