StB: BAO
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Set of flashcards Details
Flashcards | 123 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 10.10.2020 / 25.09.2023 |
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Was ist ein Ergänzungsbescheid und elche BEsonderheiten bestehen hinsichtlich Anfechtung?
Was ist eine offensichtliche Unrichtigkeit (ad 293b)
Viele der Rechtskraftdurchbrechnungen nur Ermessensentscheidung. Was spielt hier eine Rolle?
Nur hinsichtlich berichtigtem Umfang anfechtbar. Und auch nur dann, wenn erst in berichtigter Fassung Dinge enthalten sind, dann rechtswidrig sind bzw Eingriff in Rechte Partei darstellen
Unrichtigkeit ist schon aus StE bzw Beilagen erkennbar oder aus Abgabenerklärung iVm übriger Aktenlage
Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung ist ggfs Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. zB Fehler mit sehr geringfügigen Auswirkungen werden dann eher nicht berichtigt
Zwangsstrafe wird verhängt, aber noch vor Zustellung wird Ste eingreicht (Zwangssstrafe wegen nicht erfolgter Einreichung) Rechtswidrig bzw anfechtbar?
ja, unzulässig wenn erzwungene Leistung zum Zeitpunkt der Festsetzung bereits erbracht --> Beschwerde
Was sind Beispiele für Begünstigungsbescheide? Welche Besonderheit betreffend Rechtskraftdurchbrechnung?
Bescheide die Begünstigung für den Abgabepflichtigen betreffen, zB Fristverlängerung, Erleichterung bei Aufzeichnungen, Erleichterung Besteuerung des wirtschaftlichen Gescähftsbetriebes. Zahlungserleichterungen, Aussetzung der Einhebung etc... (event auch Organschaft - Fall Klient?)
DIese Bescheide kann das FA unter folgende Voraussetzungen auch nach Rechtskräft ändern (mit zustimmung sogar rückwirkend):
- tatsächliche Verhältnisse haben sich geändert ODER
- Vorhandensein der Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben wurde von Behörde angenommen
Was passiert, wenn ein Feststellungsbescheid, Mess, Zerlegungs oder Zuteilungsbescheid geändert wird, der abgeleitete Bescheid aber bereits rechtskräftig ist?
Was passiert, wenn ein Bescheid erlassen wird, der in Verbindung mit dem jetzigen steht und wäre dieser früher erlassen worden, hätte der Spruch des jetzigen anders gelautet (sog gundlagenähnlicher Bescheid)
angeleiteter wird geändert 295 --> Rechtskraftdurchbrechung
auch hier Rechtskraftdurchbrechung nach 295 Abs 3. zB:
- Begünstigungsbescheid für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird erlassen --> ESt-Bescheid kann geändert werden, auch wenn rechtskräftig
- Begünstigungsbescheid (AUsnahme für Gegenstände bei Wegzugsbesteuerung, wenn sonst Doppelbesteuerung )...
Die Behörde erlässt einen Feststellungsbescheid, der aber gar keiner ist, weil Merkmale nicht erfüllt. Den will ich jetzt mit Bescheidbeschwerde bekämpfen, weil durch dieses "Dokument" ein falscher ESt-Bescheid erlassen wurde.
Ich kann den ESt-Bescheid nicht anfechten, weil abgeleiteter Bescheid 252
Den Feststellungsbescheid kann ich auch nicht anfechten, weil 260 --> nicht zulässig, weil ja gar kein Bescheid da ist
Daher sagt 295 Abs 4: Wenn man Bescheidbeschwerde gegen Feststellungsbescheid einbringt, dann sind auf den falschen Feststellungsbescheid gestütze Bescheid auch aufzuheben auf Antrag! Auch bei Rechtskraftdurchbrechnung
Welche Gründe kommen für Wiederaufnahme nach 303 BAO in Betracht?
- Fälschungstatbestand: durch gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst erschlichen
- Neuerungstatbestand: neu hervorgekommene Tatsachen
- Vorfragenentatbestand: Bescheid war von Vorfragen abhängig und dann neu entschieden
von amts wegen oder auf antrag. je nachdem muss bei antrag neue tatsachen für abgabepflichitgen vorliegwn bzw bei amts wegen fuer behörde
Vermeidung Doppelbesteuerung:
- Bescheid wird erstellt wo die Einigung im Verst Verf etc festgestellt wird --> Grundlagenbescheid.
- Darauf basierend Dann abgeleiteter (zB ESt Bescheid) --> Nach 295 Abs 2a kann der natürlich geändert werden, auch wenn Verjährung oder Rechtskraft bereits eingetreten
Daneben kann auch Abgabenbehörde ohne Verst VErf etc Doppelbesteuerung vermeiden durch eigenen Begünstigungsbescheid. BEachte auch hier wieder spezielle Bestimmung zur Rechtskraftdurchbrechnung nach 294
erg
Was ist das EU BStBG?
erg
Was ist ein Delegierungsbescheid?
Was passiert wenn eine Abgabenbehrde Befangen ist? 76 Was wenn sie an der ERlassung des Bescheides für das ein Beschwerde eingereicht wird mitgewirkt haben.
Was kann man machen wenn nicht von sich aus Vertretung veranlasst wird?
Was kann man allgemein bei Verletzung von Verfahrensvorschriften machen (wie zB Befangenheit)?
Abgabenbehörde kann andere Behörde bestimmen als zuständige wenn Zweckmäßig
Vertretung veranlassen / Auch Befangenheit im VErfahren vor denm BFG
268 (1) - Ablehnung wegen Befangheit
Auch Bescheidbeschwerde wg Verletzung Verfahrensvorschriften mögl!
Es gibt drei Komplementäre und einen Kommanditisten - Wer ist in Abgabenrechtlichen Angelgenheiten Vertretungsbefugt? Wer haftet?
80 ff mehrere Vertretungsbefugte, daher Namhaftmachung eines - sonst wird mit Bescheid bestellt. Dieser Eine dann Zustellungsbevollmächtigter! --> Haftung dann auch für diese Person!
Unterscheide davon
- die Gesamtschuldnerschaft bei Personenvereinigungen
- Parteistellung (zB
Was kann die Behörde machen, wenn eine Person weg iost, nicht handlungsfähig?
Kuratorbestellung 82
Was ist immer sinnvoll bei rechtsmitteln etc damit man weiß,welche beweise etc die abgabenbeörde hat.
wann akteneinsicht nicht zulassig bzw in welche akten darf man einsehen?
Akteneinsicht!!
Was steht im Spruch bei Bescheid?
immer das was den normstiv also rechtsgestaltend ist also die WILlensäuserung. für edt bescheide etc festgelegt zb höhe etc
was ist der unterschied zwischen abweisen und zurückweisen
Abzuweisen ist immer dann, wenn eine sachliche Prüfung stattgefunden,
die Behörde sich also in die materielle Prüfung der Angelegenheit
eingelassen hat und dem Antrag nicht stattgegeben werden kann.
Abweisen bedeutet also immer eine Sachentscheidung, also eine
Entscheidung in der Sache selbst.
nders jedoch verhält es sich beim Zurückweisen. Zurückzuweisen ist
immer dann, wenn sich die Behörde mit der Sache selbst nicht
auseinander zusetzen hat, wenn also eine bloße Formalentscheidung
zu treffen ist. Typische Fälle von Zurückweisungen sind die
Zurückweisung wegen Versäumung einer Frist, die Zurückweisung
mangels Parteistellung usw. Die Behörde hat grundsätzlich in jedem
Verfahren zu prüfen, ob ein Ansuchen zurückzuweisen ist. Wenn dies der
Falls ist, erfolgt keine Prüfung in materieller Hinsicht!
Unterschied formelle und materielle rechtskraft
formell keine formale moglichkeit bescheid anzufrchten durch bescheidbeschwerde
materielle: inhalt kann nicht mehr geandert werden
aussser rechtskraftdurchbrechung 293 ff
Unterschied verfahrensleitende verfügung und verfahrensrechtliche bescheide
verfahrensrechtliche bescheid entscheiden über abschluss eines verfahrens. hier beschwerde zulässig. zb
abweisung qiederaufnahme, zurückweisung antrag zb auf wiedereinserzung
Welche Arten von Fristen gibt es?
- gesetzlich: Nur verlängerbar, wenn gesetzlich vorgesehen (zB Beschwerde)
- Behördlich: Immer Verlängerbar nach ermessen (zB Frist Beantwortung Auskunftsersuchen bzw ERgänzungsauftrag)
- Ausschlussfristen: zB Beschwerde: Rechtsanspruch geht verloren
- Ordnungsfrist: zB Antwort auf Bedenkenvorhalt
Beginn von Fristen?
Postlauf - zB Schriftstück für Bescheidbeschwerde wird am Tag des Fristablaufes der Post übergeben?
Was kann man va machen, wenn eine Frist versäumt wird?
Mit Tag der Bekanntgabe (insb Zustellung).
Es kommt auf die Übergabe an die Poste an. Manchmal (wenn es um die Fristen von Behörden geht - zB Säumnisbeschwerde) zählt Einlagen bei Behörde
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn kein grobes Verschulden
Wann ist eine Zwangsstrafe nicht zulässig?
- unzumutbar,
- Leistung unmöglich oder
- Leistung bereits erbracht
Sepp beleidigt Abgabenbehörde in schriftlich.
Ordnungsstrafe - hier keine vorherige Androhung erforderlich. Ordnungsstrafe (EUR 700) kann gleich verhängt werden
Eine alte Dame hat keine Ahnung von Steuern und bekommt einen Bescheid mit Nachzahlung. Sie möchten nun von Behärde wissen wie sie dagegen vorgehen kann. Sie wird nicht steuerlich vertreten.
Was wenn falsche Rechtsauskünfte erteilt werden?
Rechtsbelehfung 113 BAO - wenn keine steuerliche Vretretung und auf Verlangen
Grundsatz v Treu und Glauben - Auskünfte ergehen aber ohne Bescheid.
Ich will von Behörde irgendwas wissen, zB Höhe Rückstand am Steuerkonto, Wortlaut einer gesetzlichen Bestimmung etc.
Muss mir Behörde Auskunft erteilen? Wo geregelt?
Was kann ich machen, wenn mir die Behörde die Auskunft nicht erteilt?
Auskunftspflichtgesetzt: Organe des bundes (auch FA, BMF) haben innerhalb Ihres sachlichen und örtlichen Wirkungsbereichs Auskunft zu erteilen.
Grenzen:
- Nicht natürlich, wenn Verschiegenheit entgegensteht. § 1 Abs 1
- Nicht in "übermäßigen" Umfang
- Mutwillig (aussichtlos, nutzlos) § 1 Abs 2 - nach BAO auch Mutwillensstrafe 113
Auch hier unrichtige Auskünfte wieder für Grundsatz von Treu und Glauben relevant
Auskunft nicht erteilen: Säumnisbeschwerde
Welche Verfahrensgrundsätze (Grundsätze des Abgabeverfahrens) gibt es?
siehe Kodex Markierungen.
Beachte: Grundsätze sind a
INsbesondere:
- Legalitätsprinzip: Handeln nur aufgrund von Gesetz
- Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Durch EStR etc gewährleistet - hier aber keine Einwendung von Partei, weil sich das an AbgB richtet
- Amtswegigkeit des Verfahreghn: Im Grunde heißt das, dass Abgabenbehörden von sich aus das Verfahren zur Abgabenerhebung durchführen müssen, außer Antrag nötig
- Parteiengehör: Manifestiert sich zB in 161 Abs 3: Wenn Behörde wesentlich von Erklärung abgeht, muss sie Partei dies der Partei zur vorherigen Äußerung mitteilen
Gibt es ein Neurungsverbot im Beschwerdeverfahren? Vor VfGH VwGH? Was heißt Neurungsverbot?
nur vor VfGH/VwGH gibt es Neuerungsverbot, Nicht im Beschwerdeverfahren.
DH Neuerungen die den Sachverhalt betreffen (zB neue Sonderausgaben) dürfen hier im Laufe des Verfahrens (zB auch nach Einbringung Beschwerde) vorgebracht werden.
Verjährung wäre eingetreten, außer Abgabenhinterziehung (10 Jahre). Wa kann Behörde machen?
FA darf selbst beurteilen, ob Abgabenhinterziehung vorliegt (Vorfrag nach 116).
Wenn bei Ermittlung des (gleichen) Sachverhaltes von Amtswegen vorzugehen war, besteht aber Bindung. Dann Wiederaufnahmegrund, wenn Finanzstrafbehörde anders entscheidet
Kann die Behörde auch von Dritten Auskünfte verlangen?
Darf zB von einem Angehörigen oder StB Auskunft verlangt werden?
Was ist der Unterschied zu Zeugeneinvernahme?
ja 143 BAO
ja auch, aber die BEstimmungen betreffend Zeugen gelten ebenso (siehe verweis auf 170 ff) - Verweigerungsrechte etc
Beweiskraft bei Einvernahme als Zeuge höher (Auskunft aber auch mündlich und schriftlich möglich)
Behörde will Zeitraum prüfen der schonmal geprüft wurde. Die Voraussetzungen unter denen das zulässig ist (Wiederaufnahme, andere Abgabenart, im Rechtsmittelverfahren) liegen nicht vor. Was kann ich machen.
sich quasi verweigern. Dann Bescheid Zwangsstrafe - gegen den vorgehen und dort wird Rechtmäßigkeit dann festgestellt.
Merke: Dieser Weg gilt bei verschiedenen Sachen bei denen Zwangsstrafe möglich. Man muss also immer auf Bescheid warten den man dann bekämpfen kann.
Prüfung rein Zahlungsfähgikeit möglich (zB iZm Zahlungserleichterung)?
ja geht steht bei Abgabenprüfungen - hier nat kein Prüfungsbericht, Verbot nochmalige Prfg etc
Auifforderung Empfängernennung, aber Nennung ohne Verschulden nicht möglich (Belege verbrannt) oder sachlich nicht gerechtfertigt. Was machen?
Bescheid ESt wird dann ohne Ausgabenabzug Erlassen, aber dann Beschwerde. Bescheid Aufforderung Empfängernennung an sich ist nur verfahrensleitende Verfügung
Grundsätze des Beweisverfahrens?
- Grundsatz der freien Beweiswürdigung: Behörde macht sich dann im Grunde ein Bild aus den vorliegenden Beweismittel.
- Verbot geheimer Beweismittel (Name Zeuge nicht nennen)
- Verbot antizipativer Beweiswürdigung: Beweismittel nicht schon vorher ablehnen, wenn objektiv geeignet als Beweis. Achtung es müssen aber nicht immer alle Beweise aufgenommen werden (zB nicht wenn offekundig, unerheblich unverhältnismäßige Kosten - steht bei Beweisaufnahme lit f
- Gleichwertigkeit der Beweismittel
Bankgeheimnis (Kontenregistereinschau etc, Entbindung uU bei Finanzstrafvergehen etc. Wo steht das?
BWG
Gibt es auch Bescheide mit Teilrechtskraft
ja Fortschreibungsbescheide und
293, 295a
Konsequenz: der bisherige Bescheid bleibt so bestehen und wird nur in Teilen abgeändert. Dies Abänderung durch neuen Bescheid kann dann angefochten werden. Der Alte selbst bleibt so bestehen und verjährt etc
Kann die Fälligkeit von Abgaben verschoben werden?
NEIN Unterscheide:
Fälligkeit ist gesetztlich vorgegeben und unveränderbar / Die Zahlungsfrist kann aber hinausgeschoben werden (Stundung) - dann natürlich auch kein Säumniszuschlag
Was kann die Behörde machen, wenn sie glaubt einer kann seine Abgabenanspruch nicht zahlen zb bei drohender insolvenz?
Sicherstellungsauftrag 232 shon ab Beginn entstehung Abgabenschuld - Ist dann Exekutionstitel. auch wenn unbedwnklichkeitsbeschenigung ausgestellt werden soll...
Unterscheide davon den Vollstreckungsbescheid: Steht ganz hinten bei den Maßnahmen wann Einbringung ausgesetzt ist: Hier dann doch keine Aussetzung, wenn Einbringung gefährdet oder erschwert...
Beachte Unterschied:
- Abstandnahme Festsetzung (206) - Notstand, ohnehin nicht durchsetzbar zu viel Aufwand etc
- Nachsicht: Abgabe schon festgesetzt die dann nachgesehen/gelöscht wird, weil
- Einbringung erfolglos
- unbillig etc
Nachsicht kommt bei Unbilligkeit in Frage. Was sind die Unterschiede zwischen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit?
Kommt eine Art Nachsicht auch bei Gesamtschuldner in Betracht, wenn bei einem Einhebung unbillig wäre?
SIEHE DAZU VO!
persönlich: zB bei Existenzgefährdung / Verschleuderung von Vermögenswerten
sachlich: Ereignis, dass vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann tritt ein. zB:
- Doppelbesteuerung
- Grundsatz von Treu und Glauben - darauf vertraut, aber dennoch Abgabeneinhebung
Was kann man mit Erkenntnissen oder Beschlüssen des BFG noch machen, dh was ist der nächste Instanzenzug?
Beschwerde an VwGH oder Revision an VfGH
Können Abgabenbehörden dann zB durch 299 oder 303 doch wieder ganz andere Anschauungen haben und dir Bescheide durch die Hintertüre sozusagenwieder anders abändern?
Wenn gerade Verfahren beim BFG läuft - können die Behörden währenddessen den Bescheid irgendwieändern?
nein natürlich nicht, sind bei Änderungen nach 293 ff an die Erkenntnisse gebunden - 279 Abs 3
300 - nein grds nicht, außer mit Zustimmung