HFAO Teil IV - Handlungsfeld 1
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Kartei Details
Karten | 60 |
---|---|
Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.05.2020 / 23.09.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200527_hfao_teil_iv_handlungsfeld_1
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200527_hfao_teil_iv_handlungsfeld_1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes will künftig ausbilden. Da der Betrieb im Zuge des Trends, möglichst viele Handwerksleistungen aus einer Hand anbieten zu können, mehrere Berufsbereiche umfasst, erkundigt er sich zunächst, welche Berufe staatlich anerkannte Ausbildungsberufe sind. Welchem Verzeichnis kann er entnehmen, welche Berufe staatlich anerkannte Ausbildungsberufe sind? (Frage 1, S.36)
Sie sind selbständiger Handwerksmeister und haben mit einem 28-jährigen Handwerker, der sich zu einer anderen, bisher nicht erlernten Berufstätigkeit umschulen lassen will, einen Umschulungsvertrag schriftlich abgeschlossen. Dieser Vertrag muss vorgelegt werden: (Frage 2, S.38)
Sie bilden erstmals einen Lehrling aus und informieren sich daher über die überbetrieblichen Unterweisungsmassnahmen. Welche Aussage trifft zu? (Frage 3, S.53)
Sie erhalten als Ausbilder von der Handwerkskammer die Aufforderung, ihren Auszubildenden zu einer überbetrieblichen Ausbildungsmassnahme zu entsenden, da dieser zur Teilnahme verpflichtet sei. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, eine Gebühr für den Unterweisungslehrgang zu bezahlen.
Ist ihr Auszubildender verpflichtet, an der Massnahme teilzunehmen? Was ist richtig? (Frage 4a, S.53)
Sie erhalten als Ausbildender von der Handwerkskammer die Aufforderung, ihren Auszubildenden zu einer überbetrieblichen Ausbildungsmassnahme zu entsenden, da dieser zur Teilnahme verpflichtet sei. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, eine Gebühr für den Unterweisungslehrgang zu bezahlen.
Sind sie als Ausbildender verpflichtet, die Gebühr zu entrichten? (Frage 4b, S.53)
Ein Handwerksbetrieb hat zwei Lehrlinge eingestellt. Der Betriebsinhaber weiss, dass in dem Beruf, in dem er ausbildet, überbetriebliche Unterweisungslehrgänge angeordnet sind. Eines Tages erhält er von der Handwerkskammer eine Rechnung über den üblichen Handwerkskammerbeitrag sowie ein Sonderbeitrag (Ausbildungsbeitrag) für Zwecke der Finanzierung der überbetrieblichen Unterweisungsmassnahmen. Kann die Handwerkskammer diesen Sonderbeitrag verlangen? (Frage 5, S.25)
Bisher haben sie sich als Inhaber eines Handwerksbetriebes ihre Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt beschafft. Künftig wollen sie selbst ausbilden. Dabei wollen sie sich, bevor sie die Ausbildungsmöglichkeiten nach rechtlichen und betrieblichen Gesichtspunkten prüfen, einen Überblick über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe verschaffen. Stellen sie fest, welchem Verzeichnis sie die hierfür notwendigen Informationen entnehmen können. Was trifft zu? (Frage 6, S.61/62)
Was gehört zu den Aufgaben des Landesausschusses für Berufsbildung? (Frage 7, S.35)
Sie beschäftigen einen Auszubildenden, der zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist. Wie hoch ist in diesem Fall der gesetzliche Mindesturlaub? (Frage 8, S.42)
Sie möchten ihrem Lehrling Hinweise zur Arbeitszeit geben. Welche Aussage ist hierzu richtig? (Frage 9, S.40)
Ein Betrieb beschäftigt einen Auszubildenden, der zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Er will vom Ausbilder wissen, wie hoch sein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch für das laufende Jahr ist. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in seinem Fall: (Frage 10, S.42)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes will im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Vereinbarung zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaft) vorgesehenen Einstiegqualifizierungen einen jungen Mann einstellen. Welchen Vertrag schliesst er in der Regel für diese Einstiegsqualifizierung ab? (Frage 11, S.91)
Sie setzen sich in ihrem Handwerksbetrieb intensiv mit Fragen der Personalentwicklung auseinander. Welche Rolle spielt dabei die Anpassungsfortbildung? (Frage 12, S.343)
Eine rechtliche Voraussetzung zum Einstellen von Lehrlingen ist die persönliche Eignung. Welche Aussage trifft zu? (Frage 13, S.66)
Als Ausbilder haben sie erfahren, dass es zur Förderung der beruflichen Bildung die Einrichtung der Beratung (Ausbildungsberatung) gibt, die kostenlose Beratungsleistungen erbringt. Sie wollen klären, wer diese Beratung durchführt. Die Beratungsleistung erbringt (Frage 14a, S.78)
Als Ausbilder haben sie erfahren, dass es zur Förderung der beruflichen Bildung die Einrichtung der Beratung (Ausbildungsberatung) gibt, die kostenlose Beratungsleistungen erbringt. Sie wollen klären, was ihre Hauptaufgabe ist. (Frage 14b, S.78/79)
Im Rahmen der Berufsausbildung ist es für sie von grosser Bedeutung, dass die Lehrlinge auch Schlüsselqualifikationen erwerben. Welche Aussage trifft in Bezug auf Schlüsselqualifikationen zu? (Frage 15, S.18)
Sie wollen in ihrem Handwerksbetrieb zum ersten Mal ausbilden. Während der Berufsausbildung besucht ihr Lehrling auch die Berufsschule. Was gilt für die Ausbildungsvergütung? (Frage 16, S.54)
Ein selbständiger Handwerksmeister, der Innungsmitglied ist, hat erstmals zwei Lehrlinge eingestellt. Er weiss, dass eine enge Kooperation mit der Innung auf dem Gebiet der Berufsausbildung notwendig ist. Wer ist bei der Innung auf dem Gebiet der Berufsausbildung sein wichtigster Ansprechpartner? (Frage 17, Seite 79)
Was wird nicht in der Ausbildungsordnung geregelt? (Frage 18, S.63)
Was gehört zu den Aufgaben des Landesausschusses für Berufsbildung? (Frage 19, S.35)
Ein Handwerksmeister wird von der Innung gebeten, im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Nachdem er sich über den Zeitaufwand für diese ehrenamtliche Tätigkeit informiert hat, will er wissen, für wie viele Jahre ihn seine Zusage für diese Mitarbeit bindet, d.h. welche Amtsdauer die Handwerksordnung längstens vorsieht. Welche Aussage trifft zu? Die Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses werden (Frage 20, S.82)
Sie bilden zum ersten Mal einen Lehrling in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus. Die wichtigste Vorgabe nach der sie grundsätzlich und inhaltlich verbindlich ausbilden müssen, ist (Frage 21, S.62)
Sie möchten im Gesellenprüfungsausschuss mitarbeiten. Wie setzt sich dieser Ausschuss zusammen? Der Ausschuss setzt sich zusammen aus (Frage 22a, S.81)
Sie möchten im Gesellenprüfungsausschuss mitarbeiten. Wer wählt die Mitglieder, die Arbeitgeber sind? Die Mitglieder, die Arbeitgeber sind, werden gewählt (Frage 22b, S.82)
Sie möchten im Gesellenprüfungsausschuss mitarbeiten. Wie lang ist eine Wahlperiode? Die Wahl erfolgt für längstens (Frage 22c, S.82)
Ein Betrieb stellt zwei jugendliche Auszubildende ein. Er muss für diese eine Regelung zur täglichen Arbeitszeit finden, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zulässig ist. Die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit für jugendliche Auszubildende beträgt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Frage 23, S.40)
Sie möchten in einem zulassungspflichtigen Handwerk zwei Lehrlinge ausbilden. Welche Aussage zur fachlichen Eignung trifft zu? (Frage 24, S.70)
Ein Ausbildungsberater diskutiert mit ihnen das Konzept der Einstiegsqualifizierung. Was versteht man darunter? (Frage 25, S.92)
Ihr Lehrling besucht demnächst angeordnete überbetriebliche Unterweisungsmassnahmen. Welche Aussage trifft hierfür zu? (Frage 26, S.53)
Welches Ziel hat die berufliche Umschulung? (Frage 27, S.32)
Welches Ziel hat die Berufsausbildungsvorbereitung? (Frage 28, S.32)
Ihr Auszubildender schliesst demnächst seine Lehre ab. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, wie sich der Gesellenprüfungsausschuss zusammensetzt. Welche Aussage trifft auf eine ordnungsgemässe Zusammensetzung zu? (Frage 29, S.81)
Ihr Lehrling ist minderjährig und besucht regelmässig die Berufsschule. Was muss er dabei beachten? (Frage 30, S.40)
Wer hat darüber zu wachen, dass die persönliche und fachliche Eignung zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen vorliegt? (Frage 31, S.77)
Ein Handwerksbetrieb bildet zwei Lehrlinge aus. Die Ausbildung erfolgt in einem zahlenmässig kleinen Handwerksberuf, für den zum Besuch der Berufsschule überregionale Fachklassen mit Blockunterricht gebildet wurden. Während des Blockunterrichts fallen aufgrund der räumlichen Entfernung Unterkunfts- und Verpflegungskosten an. Wer hat in diesem Fall diese Kosten zu tragen? (Frage 32, S.53)
Ein Handwerksbetrieb, der fünf Lehrlinge ausbildet und nicht Mitglied in der zuständigen Innung ist, erhält von der Innung eine Rechnung über eine Lehrlingsbetreuungsgebühr. Die Innung, die die Rechnung erstellt hat, nimmt für alle Lehrlinge ihres Bezirks die Zwischen- und Gesellenprüfungen ab und führt auch die überbetrieblichen Unterweisungen durch. Kann die Innung im vorliegenden Fall vom Ausbildungsbetrieb die geforderte Gebühr verlangen? (Frage 33, S.25)
Sie sind Ausbilder in einem Handwerksbetrieb und haben gehört, dass es bei der Handwerkskammer einen Berufsbildungsausschuss gibt. Sie wollen wissen, welche Aufgabe dieser Ausschuss hat. Welche Aussage trifft zu? Der Ausschuss hat (Frage 34, S.78)
Ein Handwerksbetrieb will seinen beiden Auszubildenden die tarifliche Ausbildungsvergütung bezahlen, die im Tarifvertrag vereinbart ist. Der Tarifvertrag ist aber nicht allgemeinverbindlich und die Tarifgebundenheit Kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit ist auch nicht gegeben. Wie kann die gewünschte tarifliche Regelung in diesem Fall zur Anwendung kommen? (Frage 35, S.161)
Ein Betriebsinhaber, der fünf Lehrlinge eingestellt hat, beauftragt den im Betrieb angestellten Ausbilder, die wichtigsten Aufgabenbereiche des Ausbilders zusammenzustellen, um allen Aufgaben des Ausbildungsbetriebes künftig gerecht werden zu können. Welche der nachfolgenden Aussagen treffen auf den Aufgabenbereich "pädagogische Aufgaben des Ausbilders" zu? (Frage 36, S.95)