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Einführung in das Finanzmarktrecht

Einführung in das Finanzmarktrecht

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Flashcards 42
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 02.06.2020 / 14.06.2023
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Was sind die (tatbestandlichen) Merkmale einer SICAV?

Grundsatz: Tatbestand des KAG 36

  • Gesellschaft ohne im Voraus bestimmtes Kapital (Variables Kapital)
  • Kapital ist in Unternehmer- und Anlegeraktien unterteilt
    • Beide bilden eigenständige Teilvermögen (Siehe KAG 92 ff.)
  • Für Verbindlichkeit haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen
  • Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die kollektive Kapitalanlage

Zusätzlich muss auch TB von KAG 7 erfüllt sein:

  • Muss sich um kollektive Kapitalanlage handeln (Einzelne Beiträge dürfen nicht individuell investiert werden)
  • Werden für Rechnung der Anleger verwaltet
  • Die Anlegebedürfnisse werden gleichermassen befriedigt

Was unterscheidet die SICAV von einer AG?

  • Variable Kapital (KAG 36)
  • Anleger können Aktien jederzeit zum Nettoinventarwert zurückgeben und die SICAV kann jederzeit neue Aktien ohne Statutenänderung und Handelsregistereintrag herausgeben (KAG 36 I a)
  • SICAV verfügt über zwei Kategorien von Aktionären (Unternehmer und Anlageaktinäre)
  • SICAV kann weder direkt noch indirekt eigene Aktien halten (KAG 42 II)

Wo sind die Aktionärsrechte der SICAV geregelt?

  • Im Aktienrecht 
  • + Spezialgesetzliche Regelung in KAG 78 ff.

Welche Formen einer SICAV gibt es?

  • Es gibt die selbstverwaltete SICAV
    • Verwaltung findet selbst statt oder wird durch einen nach Art. 24 FINIG bewilligten Verwalter von Kollektivvermögen übergeben
  • Es gibt die fremdverwaltete SICAV
    • Administration (beinhaltet auch das Vertreiben und Anbieten von Anteilen) wird an bewilligte Fondsleitung (FINIG 32 ff.) übertragen
    • Zusätzlich wird die Portfolioverwaltung an dieselbe Fondsleitung oder an eine andere anerkannte Aufsicht delegiert.

Wie wird eine SICAV gegründet?

Grundsätzlich richtet sich die Gründung nach dem Aktienrecht.

  • Es gelten jedoch Sonderbestimmung über die Sacheinlagen und die besonderen Vorteile nach KAG 37)

Was ist die Mindesteinlage einer SICAV?

  • Für die selbstverwaltetet SICAV und die fremdverwaltete  SICAV, die Administration und die Portfolioleitung an jeweils einen anderen Verwalter delegieren ist die Mindesteinlage CHF 500'000
  • Für die fremdverwaltete SICAV, die Administration und Portfolio der selben bewilligten Fondleitung übergeben ist die Mindesteinlage CHF 250'000

Welche Publizitätsmittel bedarf eine SICAV?

  • Anlagereglement nach KAG 44
  • Prospekt nach FIDLEG 48 ff.
  • Basisinformationsblatt nach FIDLEG 58 ff.

Was ist die Grundlage eines Anlagefonds und wer sind die Parteien?

KAG 25

  • Die Grundlage bildet ein gesetzlich geregelter Kollektivanlagevertrag
  • Parteien sind die Anleger, die Fondsleitung und die Depotbank