Einführung in das Finanzmarktrecht
Einführung in das Finanzmarktrecht
Einführung in das Finanzmarktrecht
Kartei Details
Karten | 42 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.06.2020 / 14.06.2023 |
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Wa ist die Definition einer (Effekten)Börse und welche "Player" sind beteiligt?
Es werden Effekten gehandelt. Dabei handelt es sich um Finanzprodukte (Aktien, Anleihen, Obligation, Optionen, Fonds etc.)
Die juristische Definition lautet: Wertpapiere oder Wertrechte, die austauschbar und in grosser Anzahl (Stückzahl) vorhanden sind.
- Es gibt Emitenten, welche die Effekten herstellen oder realisieren
- Es gibt Investoren, bzw. Anleger, die in die Effekten investieren
- Es gibt Wertpapierhäiuser, welche eine Doppelfunktion einnehmen. Diese unterstützen einerseits den Emittenten bei der Emission und vermitteln andererseits Anleger.
Was ist ein multilaterales Handelssystem?
Sehr ähnlich, wie eine Börse. Jedoch ohne das Effekten kotiert werden. (FinfraG 26 lit. b)
Was ist eine zentrale Gegenpartei?
Die zentrale Gegenpartei ist eine Einrichtung für den Handel von Derivaten (Optionen). Sie fungiert jeweils als Gegenpartei für den Käufer oder Verkäufer.
Wie werden die Finanzinfrastrukturen reguliert?
Die Finanzmarktinfrastrukturen brauchen eine Bewilligung (FinfraG 4). Die Voraussetzungen sind in Finfrag 4 ff. geregelt. Insb. Finfrag 18 ist wichtig
Auf wen findet das FIDLEG Anwendung?
> FIDLEG 2 I
Welche Verhaltenspflichten gibt es für Finanzdienstleister?
- Informationspflichten (FIDLEG 8 ff.)
- Angemessenheitspflicht (FIDLEG 11)
- Bei Transaktionsbezogenen Geschäften
- Zu Prüfen ist nur ob Kunde Produkt + Dienstleistung angemessen beurteilen kann
- Nicht bei institutionellen Kunden (FIDLEG 20)
- Bei professionellen Kunden gilt die Annahme der erfoderlichen Kenntnisse und Erfahrung (FIDLEG 13 III)
- Eignunsprüfung (FIDLEG 12)
- Bei Vermögensverwaltung/Portfoliobezogenen Anlegeberatung
- Zu Prüfen ist: Alter, Beruf, Zivilstand, Einkommen, Vermögen, Anlageiele, objektive Risikofähigkeit, subjektive Risikobereitschaft.
- Nicht bei institutionellen Kunden (FIDLEG 20)
- Bei professionellen Kunden gilt die Annahme der erfoderlichen Kenntnisse und Erfahrung (FIDLEG 13 III)
Welche Massnahmen gelten für Finanzdienstleister, die nicht unter den Anwendungsbereich des FIDLEG fallen?
Es ist ein Beraterregister nach FIDLEG 28 ff. zu führen.
> Dieses wird von einer Registrierungsstelle (FIDLEG 31) gefürht, welche eine Bewilligung der FINMA benötigt.
Was ist die Definition einer Bank?
> Anknüpfung ans "Zinsdifferenzgeschäft"
- Bank nimmt gewerbsmässig Kundengelder an und zahlt einen Zins (Passivgeschäft)
- Bank leiht Gelder aus und erhält einen Zins (Aktivgeschäft)
- Differenz der Zinses = Theoretischer Gewinn der Bank
> Definition nach BankG 1a
- hauptsächlich im Finanzbereich tätig
- gewerbsmässig Publikumseinlagen von mehr als 100 Mio Franken entgegennimmt oder sich öffentlich dafür empfiehlt
- Weniger als 100 Mio annimmt oder sich dafür empfiehlt und diese Publikumseinlagen anlegt oder verzinst
- Was auch immer in lit. c steht
Welche Ausnahmen der Bewilligungspflichten für Banken gibt es?
- Sandbox
- Fintech Bewilligung
> Vss. auf Seite 4 BankG
Welche Arten von Banktätigkeiten gibt es?
Privatebanking:
- Individuelle und persönliche Finanzdienstleistungen für bestimmte Kundengruppen (Vss. gewisses Mindestvermögen.
- Ziel: Aufbau langfristiger und auf Vertrauen basierender Geschäftsbeziehungen
Investment Banking:
- Zahlreiche heterogene Dienstleistungen
- Insbesondere Beratungen bei M&A Transaktionen oder bei IPOs, Corporate Finance etc.
Asset Management
- Vermögensverwaltung für instutionelle Anleger (Versicherungen, Pensionskassen, Stiftungen, Fonds etc.)
- Problematik der preissensitiven Kunden
Welche Banktypen gibt es?
- Kantonalbanken
- Privatbankiers
- Raiffeisenbanken
- Auslandbanken
- Postfinance AG
- Grossbanken
Welche Überwachung gibt es für Banken?
Externe Überwachung
Interne Überwachung (Seite 7 BankG)
Was sind die Voraussetzung für eine Bankbewilligung?
> Eine Bewilligung wird benötigt, sobald ein Finanzintermediär als Bank gilt
> Bankbewilligung = Polizeibewilligung (Laufende Aufsicht)
Voraussetzungen:
- Umschreibung des Geschäftskreis (BankG 3 II a)
- Organisatorische Vss. (Funktionstrennung)
- Mindestkapital 10 Mio CHF
- Gwähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit (BankG 3 II c)
- Grosser Spielraum der FINMA beim Ermessen
Was passiert, wenn eine Bank die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr einhält?
- Freiwillige Rückgabe der Bewilligung
- Nachfristsetzung der FINMA
- Als ultima ratio: Entzug der Bewilligung
> Rechtsfolge: Liquidatin der Bank (BankG 23quinquies)
> Bei Ausübung der Banktätigkeit ohne Bewilligung: Liquidation und Sanktion nach FINMAG und BankG
Welche bankrechtlichen Verträge gibt es?
Siehe Seite 36
Was sind die (tatbestandlichen) Merkmale einer SICAV?
Grundsatz: Tatbestand des KAG 36
- Gesellschaft ohne im Voraus bestimmtes Kapital (Variables Kapital)
- Kapital ist in Unternehmer- und Anlegeraktien unterteilt
- Beide bilden eigenständige Teilvermögen (Siehe KAG 92 ff.)
- Für Verbindlichkeit haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen
- Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die kollektive Kapitalanlage
Zusätzlich muss auch TB von KAG 7 erfüllt sein:
- Muss sich um kollektive Kapitalanlage handeln (Einzelne Beiträge dürfen nicht individuell investiert werden)
- Werden für Rechnung der Anleger verwaltet
- Die Anlegebedürfnisse werden gleichermassen befriedigt
Was unterscheidet die SICAV von einer AG?
- Variable Kapital (KAG 36)
- Anleger können Aktien jederzeit zum Nettoinventarwert zurückgeben und die SICAV kann jederzeit neue Aktien ohne Statutenänderung und Handelsregistereintrag herausgeben (KAG 36 I a)
- SICAV verfügt über zwei Kategorien von Aktionären (Unternehmer und Anlageaktinäre)
- SICAV kann weder direkt noch indirekt eigene Aktien halten (KAG 42 II)
Wo sind die Aktionärsrechte der SICAV geregelt?
- Im Aktienrecht
- + Spezialgesetzliche Regelung in KAG 78 ff.
Welche Formen einer SICAV gibt es?
- Es gibt die selbstverwaltete SICAV
- Verwaltung findet selbst statt oder wird durch einen nach Art. 24 FINIG bewilligten Verwalter von Kollektivvermögen übergeben
- Es gibt die fremdverwaltete SICAV
- Administration (beinhaltet auch das Vertreiben und Anbieten von Anteilen) wird an bewilligte Fondsleitung (FINIG 32 ff.) übertragen
- Zusätzlich wird die Portfolioverwaltung an dieselbe Fondsleitung oder an eine andere anerkannte Aufsicht delegiert.
Wie wird eine SICAV gegründet?
Grundsätzlich richtet sich die Gründung nach dem Aktienrecht.
- Es gelten jedoch Sonderbestimmung über die Sacheinlagen und die besonderen Vorteile nach KAG 37)
Was ist die Mindesteinlage einer SICAV?
- Für die selbstverwaltetet SICAV und die fremdverwaltete SICAV, die Administration und die Portfolioleitung an jeweils einen anderen Verwalter delegieren ist die Mindesteinlage CHF 500'000
- Für die fremdverwaltete SICAV, die Administration und Portfolio der selben bewilligten Fondleitung übergeben ist die Mindesteinlage CHF 250'000
Welche Publizitätsmittel bedarf eine SICAV?
- Anlagereglement nach KAG 44
- Prospekt nach FIDLEG 48 ff.
- Basisinformationsblatt nach FIDLEG 58 ff.
Was ist die Grundlage eines Anlagefonds und wer sind die Parteien?
KAG 25
- Die Grundlage bildet ein gesetzlich geregelter Kollektivanlagevertrag
- Parteien sind die Anleger, die Fondsleitung und die Depotbank
Wie ist das Kollektivanlageverhältnis aufgebaut?
- Jeder Anleger schliesst individuell mit der Depotbank und der Fondsleitung einen Vertrag ab
- Zwischen den Anlegern besteht kein vertragliches und gesellschaftliches Verhältnis
Was regelt ein Kollektivanlagevertrag?
KAG 26
- Rechte und Pflichten der Anlegerinnen, der Depotbank und der Fondsleitung (Abs. 2)
> Die Fondsleitung setzt den Vertrag auf und lässt ihn durch die FINMA bewilligen. (Abs. 1)
Wem ist das Anlagevermögen zuzuordnen?
Der Fondsleitung
Welche Qualifikationen muss die Fondsleitung erfüllen?
- Die Fondsleitung bedarf einer Bewilligung durch die FINMA
- FINIG 2 I d i.V.m. FINIG 5 I
- Bedarf der Rechtsform einer AG
- FINIG 33 I
Was sind die Aufgaben einer Fondsleitung?
- Sie verwaltet den Anlagefonds auf Rechnung der Anleger (FINIG 32)
- Ausübung der Fondsgeschäfte (FINIG 33 IV)
- Anbieten von Anteilen
- Leitung
- Verwaltung
- Ausübung der Fondsgeschäfte (FINIG 33 IV)
Wo ist die Übertragung von Aufgaben an einen Dritten in der Fondsverwaltung geregelt?
FINIG 35
> Nur Anlageentscheide und Teilaufgaben dürfen an Dritte übertragen werden
Welche Publizitätsmittel braucht ein vertragliches Anlagefonds?
- Prospekt (FIDLEG 48 ff.)
- Basisinformationsblatt (FIDLEG 58 ff.)
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