Rechtskenntnisse
Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister
Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister
Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 03.10.2020 / 05.03.2021 |
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Was sind die acht Gesellschaftsformen?
Kein bestimmter Zweck
- Einfache Gesellschaft
Wirtschaftlicher Zweck
- Kommanditgesellschaft
- Kommanditaktiengesellschaft
- Aktiengesellschaft
- GmbH
- Kollektivgesellschaft
Wirtschaftlicher Zweck als Selbsthilfe
- Genossenschaft
Ideeller Zweck
- Verein
Wie sind Rechtsgemeinschaften definiert und welche Gesellschaftsformen fallen darunter? 3 Stk
- Treten als geschlossene Rechtsgemeinschaft auf, die jeweiligen Gesellschafter stehen aber im Vordergrund. Sie haften mit ihrer Unternehmerpersönlichkeit und deren Kreditwürdigkeit für die gemeinsamen Ziele
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Einfache Gesellschaft
Was sind Körperschaften?
- Juristische Personen und rechts und handlungsfähig
- AG
- GmbH
- Kommandit AG
- Genossenschaft
- Verein
Was sind Kapital und was sind Personengesellschaften?
- Personengesellschaften bringt Gesellschafter seine Arbeit sowie auch Kapital mit ein. Bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend Arbeit. GmbH Mischform
- Personengesellschaften:
einfache Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft
- Kapitalgesellschaft:
AG, GmbH, KOmmandit AG
Einzelunternehmung
- Gründung
- Haftung
- Vertretungsverhältnisse
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Gründung
- Erste kaufmännische Handlung
- Ab 100'000 Mwstpflichtig + Handelsregistereintrag
- Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
- Geschäftsfirma muss Familiennamen enthalten
- Haftung
- Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
- Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
- Vertretungsverhältnisse
- Einzelunternehmer selbst
- Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter kann eingetragen werden
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
- Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Ist Selbstständigerwerbender
- AHV + Krankenversicherung + EO + Mutterschaft versichert
- 2. Säule + ALV + UVG nicht automatisch versichert
Die einfache Gesellschaft
- Gründung
- Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
- Verhältnis zu Dritten
- Gesellschafterwechsel
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung Versicherungslösung
- Gründung
Abschluss des Gesellschaftervertrags
- Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
Kann beliebig geregelt werden nach Beiträgen, Anteile Gewinn/Verlust, Beschlüsse, Geschäftsführung
- Verhältnis zu Dritten
Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung befugt, soweit von anderen bevollmächtigt ist.
Für Schulden haften alle solidarisch
- Gesellschafterwechsel
Nur durch Gesellschaftsbeschluss möglich. Einseitiger Austritt nur aus wichtigem Grund möglich
- Betreibungsrechtliche Stellung
Muss gegen Gesellschafter direkt betreiben, geht nicht gegen Gesellschaft selbst
- Bedeutung Versicherungslösung
Kein Bedarf, nur bei Baukonsortium befristeter Betriebshaftpflichtversicherung
Kollektivgesellschaft
- Gründung
- Innenverhältnisse
- Aussenverhältnisse
- Gesellschafterwechsel
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Gründung
- Mindestens zwei Gesellschafter als natürliche Personen
- Zusatz KIG
- Alle Namen möglich
- Gesellschaftervertrag genügt
- Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben
- Innenverhältnisse
- Kopfprinzip gilt in der Regel
- Können angepasst werden
- Gesellschaftsbeschlüsse nach OR einstimmig / können auf Mehrheitsprinzip angepasst werden
- Loyalitätspflicht: Konkurrenzverbot, Gesellschaftsinteresse wahren
- Aussenverhältnisse
- Jeder Gesellschafter ist nach OR zur Vertretung berechtigt
- HR Eintrag, wenn nicht jeder Gesellschafter Vertreter ist
- Haftung: Primär mit Aktiven der Gesellschaft, Subsidiär Gesellschafter persönlich unbeschränkt solidarisch
- Gesellschafterwechsel
- Eintritt: Gesellschaftsbeschluss
- Austritt: Kündigung, dadurch wird Gesellschaft aufgelöst wenn nicht anders vereinbart
- Ausschluss: Wenn einer Konkurs fällt, kann man seine Anteile auszahlen und er wird ausgeschlssen
- Tod: Wenn nicht anders vermerkt, dann Auflösung der Gesellschaft
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Betreibung auf Konkurs
- Wenn Aktiven nicht reichen, Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Wie Einzelunternehmer - Selbstständigerwerbende
- Ergo 1. Säule versichert, Rest freiwillig
Eigenschaften der Kommanditgesellschaft der Komplementäre und Kommanditäre
- Komplementäre
Voll haftende Gesellschafter - gleiche Stellung wie Kollektivgesellschafter
- Kommanditäre
- Haften nur bis bestimmter Summe, welche im Handelsregister eingetragen ist.
- Kommanditäre dürfen nicht erwähnt werden in FIrma, sonst sind sie Komplementäre
Sonst alles gleich wie bei Kollektivgesellschaft
In welchen 4 Schritten erfolgt die Gründung der AG?
- Aufstellung der Statuten
- Kapital aufbringen
Kann auch Sacheinlage sein - muss aber durch Gründerbericht und Prüfung der Revisionsstelle
- Öffentliche Gründungsurkunde
- Handelsregistereintrag
Was sind die Organe der AG? 3Stk
- Generalversammlung
Fällt Geschäftsbeschlüsse
- Verwaltungsrat
Hat die Geschäftsführung
- Revisionsstelle
Kontrolliert die Geschäftsbücher
Welche Rechte und Pflichten hat der Aktionär einer AG?
- Pflichten
- 3 Vermögensrechte
- 3 Mitgliedsrechte
- Pflichten
Einzahlung des Kapitals der Aktie
- 3 Vermögensrechte
- Dividende
- Bezugsrecht neue Aktien
- Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der AG
- 3 Mitgliedsrechte
- Teilnahme an der GV
- Stimm- und Wahlrecht an der GV
- Kontrollrechte - Einblick in Geschäftsbücher nur mit Ermächtigung GV oder VR sonst (Sonderprüfung)
Welche Bestimmungen zum Schutz der Gläubiger gibt es bei der AG? 4 Stk
- Teil des Gewinns als Reserven bilden
- Sobald Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, VR Konkurs anmelden
- Verschärfte Rechnungslegungspflicht
- Verbot von Kapitalrückzahlung und Verzinsung des Aktienkapitals
Unterschied zwischen Inhaberaktie und Namensaktie
- Inhaberaktie
Lauten auf den Inhaber. Zur Übertragung genügt die Übergabe der Urkunde
- Namensaktie
Lautet auf Namen des Aktionärs. Braucht Übertrag des Papiers, Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk auf Rückseite des Papiers) und Eintrag ins Aktienbuch der AG
GmbH
- Gründung
- Innenverhältnisse
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter (4 Pflichten / 2 Vermögensrechte / 3 Mitgliedsrechte)
- Aussenverhältnisse
- Gesellschafterwechsel und Kapitalerhöhung
- Betreibungsrechtlich
- Versicherungslösungen
- Gründung
- 20'000 vollliberiert zu 100.- Stammeinlage
- 1 oder mehrere natürliche, juristische oder Handelsgesellschaft
- Freie Namenswahl mit GmbH am Schluss
- Innenverhältnisse
- Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle
- Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Revisionsstelle
- Rechten und Pflichten der Gesellschafter
- Pflichten: Einzahlungspflicht / Geschäftsführungspflicht / Verantwortlichkeit / Loyalitätspflicht
- Vermögensrechte: Gewinnanteil / Liquidationserlös
- Mitgrlliedschaftsrechte: Stimmrecht / Geschäftsführerrecht / Kontrollrecht
- Aussenverhältnisse
- Gesellschaftsvermögen nur haftbar, ausser abgemachte Nachschusspflicht
- Schutz für Gläubiger gleich wie bei AG (Reserven, Konkurs anmelden, Kapitalrückzahlung und Verzinsung verboten)
- Gesellschafterwechsel und Kapitalerhöhung
- Veräusserung der Anteile möglich, wenn GV zustimmt
- Ausschluss möglich bei wichtigen Gründen
- Bei Tod besteht GmbH weiter. Vermögensrechte gehen an Erben, Mitgliedsrechte müssen durch GV befasst werden
- Betreibungsrechtlich
Gesellschaftsvermögen haftbar, ausser Nachschusspflicht
- Versicherungslösungen
Wie bei AG, Arbeitnehmer normal
Genossenschaft
- Gründung
- Innenverhältnisse
- Aussenverhältnisse
- Betreibung
- Versicherungslösungen
- Gründung
- Mindestens 7 Mitglieder (natürliche und/oder juristische)
- Fantasienamen möglich mit Zusatz der Rechtsform
- Statuten erstellt, dann Genossenschafterversammlung genehmigt
- Kein Eigenkapital notwendig
- Innenverhältnisse
- Drei Organe: Generalversammlung / Verwaltung / Revisionsstelle
- Kopfstimme zählt egal wv Beitrag geleistet
- Verwaltung besteht aus mindestens 3 Mitgliedern
- Rechte wie bei AG nur Recht auf Dividende wenn explizit in Statuten erwähnt
- Pflichten: Anteilsschein kaufen / Unterstützung der Genossenschaft durch Arbeit / Leistung an Schuldendeckung
- Aussenverhältnisse
- Verwaltung ist Vertretung
- Haftet nur mit Genossenschaftsvermögen
- Betreibung
- Gleich wie bei AG / GmbH
- Nachschusspflicht kann definiert werden
- Versicherungslösungen
- Wie GmbH / AG sind auch Genossenschafter Arbeitnehmer
- Versicherungsbedarf für Mitglieder der Verwaltung für Verantwortlichkeitsansprüche
Was sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH?
- 4 Pflichten
- 2 Vermögensrechte
- 3 Mitgliedsrechte
- Pflichten
- Einzahlungspflicht
- Geschäftsführungspflicht
- Verantwortlichkeit
- Loyalitätspflicht
- Vermögensrechte
- Gewinnanteil
- Liquidationserlös
- Mitgliedschaftsrechte
- Stimmrecht
- Geschäftsführerrecht
- Kontrollrecht
Verein
- Gründung
- Innenverhältnis
- Aussenverhältnis
- Gesellschafterwechsel
- Betreibung
- Versicherung
- Gründung
- Gründungsversammlung schriftliche Gründungsstatuten genehmigt und Organe wählt
- Wenn kaufmännische Tätigkeiten ab 100'000 HR eintrag notwendig
- Innenverhältnis
- Organisation nicht Organe! : Vereinsversammlung / Vorstand / evt. Revision
- Kopfstimmprinzip wie Genossenschaft
- Rechte: Teilnahme Vereinsversammlung / Vereinsangebot beteiligen / Kontrollrecht / Anfechtungsrecht / Garantie des Vereinszwecks
- Pflicht: Mitgliederbeiträge
- Aussenverhältnis
- Verein ist juristische Person, vertreten durch Vorstand
- Nur Vereinsvermögen haftbar
- Gesellschafterwechsel
- Austrittserklärung durch Mitglied
- Austrittserklärung durch Mitglied
- Betreibung
- Nicht im HR eingetragen unterliegt Betreibung auf Pfändung
- Eingetragene auf Konkurs
- Versicherung
- Angestellte sind Arbeitnehmer
Welche drei Funktionen erfüllt das Handelsregister? PRR
- Publizität
- Rechtsdurchsetzung
- Rechtsanknüpfung
Worüber kann man sich im Handelsregister ein Bild machen? HV MdU
- Haftungsverhältnisse
- Vertretungsverhältnisse
- Merkmale der Unternehmung
Worüber gibt das SHAB Auskunft? 7 Stk.
- Konkursverfahren
- Handelsregister
- Öffentliche Ausschreibungen abhandengekommener Wertpapiere
- Schuldenrufe
- Geschäftseröffnungsverbote
- Fabrik und Handelsmarken Eintragungen
- Bilanzen von Banken
Was ist die Rechtsdurchsetzungsfunktion?
Was ist die Rechtsanknüpfungsfunktion beim Handelsregister?
- Rechtsdurchsetzungsfunktion
Eintragungen die Rechtswidrig sind werden im Handelsregister von Beamten verweigert / eingetragen
- Rechtsanknüpfungsfunktion
Rechtsfolgen sind abhängig vom Handelsregistereintrag. zB alle eingetragenen Firmen unterstehen der Betreibung auf Konkurs oder erhöhtem Schutz der Firma (Name)
Was sind die Inhalte des Handelsregistereintrags? 8 Stk.
FS RdU ZH AdI V WP
- Firma
- Sitz
- Rechtsform des Unternehmens
- Zweck
- Haftungsverhältnisse
- Art der Information (wie werden Mitglieder informiert)
- Vertretungsverhältnisse
- Weitere Punkte (Revisionsstelle zb)
Welche Handelsgesellschaften entstehen erst mit dem Eintrag in das Handelsregister KONSTITUTIV? 6 Stk
- AG, GmbH, Kommandit-AG, Genossenschaft
- Nicht-kaufmännische Unternehmen (Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft=
Welche Unternehmen sind zum Eintrag im Handelsregister verpflichtet, ohne dass ihre Entstehung davon betroffen ist DEKLARATORISCH? 3 Stk
- Kaufmännische Kollektiv und Kommanditgesellschafte
- Verein
- Handels-Fabrikations und andere nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe ab 100'000 Umsatz
Was ist eine Positive und eine Negative Publizitätswirkung?
- Positive
Wenn Rechtswirksamer Handelsregistereintrag eingetragen, dann wirkt sie gegenüber jedermann z.b Entzug von Prokurist, darf nicht mehr Handeln und somit ist Firma gesichert
- Negative
Wenn Eintrag nicht vorhanden, dann kann dies gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden. Zb Entzug Prokurist nur intern nicht aber Handelsregistereintrag. So wird schwierig für Firma zu beweisen