Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage V

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage V

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage V


Set of flashcards Details

Flashcards 28
Language Deutsch
Category General Education
Level University
Created / Updated 15.01.2020 / 18.05.2020
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Welche Vorgaben des Bundes- und Landesverfassungsrechts gilt es zu berücksichtigen bei der Umwidmung von Land?

  • die Kompetenzen zwischen Bund und Länder müssen eingehalten werden
  • Grundrechte wie das Gleichheitsprinzip müssen eingehalten werden
  • Staatsziel Umweltschutz muss berücksichtigt werden

Was wäre ein Beispiel für die Verletzung des Gleichheitsprinzips bei der Umwidmung eines Grundstücks?

Wenn das Grundstück eines Eigentümers aus nicht nachvollziehbaren oder unsachlichen Gründen anders behandelt wird wie ein gleichwertiges Grundstück.

Z.B. erhält Eigentümer A für sein Grundstück eine Bauland-Widmung, Eigentümer B für sein gleichwertiges Grundstück nur eine Grünland-Widmung. 

Kann eine Behörde eine Fläche umwidmen wie sie will?

Nein, sie muss gesetzliche Bindungen berücksichtigen:

  • Vorgaben des Bundes- und Landesverfassungsrechts

  • Leitbilder, Ziele, Richtlinien und Grundsätze des nominellen Raumordnungsrechts

  • Gesetzliche Widmungsverbote

  • Planungsrechtliche Vorgaben bzw. Einschränkungen durch (umgesetzte) EU- Richtlinien

  • Festlegungen der überörtlichen Raumordnung

  • Kenntlich- und Ersichtlichmachungen

  • Festlegungen in örtlichen Raumordnungsprogrammen

  •  

Welche Möglichkeiten gibt es, um den Ermessensspielraum der Planungsbehörde bei der Flächenwidmung zu beschränken?

  • Ziele in die Raumordnungsgesetze zu schreiben
  • Bauland zu kontingentieren
  • Verbote für Baulandwidmungen zu definieren

Was ist mit Zersiedelung gemeint?

  • eine Siedlungstätigkeit in isolierter Lage
  • wenn Wohnbauland nicht an bebautes Gebiet angeschlossen wird, sondern mitten in Grünfläche

Was ist mit der Kontingentierung von Bauland gemeint?

  • Quantitative Vorgaben zu machen
    • zB versiegelte Fläche um 90% zu reduzieren 
  • Flächenverbrauch wird damit wirkungsvoll eingeschränkt

Welche Kriterien gibt es in den ROG für die Widmung von Bauland?

  • Bedarf an Baufläche muss von den Gemeinden geprüft werden und es muss geschätzt werden wieviel in den nächsten 5-10 Jahren Baulandbedarf benötigt wird

  • Eignung der Grundfläche muss geprüft werden, ob sie zB für landwirtschaft oder für Industrie besonders geeignet ist

  • Raumordnerische Aspekte (zB Verdichtung, Verkehrsanschluss) 

Wenn alle Kriterien erfüllt sind, die eine Widmung zu Bauland ermöglichen - muss dann die Gemeinde eine Fläche als Bauland umwidmen?

Nein, sie kann, muss aber nicht. Sie kann diese Fläche auch als Grünfläche widmen.

Wenn eine Widmung festgelegt wird, welche Kriterien sind zu beachten?

  • es muss eine ausreichende Entscheidungsgrundlage erhoben worden sein, d.h. eine umfangreiche Bestandsaufnahme muss durchgeführt worden sein
    • natürliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Voraussetzungen müssen geprüft werden

  • es muss nachvollziehbar begründet werden, warum eine neue Widmung notwendig ist und dass das Bauvorhaben für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist

Welche Interessen müssen von der Planungsbehörde bei Planungsentscheidungen berücksichtigt werden?

Alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen.

Öffentliche Interessen haben Vorrang vor Privatinteressen.

Kann eine Planungsbehörde Interessen bei der Umwidmung von Flächen ignorieren?

Nein, alle Interessen sind mit den Zielen der Raumplanung in Beziehung zu setzen und Konflikte müssen nachvollziehbar entschieden werden

Kann eine Flwp oft verändert werden?

Er kann verändert werden, sollte aber nicht oft verändert werden, weil dadurch das Vertrauen in rechtlich festgelegte Planungen zerstört wird.

Was bedeutet, dass der Flwp eine erhöhte Bestandskraft  hat?

Im Interesse der Rechtssicherheit sollte er nicht oft verändert werden und wenn, dann nur aufgrund wichtiger Gründe.

Es müssen sachlich begründbare Ursachen für PlanAänderungen vorliegen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Flwp geändert werden?

  • keine willkürlichen Änderungen

  • wichtige Gründe sprechen für eine Änderung

  • Rechtslage hat sich geändert

  • Planungsgrundlagen haben sich geändert

Unter welchen Voraussetzungen kann Bauland in Grünland rückgewidmet werden?

  • es muss ein Baulandüberhang in der Gemeinde vorliegen (d.h. zu viel Bauland ist vorhanden)
  • es müssen wichtige fachliche Gründe vorliegen
  • es müssen die Interessen der Grundeigentümer besonders berücksichtigt werden

Sind Rückwidmungen von Bauland in Grünland entschädigungspflichtig?

Ja, für folgende Sachen:

  • Aufwandsersatz

  • Wertverlust

  • besondere Belastung einzelner Grundstückseigentümer

Warum ist die Berücksichtigung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen bei der Erstellung und Änderung von Plänen so wichtig?

Bei Verletzung formeller Aspekte im Verfahren kann ein Flächenwidmungsplan rechtswidrig werden, d.h. ungültig.

Welche verfahrensrechtlichen Vorschriften sind bei der Planerstellung besonders wichtig?

  • Informations- und Anhörungsrechte der Planbetroffenen
  • Bürger müssen eingebunden werden
  • Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung müssen durchgeführt werden

Welche Schritte gibt es im Planverfahren?

  1. Kundmachung der Absicht, einen Flächenwidmungsplan zu erstellen

  2. Ausarbeitung eines Entwurfes

  3. Feststellung und allfällige Durchführung von Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Vorhaben bzw. besonderen Gebieten

  4. Auflegung des Entwurfes in der Gemeinde

  5. Bürgerbeteiligung

  6. Beschluss durch den Gemeinderat

  7. Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

  8. Kundmachung des genehmigten Flächenwidmungsplanes

Was können Private in der Phase "Kundmachung der Absicht, einen Flächenwidmungsplan zu erlassen" machen?

Innerhalb einer angemessenen Frist kann jeder seine Planungsinteressen geltend machen (insb. geplante Bauvorhaben, Grundstücksteilungen, Widmungswünsche)

Welche Ziele werden mit der Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsverfahren verfolgt?

  • Verbreiterung des Abwägungsmaterials (Informationsfunktion)

  • Beteiligung der Öffentlichkeit (demokratische Funktion)

  • Einwendungsmöglichkeiten der Betroffenen (Rechtsschutzfunktion)

  • Erhöhung der Akzeptanz planerischer Maßnahmen (Integrationsfunktion)

Was ist der wichtige Unterschied zwischen einer Informationspflicht über die Absicht zur Planerstellung oder erst über den Entwurf

Eine Information über den Entwurf geschieht erst sehr spät im Planungsprozess. Beim Entwurf ist die Grundlagenforschung und das Bewertungsverfahren schon abgeschlossen und es ist eher unwahrscheinlich, dass Änderungswünsche oder Alternativvorschläge noch berücksichtigt werden.

Eine frühe Beteiligung der Betroffenen verbessert deren Möglichkeit die inhatlliche Gestaltung zu beeinflussen.

Wann können schrifltiche Stellungnahmen abgegeben werden und was passiert mit ihnen?

  • währen dder Auflagefrist können schriftliche Stellungenahmen abgegeben werden
  • die Planungsbehörde muss über diese beraten und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen
  • allerdings haben direkt Betroffene keine Parteienstellung, d.h. sie haben keine Rechte auf etwas. 
  • die Möglichkeiten das Verfahren noch zu ändern sind daher schwach

Wer entscheidet über einen Entwurf eines Flwp?

Welche Funktion hat die Landesregierung im Verfahren zur Erstellung eines Flwp?

  • sie genehmigt einen durch die Gemeinde beschlossenen Flwp

Welche Möglichkeiten hat eine Gemeinde, wenn ihre Aufsichtsbehörde, also die Landesregierung, einen Flwp nicht genehmigt?

  • sie kann Beschwerde beim Verfasungsgerichtshof (VfGH) oder Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erheben

Wann wird ein beschlossener und genehmigter Flwp rechtswirksam?

erst durch seine Kundmachung

Flwp sind ...