Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
249
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Set of flashcards Details
Flashcards | 249 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 03.06.2020 / 17.10.2023 |
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- Was versteht man unter „Sozialer Sicherheit“?
- Die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, Not und Armut zu verhindern sowie einen menschenwürdigen Lebensstandard und ein Minimum an Wohlbefinden zu gewährleisten
- Vor welchen „Wechselfällen des Lebens“ soll im Rahmen der sozialen Sicherheit Schutz geboten werden?
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
- Unfall
- Mutterschaft
- Erwerbsunfähigkeit
- Alter
- Tod der Unterhaltspflichtigen Person
- Schutzmaßnahmen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich: arbeitsrechtliche Bestimmungen (Kündigungsschutz, ArbeitnehmerInnenschutz, betriebliche Mitbestimmung), familienpolitische Maßnahmen
- Worauf beruht soziale Sicherheit in Österreich?
- Der Solidargemeinschaft der Mitglieder einer Gesellschaft, deren Leistungsfähigkeit und sozialer Grundorientierung
- Wem obliegt die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit in Österreich?
- Der staatlichen und gesellschaftlichen Sozialpolitik
- Wo sind die Mindestnormen der sozialen Sicherheit festgeschrieben?
- Z.B. in der Konvention Nr. 102 der internationalen Arbeitsorganisation
- Soziale Rechte: europäischer Sozialcharta - völkerrechtlich verbindliches Abkommen, mit dem Ziel, Lebensstandard d. Bevölkerung zu verbessern und soziales Wohl zu fördern
- Was versteht man unter Sozialpolitik?
- Die aktive Ausgestaltung der sozialen Sicherheit bzw. Das Schaffen geeigneter Systeme und Einrichtungen der sozialen Sicherung zur
- Absicherung der Mitglieder einer Gesellschaft im Falle von existenzgefährdenden Risiken sowie
- Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung von benachteiligten Gesellschaftsgruppen
- Wer ist primär Träger der Sozialpolitik?
der Staat
- Wo findet die staatliche Sozialpolitik Ausdruck?
- Sozialgesetzgebung
- Gesundheitswesen
- Arbeitsrecht
- Arbeitsschutzgesetzgebung
- Worin besteht die Sozialpolitik auf europäischer Ebene?
- Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
- Aufstellung von Mindeststandards, z.B. hinsichtlich d. Rechte von Arbeitnehmern
- Welche Systeme sozialer Sicherheit gibt es in Österreich?
- Sozialversicherung: KV, UV, PV
- Arbeitslosenversicherung
- Sozialversorgung: Heeresversorgung, Opferfürsorge, Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferversorgung, Pflegevorsorge
- Sozialhilfe
- Welche Aufgaben der Sozialpolitik liegen in der Kompetenz des Bundes?
- Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des
- Arbeitsrechtes
- Sozialversicherungs-
- Pflegegeld-
- Gesundheitswesen (Einschränkungen betreffend Kranken- und Pflegeanstalten)
- Wem obliegt die Verwaltung bzw. Durchführung der sozialen Sicherheit in Österreich größtenteils?
- Gebietskörperschaften / Träger d. Öffentlichen Hand
- Wem obliegen Gesetzgebung und Verwaltung der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung?
- Dem Bund ➡️ Sozialversicherungsgesetze und Abeitslosenversicherungsgesetze = Bundesgesetze
- Wem obliegt die Verwaltung der Sozialversicherung?
- Selbstverwaltung: Abgabe dieser Aufgabe vom Bund an die SV-Träger
- Wem obliegt die Durchführung der Arbeitslosenversicherung?
- Dem AMS Österreich
- Wem obliegen Gesetzgebung und Verwaltung der Versorgungseinrichtungen bzw. -leistungen?
- Dem Bund ➡️ Versorgungsgesetze = Bundesgesetze
- Wem obliegt die Durchführung der Versorgungsleistungen?
- Bundesbehörden z.B.SMS
- SV-Trägern bei Kinderbetreuungsgeld, Heeresvesorgung
- Wem obliegt die Durchführungen der Leistungen und Aufgaben der Sozialhilfe?
- Sozialhilfegesetze = Landesgesetze ➡️ den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
- Welche Leistung mit Sozialhilfecharakter wird von der Sozialversicherung gewährt?
- Ausgleichszulage
- In welche Zweige gliedert sich die österreichische Sozialversicherung?
KV, UV, PV
- Nach welchen Prinzipien und Grundsätzen funktioniert die österreichische Sozialversicherung?
- Verfolgung sozialpolitischer Ziele nach dem Versicherungsprinzip, wobei soziale Elemente berücksichtigt, und Risikoüberlegungen ausgeschlossen werden
- Pflichtversicherung: Riskengemeinschaft kraft Gesetzes
- Wann besteht ein Leistungsanspruch in der Sozialversicherung?
- Bei Eintritt von im Gesetz vorgesehenen Versicherungsfall bzw. Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
- Aus welchen Mitteln werden Sozialversicherungsleistungen finanziert?
- Einkommensorientierte Beitragsleistungen
- Öffentliche Gelder aus Steuermitteln (besonders für PV)
- Welches sind typische Merkmale der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung?
- Versicherungsmethode mit sozialem Ausgleich
- Pflichtversicherung
- Erbringung der Leistungen bei Eintritt bestimmter im Gesetz vorgesehener Versicherungsfälle bzw. Voraussetzungen
- Durchsetzbarer Rechtsanspruch
- Finanzierung über einkommensorientierte Beiträge der Versicherten und Dienstgeber
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der staatlichen Versorgung?
- Anspruchsberechtigt sind Personen,
- die besondere Verdienste für die Allgemeinheit erbracht und dabei Sonderopfer auf sich genommen haben bzw.
- Die Schäden oder Benachteiligungen in Befolgung ihres Kriegs- oder Militärpflichtdienstes, als politisch / rassisch Verfolgte oder als Verbrechensopfer erlitten haben
- Auf die gesetzlich normierter Versorgungstatbestand zutrifft
- Durchsetzbarer Rechtsanspruch
- Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Sozialhilfe?
- Subsidiarität: kommt zum Tragen, wenn Bedürftigkeit / Notlage vorliegt, sich der Betroffene selbst nicht mehr helfen kann, und auch von anderer Seite keine Hilfe zu erwarten ist
- In den meisten Fällen Rechtsansprüche d. Anspruchswerber
- Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln, keine Beitragszahlungen erforderlich
- Wonach richten sich Art und Ausmaß der Sozialhilfeleistungen?
- Nach der persönlichen Situation des Betroffenen
- Was wird durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 geregelt?
- Auf dessen Basis haben die Länder Ausführungsgesetze zu erlassen
- Was ist Ziel des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes?
- Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes
- Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten
- (Wieder-) Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben
- Die Erfüllung welchen Bedarfs soll durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geregelt werden?
- Regelmäßiger Aufwand für Nahrung, Kleidung, Körperpflege
- Befriedigung des Wohnbedarfs: Miete, Hausrat, Heizung, Strom, Betriebskosten - grundsätzlich Sachleistungen, Miete fällt darunter
- Angemessene soziale und kulturelle Teilhabe
- Wer hat Anspruch auf Leistungen der staatlichen Sozialhilfe?
- Österreichische Staatsbürger
- Asylberechtigte, die sich seit mindestens 5 Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig in Ö aufhalten
- Sonstige Fremde, die sich seit mindestens 5 Jahren in Ö aufhalten - hier teilweise Ausnahmen bzgl. d. Mindestaufenthaltsdauer
- Welche Leistungen sind aus der staatlichen Sozialhilfe vorgesehen?
- Primär Sachleistungen
- Geldleistungen: 12 mal jährlich, die Summe orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz
- Wie ist die Krankenversicherung für SozialhilfebezieherInnen gesichert?
- Sind per Verordnung des Bundesministers für Gesundheit in KV einbezogen
- Länder sind verpflichtet, SozialhilfebezieherInnen ohne KV-Schutz bei der ÖGK anzumelden, und dafür einen Beitrag zu entrichten
- ÖGK erhält außerdem zusätzlichen Aufwandsersatz des Bundes
- Was versteht man im Kontext mit dem Solidaritätsprinzip unter dem Solidarausgleich? Wo findet dieser statt?
- Im Beitragsrecht zwischen besser und weniger gut Verdienenden
- Im Leistungstest zwischen gesunden und kranken Menschen, Alt und Jung, Einzelpersonen und Großfamilien
- Wann gebühren Leistungen aus der Sozialversicherung?
- Wenn der im Gesetz vorgesehene Versicherungsfall eintritt UND
- Bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen vorliegen
- Wer kann Leistungen der SV empfangen?
- Versicherte
- Anspruchsberechtigte Angehörige
- Was versteht man unter dem Finalitätsprinzip?
- Es ist unerheblich, wodurch ein Leistungsfall entstanden ist (KV und PV)
- Inwiefern können Leistungen der SV hinsichtlich ihrer Gewährung unterschieden werden?
- Einteilung nach der Rechtsnatur
- Einteilung nach der Leistungserbringung
- Einteilung nach dem Zweck
- Inwiefern können Leistungen der SV nach der Rechtsnatur unterschieden werden?
- Pflichtleistung ODER
- Freiwillige Leistung ODER
- Pflichtaufgabe