Stb: USt
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Kartei Details
Karten | 132 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 06.09.2020 / 25.09.2023 |
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Verständnis:
§ 3 und 3a sagen immer wo die Leistungen selbst, also für den Leistungserbringer steuerbar sind. Wenn im Inland steuerbar und pflichtig, dann eben Ö-USt.
Einfuhr: 3 Abs 9 - Einfurh im Inland steuerbar dann für den Leistungserbringer in AT (=lieferer), aber nur wenn der auch gleichzeitig Schuldner (verzollt und versteuert) der EUSt ist.
Kommt 3 Abs 9 nicht zur Anwendung, dann in AT aus Sicht des einführenden aber nach 1 Abs 1 Z3 steuerbar - wegen Einfuhr eben --> ähnliche Denkweise bei igL/igE
Immer aus SIcht des Leistungserbringers zuerst denken, dann aus Sicht des Empfängers.
ACHTUNG: SChuldner der EUSt heißt Anmeldung zur Überführung in den freien verkehr, also normal "verzollt und verteuert". Das heißt aber nicht, dass der Lieferer dann EUSt auch zahlt. Das sollte ja Empfänger machen wegen Haftung nach 27 Abs 4.
Im Anschluss an Verzollung indet gedanlich eine neue Warenbewegung statt. Deshalb kann ein dann im Einfurhland ein Reihen oder Dreiecksgeschäft wieder beginnen oder danach dann eine igL vom EInfurhland aus beginnen.
falsch siehe weiter hinten...
Stehen Einfuhren in der U1?
nein - nur die Vorsteuern aus der Einfuhr
Wann liegt ein Leistungsaustausch vor?
Wichtigste BSp in denen uU kein Leistungsaustausch vorliegt?
innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung, also kausaler Zusammenhang --> man erhält Gegenleistung, weil man selbst Leistung erbracht hat.
- echter SChadenersatz
- echter Mitgliedsbeitrag
- echte Suibvention
- Erbschaft/Schenkung (Achtung Eigenverbrauch, wenn aus Unternehmen entnommen)
Wann liegt echter Schadenersatz vor - der nicht steuerbar ist?
Sind folgende Beispiele echter SE:
Ersatz Prozesskosten
Zahlung vorzeitige Aufläsung Leasingvertrag
Stornogebühren
Versicherungsentschädigung
Mitgliedsbeiträge
GEld für Einräumung DIenstbarkeit
Entschädigung Enteignung
Ist es ein Leistungsaustausch, wenn der Geschädigte seinen eigenen SChaden im Auftrag des SChädigers behebt? --> ja
Kann ein VSt-Abzug geltend gemacht werden von demjenigen der in Prozess unterliegt und Prozesskosten bezahlen muss (zB Anwaltskosten für anderen)?
SE aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung:
gesetzlicher: SE nach 1295 ff ABGB
vertraglich: Gewährleistung / Versicherungsentschädigung von Versicherung / Zahlungen
- Echter, weil kein Leistungsaustausch
- Ersatz Prozesskosten/Anwaltskosten, Gerichtsgebühren etc): Der Ersetzer bekommt dafür ja nix / Ersetzt wird Brutto, aber kein VSt-Abzug. Daher zusätzlich Ersatzanspruch auf USt im zivilrechtsweg, weil sich eigentlicher Leistungsempfänger der Anwaltskosten ja VSt-abziehen kann und sonst bereichert ist.
- Zahlung vorzeitige Aufläsung Leasingvertrag:
- Stornogebühren/Pönale/Konventionalstrafen: Man bekommt nix dafür, wenn man zahlen muss
- Versicherungsentschädigung: Man erhält Entschädigung, aber Versicherung bekommt nix. Die Versicherungsbeiträge werden für das bezahlt, dass man versichert ist
- Mitgliedsbeiträge: Differenzierung echt/unecht. Es kommt hier drauf an, ob nur für Gemeinschaftszweck bezahlt oder wirkliche Gegenleistung gegenübersteht. Steuerbar zB: "Mitgliedsbeitrag" für Versorgung Reitperde. "Mitgliedsbeitrag GOlfclub und dafür kann alles gratis genutzt werden...
Handelt es sich um einen echten Zuchuss, wenn ein Golfplatzbetreiber sich verpflichtet Golfplatz während bestimmter Zeit zu betreiben und den Einwohnern zu besonderen Bedigungen etc zur Verfügung zu stellen?
Zuschuss als Entgelt von Dritter Seite?
Bei der Beurteilung ob der Zuschuss steuerbar ist, kommt es immer darauf an, ob Zuschussgeber nutzen hat (bzw hier dann auch die Allgemeinheit). --> hier gegeben
Zuschuss als Entgelt von Dritter Seite: Selbe Denkweise > Zuschuss dafür, dass man jemandem anderen etwas gibt (Druchkostenbeitrag zur Herausgabe Zeitung): ACHTUNG: Hier zählt dann Zuschuss zum Entgeld das man zB für Zeitung erhält und erhöht USt Bmgl in diesem Verhältnis?
Wie sind Änderungen in der Gesellschafterstruktur, Auflösungen und Verteilung Gesellschaftsvermögen, Ausscheiden vorletzter Gesellschafter etc umsatzsteuerlich zu behandeln?
siehe UStR: zT steuerbar, dann aber meist steuerfrei
Porsche macht Garantierreparatur für mein Auto. USt?
Garantierep ist Leistung für Hersteller. Hersteller gibt Kohler her. Nur in diesem Verhältnis steuerbar.
In Verhältnis zu Kunde kein Leistungsaustausch (und ja auch kein Entgelt)
ISt reine Holding Unternehmer?
Was sind Personenvereinigungen, Kostengemeinschaften? Unternehmer?
Gesellschafter Geschäftsführer Unternehmer?
nein, außer sie greift in Verwaltung ein (zB EDV, Buchhaltung etc macht)
Personenvereinigungen: Immer wenn in eigenem Namen nach außen auftritt, dann UNternehmereigenschaft der Personenvereinigung (zB Gesbr). Kostengemeinschaft (zB mehrere Kanzleien beziehen gemeinsam Dinge) keine UNternehmer, wenn nicht nach außen in eigenem Namen auftreten
Wenn über 50% ja und damit USt Pflichtig mit GF Bezug, kann aber aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wie Nichtunternehmer behandelt werden (Vorteil VSt-Pauschale als Unternehmer)
Was sind KÖR? Was sind Betriebe gewerblicher Art?
Sind die KSW-Beiträge steuerbar? Sind die Schulungsbeiträge steuerbar?
Gemeinde vermietet Gebäude - steuerbar?
Gebietskörperschaft und lauter Dinge die Mitglieder haben sind KÖR, zB Kirchen und Berufsvertretungen (Kammern)
Beispiele betr. gewerblicher Art: Hallenbad (von Gebietskörperschaft betrieben), Kindergarten, Parkgarage
Immer nur betrieb gewerblicher Art steuerbar, nicht der hoheitlicher ider öffentliche Aufgabenbereich
Vermietung, genau wie SChlachthöfe, wasserwerke, Müll etc immer betrieb gewerblicher Art
Sind folgende Leistungen von Verein steuerbar?
Mitgliedsbeiträge
Spenden, Schenkungen, Subventionen zur Förderung des Vereins
Reitstunden
WIe geht man mit der VSt um?
Man unterscheidet Nicht unternehmerischen Bereich also Bereich der Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben dient und unternehmerischen Bereich (Im Rahmen von Leistungsaustausch ausgeübte Tätigkeiten).
Mitgliedsbeiträge: Check de Fakto wo zuzuordnen, also echt oder unechte
VSt aufteilen, wenn unternehmirscher und nicht unternehmerischer Bereich
DK stellt Rechnungen für Reitstunden inkl USt aus.
Was passiert beim Übergang von Liebhaberei und umgekehrt mit den entsprechenden Gegenständen?
Tierarzt ist als Fleischuntersuchungsorgan tätig,
11 Abs 14! --> Kein VSt-Abzug für Empfänger aber Berichtigung ex nunc kann hier analog angewendet werden.
Liebhaberei ist eine Nichtunternehmerische Sphäre, also wie Privatbereich --> Daher Einlagen und Entnahmen, keine Änderung der Verhältnisse - außer zB Gebäude wird unecht entnommen, dann schon VSt-Berichtigung (Entnahme wäre ja sonst steuerfrei).
Übergang von Liebhaberei zu unternehmerischer keine positive VSt Berichtigung sondern wie Einlage aus Privatvermögen --> VSt-Abzug dann nur möglich, wenn gemischte Nutzung. Dann wird man Option ausüben, dass man GEgenstand Privatvermögen zuordnet (Aufteilung VSt), damit dann die Veräußerung nicht verustet wird.
Ausnahme: Liebhaberei bei Wohnraumvermietung: Hier positive VSt Berichtigung möglich!
Tierarzt ist insoweit nicht als Unternehmer tätig, als er so eine Organfunktion einer KÖR übernimmt. Mit Normalen Honoraren oder zB Gutachtertätigkeiten natürlich schon
Was ist der Grundsatz der Unternehmenseinheit und was sind die Folgen?
§ 2: Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers! --> Nicht steuerbare Innenumsätze/ Nur eine U1
Welche Arten von Eigenverbruach gibt es?
Entnahmeeigenverbuach (=Lieferung) --> 3 Abs 2
- Entnahme von Gegenständen für
- Zwecke außerhalb U
- Bedarf des Personal,
- unentgeltliche Zuwendungen (zB Geschenke an Kunden)
Nutzungstatbestand (=sonstige Leistung) --> 3a Abs 1a Z 1
- Verwendung von vorsteuerabzuugsberechtigten Gegenästnden und
Leistungstatbestand (sonstige Leistung) --> 3a Abs 1a Z 2
- unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen für Zwecke außerhalb Unternehmen oder für Personal
- zB Dienstnehmer für private Zwecke "verwenden"
Aufwandstatbestand --> § 1 Abs 1 Z 2 lit a
- unangemessener Teil, für Dinge bei denen Angemessenheitsgrenze überschritten wird. Für übersteigenden Teil - also jenen der nach EStG auch nicht abzugsfühig, dann Eigenverbrauch. Aber Achtung, wenn überwiegend nicht abzugsfähig, dann Kein EV, weil VSt-Abzug schon nicht zusteht
In ein Gebäude ohne Vorsteuerabzug (zB von privatem ERworben oder oder Unternehmer ohne Option) wird Lift eingebaut. Gebäude wird 2 Jahre später an Tochter verschenkt.
Bei Preisausschreiben wird Fertighaus verlost. Fällt USt an?
Wie schauts aus bei gemischter Nutzung und vertretbaren Sachen?
Was ist die Bemessungsgrundlage bei EV?
Entnahmetatbestand. Besteuerung nur des Grundstückteiles Lift ("Besteuerung erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand oder seine BESTANDTEILE zum VSt Abzug berechtigt haben"). Gleich zB bei Großreparaturen, nicht aber bei Instandsetzung
Preisausschreiben ist unentgeltliche Zuwendung (Grenze hier nur bei unter 40 Euro oder zB Kugelschreiber etc). Hier Eigenverbrauch!
IMMER checken vorher, ob Vorsteuer zustand! Demnach:
1. Konnte VSt geltend gemacht werden
- nicht zB wenn von vornherein feststeht, dass für Private Zwecke (Elektrohändler kauft TV für privates Wohnzimmer vs erktriker kauft 100 TV und entscheidet sich dann, dass er für WZ entnimmt)
- Gleicher Gedanke bei vertretbaren Sachen: Hier von vornherein klar, dass zT ein Teil der Telefonkosten, Heizmaterial, Strom, Wasser für private Zwecke sind --> daher gleich nur anteiliger VSt-Abzug
- Gemischt genutzte WG (nicht vertretbar): hier Zuordnung über 10% (außer Geb) Option:
- Vorsteuer voll und EV iHv zB AfA
- Vorsteuer aufteilen gleich zu Beginn (Zuordnung zum PV mit ausdrücklicher Option, dann auch Veräußerungserlös steuerfrei)
- 2. Check Eigenverbrauchsbesteuerung
Schenkung Betrieb. UStliche Folgen?
Welches Beratungsfeld ist hier wichtig?
Auch EV --> USt für einzelne Gegenstände zu ermitteln
Bei Eigenverbrauch kann USt gesondert in Rechnung gestellt werden. Beschenkter hat dann VSt-Abzug (wenn Unternehmer, aber bei Betriebsübertragung ja gegeben - überlege Beginn Unternehmereigenschaft). Dann Überrechnung möglich: Vorsteuerguthaben von Beschenktem auf Steuerkonto wird direkt an Geschenkgeber verrechnet.
Nutzungstatbestand: Maschine AK 100 20% Ust wird zu 30% privat genutzt. Voller VSt Abzug (keine Option Aufteilung VSt). ND 5 J. Wie wird EV (Nutzungstatbestand) besteuert?
Ergebnis Soll: 20 *0,3 --> Volle Vorsteuer muss um Eigenverbrauch gekürzt werden. Gehschiet anteilig über ND
AfA 20 *0,3 EV = Privatanteil * 0,2 USt --> EV
--> Privatanteil der AfA ist Bemessungsgrundlage
Dienstnehmer von Reinigungssunternehmen werden für Reinigung Privatwohnung verwendet.
Anwalt verwendet sein Putzfrau für Privatwohnung
a): Immer eigenverbrauch, weil Betriebsgegenstand
b: Auch gleich Aufteilung möglich, zB nach Stunden, dann kein EV
Leistungstatbestand: Freiwilliger Sozialaufwand, Kosntenlose Mahlzeiugen, Zimmer, Jobticket, unentgeltliche Beförderung
Check hier immer Richtlinien.
1. Überlegen ob vl schon normaler Leistungsaustausch vorliegt, dann direkt USt
2. Überlegen ob nur privates Interesse der AN befriedigt wird, dann Eigenverbrauchsbesteuerung.
Siehe zu den einzelnen Beispielen dann immer Richtlinien!! Mahlzeiten, Jobticket immer EV. Freiwilliger Sozialaufwand kein Eigenverbrauch
Aufwandstatbestand: Wie hoch ist die Angemessenheitsgrenze bei Auto, Teppichen, Antiquitäten?
siehe EStG - dazugeschrieben 73k Anti, 730 Teppiche, 40k Autos
Wann (auch zeitlich gesehhen) liegt Lieferung vor.
Wo ist der Ort der Lieferung, wenn Auto geleast und bereits beim Kunden? Welche BEstimmung? Wo ist der Lieferort bei Gegenständen die fest mit GuB verbunden werden?
Verschaffungs Verfügungsmacht - also Wenn Unternehmer so verfügen kann als wäre er Eigentuümer.
Es kommt auf Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an. zB Eigentumsvorbehlat irrelevant.
idR Übergabe
=ruhende Lieferung 3 Abs 7
zuvor noch ig Verbringung
Wo spielen Incoterms eine Rolle?
- GEfahrtragung --> Weil sonst eventuell keine Lieferung vorliegt, bei Untergang, wenn Verkäufer Risiko trägt
- Verzollt und versteuert --> Bestimmung ob 3 Abs 9 anwendbar ist
--> Wobei natürlich eig immer nur Indix und tatsächliche Verhältnisse maßgeblich sind
Sepp beauftrag Hugo ein Verkausgeschäft für Ihn durchzuführen. Hugo macht das in eigenem Namen. Wo steuerbar?
Was ist der Unterschied beim Kommissionär/Agent bzw Handelsvertreter?
Kommissionsgeschäft: Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Kaufs. Es zeichnet sich dadurch aus, dass ein Rechtssubjekt trotz eigenen Interesses am Abschluss eines Vertrags im Hintergrund bleibt. Daher beauftragt es ein anderes Rechtssubjekt, das Rechtsgeschäft in eigenem Namen für sich durchzuführen.
Eignene Lieferung zwischen Kommitent und Kommissionär. Dann logischerweise auch Mit Endkunde: Besonderheit: Zeitpunkt bei Verkaufskommision erst mit Lieferung des Kommissionärs an Käufer.
Handelsvertreter/Agent: Tritt in fremdem Namen und für fremde Rechnung auf. --> sonstige Leistung /Vermittlungsleistung. Hier geht es um Provision und wie die zu behandeln ist.
MERKE: Entscheidend für Zurechnung Umsatz ist immer, ob man in eigenem oder fremden Namen auftritt.
Abgrenzung Tausch/tauschähnlicher Umsatz?
Bemessungsgrundlage?
Bmgl. Siehe 4 Abs 6: Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Jeweils so denken wer bekommt was für seine Leistung. Frisi schneidet StB Haare:
Frisi: Sein Umsatz iH Wert der StB Leistung / StB: Sein Umsatz iH Wert der Frisi Leistung
Was sind Besorgungsleistungen? Welche Besonderheiten ergeben sich? Wer erbringt an wen welche Leistung und wie welche zu behandeln?
wenn eine sonstige Leistung durch einen Dritten erbracht wird. Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer es übernimmt, einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen.
Auf die Besorgungsleistung sind die Rechtsvorschriften der besorgten Leistung anzuwenden:
Leistungsort: Achtung nur Kategoriemäßig (Also zB Grundstück, Güterbeförderung etc). Kann aber auch zu anderem Leistungsort führen, weil zB U, Privater in einem Verhältnis... oder von woanders aus sein U betreibt etc
Steuersatz
Steuerbefreieiungen.
Nicht so höchstpersönliche Dinge, wie Kleinunternehmerregleung oder Befreiung/Begünstigung wg gemeinnützigkeit
Besorgungsleistung: Die Leistung die darin besteht die sonstige Leistung über Dritten zu besorgen.
besorgte Leistung: tatsächliche Leistung (zB Transport der durchgeführt wird)
Erbringer besorgte Leistung --> Erberinger Besorgungsleistung --> Endkunde
Auf rot markiert Leistung sind die Vorschriften anzuwenden, die auch für die besorgte Leistung gelten
Was ist eine Vermittlungsleistung?
Leistungsort B2B Vermittlungsleistung?
Leistungsort B2C Vermittlungsleistung? zB Vermittlung von Verkauf gebruachte Möbel us Salzburger Wohnung von Privatem.
Sind Vermittlungsleistungen immer steurpflichtig?
Hier wird Leistung vermittelt an anderen. Also Rechtsbeziehung hergestellt. Nun geht es darum wie Vermittlungsleistung (idR Provision) an sich besteuert wird...
Leistungsort B2B: Generalklausel, außer Grundstücksleistungen NUR VON GRUNDSTÜCKSmakler.
Leistungsort B2C: Abs 8: An dem Ort an dem der Vermittelte Umsatz ausgeführt wurde. --> Also immer vermittelten Umsatz ansehen und beurteilen. Achtung: bei privaten hier Fiktion, dass sie bei Lieferung auch UNternehmer sind (Abgangsort etc)
Achtung: echte Steuerbefreiung für bestimmte Vermittlungsleistungen
Ein De U errichtet in AT ein GEbäude und least Personal von einem anderen DE U. Wie ist Personalleasing bzw GEstellung hier bzw auf Baustellen zu behandeln?
normalerweise Generalklause und keine Grundstücksleistung, außer Personalgesteller schuldet zB konkrete INstallationsarbeit oder die DL steht sonst irgendwie in unmittelbarem Zusammenhang mit bestimmtem Grundstück.
--> Wenn Generalklause bei BSP: steuerbar in DE. ACHTUNG: eventuell aber Begründung Bestriebsstätte, wenn Baustelle länger als 6M --> BAO. Dann Empfängerort AT
Worauf muss man bei unfreier Versendung achten in Reihe (zB letzter bezahlt Transportkosten , obwohl ein anderer den Spediteur beauftragt)?
Art 3a Abs 2: Zahler ist nicht Leistungsempänger bzw hat keine Rechnung, daher Stünde kein VSt-Abzug zu. Rechnung kann daher auch an Empfänger ausgestellt werden!
Güterbeförderung Nichtunternehmer:
Immer wenn irgendwelche GEgenstände herumtransportiert werden. Beachte dann immer, was zu prüfen ist. Eineerseits sdie Beförderungsleistung und andererseits natürlcih die normaler Lieferung
Grds aufteilen, wie bei Pers Beförderung: Ausnahme: Beginn in einem Mitgliedstaat und Ende in anderem! Art 3a Abs 1
AUch immer echte Steuerbefreiung nach § 6 beachten bei Gegenständen EInfuhr/Ausfuhr beachten. Kann natürlich immer nur für steuerbaren Teil gelten!
Tätigkeitsort Leistungen?
- kulturelle, sportliche, messen etc an NU --> Achtung Eintrittsberechtigungen anderer Absatz
- Umschlag Lagerun oa iZm Beförderungsleitungen
- Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
Beachte: Wenn irgendwas für Mitarbeiter gemacht wird, ist das je nachdem ob wirklich quasi für Unternehmer oder für private Zwecke der Mitarbeiter eine Leistung an MItarbeiter oder schon ans Unternehmen selbst
erg
Privatperson läst auto reparieren, Schuhe fertigen (Stoff beigestellt), Fernseher reparieren. Wo steuerbar?
UNternehmer oder Privater geht essen in Restaurant / Kauft Zeugs aus Automaten, Kauft Kebap am Stand - wo steuerbar?
Tätigkeitsort --> Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
Tätigkeitsort --> Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen: Essen ist immer von ausreichend unterstützender Dienstleistung begleitet, sonst Lieferung
Ich oder Unternehmer vermietet für ein paar Tage Boot, Anhänger etc. Wo steuerbar?
Nichtunternehmer/Unternehmer vermietet loder least zB PKW angfristig?
Arbeitgeber überlässt PKW zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer?
Vermietung mit Drittstaatsbezug?
Kurzfristige Vermietung Beförderungsmittel: steuerbar wo zur Verfügung gestellt wird.
Achtung: Vermietung von allem was hauptsächlich zur Beförderung von Gegenständen oder Personen dient. Traktor schon (befördert ja überwiegend Heu etc).
Nicht zB aber Bagger
siehe Kodex: noch eine AUsnahme für Nichtunternehmer die langfristig vermieten und Sportboote für Nichtunternehmer/ Unternehmer: Generalklausel
Überlassung PKW an Arbeitnehmer=langfristige Vermietung! Kein EIgenverbrauch weil hier Leistungsaustausch vorliegt! Tausch Arbeitsleistung gegen PKW also.
Ausnahme beachten in VO bei Drittstaat
Welche Leistungen von Katalogleistungen umfasst?
ACHTUNG: Wenn Drittlandsbezug auch immer Verordnung checken --> hier oft Verlagerung nach Österreich wenn in AT genutzt, auch bei Leistungen an Unternehmer:
- Personalgestellung
- Vermietung bewegliche körperliche
- Vermietung Beförderungsmittel
- Sportwetten
Merke auch ganz allgemein: Grundstücksleistungen gehen immer vor Abs 14 Leistungen (whs weil spezieller..?)
siehe Kodex. Hier immer aufpassen und zunächst nur überlegen, ob Empfänger Nichtunternehmer im Drittland...
- die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben,
- die Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen,
- die Leistungen von Freiberuflern (zB Rechtsanwälten), Sachverständigen, Ingenieuren, Aufsichtsratsmitgliedern, Dolmetschern und Übersetzern sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer,
- die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung,
- die Datenverarbeitung,
- die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen (Zb Detektive, Pertnervermittlung, Überlassung Know how und nicht standartisierter Software)
- die Personalgestellung,
- die Vermietung beweglicher, körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (siehe oben).
EDV Beratung für Gemeinde von DE U. Davon 30% für Betriebe gewerblicher Art (Hallenbad, Kindergarten). Rest für hoheitliche Zwecke. Leistungsort?
Für Leistungsort gitl als Unternehmer ein Unternehmer der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt. Dh GEmeinde in dem Fall für Leistungsort zur Gänze Unternehmer.
Achtung wenn die Gemeinde was nur für den hoheitlichen Bereich bezieht, dann ist sie nicht Unternehmer für Zwecke der Leistungsortbestimmungen (eh klar, bei normalen UNternehmen ja auch so im Privatbereich)
Welche sonstigen Leistungen sind in die Zm aufzunehmen?
Immer alle die unter Generalklausel B2B fallen
Wo sind elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations und Rundkunf sowie Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer steuerbar?
Wie wird der Wohnsitz etc bestimmt?
Wer ist der Leistungserbringer wenn zB Download über App Store von fremder App?
Unternehmer muss sich ja demnach in jedem Staat registrieren. Welche Erleichterung gibt es hier?
über digitales Zeugs, Wiederlegbar etc und Erleichterungen bei Beweisen unwenn Umsätze unter 100k..siehe Richtlinien
Hier wird vermutet, dass der beiteligte Unternehmer im eigenen Namen und für fremde Rechnung tätig wird, daher er Leistungserbringer. Also immer der "große" Anbieter ist Leistungserbringer
MOOS! Registrierung in nur einem Staats und dort alles erklären --> 25a und Art 25a
Wie unterscheiden zwischen Nebenleistungen oder zwei getrennte Hauptleistungen?
Folgende Fälle:
- Buchhändler versendet Bücher selbst
- Buchhändler versendet über Post. Weiterverrechnung ist ebenso Teil der Hauptleistung, daher 10%!
- Empfänger beauftragt Spediteur für Versand --> nur hier gesonderte Hauptleistung
Einheitlichkeit bei Sachgesamtheit wie zB Geschenkkörben?
Einheitlcihkeit bei Veräußerung Betrieb/Unternehmen?
Nebenleistungen ergänzen und runden die Hauptleistung immer ab, ergänzen, erleichtern etc.
Lieferung oder sonstige Leistung?
- Verkauf Standardsoftware auf Datenträger
- Verkauf Individualsoftware
- Verkauf Standardsoftware über Internet
- Verkauf Standardsoftware auf Datenträger --> Lieferung
- Verkauf Individualsoftware --> sonstige Leistung
- Verkauf Standardsoftware über Internet --> sonstige Leistung /= erlektronisch erbrachte sonstige Leistung iSd 3a Abs 13
Was ist Entgelt von Dritter Seite? Kostenersätrze (zB Porti, weiterverrechnete Spesen etc) sind Teil des Entgelts. Wie unterscheidet sich das zu Durchlaufenden Posten?
Spediteur zahlt EUSt bei EIinfuhr. Was ist das?
Porti etc fallen beim Unternehmer der die Leistung erbringt an --> Rechnung auf seinen Namen. Durchlaufende Posten dagegen wird Kohle nur ausgelegt und eigentlich bereits auf fremden Namen lautend!
Entgelt von Dritter Seite: X und Y haben Leistungsaustausch. Z zahlt etwas (zB Arbeitnehmer Essensbons)
EUSt - Durchläufer