Immobilienbewirtschafter / BEWI PF 2020, Karten gemäss Wegleitung, Teil 1
Prüfung 2020 Teil 1
Prüfung 2020 Teil 1
Kartei Details
Karten | 246 |
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Lernende | 103 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.01.2020 / 05.02.2025 |
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Rechtsordnung der Schweiz kennen
Öffentliches Recht:
Verhältnis zwischen Staat und Privaten Bsp. Bundesverfassung, Strafrecht, Zivilprozessordnung, SchKG, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Privatrecht:
Verhältnis zwischen Privaten (natürlichen und juristischen Personen) Bsp. Obligationenrecht (OR) und ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) Hirarchie BV => Gesetze => Verordnung => Verfügung => Gewohnheitsrecht => Richterrecht
Zwingendes und dispositives Recht erklären
Unter zwingendem Recht versteht man Rechtsvorschriften, welche unabänderlichen Charakter haben und dementsprechend durch Parteivereinbarung nicht abgeändert werden können.
Mit ergänzendem oder dispositivem Recht meint man Bestimmungen, welche nur dann Geltung haben, wenn die beteiligten Parteien keinen anderen Inhalt vereinbart haben.
inkl. Artikel
ZGB Übersicht
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Allgemeiner Teil (Art. 1-10 ZGB)
- Personenrecht (Art. 11-89 ZGB)
- Familienrecht ( Art. 90-456 ZGB)
- Erbrecht (Art. 457-640 ZGB)
- Sachenrecht (641-977 ZGB)
Nein, gemäss Art. 2, Abs 2 ZGB nicht.
Gemäss Art. 8 ZGB, die Person die Recht will, muss Recht leiten.
Gemäss Art. 9 ZGB, deren Richtigkeit bis das Gegenteil nachgewiesen wird.
Erkläre die Unterschied zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen, inkl. Artikel
Juristische Personen sind künstlich geschaffene Rechtsgebilde (3 Gruppen, Körperschaften, Anstalt und ohne Rechtspersönlichkeit)
Natürliche Personen sind Menschen.
Nenne Beispiele für Juristische Personen
Körperschaften: Verein (Art. 60ff ZGB), AG, GmbH, Genossenschaft, Kommanditgesellschaft
Rechtsgemeinschafts ohne Rechtspersönlichkeit: Einfache Gesellschaft (STOWE Versammlung!) (Art. 300 ff. OR) Prinzip: Konkubinat / mitgehangen so mitgefangen
Anstalt: Stiftung
Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit und der Handlungsunfähigkeit auszählen, inkl. Artikel
Handlungsfähigkeit:
man muss mündig, urteilsfähig und rechtsfähig sein
Handlungsunfäkigkeit: sobald eine der drei obgenannten Voraussetzungen felt.
Beschränkt Handlunsfähig: wenn temporäre die Urteilsfähigkeit aufgrund Rausch oder Drogenkonsum fehlt. § S. 3.1. Rechtsfähigkeit im Feusi Buch
anhand der Kriterien Handlungsfähigkeit, Handlungsunfähigkeit und beschränkte Handlungsfähigkeit zu beurteilen, ob eine Person fähig ist, gültig einen Vertrag abzuschliessen.
aus der Praxis
Begriffserklärung: Rechtsfähigkeit inkl. Artikel
Ist jede Person sobald sie geboren ist, Art. 11 ZGB, speziell Art. 31 ZGB
Begriffserklärung: Urteilsfähigkeit inkl. Artikel
Ist derjenige, der Aufgrund der Umstände (Alter, gestige Behinderung oder Rausch) die Tragweite seiner Handlungen zu erkennen vermag, Art. 16 ZGB.
Begriffserklärung: Mündigkeit inkl. Artikel
Mit der Volljährigkeit (18 Jahre) wird man strafrechlich Mündig und politisch Mündig, Art. 14 ZGB.
Die Rechte von Konkubinatspaaren und Paaren mit registrierter Partnerschaft aufzuzeigen.
Konkubinat: Gilt als "Einfache Gesellschaft", (Art. 300 ff. OR). Wenn beide im MV haften sie solidarisch, können nur gemeinsam künden, es kann ein Konkubinatsvertrag errichtet werden, darin geregelt werden die Güter und Erbe.
Registrierte Partnerschaft: Wird wie eine Famlienwohnung von Eheleuten zu behandeln, Art. 105 OR.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Ehe im Allgemeinen und in Bezug auf Immobilienangelegenheiten im Speziellen darlegen
Art. 159 ff. ZGB, Art. 19 ZGB gesagt, dass sich die Partner in einer gesetzlichen Interessengemeinschaft befinden.
Spezielles: Die Familienwohung kann nur von beiden Ehepartner gekündet werden, haften solidarisch. Bei Mahnung und Kündigung müssen beiden separat zugestellt werden sonst ist sie nichtig.
die gesetzlichen Grundlagen und Rechtsquellen des Sachenrechts aufzuzeigen und erklären.
Das Sachenrecht regelt das Eigentum:
Grundeigentum
Fahrniseigentum
Dienstbarkeiten und Grundlasten,
Pfandrecht,
Besitz an sich
das Grundbuch (Art. 942 - 957 ZGB + Art. 8 ff GBV)).
Rechtsquelle: Art. 641 - 977 ZGB
Begriffselemente der Sachen erklären
Die Sache ist eine körperliche, materielle oder imaterielle Sache, kontrollierbar die keinen eigenen Willen besitzt.
Fliessendes Wasser z.B. ist keine Sache, da nicht kontrollierbar, eine Quelle jedoch schon.
Begriffserklärung: dingliche Rechte, inkl. Artikel
Sind absolute Rechte, sie richten sich gegenüber jedermann (Publikationsmittel ist das Grundbuch). Hat die Alleinige Verfügungsgewalt über Unterhalt, Zerstörung ect.
kann beschränkt werden mit beschränkt dingliche Rechte (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Pfandrechte
Begriffserklärung: obligatorische Rechte, inkl. Artikel
Sind relative Rechte, sie wirken nur unter den Vertragsparteien.
Zz.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Scheungsvertrag, Forderungen aus Unerlaubter Handlung, Rückforderung aus ungerechtfertige Bereicherung
Das Prinzip des Sachenrechts erklären
Soll regeln wem, was und wie gehört mittels
- Publiziätsprinzip
- Spezialitätsprinzip
- Typengebundenheit
- Kausalitätsprinzip
- Akzessionsprinzip
- Prinzip der Alterspriorität
den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum anhand eines Beispiels erklären
Besitz: gehört einem nicht, kann es jedoch nutzen = faktische Herrschaft über die Sache
Eigentüm: gehört einem, kann mit machen was er will, z.B. Anderen zur Nutzung überlassen
den Erwerb und Verlust des Eigentums erklären.
Erwerb:
Grundsatz: durch Kauf-Tausch, Schenkungsvertrag oder unrechtmässig z.B. Diebstal
grundeigentum: Durch Verpflichtungsgeschäft das Öffentlich Beurkundet wird und im GB eingetragen. Erbgang, Schenkung (Schenkungsvertrag, öffentlicher Beurkundung mit GB Vormerkung)
Verlust:
Allgemein: durch Verlust der Herrschaft, Diebstal, Zerstötung, absichtliche Abtretung
Grundeigentum: Löschung im Grundbuch Eigentumsübertragung mit Verpflichtungsgeschäft, öffentlicher Beurkundung und GB löschung ,Untergang der Liegenschaft, Zwangsversteigerung.
Enteignung: Formelle = Eigentum wird vom Staat aufgrund grossem Öffentlichen Intresse enteignet
Materielle = die Eigentumsrechte werden erheblich durch den Staat eingeschränkt
die Eigentumsarten darzustellen und deren Merkmale aufzuzählen.
Allgeineigentum: alleiniger Eigentümer, kann frei entscheiden wie er es unterhält, verkauft oder zerstört.
Gemeinsames Eigentum:
Gesamteigentum: alle entschieden gemeinsam, keine Aufteilung möglich = Erbe
Miteigentüm: %-uale Beteilung an einer Sache, Art. 646 ZBG
=>Stockwerkeigentum, %-uale Beteiligung an einer Sache mit Sondernuntzungsrecht, Art. 714 ZGB
den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum aufzuzeigen.
Bedingt ein Verplfichtungsgeschäft (Kaufvertrag) sowie die öffentliche Beurkundung diesen Kaufvertrags, danach wird im Grundbuch angemeldet. Mit Eintragung im GB geht das Eigentum inkl. Nutzen und Gefahr über.
den Begriff, die Bedeutung und den Zweck der öffentlichen Beurkundung erklären.
Befriff: eine Vertrag der vom Notar vor den Parteien vorgelesen wird
Bedeutung: Bindend
Zweck: Schutz vor unüberlegter Handlung
die wichtigsten gesetzlichen (öffentlich-rechtliche, privatrechtliche, gesetzliche Beschränkungen bei landwirtschaftlichen Grundstücken, gesetzliche Beschränkungen des Verfügungsrechts, Erwerbsbeschränkungen bei Ausländern = Lex Koller) und die rechtsgeschäftlichen Eigentumsbeschränkungen erklären.
BBVG: Schutz vor Spekulationskauf von Landwirtschaftlichem Boden. Landschwirtschtaland darf nur für Landwirtschaftliche Nutzung gekauft werden.
Lex Koller: Schutz vor Überfremdung, es kann nur Grundeigentum für eigene Wohnzecke gekauft werden, wenn man in der Schweiz wohnt. Keine Bewilligung bei Spekulationskäufen oder Renditeobjekten.
den Inhalt einer Dienstbarkeit charakterisieren, um was geht es?
Das der Eigentümer einer fremden Person ein beschränkt dingliches Recht gewährt (ein Dulden oder Unterlassen, ein Tun ist ein Grundlast).
z.B. Wegrecht, Näherbaurecht, Zugangsrecht, Leitungsrecht
den Gegenstand des Dienstbarkeitsrechts erklären
Art. 655 ZGB Gegenstand von Dienstbarkeiten können sein:
Grundstücke:
Liegenschaften in das Grundbuch aufgenommenen
selbständigen und dauernden Rechte = Baurecht,
Quellenrecht
Bergwerke
Miteigentumsanteile an Grundstücken = Nutzniessung Wohnrecht
Unterschied zwischen Grund- und Personaldienstbarkeit erklären
Grunddienstbarkeit ist übertragbar, z.B. Nutzniessung
Personaldienstbarkeit ist nicht übertragbar oder vererbar, z.B. Wohnrecht
den Begriff, die Errichtung, den Umfang und den Untergang der Personal und Grunddienstbarkeiten aufzuzeigen.
Personaldienstbarkeit: Begrff: es wird einer Person ein beschränkt dingliches Recht gewährt, Errichtung: Verfügungsgeschäft, öffentliche Beurkundung und GB Eintrag Umfang: gelten gegenüber jedermann Untergang: bei Abtretung oder Tod
Grunddienstbarkeit: Begriff: Errichtung: Verfügungsgeschäft, öffentliche Beurkundung und GB Eintrag Umfang: gelten gegenüber jedermann Untergang: nach spätestens 100 Jahren oder Abtretungsvereinbarung
Ständig:Dauernd: für mind. 30 - max. 100 Jahre
den Begriff und Zweck, sowie die Errichtung des Grundpfandrechtes zu erläutern.
Begriff:Zweck: Sicherheit für die Bank für einen Kredit, Steuerschulden, Handwerkerausstände, Stwe SchuldenErrichtung: Staat kann direkt und Private via Richter
Forderungshirarchie, 1. Stelle wird zuerst bedient danach die Folgenden
die gesetzlichen Pfandrechte aufzählen
Mittelbare gesetzliche Pfandrechte:
Via Richter, werden mit GB Eintragung gültig. Beitragsforderungen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Baurechtszins => Forderungen Dritter
Unmittelbare gesetzliche Pfandrechte:
Sind ohne GB Eintragung gültig und entstehen von Gesetzes (automatisch) wegen. - Steuerforderungen (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer) => Staatsforderungen
den Zweck und die Bedeutung des Grundbuches beschreiben.
Zweck: klärt die Grubdeigentümersituation
Bedeutung: sehr hoch, gilt als Beweismittel
Ist auch das Puplikationsmittel
die Bestandteile des Grundbuches aufzählen.
Art. 942 Abs. 2 ZGB Bestandteile:
Hauptbuch
Liegenschaftsbeschreibung
Pläne
Grundbuchbelege
Tagebuch
Hilfsregister Sind im Auszug: Anmerkungen Dienstbarkeiten Vormerkungen S. 44/105 ZGB Buch, Feusi
Das formelle Grundbuchrecht bezieht sich auch auf Amtshandlungen des Grundbuchamtes, z.B.: Eintragungen dinglicher Rechte im Grundbuch Löschungen dinglicher Rechte im Grundbuch Ausstellung eines GrundbuchauszugesBeim materiellen Grundbuchrecht geht es um Verfügungen und ihre Wirkungen, z.B.: Tragweite von Grundbucheintragungen Tragweite von Nichteintragungen im Grundbuch Bedeutung der grundbuchlichen Verfügungen für den Bestand der dinglichen Rechte
Eintragungsfähig:Wegrecht, Näherbaurecht, Quellrecht, Nutzuniessungsrecht, Wohnrechtnicht Eintragungsfähig:Schneiden der Bäume,
Rechtsgültiges Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, Tauschvertrag, Erbgang => öffentlich beurkundet) sind die Voraussetzungen für die Eintragung im Grundbuch.