Vertiefung spezifischer Themen d. GMA

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Leonie Reiter

Leonie Reiter

Set of flashcards Details

Flashcards 249
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 03.06.2020 / 17.10.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/20200603_vertiefung_spezifischer_themen_d_gma
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200603_vertiefung_spezifischer_themen_d_gma/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
  • Wie ist der Ablauf eines Verfahrens in Sozialrechtssachen in 3. Instanz?

  • Revision: Gegen Urteil d. Oberlandesgerichtes kann binnen 4 Wochen Revision an den OGH erhoben werden; ist nur dann zulässig, wenn wesentliche Rechtsfrage vorliegt, die z.B. von ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht
    • Entscheidung: mittels Urteiles
    • Erhebt der Versicherungsträger Revision, muss er zum Schutz des Versicherten die Leistung, die das Berufungsgericht diesem zugesprochen hat, jedenfalls bis zur endgültigen Entscheidung weiter gewähren

  • Von wem sind die Kosten eines Verfahrens in Sozialrechtssachen zu tragen? 

  • Niemals vom Versicherten
  • Immer vom Versicherungsträger, unabhängig davon, ob er das Verfahren gewinnt oder verliert

 

  • Welche Möglichkeiten hat ein Versicherter, der mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers in Verwaltungssachen nicht einverstanden ist?

  • Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

  • Bei wem und innerhalb welcher Frist ist ein Rechtsmittel einzubringen, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers und Verwaltungssachen nicht zufrieden ist?

  • Beim Versicherungsträger
  • Innerhalb von 4 Wochen

  • Wer entscheidet, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers nicht einverstanden ist? 

  • Das Bundesverwaltungsgericht

  • Unter welcher Voraussetzung kann eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden?

  • Wenn der Versicherungsträger die sechsmonatige Frist für eine bescheidmäßige Entscheidung im Verfahren in Verwaltungssachen nicht eingehalten hat

  • Mit welchem Rechtsmittel kann der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden? Durch wen und innerhalb welcher Frist?

  • Revision: Gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts, wenn der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet
  • Durch den Dienstgeber, den SV-Träger oder das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
  • Innerhalb von 6 Wochen

  • Unter welcher Voraussetzung hat ein Versicherter im Verfahren in Verwaltungssachen die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof zu wenden?

  • Wenn er behauptet, durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts in einem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht verletzt wurden zu sein

  • Welche Möglichkeiten zur Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof?

  • Entscheidet mit Erkenntnis
    • Ist nach Ansicht des VfGH kein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht verletzt, und muss die Erkenntnisbeschwerde daher abgewiesen werden, wird die Beschwerde vom VfGH an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten
    • Ist Erkenntnisbeschwerde berechtigt, hebt der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung auf - das Gericht, dass die Erkenntnis zugelassen hat, ist zur neuerlichen Entscheidung verpflichtet und dabei an die Rechtsmeinung des VfGH gebunden