HFAO Teil IV - Handlungsfeld 1
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Set of flashcards Details
Flashcards | 60 |
---|---|
Students | 15 |
Language | Deutsch |
Category | Educational Science |
Level | University |
Created / Updated | 27.05.2020 / 23.09.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200527_hfao_teil_iv_handlungsfeld_1
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Welche Aussage zum Jungendschutz trifft zu? (Frage 37, S.39)
Ein Betrieb, der bisher keine Lehrlinge ausgebildet hat, plant für das nächste Jahr, drei Auszubildende einzustellen. Aufgrund der Betriebsgrösse kann der Betriebsinhaber die Ausbildung nicht selbst durchführen. Wie kann er das Problem lösen? (Frage 38, S.94)
In einem Ausbildungsbetrieb hat der Ausbilder Überwachungsaufgaben, deren Durchführung für den Erfolg der Ausbildung wichtig sind. Worauf erstreckt sich hier die zentrale Aufgabe des Ausbilders? (Frage 39, S.96)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes will im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung einen jungen Mann einstellen. Welchen Vertrag schliesst er für diese Einstiegsqualifizierung in der Regel ab? (Frage 40, S.91)
Sie sind selbständiger Handwerksmeister und haben mit einem 28-jährigen Handwerker, der sich zu einer anderen, bisher nicht erlernten Berufstätigkeit umschulen lassen will, einen Umschulungsvertrag abgeschlossen. Wem muss dieser Vertrag vorgelegt werden? (Frage 41, S.38)
Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes, der aufgrund zunehmender Betriebsgrösse das kaufmännische Personal aufstocken muss. Sie haben im Handwerksbereich erste Erfahrungen mit der betriebseignen Ausbildung zur Deckung des Fachkräftebedarfs gemacht und wollen deshalb in ihrem Betrieb eine/n Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement ausbilden. In welchem Gesetz und in welcher Verordnung sind die näheren Einzelheiten für diese Ausbildung geregelt? (Frage 42, S.31+62)
Ein wichtiger Grundsatz lautet: "Alle Deutschen haben das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Wo ist dies festgelegt? (Frage 43, S.30)
Nach dem Berufsbildungsgesetz umfasst Berufsbildung als Oberbegriff der beruflichen Bildung bestimmte Bereiche. Welcher der nachfolgenden Bereiche gehört nicht dazu? (Frage 44, S.32)
Wer ist für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Schulwesens zuständig? (Frage 45, S.30+59)
Im Bildungswesen wird von "öffentlicher Verantwortung" gesprochen. Welche Aussage ist hierzu richtig? (Frage 46, S.48)
Im Rahmen einer Veranstaltung an einer Berufsschule wurde auch über "innere Differenzierung" gesprochen. Was versteht man darunter? (Frage 47, S.48)
Im Rahmen des Dualen Systems findet Berufsausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule statt. Bei wem liegt die Zuständigkeit für die schulische Ausbildung? (Frage 48, S.56)
Ihr Auszubildender ist 19 Jahre alt. Wie hoch ist sein gesetzlicher Mindesturlaub? (Frage 49, S.42)
Welchen der folgenden Bereiche regelt das Berufsbildungsgesetz nicht? (Frage 50, S.34)
Wer führt das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe? (Frage 51, S.36)
Die Ausbildungsordnung spielt für die Berufsausbildung eine sehr grosse Rolle. Was ist nicht gesetzlicher Mindestinhalt einer Ausbildungsordnung? (Frage 52, S.63)
Bei jeder IHK bzw. Handwerkskammer ist ein Berufsbildungsausschuss eingerichtet. Wie setzt sich dieser Ausschuss zusammen? (Frage 53, S.78)
Ihr Auszubildender erlernt den Beruf des Kaufmanns für Büromanagement. Wo kann der Prüfungsausschuss errichtet werden? (Frage 54, S.83)
Nach dem Berufsbildungsgesetz umfasst die Berufsbildung auch die Berufsausbildungsvorbereitung. Was versteht man darunter? (Frage 55, S.32)
Sie erhalten als Ausbildender von der Handwerkskammer die Aufforderung, ihren Auszubildenden zu einer überbetrieblichen Ausbildungsmassnahme zu entsenden, da dieser zur Teilnahme verpflichtet sei. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, eine Gebühr für den Unterweisungslehrgang zu bezahlen.
Ist Ihr Auszubildender verpflichtet, an der Massnahem teilzunehmen? (Frage 60, S.52/53)