Grundzüge des Rechts

Recht an der ETH. D-Gess

Recht an der ETH. D-Gess


Kartei Details

Karten 190
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.01.2020 / 20.01.2025
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RPG

Die 26 Kantone und rund 2’200 Gemeinden in der Schweiz verfügen – im Rahmen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes RPG – über viel Gestaltungsspielraum in der Raumplanung.

Nutzungsplan

legen Art, Ort und Intensität der bodennutzung in übereinstimmung mit dem Richtplan parzellenscharf fest. (Zonierung)

 

Verfassungsrechtliche Ziele (Planungsgrundsätze)

 

  • Haushälterische Bodennutzung: Trennungsgrundsatz Bau und Nichtbaugebiet
  • Zweckmässige Bodennutzung: gegenüberstellung von wirt. und gesell. Bedürfnissen und der Eignung des Bodens
  • Geordnete Besiedlung: Dimensionierung, Gestaltungs und Siedlungsqualität

Grundprinzipien des Umweltrechts

  • Nachhaltigkeitsprinzip: 3 Säulen Modell: Umwelt, Sozilaes,Wirtschaft
  • Vorsorgeprinzip: Präventive Abwehr von Gefahren
  • Verursacherprinzip: polluter pays principle = Kostenzurechnungsregel
  • Kooprationsprinzip: Umweltschutz ist nicht alleinige Sache des Staates sondern auch durch Koorperation von Unternehmen und Bürger

Instrumente des Umweltschutzes

Marktwirtschaftliche Instrumente: Lenkungsaufgabe, Umweltschutzmassnahmen sollen sich für den Einzelnen wirtschaftliche lohnen.

Polizeiliche Instrumente : direkte Verhaltenssteuerung

USG

bundesgesetz für den Umweltschutz, bundesversammlung

zweistufiges konzept der emsisionbeschränkung

  1. Stufe: Begrenzugn der Emission unabhängig der Umweltbelastung, soweit techn. und wirtschaftl. tragbar.
  2. Stufe: Falls Grenzwertüberschreitung, Massnahmen unabhängig der wirtschaftlichen tragbarkeit, muss verhältnismässig sein.

Öffentliches Beschaffungsrecht

  • Staat beschafft sich Güter aus dem freien Markt
  • Um über die Sachmittel zu verfügen, welche zur Aufgabenerfüllung notwendig sind (pre memoria)
  • Geht dabei eine Rechtsbeziehung mit Leistungserbringer ein
  • Enge Verzahnung zw. Beschaffungsrecht und Vertragsrecht
  • Anderes Recht für Bund als für kantonale und kommunale Ebene

Beschaffungsrecht Bund vs. kantonale, kommunale Ebene

  • Bund:
    • GPA, Abkommen Schweiz EU
    • Bundesgesetz für öff. Beschafungswesen BöB
    • Verodnung für öff. Beschafungswesen VöB
  • Kanton
    • GPA, Abkommen Schweiz EU
    • Bundesgesetz fpr den Binnenmarkt (BGBM)
    • Kantonale Gesetzgebung über Beschaffungswesen (ÖBV, ÖBG)
    • teilweise komunales Vergaberecht

 

Grundlegende Zielsetzungen des Beschaffungsrechts

 

  1. Wirksamer Wettbewerb unter Anbietenden
  2. Gleichbehandlung Anbietender
  3. Transparenz des Vergaberechts
  4. Wirtschafltiche Verwendung der öff. Mittel

Unterschied öffentliche Auftraggeber und öffentliche Aufträge (Beschaffungsrecht)

öffentliche Auftraggeber:

Bund:THZ, Forschungsanstalten, SBB, Alp transit Gotthard AG, Swissgrid AG

Kantonal: VBZ, öffentliche Spitäler, subventionierte Private (falls subventionen mehr als 50%)

öffentliche Aufträge:

öffentlicher Auftraggeber einen synallagmatischen Vertrag mit einem Markteilnehmer abschliesst. Leistung gegen Vergütung.

Verfahrensarten zur Auswahl der Anbieter im Beschaffungsrecht und dessen Ziel

  • Offenes Verfahren: jeder kann ein Angebot mache
  • Selektives Verfahren: bestimmte welche kriterien erfüllen können ein angebot machen
  • Einladungsverfahren: nur bestimmte werden eingeladen ein angebot zu machen
  • Freihändiges Verfahren: Vergabe ohne Ausschreibung direkt

Numerus clausus der Verfahrensart

Zulässig immer selektives und offenes, die anderen beiden nur unter bestimmten Bedingungen (Schwellenwerte).

Ziel des Verfahrens: Vertragspartner für den privatrechtlichen Vertrag. Kein Kontrahierungszwang

 

SIA

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) vereinigt als massgebender Berufsverband der Schweiz anerkannt qualifizierte Fachleute aus den Bereichen Bau, Technik, Industrie und Umwelt. Der SIA vertritt deren Interessen und steht für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bedeutung der durch ihn vertretenen Berufe ein.

Salamitaktik

Die zerstücklung von Aufträgen, damit sie unter Schwellenwert gehen und somit freihändig oder nach dem Einladungsverfahren vergeben werden können. ist nicht zulässig

3 Phasen der öffentlichen Beschaffung

  • Vorbereitungsphase
    • Bedarf und Marktanalyse, Planung, Leistungsbeschrieb, Eignungskriterien
  • Vergabephase
    • Auschreibung des Auftrags bis Vertragabschluss
  • Abwicklungsphase
    • Erfüllung der Vertrags

Eignungs und Zuschlafgskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Eignungskriterien: Leistungsfähigkeit des Anbieters (erfüllt, nicht erfüllt)

Zuschlagskriterien : wirtschaftlich günstigstes Angebot. (mehr weniger erfüllt) Termine, Qualität, Preis, Betriebskosten, Umweltverträglichkeit

Prüfung und Bereinigung der Angebote zur Vergabe von öff. Aufträgen

  • Eignungsprüfung:Eignungskriterien
  • Formelle Prüfung: Fristen, Form, Vollständigkeit
  • Materielle Prüfung: wirtsch. günstigstes Angbeot, Zuschlagkriterien

Standstillregel (Beschaffungsrecht)

erst nach abgelaufener Beschwerdefrist darf ein Vertrag abgeschlossen werden. (Beschwerde wegen des Verfahrens oder der Auswahl)

Was passiert wenn jemand Beschwerde/ Verfügung gegen die Auftraggeberin eines öffentliches Auftrags einreicht?

  • Legitime Beschwerdegründe sind nur: Rechtsverletzung, Ermessensmissbrauch, Ermessenüberschreitung, unvollständige oder unrichtige Feststellung des Rechtsverhalts aber nicht Unangemessenheit!
  • Zuerst Verwaltungsgericht dann Bundesgericht
  • Verzögerung des Projektes ist eine Porblematik

Europarecht

im engeren Sinn: Recht der europäischen Union

im weiten sinn: internatonale Organisationen, mit mehrheitlich oder ausschliesslich Europäischen Mitgliedstaaten.

Entstehung EU

  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • Scheitern der Europ. Verteidigungsgemeinschaft und Euro. politischen Gemeinschaft
  • Gründung Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft 1958
  • Gründung der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
  • Erweiterung Mitgliedschaft der Gemeinschaften
  • EU wird geschaffen durch Vertrag von Maastricht (1992), Einführung der Unionbürgerschaft, Vertrag von Lissabon (2009)
  • weitere Zusammenarbeit ausserhalb EU: Europarat, Sicherheitspolitische Organisation (OSZE), Wirtschaftsorganisationen (EWR)

Ziele der EU und Wege zur Erreichung

  • zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele
  • Frieden, Wohlergehen und Werte
  • Wege:
    • Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen
    • Wirtschafts und Währungsunion

Rechtsnatur der EU

  • hat Rechtspersönlichkeit
  • kann verträge abschliessen
  • kann internationalen Organisationen als Mitglied beitreten
  • ist ein Staatenverbund.
  • Supranationalität:
    • Unabhängigkeit EU Organe, gestalteter Rechtsschutz, umfassende materielle Befugnisse (Staaten übertragen Hoheitsrechte an EU)

innere und äussere Souveränität

innere: unäbhängigkeit über ihr rechtssystem innerhalb ihres staatsgebietes

äussere: unabhängigkeit und gleichheit aller staaten.

Grundordnung der EU

  • Unionsvertrag
  • Vertrag zur Arbeitsweise der EU (AEUV)
  • Vertragsänderungen bedürfen einer einstimmigen zustimmung (Ratifizierung) aller gliedstaaten (nicht wie bei bundesstaaten)

unmittelbare Wirkung des EU Rechts

Eine Rechtsvorschrift gilt in den Mitgliedstaaten ohne Übernahme in die nationale Rechtsordnung.

Einzelne können Rechte der EU für sich geltend machen vor nationalen oder europäischen gerichten.

vorrang des EU Rechts

Eu hat ein höheres Gewicht als nationales Recht. gilt für alle Eu Rechtsakte und für alle nationalen Rechtsakte.

Steht wiederspruch zu EU Recht in der nationalen Rechtsvorschrift: Behörden müssen die EU-vorschrift befolgen. Nationales Recht bleibt gültig und in Kraft ist aber nicht mehr verbindlich. EU Staaten dürfen kein Recht verfassen welches widersprüchlich ist zum EU Recht.

Monistische/Dualistische theorie

  • Monistische: völkerrechtlicher vertrag gilt unmittelbar direkt, ist höher als natîonale Rechtsordnung.
  • dualistische Theorie: völkerrecht und nationales recht sind getrennt zu betrachten. eine transformation in das nationale recht ist notwendig.

Konpetenzverteilung der EU und der Mitgliedstaaten

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
    • Union verfügt grundsätzlich nur über Kompetenz welche in Verträgen festgelegt sind
    • Erweiterung der Kompetenz durch Vertragsänderung. d.h Zustimmung aller Mitgliedstaaten
  • Abrundungskompetenz
    • Um Unionsziel zu verwirklichen und ein tätigwerden der EU erforderlich ist, kann auf Vorschlag der Kommision und nach Zustimmung des EU Parlamentes der Rat Vorschriften erlassen.
    • Rigidität der Konpetenzabrenzung gemildert.
  • Konzept Implied Powers
    • falls eine vorhandene Kompetenz der EU nicht ohne eine andere Kompetenz, ohne Kompetenzgrundlage wahrgenommen werden kann, kann sie ohne Kompetenzgrundlage sekundäres Recht erlassen. (Kompetenzkraft eines Sachzusammenhangs, inhärente zuständigkeit)

Grundsätze und Prinzipien der EU

  • Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
    • die verschiedenen Organe und Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet
    • positive und negative Verpflichtungen (Tun und Unterlassen)
  • Susidiaritätsprinzip
    • Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung durch die unterste Staatliche Ebene anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist
    • Grundsatz stellt in der EU nur eine Ausübungsregel und nicht ein Kompetenzverteilungsprinzip dar. Die Staaten sollen möglichst viele aufgaben übernehmen, jedoch nicht über die Kompetenzverteilung entscheiden.
  • Grundsatz der Verhältnismässigkeit
    • Belastungen im angemessenen Verhältnis zu Zielen
  • Diskriminierungsverbot: Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten

Rechtsquellen der EU

  • Primäres Recht
    • vertrag über die europäische union (EUV)
    • Vertrag zur Arbeitsweise der EU (AEUV)
    • besteht aus gründungsverträgen und änderunsverträgen
    • dem sekundär recht übergeordnet
  • Sekundärrecht
    • von den unionsorganen erlassenes recht (verodnungen, richtlinien)

Handlungsformen der EU (Gesetzesarten)

  • Verodnungen
    • generell abstrakt, verbindlich
    • von Unionsorganen
    • unmittelbare wirkung (nicht nötig und zulässig in nationales recht umzusetzen, geht nationalem recht vor)
  • Richtlinien
    • generell- abstrakt
    • Adressat ist Staat und nicht Bürger oder Verwaltung
    • Rechtsetzung erfolgt 2 stufig: Unionsorgane erlassen Richtlinie, anschliessend wird es durch Organe der Mitgliedstaaten in nationale Rechtssätze umgesetzt.
  • Beschlüsse:
    • individuel-konkrete Anforderungen
    • rechtsverbindliche Wirkung für Adressaten
    • vorallem von der Kommision erlassen
    • meistens an Private (juristische oder nat. Personen)
    • oder an einzelne Mitgliedstaaten
  • Empfehlungen und Stellungsnahme
    • ohne oder beschränkte Verbindlichkeit

Organe der EU

  • EU Parlament
    • Wahl für 5 Jahre von Unionsbürger
    • Kontrolle über Kommission
    • beschliesst in bereichen rechtsetzung haushalt und aufsichtsbefugnisse
  • EU Rat
    • strategische Führung
    • politische Ziele und Prioritäten
    • setzt sich aus Regierungschefs er Mitgliedstaaten zusammen plus Präsident Europäische Kommission + hohe vertreterin
    • hat keine rechtsetzenden Kompetenzen
  • Rat (Rat der EU oder Ministerrat)
    • Verbindung Staaten Ebene und EU Ebene, Sprachrohr der Mitgliedstaaten
    • tritt in unterschiedlicher Zusammensetzung auf, immer ein Vetreter der Regierung
    • Aufgaben: Zusammenwirkung mit Kommission und Parlament zur Rechtssetzung und Erlass von Haushaltsplan und beschliesst Abkommen mit Drittstaaten oder Organisationen
  • EU Kommission
    • Gesamtinteresse der Union und nicht der Mitgliedstaaten verteten
    • Initiativmonopol und Überwachungsaufgaben, führt Haushaltsplan aus und verwaltet Programme, Vertretung der EU nach aussen.
  • Gerichtshof der EU4
    • sichert und wahrt Recht bei Auslegung und Anwednug von Verträgen.
  • EU Zentralbank
  • Rechnungshof

Binnenmarkt Definition

Umfasst einen Raum ohne binnengrenzen, in dem freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen u. Kapital gewährleistet ist. Begriff ersetzt Begriff des gemeinsamen Marktes

Vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts

  • Freier Warenverkehr
    • Zollunion: Verbot von Zölle
    • Verbot von Beschränkungen
    • Herkunftsprinzip
  • freier Personenverkehr
    • Freiheit sich in der ganzen EU niederzulassen zu arbeiten, Unternehmung zu gründen oder Wohnsitz zu nehmen
    • keine Unterschiedliche behandlung aufgrund Staatsangehörigkeit
    • Niederlassungsfreiheit: Freiheit des Personenverkehrs für Selbständigerwerbende oder juristische Perosnen. Beschränkungen verboten.
  • freier Dienstleistungsverkehr
    • Dienstleistungfreiheit Leistungen wie zb. gewerblicher oder freiberuflicher Art in anderen Staaten zu erbringen
    • ist subsidiär gegenüber anderen Grundfreiheiten
  • freier Kapitalverkehr
    • Verbot von Beschränkungen des Kapitalverkehrs.
    • Freier Kapitalverkehr erfasst Investitionen jeglicher Art, ebenfalls Erwerb von Grundeigentum.
    • zw. Mitgliedstaaten und zw. Mitgliedstaaten und Drittländern

ausdrückliche und immanente Schranken

Die Grundfreiheiten gelten nicht unbeschränkt. Sie unterliegen Schranken die teiweise ausdrücklich

im Vertrag enthalten sind (Ausdrückliche Schranken) aber teilweise auch durch den EuGH entwickelt worden sind (immanente Schranken)

Herkunftsprinzip (EU Recht)

Das Herkunftsprinzip verpflichtet Staaten der EU Produkten aus anderen Mitgliedsländern zum Vertrieb zuzulassen, falls sie die Produktions und Vertriebsbedingungen im Produktionsland erfüllen.

Verknüpfungs und Guillotine Klausel (EU Recht)

Inkrafttreten nur nach Ratifikation aller Verträge. Im Falle einer Kündigung eines Abkommens fallen alle Verträge dahin.

Autonomer Nachvollzug odr europarechtskonforme Auslegung

Anpassung innerstaatlicher Gesetze nach EU Recht ohne sich mit Verträgen und Beitritt in die EU zu verpflichten. Ziel ist der Abbau von Nachteilen.

Primäre Konfliktlösung

Lösung von Konflikten ohne Nutzung des Verwaltung und Justizsystems.