Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Kartei Details
Karten | 249 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.06.2020 / 17.10.2023 |
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- Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtleistungen?
- Durchsetzbarer Rechtsanspruch: negative Entscheidungen können vor einem unabhängigen Gericht (Sozialgericht) eingeklagt werden
- Welche Pflichtleistungen werden unterschieden?
- Gesetzliche Mindestleistungen: durch das Gesetz umfassend bestimmt, kein Spielraum für Abänderungen
- Satzungsgemäße Mehrleistungen: Gesetz enthält Ermächtigung für Sozialversicherungsträger durch Satzungsbestimmungen umfassendere Regelungen vorzusehen
- Wie lautet das wesentliche Merkmal freiwilliger Leistungen der SV?
- Kein Rechtsanspruch, Träger gewährt diese Leistungen aus freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen (es darf zu keinem willkürlichen, unseriösen Auswahlverfahren kommen)
- z.B.: Leistungen aus Unterstützungsfonds
- Wie werden Leistungen aus dem Unterstützungsfonds gewährt? Unter welchen Bedingungen?
- Aus einem Prozentsatz der Versicherungsbeiträge
- Bedingungen: Richtlinien, welche vom SV-Träger erlassen werden
- Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtaufgaben der SV?
- Diese muss der SV-Träger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erbringen, Versicherte haben aber keinen individuellen Rechtsanspruch (z.B. Gesundheitsförderung)
- Inwiefern können Leistungen der SV nach Art der Leistungserbringung unterschieden werden?
- Sachleistungen: besonders in KV und UV, entweder durch Vertragspartner oder in Einrichtungen selbst
- Barleistungen (Geldleistungen): einmalige oder laufende Leistungen
- Inwiefern können Leistungen der SV nach dem Zweck eingeteilt werden?
- Leistungen bei Versicherungsfall: Jene Ereignisse im Leben d. Versicherten und seiner anspruchsberechtigten Angehörigen, gegen deren Nachteile und wirtschaftliche Belastungen die SV schützen soll
- Vorbeugende Leistungen: Ziel ist Verhinderung / Hintanhalten des Eintritts des Versicherungsfalles
- Welche Gesetze bilden die Basis der Sozialversicherung?
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: ASVG
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz: GSVG
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz: BSVG
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz: B-KUVG
- Bundes-PFlegegeldgesetz: BPGG
- Kinderbetreuungsgeldgesetz: KBGG
- Welche Sozialversicherungsträger-internen Normen und Verordnungen gibt es?
- Satzungen
- Mustersatzung
- Krankenordnungen
- Musterkrankenordnungen
- Geschäftsordnungen
- Mustergeschäftsordnungen
- Richtlinien
- Welche Bestimmungen enthält die Satzung?
- Satzungen sind für Wirkungsbereich d. Dachverbandes und d. SV-Träger von diesen zu erlassen
- Bestimmungen über:
- Beitrags- und leistungsrechtliche Bestimmungen
- Form der Kundmachung und rechtsverbindlichen Akte
- Abzuhaltende Informationsveranstaltungen, zu welchen Versicherte und DG´s einzuladen sind
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Satzung eines Versicherungsträgers?
- Der Hauptversammlung
- Wem obliegt die Beschlussfassung über die Satzung des Dachverbandes?
- Der Konferenz der SV-Träger
- Durch wen müssen die Satzungen der SV-Träger bzw. D. Dachverbandes genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo sind Satzungen zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Mustersatzung?
- Ist vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für die Satzungen der SV-Träger
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Mustersatzung?
- Der Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Durch wen muss die Mustersatzung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Mustersatzung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wer ist verpflichtet, Krankenordnungen aufzustellen?
- Jeder Krankenversicherungsträger
- Welche Bestimmungen enthält die Krankenordnung?
- Die Pflichten der Versicherten und der Leistungsempfänger im Leistungsfalle
- Verfahren bei Inanspruchnahme der Leistung und
- Kontrolle der Kranken
- Dabei ist auf Mustersatzung d. Dachverbandes zu achten
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Krankenordnung?
- Der Hauptversammlung des Versicherungsträgers
- Durch wen muss die Krankenordnung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Krankenordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Musterkrankenordnung?
- Vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für Krankenordnung der SV—Träger
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Musterkrankenordnung?
- Der Konferenz der SV-Träger
- Durch wen muss die Musterkrankenordnung inklusive der Erklärung der Verbindlichkeit ihrer einzelnen Bestimmungen genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Musterkrankenordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was sind die wesentlichen Merkmale der Geschäftsordnungen innerhalb der Sozialversicherung?
- Von einzelnen Verwaltungskörpern d. SV-Träger und des Dachverbandes zu erlassen
- Zur Regelung der Vorgangsweise bei der Wahrnehmung ihrer Geschäfte für jeweilige Zuständigkeitsbereiche
- Auf jeweilige Mustergeschäftsordnung muss bedacht genommen werden
- Was wird in der Geschäftsordnung festgehalten?
- Vorgangsweisen der Verwaltungskörper
- Einberufung und Abwicklung von Sitzungen
- Was muss speziell in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates genehmigt sein?
- Übertragungsbeschlüsse: welche Obliegenheiten Ausschüssen, Obmann / Obfrau, oder Büro des Versicherung
- Durch wen müssen die Geschäftsordnungen der Verwaltungskörper und Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Geschäftsordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Mustergeschäftsordnung?
- Aufstellung durch die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gesondert pro Verwaltungskörper d. SV-Träger
- Dienen als Leitlinie für Geschäftsordnungen der SV-Träger
- Durch wen werden die Mustergeschäftsordnungen erlassen?
- Per Verordnung durch die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Mustergeschäftsordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Richtlinien in der Sozialversicherung?
- Vom Dachverband zu erlassen
- Sollen zweckmäßiges und einheitliches Vorgehen der Versicherungsträger bei Erfüllung ihrer Aufgaben regeln
- Bei Erstellung einiger Richtlinien, z.B. über ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen ist Dachverband an Weisungen d. Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gebunden
- Durch wen werden die Richtlinien der Sozialversicherung beschlossen?
- Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Wem sind die Richtlinien der Sozialversicherung zur Kenntnis zu bringen?
- Den Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo sind die Richtlinien der Sozialversicherung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter Organisation der Sozialversicherung?
- Zahl und Zuständigkeit der SV-Träger
- Deren Zusammenschluss zum Dachverband der österreichischen SV-Träger