Grundzüge des Rechts
Recht an der ETH. D-Gess
Recht an der ETH. D-Gess
Kartei Details
Karten | 190 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.01.2020 / 20.01.2025 |
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Prozessentscheid und Sacheintscheid
Prozessentscheid: eintreten nicht eintreten: Falls Prozessvorraussetzungen erfüllt eintreten.
Falls eintreten erst Sachentscheid
Sachentscheid: Gutheissung oder Abweisung eines Begehrens
Rechtvorkehr
Oberbegriff für jedes rechtliche Vorgehen
Rechtmittel
Formelles Begehren mit dem Entscheid einer unteren Instanz an eine obere Instanz zu gehen, meist befristete Befugnis.
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf ist eine Eingabe mit der ein Entscheid einer Behörde kritisiert wird, ohne anspruch auf behandlung.
Wiedererwägungsgesuch (neuberurteilung wird verlang) oder Aufsichtsbeschwerde (fordern aufsichtsmässiges einschreiten)
Beschwerde, Klage und einsprache
- Beschwerde: Anfechtung eines Hoheitsaktes des Staates
- Einsprache: Ebenfalls anfechtung eines Hoheitsaktes des Staates jedoch von einer Behörde selbst.
- Klage: der öff. Rechtsplfege untergeordnet. zw. gleichgeordneten Rechtssubjekten
Beweislast
falls beweiserhebung zu keinem eindeutigen ergebnis führt, stellt sich die frage wer die beweislosigkeit zu tragen hat. derjenige trägt beweislast, der aus einer unbewisenen sache häte recht ableiten können.
Beweisführungslast
besagt wer die Beweise zu führen hat (Offizialmaxime oder Verhandlungsmaxime)
Formelle und Materielle Rechtskraft
Formelle Rechtskraft: Falls Entscheid letzinstanzlich oder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
Materielle Rechtskraft: im betreffenden Verfahren mit formellen rechtskr. Entscheid beurteilter Sachverhalt verbindlich geregelt. Darf nicht mehr in einem neuen Verfahren zw gleichen Parteien zur diskussion kommen.
Revision
Ausnahme vom grundsatz der Rechtskraft
unter umständne kann ein mat. oder form. rechtskräftiges urteil neu aufgerollt werden. zb bei auftauchen neuer beweismittel, verstoss gegen verfahrensrechtliche vorschriften.
Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Strafgesetzbuch (StGB, materielles Recht unterteilt in allgemeinen Teil und besonderen Teil)
- Strafprozessordnung (StPO, formelles Recht, pro memoria)
absolute und relative Straftheorie
absolut: strafe ist nötig weil ein verstoss vorlag
relativ: strafe ist nötig damit es nicht wieder vorkommt
3 teilige Struktur der strafbaren Handlung
- Tatbestandsmässigkeit
- Tatbestand besteht aus Tatbestandselementen welche alle erfüllt sein müssen. Übereinstimmung eines Sachverhalts mit einem Tatbestand
- actus reus: objektiver tatbestandsmerkmale
- mens rea: subjektiver Tatbestandsmerkmale, unterscheidung zw vorsatz und fahrlässigkeit
- Rechtwidrikeit
- Rechtwidriges Verhalten ist ein tatbestandmässiges Verhalten sofern keine Rechtfertigungsgrund vorliegt
- Falls rechtfertigungsgrund vorliegt kann eine formelle Verletzung einer Norm als zulässig erklärt werden.
- Schuld
- persönliche vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen handlung
- setzt Schuldfähigkeit voraus --> schuldausschlussgrund zb bei psychischer erkkrankung
Efolgsdelikte und schlichte tätigkeit
bei erfolgsdelitken braucht es einen erfolg damit unter tatbestand fällt. Bei schlichten delikten ist es erfolgsunabhängig: falsches gutachten.
Grunddelikte und angewandte delikte
- Grunddelikte sind grundlagen der delikte
- Angewandte delikte:
- privilegierte Delikte, mildernde umstände
- qualifizierte Delikte, erschwerdene Umstände
Versuch im Strafrecht
wenn alle subjektiven tatbestandsmerkmale erfüllt sein
Normenpyramide
Ordnung nach Subordinationsverhältnissen (Stufen Rechtschichten)
Normenkreise
Ordnung nach lebensbereichen
Privatrecht
Bürger-Bürger; die Rechtsobjekte sind einander gleichgeordnet
Öffentliches Recht
Staat- Bürger; staat tritt den Bürgern als Träger von Hoheitsrechten mit obrigkeitlicher Gewalt gegenüber; geht dem Privatrecht vor
Materielles Recht
Inhaltliche Festlegung, wer hat welche Rechte und Pflichten, was darf man, was nicht. (im Gegensatz zu formelles Recht, welches festlegt wer Recht setzen kann und wie Materielles Recht durchgesetzt wird)
Formelles Recht
Legt fest wie Materielles Recht umgesetzt wird und legt fest wer Recht setzen kann. Umfasst die Komponenten Organisationsrecht und Verfahrensrecht
Rechtsnorm
Wenn dann Beziehung zwischen Tatbestand (Vorraussetzung) und Rechtsfolgen.
Justizsyllogismus
- Norm micht Rechtsfolgen gilt für alle Fälle welche unter Tatbestand fallen
- Sachverhalt fällt unter Tatbestand
- Rechtsfolge gilt für Sachverhalt
Rechtsträger
Rechtsträger sind Träger von Rechten und Pflichten
Rechtsgeschäft
Tatbestand bestehend aus:
Willensäusserung die auf Rechtsfolgen gerichtet ist
Eintritt der Rechtswirkung, weil sie gewollt ist
BSP: Vertrag
Subjektives Recht
Berechtigung eines Subjektes (zB Eigentumsrecht), welches absolut (gegenüber jedermann, geistiges Eigentum) oder relativ (gegenüber bestimmten Personen) sein kann
Obligation
Schuldverhältnis, 2 polig zwischen Gläubiger und Schuldner. Entstanden durch Gesetz (Deliktsrecht)oder Rechtsgechäft (voluntary obligation).
Vertrag führt zu Obligationen (volunatry obligation)
Geltungsgründe
Weshalb gilt recht?
Rechtsquellen in der Schweiz
- Hauptquelle: Positives Recht (was in der amtlichen Sammlung steht das stimmt) kann nur Geltung haben wenn es in einer amtlichen Publikation veröffentlicht wurde.
- Formelles (Gesetze) und materielles (generell-abstrakt) Gesetz
- Legalitätsprinzip: Wann darf Staat Verwaltung tätig werden?
- Gesetzmässigkeitsprinzip:Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Gesetz
- Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt:
- Vorrang: Der staat darf keine Massnahmen treffen, die dem Gesetz wiedersprechen
- Vorbehalt: Verwaltung darf nur tätig werden, wenn das Gesetz sie ermächtigt.
- Materielles und formelles Legalitätsprinzip
- Art 1. ZGB:
- 1. Rang: Gesetz
- 2. Rang Gewohnheitsrecht
- 3 Rang Richterrecht
Stufenbau der Rechtsordnung
Verfassung, Gesetz, Verodnung
Dreistufiger Staatsaufbau: Bund, Kantone, Gemeinden
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