Rechtskenntnisse

Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister

Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 03.10.2020 / 05.03.2021
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Was sind die acht Gesellschaftsformen? 

Kein bestimmter Zweck

  • Einfache Gesellschaft

Wirtschaftlicher Zweck

  • Kommanditgesellschaft
     
  • Kommanditaktiengesellschaft
     
  • Aktiengesellschaft
     
  • GmbH
     
  • Kollektivgesellschaft

Wirtschaftlicher Zweck als Selbsthilfe

  • Genossenschaft

Ideeller Zweck

  • Verein

Wie sind Rechtsgemeinschaften definiert und welche Gesellschaftsformen fallen darunter? 3 Stk

  • Treten als geschlossene Rechtsgemeinschaft auf, die jeweiligen Gesellschafter stehen aber im Vordergrund. Sie haften mit ihrer Unternehmerpersönlichkeit und deren Kreditwürdigkeit für die gemeinsamen Ziele
     
  • Kollektivgesellschaft
     
  • Kommanditgesellschaft
     
  • Einfache Gesellschaft

Was sind Körperschaften?

  • Juristische Personen und rechts und handlungsfähig

     
  • AG
     
  • GmbH
     
  • Kommandit AG
     
  • Genossenschaft
     
  • Verein

Was sind Kapital und was sind Personengesellschaften?

  • Personengesellschaften bringt Gesellschafter seine Arbeit sowie auch Kapital mit ein. Bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend Arbeit. GmbH Mischform
     
  • Personengesellschaften:
    einfache Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft
     
  • Kapitalgesellschaft:
    AG, GmbH, KOmmandit AG

Einzelunternehmung

  • Gründung
     
  • Haftung
     
  • Vertretungsverhältnisse
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
     
  • Bedeutung für Versicherungslösungen

  • Gründung
    • Erste kaufmännische Handlung 
    • Ab 100'000 Mwstpflichtig + Handelsregistereintrag
    • Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
    • Geschäftsfirma muss Familiennamen enthalten
       
  • Haftung
    • Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
       
  • Vertretungsverhältnisse
    • Einzelunternehmer selbst
    • Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter kann eingetragen werden
       
  • Betreibungsrechtliche Stellung
    • Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
       
  • Bedeutung für Versicherungslösungen
    • Ist Selbstständigerwerbender
    • AHV + Krankenversicherung + EO + Mutterschaft versichert
    • 2. Säule + ALV + UVG nicht automatisch versichert

Die einfache Gesellschaft

 

  • Gründung
     
  • Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
     
  • Verhältnis zu Dritten
     
  • Gesellschafterwechsel
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
     
  • Bedeutung Versicherungslösung

  • Gründung
    Abschluss des Gesellschaftervertrags
     
  • Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
    Kann beliebig geregelt werden nach Beiträgen, Anteile Gewinn/Verlust, Beschlüsse, Geschäftsführung
     
  • Verhältnis zu Dritten
    Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung befugt, soweit von anderen bevollmächtigt ist.
    Für Schulden haften alle solidarisch
     
  • Gesellschafterwechsel
    Nur durch Gesellschaftsbeschluss möglich. Einseitiger Austritt nur aus wichtigem Grund möglich
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
    Muss gegen Gesellschafter direkt betreiben, geht nicht gegen Gesellschaft selbst
     
  • Bedeutung Versicherungslösung
    Kein Bedarf, nur bei Baukonsortium befristeter Betriebshaftpflichtversicherung

Kollektivgesellschaft
 

  • Gründung
     
  • Innenverhältnisse
     
  • Aussenverhältnisse
     
  • Gesellschafterwechsel
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung 
     
  • Bedeutung für Versicherungslösungen

  • Gründung
    • Mindestens zwei Gesellschafter als natürliche Personen
    • Zusatz KIG
    • Alle Namen möglich
    • Gesellschaftervertrag genügt
    • Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben
       
  • Innenverhältnisse
    • Kopfprinzip gilt in der Regel
    • Können angepasst werden
    • Gesellschaftsbeschlüsse nach OR einstimmig / können auf Mehrheitsprinzip angepasst werden
    • Loyalitätspflicht: Konkurrenzverbot, Gesellschaftsinteresse wahren
       
  • Aussenverhältnisse
    • Jeder Gesellschafter ist nach OR zur Vertretung berechtigt
    • HR Eintrag, wenn nicht jeder Gesellschafter Vertreter ist
    • Haftung: Primär mit Aktiven der Gesellschaft, Subsidiär Gesellschafter persönlich unbeschränkt solidarisch
       
  • Gesellschafterwechsel
    • Eintritt: Gesellschaftsbeschluss
    • Austritt: Kündigung, dadurch wird Gesellschaft aufgelöst wenn nicht anders vereinbart
    • Ausschluss: Wenn einer Konkurs fällt, kann man seine Anteile auszahlen und er wird ausgeschlssen
    • Tod: Wenn nicht anders vermerkt, dann Auflösung der Gesellschaft
       
  • Betreibungsrechtliche Stellung 
    • Betreibung auf Konkurs
    • Wenn Aktiven nicht reichen, Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter
       
  • Bedeutung für Versicherungslösungen
    • Wie Einzelunternehmer - Selbstständigerwerbende
    • Ergo 1. Säule versichert, Rest freiwillig

Eigenschaften der Kommanditgesellschaft der Komplementäre und Kommanditäre

  • Komplementäre
    Voll haftende Gesellschafter - gleiche Stellung wie Kollektivgesellschafter
     
  • Kommanditäre
    • Haften nur bis bestimmter Summe, welche im Handelsregister eingetragen ist.
    • Kommanditäre dürfen nicht erwähnt werden in FIrma, sonst sind sie Komplementäre

 

Sonst alles gleich wie bei Kollektivgesellschaft

In welchen 4 Schritten erfolgt die Gründung der AG? 

  1. Aufstellung der Statuten
     
  2. Kapital aufbringen
    Kann auch Sacheinlage sein - muss aber durch Gründerbericht und Prüfung der Revisionsstelle 
     
  3. Öffentliche Gründungsurkunde
     
  4. Handelsregistereintrag

Was sind die Organe der AG? 3Stk

  • Generalversammlung
    Fällt Geschäftsbeschlüsse
     
  • Verwaltungsrat
    Hat die Geschäftsführung
     
  • Revisionsstelle
    Kontrolliert die Geschäftsbücher

Welche Rechte und Pflichten hat der Aktionär einer AG?

  • Pflichten
  • 3 Vermögensrechte
  • 3 Mitgliedsrechte

  • Pflichten
    Einzahlung des Kapitals der Aktie
     
  • 3 Vermögensrechte
    • Dividende
    • Bezugsrecht neue Aktien
    • Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der AG
       
  • 3 Mitgliedsrechte
    • Teilnahme an der GV
    • Stimm- und Wahlrecht an der GV
    • Kontrollrechte - Einblick in Geschäftsbücher nur mit Ermächtigung GV oder VR sonst (Sonderprüfung) 

Welche Bestimmungen zum Schutz der Gläubiger gibt es bei der AG? 4 Stk

  • Teil des Gewinns als Reserven bilden
     
  • Sobald Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, VR Konkurs anmelden
     
  • Verschärfte Rechnungslegungspflicht
     
  • Verbot von Kapitalrückzahlung und Verzinsung des Aktienkapitals

Unterschied zwischen Inhaberaktie und Namensaktie

  • Inhaberaktie
    Lauten auf den Inhaber. Zur Übertragung genügt die Übergabe der Urkunde
     
  • Namensaktie
    Lautet auf Namen des Aktionärs. Braucht Übertrag des Papiers, Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk auf Rückseite des Papiers) und Eintrag ins Aktienbuch der AG

GmbH
 

  • Gründung
     
  • Innenverhältnisse
     
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter (4 Pflichten / 2 Vermögensrechte / 3 Mitgliedsrechte)
     
  • Aussenverhältnisse
     
  • Gesellschafterwechsel und Kapitalerhöhung
     
  • Betreibungsrechtlich
     
  • Versicherungslösungen

  • Gründung
    • 20'000 vollliberiert zu 100.- Stammeinlage
    • 1 oder mehrere natürliche, juristische oder Handelsgesellschaft 
    • Freie Namenswahl mit GmbH am Schluss
       
  • Innenverhältnisse
    • Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle

       
  • Rechten und Pflichten der Gesellschafter
    • Pflichten: Einzahlungspflicht / Geschäftsführungspflicht / Verantwortlichkeit / Loyalitätspflicht
    • Vermögensrechte: Gewinnanteil / Liquidationserlös
    • Mitgrlliedschaftsrechte: Stimmrecht / Geschäftsführerrecht / Kontrollrecht
       
  • Aussenverhältnisse
    • Gesellschaftsvermögen nur haftbar, ausser abgemachte Nachschusspflicht
    • Schutz für Gläubiger gleich wie bei AG (Reserven, Konkurs anmelden, Kapitalrückzahlung und Verzinsung verboten)
       
  • Gesellschafterwechsel und Kapitalerhöhung
    • Veräusserung der Anteile möglich, wenn GV zustimmt
    • Ausschluss möglich bei wichtigen Gründen
    • Bei Tod besteht GmbH weiter. Vermögensrechte gehen an Erben, Mitgliedsrechte müssen durch GV befasst werden
       
  • Betreibungsrechtlich
    Gesellschaftsvermögen haftbar, ausser Nachschusspflicht
     
  • Versicherungslösungen
    Wie bei AG, Arbeitnehmer normal

Genossenschaft

 

  • Gründung
     
  • Innenverhältnisse
     
  • Aussenverhältnisse
     
  • Betreibung
     
  • Versicherungslösungen

  • Gründung
    • Mindestens 7 Mitglieder (natürliche und/oder juristische)
    • Fantasienamen möglich mit Zusatz der Rechtsform
    • Statuten erstellt, dann Genossenschafterversammlung genehmigt
    • Kein Eigenkapital notwendig
       
  • Innenverhältnisse
    • Drei Organe: Generalversammlung / Verwaltung / Revisionsstelle
    • Kopfstimme zählt egal wv Beitrag geleistet
    • Verwaltung besteht aus mindestens 3 Mitgliedern
    • Rechte wie bei AG nur Recht auf Dividende wenn explizit in Statuten erwähnt
    • Pflichten: Anteilsschein kaufen / Unterstützung der Genossenschaft durch Arbeit / Leistung an Schuldendeckung
       
  • Aussenverhältnisse
    • Verwaltung ist Vertretung
    • Haftet nur mit Genossenschaftsvermögen

    •  
  • Betreibung
    • Gleich wie bei AG / GmbH
    • Nachschusspflicht kann definiert werden
       
  • Versicherungslösungen
    • Wie GmbH / AG sind auch Genossenschafter Arbeitnehmer
    • Versicherungsbedarf für Mitglieder der Verwaltung für Verantwortlichkeitsansprüche

Was sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH?

  • 4 Pflichten
  • 2 Vermögensrechte
  • 3 Mitgliedsrechte

  • Pflichten
    • Einzahlungspflicht
    • Geschäftsführungspflicht
    • Verantwortlichkeit
    • Loyalitätspflicht
       
  • Vermögensrechte
    • Gewinnanteil
    • Liquidationserlös
       
  • Mitgliedschaftsrechte
    • Stimmrecht
    • Geschäftsführerrecht
    • Kontrollrecht

Verein

 

  • Gründung
     
  • Innenverhältnis
     
  • Aussenverhältnis
     
  • Gesellschafterwechsel
     
  • Betreibung
     
  • Versicherung

  • Gründung
    • Gründungsversammlung schriftliche Gründungsstatuten genehmigt und Organe wählt
    • Wenn kaufmännische Tätigkeiten ab 100'000 HR eintrag notwendig
       
  • Innenverhältnis
    • Organisation nicht Organe! : Vereinsversammlung / Vorstand / evt. Revision
    • Kopfstimmprinzip wie Genossenschaft
    • Rechte: Teilnahme Vereinsversammlung / Vereinsangebot beteiligen / Kontrollrecht / Anfechtungsrecht / Garantie des Vereinszwecks
    • Pflicht: Mitgliederbeiträge
       
  • Aussenverhältnis
    • Verein ist juristische Person, vertreten durch Vorstand
    • Nur Vereinsvermögen haftbar
       
  • Gesellschafterwechsel
    • Austrittserklärung durch Mitglied
       
  • Betreibung
    • Nicht im HR eingetragen unterliegt Betreibung auf Pfändung
    • Eingetragene auf Konkurs
       
  • Versicherung
    • Angestellte sind Arbeitnehmer

Welche drei Funktionen erfüllt das Handelsregister? PRR

  • Publizität
     
  • Rechtsdurchsetzung
     
  • Rechtsanknüpfung

Worüber kann man sich im Handelsregister ein Bild machen? HV MdU

  • Haftungsverhältnisse
     
  • Vertretungsverhältnisse
     
  • Merkmale der Unternehmung

Worüber gibt das SHAB Auskunft? 7 Stk.

 

  • Konkursverfahren
     
  • Handelsregister
     
  • Öffentliche Ausschreibungen abhandengekommener Wertpapiere
     
  • Schuldenrufe
     
  • Geschäftseröffnungsverbote
     
  • Fabrik und Handelsmarken Eintragungen
     
  • Bilanzen von Banken

Was ist die Rechtsdurchsetzungsfunktion?

Was ist die Rechtsanknüpfungsfunktion beim Handelsregister?

  • Rechtsdurchsetzungsfunktion
    Eintragungen die Rechtswidrig sind werden im Handelsregister von Beamten verweigert / eingetragen

     
  • Rechtsanknüpfungsfunktion
    Rechtsfolgen sind abhängig vom Handelsregistereintrag. zB alle eingetragenen Firmen unterstehen der Betreibung auf Konkurs oder erhöhtem Schutz der Firma (Name)

Was sind die Inhalte des Handelsregistereintrags? 8 Stk.

FS RdU ZH AdI V WP

  1. Firma
  2. Sitz
  3. Rechtsform des Unternehmens
  4. Zweck
  5. Haftungsverhältnisse
  6. Art der Information (wie werden Mitglieder informiert)
  7. Vertretungsverhältnisse
  8. Weitere Punkte (Revisionsstelle zb)

Welche Handelsgesellschaften entstehen erst mit dem Eintrag in das Handelsregister KONSTITUTIV?  6 Stk

  • AG, GmbH, Kommandit-AG, Genossenschaft
     
  • Nicht-kaufmännische Unternehmen (Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft=

Welche Unternehmen sind zum Eintrag im Handelsregister verpflichtet, ohne dass ihre Entstehung davon betroffen ist DEKLARATORISCH?   3 Stk

  • Kaufmännische Kollektiv und Kommanditgesellschafte
     
  • Verein
     
  • Handels-Fabrikations und andere nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe ab 100'000 Umsatz

Was ist eine Positive und eine Negative Publizitätswirkung?

  • Positive
    Wenn Rechtswirksamer Handelsregistereintrag eingetragen, dann wirkt sie gegenüber jedermann z.b Entzug von Prokurist, darf nicht mehr Handeln und somit ist Firma gesichert
     
  • Negative
    Wenn Eintrag nicht vorhanden, dann kann dies gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden. Zb Entzug Prokurist nur intern nicht aber Handelsregistereintrag. So wird schwierig für Firma zu beweisen