HFAO Teil IV - Handlungsfeld 2
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Kartei Details
Karten | 60 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.06.2020 / 09.12.2020 |
Weblink |
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Ein Betrieb beschäftigt einen Lehrling über die vereinbarte regelmässige Arbeitszeit hinaus. Der Lehrling fordert, dass dies besonders vergütet wird oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen wird. Kann er diesen Anspruch geltend machen? (Frage 19, S.163)
Ein in ihrem Betrieb beschäftigter Lehrling ist unverschuldet erkrankt und fehlt nunmehr seit sieben Wochen im Betrieb. Wie lange müssen sie die Vergütung bezahlen? Was trifft zu? (Frage 18, S.163)
Bei einem Einstellungsgespräch zwischen einem Ausbilder und dem Lehrstellenbewerber und seinen Eltern ergeben sich unterschiedliche Auffassungen über die Behandlung der Probezeit im Berufsausbildungsvertrag. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? Die Probezeit (Frage 17, S.113)
Sie haben als selbständiger Handwerker erstmals mit einem jungen Mann einen Berufsausbildungsvertrag in einem Ausbildungsberuf des Handwerks abgeschlossen. Von einem Kollegen haben sie gehört, dass für alle Berufsausbildungsverhältnisse die Pflicht zur Eintragung in ein Verzeichnis (Lehrlingsrolle) besteht und dafür eine Gebühr zu entrichten ist. Die Gebühr bezahlt (Frage 16b, S.164)
Sie haben als selbständiger Handwerker erstmals mit einem jungen Mann einen Berufsausbildungsvertrag in einem Ausbildungsberuf des Handwerks abgeschlossen. Von einem Kollegen haben sie gehört, dass für alle Berufsausbildungsverhältnisse die Pflicht zur Eintragung in ein Verzeichnis (Lehrlingsrolle) besteht und dafür eine Gebühr zu entrichten ist. Die Eintragung erfolgt (Frage 16a, S.163/164)
Ihr Lehrling möchte gern einen Teil seiner Berufsausbildung im Ausland verbringen. Welche Aussage trifft hierfür zu? (Frage 15, S.177)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum nächsten September einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den Vorschriften auseinander, die für den Abschluss des Ausbildungsvertrages gelten. Soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt, sind auf den Berufsausbildungsvertrag die (Frage 14, S.150)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum ersten Mal einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den geltenden Vorschriften, insbesondere der Ausbildungsordnung, auseinander. Was sind deren wesentliche Bestandteile? (Frage 13, S.107)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes setzt sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, für zwei Ausbildungsstellen, die er für das anstehende neue Ausbildungsjahr zur Verfügung stellen möchte, die geeigneten Bewerber zu finden. Er formuliert dazu die persönlichen Voraussetzungen, die er von einem Lehrling erwartet. Diese bezeichnet man als (Frage 12, S.143)
Ein Ausbilder in einem Betrieb führt mit einem Bewerber und dessen Eltern ein Vorstellungsgespräch, das zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages führt. Bei der Besprechung verschiedener Punkte des Ausbildungsvertrages stellt sich heraus, dass der Lehrstellenbewerber und dessen Eltern an einer möglichst kurzen Dauer der Probezeit des Berufsausbildungsvertrages interessiert sind. Daher ist zu klären, wie lange die Probezeit mindestens dauern muss. Welche Aussage trifft zu? Die Probezeit dauert mindestens (Frage 11, S.113)
Ein Ausbilder führt mit einem minderjährigen Lehrstellenbewerber und dessen Eltern ein Gespräch über den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einer gemäss Ausbildungsordnung auf 3 Jahre festgelegten Ausbildungszeit in einem Handwerksberuf. Der Lehrling will zwölf Monate der vorgesehenen Gesamtausbildungszeit in einem dem Ausbildungsziel dienenden Auslandsaufenthalt verbringen. Ist die gewünschte Dauer der Ausbildung im Ausland nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes möglich? (Frage 10, S.177)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes bildet einen Jungendlichen unter 18 Jahren aus, dessen Zwischenprüfung bevorsteht. Von der Handwerkskammer erhält er eine Mitteilung, dass die Eintragung in die Lehrlingsrolle gelöscht wird, wenn eine bestimmte Unterlage nicht spätestens am Tag der Anmeldung zur Zwischenprüfung zur Einsicht vorgelegt wird. Um welche Unterlage handelt es sich? (Frage 9, S.42)
Sie haben als Inhaber eines Handwerksbetriebes mit einem Lehrstellenbewerber einen Berufsausbildungsvertrag in Schriftform, wie gesetzlich vorgeschrieben, abgeschlossen. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die elektronische Form ausgeschlossen. Kann trotzdem der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle und der beizufügende Berufsausbildungsvertrag elektronisch an die Handwerkskammer übermittelt werden? (Frage 8, S.164)
Ein Betrieb entscheidet sich im bevorstehenden Ausbildungsjahr einen Lehrling einzustellen. Um geeignete Bewerber zu finden, gibt der Betriebsinhaber eine Stellenanzeige in Auftrag.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Stellenanzeige ist das Anforderungsprofil. Welche Bestandteile sollte der Ausbilder in dieses Anforderungsprofil aufnehmen? (Frage 7, S. 143)
Sie haben sich nach einem Vorstellungsgespräch für einen Bewerber um eine Lehrstelle entschieden. Dieser hat den Wunsch, seine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen, da er seinen pflegebedürftigen Vater betreuen muss. Als Ausbilder wären sie damit einverstanden, müssen aber nun prüfen, ob dies rechtlich möglich ist. (Frage 6, S.156)
Bei einem gemeinsamen Treffen erzählt ein Handwerksmeister seinen Kollegen, dass er gerade eine intensive Auseinandersetzung mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in seinem Betrieb hatte. Daraufhin fragen sich die anderen Betriebsinhaber, ob es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung auch in ihrem Betrieb geben könnte. Welche Regelungen gilt für eine solche Vertretung? (Frage 5, S.124)
Ein in einem Handwerksbetrieb beschäftigter Lehrling will im 2. Ausbildungsjahr eine Teilausbildung im Umfang von sechs Wochen im Ausland absolvieren. Der Ausbildende ist mit diesem Auslandsaufenthalt einverstanden. Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ist für diesen Ausbildungsabschnitt ein Plan erforderlich. Ausserdem muss dieser Ausbildungsabschnitt im Ausland in geeigneter Weise überwacht werden. Welche Stelle überwacht den Auslandsaufenthalt in diesem Fall, und mit wem ist der Plan für die Teilausbildung im Ausland abzustimmen? (Frage 4, S.177)
Der Ausbilder in einem Handwerksbetrieb stellt bei einem Lehrling, der sich gerade im ersten Ausbildungsjahr befindet, fest, dass dieser sich schwer tut beim Erlernen der vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Um dies bei einem neuen Auszubildenden zu vermeiden, setzt er sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, die geeigneten Bewerber zu finden, und erfährt dabei von verschiedenen Testverfahren, die dabei helfen können, ergänzende Informationen über den Bewerber zu bekommen. Tests, die über Eigenschaften wie Konzentration, Aufmerksamkeit und Willenseinsatz informieren, bezeichnet man als, (Frage 3, S.147)
Betriebsinhaber beklagen sich manchmal, dass Bewerber um einen Ausbildungsplatz erhebliche Defizite aufweisen. Sie befassen sich deshalb intensiv mit den Rahmenbedingungen des Übergangs von Schule zu Beruf. Wenn eine Person die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in
die berufliche Ausbildung mitbringt, spricht man von (Frage 2, S.139)
Bei der Gewinnung von Lehrlingen empfiehlt es sich für sie als Betriebsinhaber, eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten und deren Aufgaben zu kennen. Die Berufsberatung hat u.a. die Aufgabe, (Frage 1, S.137)