Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Fichier Détails
Cartes-fiches | 249 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 03.06.2020 / 17.10.2023 |
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Welche Versicherungsträger gibt es seit der Neuorganisation der SV-Träger seit 1.1.2020, aus welchen Versicherungen entstanden diese, und welche Versicherungszweige führen diese durch?
- ÖGK: Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen; KV
- AUVA: UV
- PVA: PV
- SVS: Sozialversicherung d. Gewerblichen Wirtschaft, Sozialversicherungsanstalt der Bauern: KV, UV, PV
- BVAEB: BVA + VAEB; KV, UV, PV
- Nach welchen Grundsätzen ist die Organisation der Sozialversicherung in Österreich aufgrund ihrer historischen Entwicklung geprägt?
- Nach Berufsständen: da verschiedene Berufsgruppen zu verschiedenen Zeitpunkten sozialen Schutz angestrebt haben
- Was versteht man unter „Generalkompetenz? Welche Versicherungsträger haben diese?
- Generalkompetenz = wenn ein Versicherungsträger einen Versicherungszweig für alle Versicherten übernimmt, für welche sonst kein Träger zuständig ist
- KV: ÖGK
- UV: AUVA
- PV: PVA
- Generalkompetenz = wenn ein Versicherungsträger einen Versicherungszweig für alle Versicherten übernimmt, für welche sonst kein Träger zuständig ist
- Wer ist bei der SVS sozialversichert? In welchen Zweigen und nach welchen Gesetzen?
- In Land- und Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätige, bestimmte hauptberufliche beschäftigte Personen: KV, UV, PV (BSVG)
- Mittätige Familienmitglieder: UV (BSVG)
- Bezieher einer Pension nach BSVG: KV (BSVG)
- Selbstständig Erwerbstätige in gewerblicher Wirtschaft und neue Selbstständige:
- KV, PV nach GSVG
- UV nach ASVG
- Bestimmte freiberuflich selbstständig erwerbstätige Personen: PV, UV (FSVG)
- Wer ist bei der BVAEB sozialversichert? In welchem Zweig und nach welchen Gesetzen?
- Beamte des Bundes und der Länder und Gemeinden, sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden: KV, UV (B-KUVG)
- Öffentliche Eisenbahner & Wiener Verkehrsbetriebe: KV, UV, PV (B-KUVG)?
- In knappschafteichen Betrieben Beschäftigte: KV, PV (B-KUVG)?
- Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger?
- Zusammenschluss und Koordinierung gemeinsamer Interessen und trägerübergreifender Aufgaben der 5 SV-Träger
- Richtlinien- und Satzungskompetenz
- Koordinierende Aufgaben
- Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben
- Welchen Zweck hat die Richtlinien- und Satzungskompetenz des Dachverbandes der österreichischen SV-Träger?
- Möglichst einheitliche Vorgangsweise innerhalb d. SV
- Welche Aufgaben fallen beispielsweise unter die Richtlinien- und Satzungskompetenz des Dachverbandes der österreichischen SV-Träger?
- Aufstellung von Mustersatzung & Musterkrankenordnung
- Richtlinien über Befreiung von Rezeptgebühr
- Richtlinien über ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln & Heilbehelfen
- Richtlinien über Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei Krankenbehandlung
- Richtlinien über Kur und Rehabilitation
- Richtlinien über einheitliche Anwendung d. Bundespflegegeldgesetzes
- Richtlinien zur einheitlichen Feststellung der geminderten Arbeitsfähigkeit
- Richtlinien für die Zusammenarbeit der Versicherungsträger im Bereich EDV
- Richtlinien zur Regelung der dienst-, besoldungs-, und pensionsrechtlichen Verhältnisse der SV-bediensteten
- Welche koordinierenden Aufgaben obliegen dem Dachverband?
- Stellungnahme in grundsätzlichen Angelegenheiten der SV (z.B. neue Gesetzesentwürfe)
- Vertretung d. SV-Träger in internationalen Angelegenheiten und auf EU-Ebene
- Herausgabe des Erstattungskodex für die Abgabe von Heilmitteln auf Rechnung der SV
- Abschluss von trägerübergreifenden Gesamtverträgen mit Gesundheitsdiensteanbietern
- Verwaltung d. Ausgleichsfonds für die KRankenanstaltenfinanzierung oder des Fonds für Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsförderung
- Aufteilung des von den PV-Trägern einbehaltenen Beitrages zur KV der Pensionisten auf die einzelnen KV-Träger
- Führung d. Statistik d. SV-Träger
- Aufstellung von Vorschriften für die fachliche Ausbildung d. SV-Bediensteten
- Welche trägerübergreifenden Verwaltungsaufgaben obliegen dem Dachverband?
- Vergabe der Versicherungsnummer
- Zentrale Speicherung und Verarbeitung von Versicherungsdaten
- Einrichtung und Führung eines einheitlichen Pensionskontos
- Entwicklung der e-card und der Betrieb des diesbezüglichen elektronischen Verwaltungssystems
- Forschung auf dem Gebiet d. Sozialen Sicherheit
- Definieren Sie den Begriff „Selbstverwaltung“
- Selbstverwaltung = Teil der öffentlichen Verwaltung
- liegt vor, wenn der Staat für einen Bereich der Verwaltung für die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet, und diese Verwaltungsaufgaben durch ein Gesetz Selbstverwaltungskörpern überträgt, die aus Vertretern der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet werden können
- Selbstverwaltungskörper unterliegen keinem Weisungsrecht, aber einem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden
- Wessen Aufsicht unterliegen die einzelnen SV-Träger?
- Der Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Was ist das Ziel des Selbstverwaltungsprinzips?
- Entlastung d. Staatsverwaltung
- Sparsame und wirtschaftliche Durchführung d. Verwaltungsaufgaben
- Wie werden die Mitglieder der Selbstverwaltungskörper genannt?
- Versicherungsvertreter
- Wie wird man Versicherungsvertreter?
Mitglieder der Selbstverwaltungskörper = Versicherungsvertreter, kommen aus dem Kreis der Versicherten
Man wird Versicherungsvertreter durch die Entsendung der jeweiligen gesetzlichen Interessenvertretung, hier sind genaue gesetzliche Regelungen vorgesehen:
- Versicherungsvertreter werden von den örtlich und sachlich zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer (z.B. Arbeiterkammer) und der Dienstgeber bzw. Der selbstständig Erwerbstätigen (z.B. Wirtschaftskammer) in die Verwaltungskörper der SV entsendet
- Die Interessenvertretungen haben bei der Entsendung die jeweils zu vertretende Berufsgruppe und das jeweilige Kammerwahlergebnis zu berücksichtigen
- Welche Voraussetzungen müssen für die Entsendung als Versicherungsvertreter vorliegen?
- Nicht vom Wahlrecht zu den gesetzgebenden Organen ausgeschlossen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kurienzugehörigkeit: mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Dienstnehmer oder Dienstgeber
- Sprengelzugehörigkeit: Wohn- bzw. Beschäftigungsort oder Betriebssitz im Sprengel des Versicherungsträgers
- Versicherungszugehörigkeit: als Versicherter oder Dienstgeber zum betreffenden Versicherungsträger
- Welche Personengruppen sind vom Amt des Versicherungsvertreters ausgeschlossen?
- Bedienstete von Versicherungsträgern oder des Dachverbandes
- Öffentliche Mandate (Mitglieder d. Europäischen Parlaments, Nationalrates, Bundesrates, der Landtage, Bundesregierung und Landesregierung)
- Können Sie als Bedienstete/r eines SV-Trägers / des Dachverbandes als Versicherungsvertreter entsendet werden? Begründen Sie Ihre Antwort
- Nein, da ich als Bedienstete eines Versicherungsträgers ausgeschlossen bin
- Wann ist ein Versicherungsvertreter seines Amtes zu entheben?
- Wenn Tatsachen bekannt werden, die seine Entsendung ausschließen würden
- Er seine Pflichten verletzt
- Er seit mehr als 3 Monaten aufgehört hat, der Gruppe der Versicherten oder Dienstgeber anzugehören, für die er bestellt wurde
- Ein wichtiger persönlicher Grund zur Enthebung vorliegt, und er seine Enthebung unter Berufung darauf beantragt hat
- Ein Ausschlussgrund eingetreten ist
- Durch wen erfolgt die Enthebung eines Versicherungsvertreters?
- Die Enthebung der Versicherungsvertreter der Generalversammlung, des Vorstandes, der Landesstellenausschüsse und der regionalen Leistungsausschüsse erfolgt durch den Obmann
- Die der Mitglieder der Kontrollversammlung durch deren Vorsitzenden
- Welche Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger gibt es?
- Verwaltungsrat
- Hauptversammlung
- Landesstellenausschüsse
- Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat?
- Geschäftsführung
- Bestimmte Beschlüsse bedürfen d. Qualifizierten Mehrheit sowohl in der Gruppe der DN´s als auch der DG´s
- Einzelne Aufgaben können dem Obmann / Büro übertragen werden
- Welche Beschlüsse des Verwaltungsrates bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit bzw. Einer Mehrheit einer Dienstnehmer- und Dienstgebergruppe?
- dauernde Veranlagung von Vermögensbeständen
- Abschluss von Verträgen mit Vertragspartnern
- Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung?
- Budgetrecht: Beschluss über Jahresvoranschlag und Jahresbericht des Verwaltungsrates
- Satzungsrecht: Beschluss d. Satzung der Versicherungsträgers und deren Änderungen
- Beschluss d. Krankenordnung
- Welche Aufgaben haben die Landesstellenausschüsse?
- Geschäftsführung hinsichtlich der den Landesstellen zugewiesenen Aufgaben
- Wie ist die Zuteilung der Versicherungsvertreter zum jeweiligen Selbstverwaltungskörper?
- Mitglieder d. Verwaltungsrates und Vorsitzende d. Landesstellenausschüsse gehören gleichzeitig auch der Hauptversammlung an
- Entsendung eines Versicherungsvertreters sowohl in den Verwaltungsrat als auch in den Landesstellenausschuss ist ausgeschlossen
- Wie sind die Verwaltungskörper der SV-Träger, die die Sozialversicherung der unselbstständig Erwerbstätigen durchführen, zusammengesetzt?
- Aus Dienstnehmer - und Dienstgebervertretern - anteilsmäßige Zusammensetzung ist im Gesetz geregelt
- Wie sind die Verwaltungskörper der SV-Träger, die die Sozialversicherung der selbstständig Erwerbstätigen durchführen, zusammengesetzt?
- Ausschließlich aus Vertretern der Versicherten
- Wie lange währt die Amtsdauer der Verwaltungskörper?
- Jeweils 5 Jahre
- Sind die Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger öffentlich?
- Nein
- Wer führt den Vorsitz im Verwaltungsrat? Wie kommt jemand in diese Funktion?
- Obmann / Obfrau
- Bei ÖGK und PVA hat Verwaltungsrat dieseN aus Gruppe der Dienstnehmer rund Dienstgeber zu wählen - diese haben jeweils für ein halbes Jahr abwechselnd den Vorsitz inne
- AUVA: Obmann aus Gruppe der Dienstgeber, Stellvertreter aus Gruppe d. Dienstnehmer
- Andere Versicherungsträger: Verwaltungsrat hat einen Obmann und einen Stellvertreter zu wählen
- Wer führt den Vorsitz in der Hauptversammlung? Wie kommt jemand in diese Funktion?
- Der / die Vorsitzende
- Bei ÖGK und PVA ist dieseR aus Gruppe der Dienstnehmer rund Dienstgeber zu wählen - diese haben jeweils für ein halbes Jahr abwechselnd den Vorsitz inne
- AUVA: Obmann aus Gruppe der Dienstgeber, Stellvertreter aus Gruppe d. Dienstnehmer
- Andere Versicherungsträger: Verwaltungsrat hat einen Obmann und einen Stellvertreter zu wählen
- Wer führt den Vorsitz in den Landesstellenausschüssen? Wie kommt jemand in diese Funktion?
- Wahl eines Vorsitzenden & Stellvertreters bei allen Versicherungsträgern
- Welche Selbstverwaltungskörper gehören zum Dachverband der Sozialversicherung?
- Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger
- Wie ist die Konferenz der SV-Träger zusammengesetzt?
- Aus 10 Mitgliedern
- Aus vorsitzführenden Obmännern und je einem Obmann-Stellvertreter d. SV-Träger
- Welche Aufgaben hat die Konferenz der SV-Träger?
- Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung zugewiesen sind
- Vertretung d. Dachverbandes nach außen
- Beschlussfassung über Satzung d. Dachverbandes, Mustersatzung, Musterkrankenordnung, Richtlinien
- Beschluss von Zielvereinbarungen
- Wie ist die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger zusammengesetzt?
- Aus
- Vorsitzführenden Obmännern der Verwaltungsräte
- Vorsitzenden der Hauptversammlungen der Versicherungsträger und deren Stellvertreter
- Je drei Senioren- und Behindertenvertretern mit beratender Stimme
- Aus
- Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung?
- Beschlussfassung über Jahresvoranschlag d. Dachverbandes
- Genehmigung d. Jahresberichts bzw. Rechnungsabschlusses d. Dachverbandes
- Entlastung d. Konferenz
- Wie lange währt die Amtsdauer der Verwaltungskörper des Dachverbandes?
- 5 Jahre
- Wer führt den Vorsitz in der Konferenz des Dachverbandes?
- Konferenz hat aus ihrer Mitte zwei Vorsitzende zu wählen, diese führen abwechselnd für jeweils ein halbes Jahr den Vorsitz / Stellvertreterfunktion