Einführung in das Finanzmarktrecht

Einführung in das Finanzmarktrecht

Einführung in das Finanzmarktrecht


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Flashcards 42
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 02.06.2020 / 14.06.2023
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Was sind die (tatbestandlichen) Merkmale einer SICAV?

Grundsatz: Tatbestand des KAG 36

  • Gesellschaft ohne im Voraus bestimmtes Kapital (Variables Kapital)
  • Kapital ist in Unternehmer- und Anlegeraktien unterteilt
    • Beide bilden eigenständige Teilvermögen (Siehe KAG 92 ff.)
  • Für Verbindlichkeit haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen
  • Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die kollektive Kapitalanlage

Zusätzlich muss auch TB von KAG 7 erfüllt sein:

  • Muss sich um kollektive Kapitalanlage handeln (Einzelne Beiträge dürfen nicht individuell investiert werden)
  • Werden für Rechnung der Anleger verwaltet
  • Die Anlegebedürfnisse werden gleichermassen befriedigt

Was unterscheidet die SICAV von einer AG?

  • Variable Kapital (KAG 36)
  • Anleger können Aktien jederzeit zum Nettoinventarwert zurückgeben und die SICAV kann jederzeit neue Aktien ohne Statutenänderung und Handelsregistereintrag herausgeben (KAG 36 I a)
  • SICAV verfügt über zwei Kategorien von Aktionären (Unternehmer und Anlageaktinäre)
  • SICAV kann weder direkt noch indirekt eigene Aktien halten (KAG 42 II)

Wo sind die Aktionärsrechte der SICAV geregelt?

  • Im Aktienrecht 
  • + Spezialgesetzliche Regelung in KAG 78 ff.

Welche Formen einer SICAV gibt es?

  • Es gibt die selbstverwaltete SICAV
    • Verwaltung findet selbst statt oder wird durch einen nach Art. 24 FINIG bewilligten Verwalter von Kollektivvermögen übergeben
  • Es gibt die fremdverwaltete SICAV
    • Administration (beinhaltet auch das Vertreiben und Anbieten von Anteilen) wird an bewilligte Fondsleitung (FINIG 32 ff.) übertragen
    • Zusätzlich wird die Portfolioverwaltung an dieselbe Fondsleitung oder an eine andere anerkannte Aufsicht delegiert.

Wie wird eine SICAV gegründet?

Grundsätzlich richtet sich die Gründung nach dem Aktienrecht.

  • Es gelten jedoch Sonderbestimmung über die Sacheinlagen und die besonderen Vorteile nach KAG 37)

Was ist die Mindesteinlage einer SICAV?

  • Für die selbstverwaltetet SICAV und die fremdverwaltete  SICAV, die Administration und die Portfolioleitung an jeweils einen anderen Verwalter delegieren ist die Mindesteinlage CHF 500'000
  • Für die fremdverwaltete SICAV, die Administration und Portfolio der selben bewilligten Fondleitung übergeben ist die Mindesteinlage CHF 250'000

Welche Publizitätsmittel bedarf eine SICAV?

  • Anlagereglement nach KAG 44
  • Prospekt nach FIDLEG 48 ff.
  • Basisinformationsblatt nach FIDLEG 58 ff.

Was ist die Grundlage eines Anlagefonds und wer sind die Parteien?

KAG 25

  • Die Grundlage bildet ein gesetzlich geregelter Kollektivanlagevertrag
  • Parteien sind die Anleger, die Fondsleitung und die Depotbank

Wie ist das Kollektivanlageverhältnis aufgebaut?

  • Jeder Anleger schliesst individuell mit der Depotbank und der Fondsleitung einen Vertrag ab
  • Zwischen den Anlegern besteht kein vertragliches und gesellschaftliches Verhältnis

Was regelt ein Kollektivanlagevertrag?

KAG 26

  • Rechte und Pflichten der Anlegerinnen, der Depotbank und der Fondsleitung (Abs. 2)

 

> Die Fondsleitung setzt den Vertrag auf und lässt ihn durch die FINMA bewilligen. (Abs. 1)

Wem ist das Anlagevermögen zuzuordnen?

Der Fondsleitung

Welche Qualifikationen muss die Fondsleitung erfüllen?

  • Die Fondsleitung bedarf einer Bewilligung durch die FINMA
    • FINIG 2 I d i.V.m. FINIG 5 I
  • Bedarf der Rechtsform einer AG
    • FINIG 33 I

Was sind die Aufgaben einer Fondsleitung?

  • Sie verwaltet den Anlagefonds auf Rechnung der Anleger (FINIG 32)
    • Ausübung der Fondsgeschäfte (FINIG 33 IV)
      • Anbieten von Anteilen
      • Leitung
      • Verwaltung

 

Wo ist die Übertragung von Aufgaben an einen Dritten in der Fondsverwaltung geregelt?

FINIG 35

> Nur Anlageentscheide und Teilaufgaben dürfen an Dritte übertragen werden

Welche Publizitätsmittel braucht ein vertragliches Anlagefonds?

  • Prospekt (FIDLEG 48 ff.)
  • Basisinformationsblatt (FIDLEG 58 ff.)

Was ist der Zweck einer KmGK?

  • Der auschliessliche Zweck einer KmGK ist die kollektive Kapitalanlage (KAG 98 I)
  • Die Gesellschaft ist als Risikokapitalanlage konzipiert. (KAG 103 I)

Wie ist Risikokapital definiert?

Sog. venture Kapital wird in der Regel in die direkte oder indirekte Finanzierung von Unternehmen und Projekte gesteckt. Es besteht ein überdurchschnittlicher Mehrwert aber auch ein Überdurchschnittliches Verlustrisiko (ca. 20% der Investments erleiden einen Totalverlust)

Wie ist die Struktur einer KmGK aufgebaut?

Es gibt verschiedene Gesellschafter.

-> Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär)

-> Die Anleger sind in der Gesellschaft in Form von Kommanditären beteiligt. (Haften nur mit Gesellschaftskapital)

Welche Pulizitätsmittel bedarf eine KmGK?

Es braucht einen Prospekt nach FIDLEG 49 II i.V.m KAG 102 I h

Worin unterscheidet sich die KmGK von der normalen Kommanditgesellschaft des OR?

  • Entsteht erst mit Eintrag ins Handelsregister (KAG 100 I)
  • Zweck beschränkt sich auf kollektive Kapitalanlagen
  • als Komplementäre und Kommanditäre kommen nur qualifizierte Anlger nach KAG 10 3 / 3ter in Frage
  • Kommanditäre können auch für andere oder auf eigene Rechnung andere Geschäfte betreiben
  • Die KmGK muss eine Prüfgesellschaft beiziehen

Welche Rechte haben die Kommanditäre in der KmGK?

Er hat nur Einsichts und Informationsrechte nach KAG 106

Welche Vss. bestehen für die SICAF?

Vss. von KAG 110 + 7 I

Was sind die drei Phasen der Geldwäscherei?

  • 1. Phase: Vermägenswerte werden zunächs platziert
  • 2. Phase: Verschleierung: Platzierte Gelder werden hin & her verschoben
  • 3. Phase: Integration: Gelder werden in reguläre Vermögenswerte investiert

Wer Untersteht alles dem GwG?

  • Finanzintermediäre nach GwG 2 I a / II
  • Händler nach GwG 2 I b.

Welche Pflichten bestehen für welche Akteuere? (Bzgl. des Geldwäschereischutzes)

Finanzintermediäre

Sorgfaltspflichten

  • Identifizierung der Vertragspartei (GwG 3)
  • Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten (GwG 4)
  • Besondere Sorgfaltspflichten nach GwG 6
  • Weitere Pflichten nach GwG 7 + 7a

Meldepflicht

  • Meldepflicht nach GwG 9 an Meldestelle nach GwG 23
    • Bei Misachtung der Meldung Sanktion nach GwG 37
    • Vermögenssperre nach GwG 10

 

Händler

  • Bei Barzahlungen von mehr als CHF 100'000.-(Auch wenn gestaffelt) muss nach Gwg 8a I :
    • Identifizierung der Vertragspartei
    • Feststellung des wirtschaftlich berechtigten

 

... stattfinden

 

Wer hat die Aufsicht über die Finanzintermediäre?

Nach GwG 12 I

> Keine freiwillige Unterstellung der FINMA mehr

Welche Finanzmarktinfrastrukturen gibt es?

Art. 2 FinfraG

  • Börsen
  • multilaterale Handelssysteme
  • Zentrale Gegenparteien

Wa ist die Definition einer (Effekten)Börse und welche "Player" sind beteiligt?

Es werden Effekten gehandelt. Dabei handelt es sich um Finanzprodukte (Aktien, Anleihen, Obligation, Optionen, Fonds etc.)

Die juristische Definition lautet: Wertpapiere oder Wertrechte, die austauschbar und in grosser Anzahl (Stückzahl) vorhanden sind.

 

  • Es gibt Emitenten, welche die Effekten herstellen oder realisieren
  • Es gibt Investoren, bzw. Anleger, die in die Effekten investieren
  • Es gibt Wertpapierhäiuser, welche eine Doppelfunktion einnehmen. Diese unterstützen einerseits den Emittenten bei der Emission und vermitteln andererseits Anleger.

Was ist ein multilaterales Handelssystem?

 

Sehr ähnlich, wie eine Börse. Jedoch ohne das Effekten kotiert werden. (FinfraG 26 lit. b)

Was ist eine zentrale Gegenpartei?

Die zentrale Gegenpartei ist eine Einrichtung für den Handel von Derivaten (Optionen). Sie fungiert jeweils als Gegenpartei für den Käufer oder Verkäufer.

Wie werden die Finanzinfrastrukturen reguliert?

 

Die Finanzmarktinfrastrukturen brauchen eine Bewilligung (FinfraG 4). Die Voraussetzungen sind in Finfrag 4 ff. geregelt. Insb. Finfrag 18 ist wichtig

Auf wen findet das FIDLEG Anwendung?

> FIDLEG 2 I

Welche Verhaltenspflichten gibt es für Finanzdienstleister?

  • Informationspflichten (FIDLEG 8 ff.)
  • Angemessenheitspflicht (FIDLEG 11)
    • Bei Transaktionsbezogenen Geschäften
    • Zu Prüfen ist nur ob Kunde Produkt + Dienstleistung angemessen beurteilen kann
    • Nicht bei institutionellen Kunden (FIDLEG 20)
    • Bei professionellen Kunden gilt die Annahme der erfoderlichen Kenntnisse und Erfahrung (FIDLEG 13 III)
  • Eignunsprüfung (FIDLEG 12)
    • Bei Vermögensverwaltung/Portfoliobezogenen Anlegeberatung
    • Zu Prüfen ist: Alter, Beruf, Zivilstand, Einkommen, Vermögen, Anlageiele, objektive Risikofähigkeit, subjektive Risikobereitschaft.
    • Nicht bei institutionellen Kunden (FIDLEG 20)
    • Bei professionellen Kunden gilt die Annahme der erfoderlichen Kenntnisse und Erfahrung (FIDLEG 13 III)

Welche Massnahmen gelten für Finanzdienstleister, die nicht unter den Anwendungsbereich des FIDLEG fallen?

Es ist ein Beraterregister nach FIDLEG 28 ff. zu führen.

> Dieses wird von einer Registrierungsstelle (FIDLEG 31) gefürht, welche eine Bewilligung der FINMA benötigt.

Was ist die Definition einer Bank?

> Anknüpfung ans "Zinsdifferenzgeschäft"

  • Bank nimmt gewerbsmässig Kundengelder an und zahlt einen Zins (Passivgeschäft)
  • Bank leiht Gelder aus und erhält einen Zins (Aktivgeschäft)
  • Differenz der Zinses = Theoretischer Gewinn der Bank

> Definition nach BankG 1a

  • hauptsächlich im Finanzbereich tätig
  • gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als 100 Mio Franken entgegennimmt oder sich öffentlich dafür empfiehlt
  • Weniger als 100 Mio annimmt oder sich dafür empfiehlt und diese Publikumseinlagen anlegt oder verzinst
  • Was auch immer in lit. c steht

Welche Ausnahmen der Bewilligungspflichten für Banken gibt es?

  • Sandbox
  • Fintech Bewilligung

> Vss. auf Seite 4 BankG

 

Welche Arten von Banktätigkeiten gibt es?

Privatebanking:

  • Individuelle und persönliche Finanzdienstleistungen für bestimmte Kundengruppen (Vss. gewisses Mindestvermögen.
  • Ziel: Aufbau langfristiger und auf Vertrauen basierender Geschäftsbeziehungen

Investment Banking:

  • Zahlreiche heterogene Dienstleistungen
  • Insbesondere Beratungen bei M&A Transaktionen oder bei IPOs, Corporate Finance etc.

Asset Management

  • Vermögensverwaltung für instutionelle Anleger (Versicherungen, Pensionskassen, Stiftungen, Fonds etc.)
  • Problematik der preissensitiven Kunden

 

 

Welche Banktypen gibt es?

  • Kantonalbanken
  • Privatbankiers
  • Raiffeisenbanken
  • Auslandbanken
  • Postfinance AG
  • Grossbanken

Welche Überwachung gibt es für Banken?

Externe Überwachung

Interne Überwachung (Seite 7 BankG)

Was sind die Voraussetzung für eine Bankbewilligung?

> Eine Bewilligung wird benötigt, sobald ein Finanzintermediär als Bank gilt

> Bankbewilligung = Polizeibewilligung (Laufende Aufsicht)

Voraussetzungen:

  • Umschreibung des Geschäftskreis (BankG 3 II a)
  • Organisatorische Vss. (Funktionstrennung)
  • Mindestkapital 10 Mio CHF
  • Gwähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit (BankG 3 II c)
    • Grosser Spielraum der FINMA beim Ermessen