Vertiefung spezifischer Themen d. GMA

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Leonie Reiter

Leonie Reiter

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 03.06.2020 / 17.10.2023
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  • Wie ist der Ablauf eines Verfahrens in Sozialrechtssachen in 3. Instanz?

  • Revision: Gegen Urteil d. Oberlandesgerichtes kann binnen 4 Wochen Revision an den OGH erhoben werden; ist nur dann zulässig, wenn wesentliche Rechtsfrage vorliegt, die z.B. von ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht
    • Entscheidung: mittels Urteiles
    • Erhebt der Versicherungsträger Revision, muss er zum Schutz des Versicherten die Leistung, die das Berufungsgericht diesem zugesprochen hat, jedenfalls bis zur endgültigen Entscheidung weiter gewähren

  • Von wem sind die Kosten eines Verfahrens in Sozialrechtssachen zu tragen? 

  • Niemals vom Versicherten
  • Immer vom Versicherungsträger, unabhängig davon, ob er das Verfahren gewinnt oder verliert

 

  • Welche Möglichkeiten hat ein Versicherter, der mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers in Verwaltungssachen nicht einverstanden ist?

  • Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

  • Bei wem und innerhalb welcher Frist ist ein Rechtsmittel einzubringen, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers und Verwaltungssachen nicht zufrieden ist?

  • Beim Versicherungsträger
  • Innerhalb von 4 Wochen

  • Wer entscheidet, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers nicht einverstanden ist? 

  • Das Bundesverwaltungsgericht

  • Unter welcher Voraussetzung kann eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden?

  • Wenn der Versicherungsträger die sechsmonatige Frist für eine bescheidmäßige Entscheidung im Verfahren in Verwaltungssachen nicht eingehalten hat

  • Mit welchem Rechtsmittel kann der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden? Durch wen und innerhalb welcher Frist?

  • Revision: Gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts, wenn der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet
  • Durch den Dienstgeber, den SV-Träger oder das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
  • Innerhalb von 6 Wochen

  • Unter welcher Voraussetzung hat ein Versicherter im Verfahren in Verwaltungssachen die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof zu wenden?

  • Wenn er behauptet, durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts in einem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht verletzt wurden zu sein

  • Welche Möglichkeiten zur Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof?

  • Entscheidet mit Erkenntnis
    • Ist nach Ansicht des VfGH kein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht verletzt, und muss die Erkenntnisbeschwerde daher abgewiesen werden, wird die Beschwerde vom VfGH an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten
    • Ist Erkenntnisbeschwerde berechtigt, hebt der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung auf - das Gericht, dass die Erkenntnis zugelassen hat, ist zur neuerlichen Entscheidung verpflichtet und dabei an die Rechtsmeinung des VfGH gebunden