Arbeitsrecht NBW Management

Arbeitsrecht NBW Management

Arbeitsrecht NBW Management


Kartei Details

Karten 44
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.09.2020 / 06.12.2024
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b) Wie sind Überstunden zu entschädigen?

Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer.

Ist dies nicht möglich oder erwünscht und ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, hat der Arbeitgeber den Lohn sowie einen Zuschlag von mind. 25% zu bezahlen.

 Art. 321c Abs. 2 und 3 OR

Achtung: auf einen Lohnzuschlag oder auf eine Überstundenentschädigung überhaupt kann schriftlich verzichtet werden, Art. 321c Abs. 3 OR.

a) Mit welchen Zeiten wird Tages-, Abend- und Nachtarbeit definiert?

b) Sind gewisse Arbeitszeiten bewilligungspflichtig? Wenn ja, welche?

a)  Definierte Zeiten (gemäss Art. 10 ArG):

      Tagesarbeit: 0600 bis 2000 Uhr

      Abendarbeit: 2000 bis 2300 Uhr

      Nachtarbeit: 2300 bis 0600 Uhr

 

b)  Die Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten (Art. 16 ArG) und daher bewilligungspflichtig (Art. 17 ArG).

Was verstehen Sie unter einer Kündigung zur Unzeit? Nennen Sie dazu drei Beispiele.

  • Kündigung durch Arbeitgeber während einer vom Gesetz als unzulässig bezeichneten Zeitspanne ( sog. Sperrfrist,Art. 336c und 336d OR).

Beispiele

  • Kündigung durch Arbeitgeber
    • während dem Militärdienst/Zivildienst sowie, wenn die Dienstleistung mehr als 11 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher
    • während unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch Krankheit oder Unfall, wobei die Sperrfrist abhängig ist vom Dienstjahr
    • während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft der Arbeitnehmerin
    • während Hilfsaktionen im Ausland, sofern Arbeitgeber einverstanden ist und die Dienstleistung von der Bundesbehörde angeordnet wurde

 

Was sind die Folgen einer Kündigung zur Unzeit?

  • Während der Probezeit: Ohne Folgen, da Sperrfristen erst nach Ablauf der Probezeit Geltung erlangen.
  • Nach Ablauf der Probezeit:
    • Die Aussprechung der Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig, d.h. inexistent (Gegenpartei muss nichts unternehmen).
    • Wird die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist ausgesprochen, wird die Kündigungsfrist, sofern noch nicht abgelaufen, während der Dauer der Sperrfrist unterbrochen und nach deren Ablauf fortgesetzt.