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Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung 1
Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung 1
Kartei Details
Karten | 12 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.01.2020 / 09.01.2025 |
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Diese Brandschutzrichtlinie regelt die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen
sowie die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicher-
heitszwecke.
Wann wird diese benötigt? Allgemeine Antwort.
Je nach Personenbelegung und Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend dimensionierten Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sowie mit Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke auszurüsten.
Mindest Anforderungen für Büro-, Industrie- und Gewerbebauten, Schulbauten, unterirdische Schutzbauten,
Hochhäuser.
1 Ausgänge und Fluchtwege sind mit Rettungszeichen zu kennzeichnen
2 In Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren.
Mindest Anforderungen für Beherbergungsbetriebe.
1 Ausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennkeichnen.
2 In Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren.
3 In Beherbergungsbetrieben [c] entscheidet die Brandschutzbehörde über die Notwendigkeit.
Mindest Anforderungen in Parkings.
1 Ausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen.
2 In Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren.
3 In den Fluchtwegen im Raum (z. B. im Bereich von Fahrgassen) ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren.
Mindest Anforderungen für Räume mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäfte
1 Ausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen.
2 Die Beleuchtung der Rettungszeichen muss dauernd eingeschaltet bleiben, solange Personen anwesend sind.
3 In Räumen und Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren (siehe Ziffer 6 „Weitere Bestimmungen“).
Die Anordnung der Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen.
1 Die Fluchtrichtung ist – wenn nicht sofort ersichtlich oder wenn sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind – mit Richtungsanzeigern zu kennzeichnen.
2 Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind zu kennzeichnen.
3 Die Kennzeichnung jedem Standort eines Raumes mindestens ein Rettungszeichen sichtbar ist.
4 Kennzeichnungen sind innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen.
5 Rettungszeichen sind quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe anzubringen.
Grösse und Ausführung von Rettungszeichen
Rettungszeichen müssen dauerhaft ausgeführt und so gross sein, dass sie leicht erkennbar sind.
Die erforderliche Grösse von Rettungszeichen richtet sich nach der Entfernung.
Rettungszeichen sind nach anerkannten Normen rechteckig oder quadratisch auszuführen, Richtungspfeile und Symbole weiss auf grünem Grund.
Beleuchtung von Rettungszeichen?
1 Ist eine Beleuchtung der Rettungszeichen und Richtungsanzeiger für Fluchtwege und
Ausgänge verlangt, muss diese als Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt sein.
2 Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete Rettungszeichen sind nachleuchtend auszuführen.
3 In Räumen ohne Tageslicht und solchen, die verdunkelt werden können sind sicherheitsbeleuchtete Rettungszeichen zu verwenden.
Sicherheitsbeleuchtung, Anordnung der Leuchten ?
In Flucht- und Rettungswegen muss die Sicherheitsbeleuchtung insbesondere die Bodenzone, sowie den Weg zum Ausgang ins Freie genügend stark beleuchten.
Sicherheitsleuchten, welche zusätzlich in geringer Höhe über Boden angebracht sind, müssen mit einem bruchfesten Schutz der Leuchte versehen sein.
Tragbare Sicherheitsleuchten sind nur in Räumen zulässig, die ausschliesslich von Betriebspersonal betreten werden.
Die Beleuchtungsstärke in Fluchtwegen hat mindestens 1 Lux zu betragen.
Stromquellen für Sicherheitszwecke?
Für die Stromversorgung für Sicherheitszwecke sind geeignete, von der normalen Stromversorgung unabhängige Stromquellen einzusetzen.
Zusätzliche Einspeisungen aus der normalen Stromversorgung sind für die Kennzeichnung der Fluchtwege und für die Sicherheitsbeleuchtung nicht erlaubt.
ls geeignete Stromquellen für Sicherheitszwecke gelten?
a Akkus, wie Einzelbatterien, Gruppenbatterien und Zentralbatterien;
b Stromerzeugungsaggregate, bestehend aus einem Generator, dessen Antriebsma-
schine unabhängig ist von der allgemeinen Stromversorgung;
c zusätzliche Einspeisung aus der normalen Stromversorgung, wenn sie von der norma-
len Einspeisung unabhängig und sichergestellt ist, dass nicht beide Einspeisungen
gleichzeitig ausfallen.
Wie und Wo befindet sich der Standort einer Stromquelle für Sicherheitszwecke?
-müssen ortsfest installiert sein
-sind in Räumen mit kleinem Brandrisiko unterzubringen
-Raum mit mindestens Feuerwiderstand El 30
-Türen sind mit Feuerwiderstand El 30 zu erstellen
-sind von Verteilanlagender allgemeinen Stromversorgung mit Feuerwiderstand El 60 abzutrennen.
Akkus dürfen in nicht feuergefährdeten Räumen aufgestellt werden. Schutzkasten El 30
Bei der Verwendung nicht wartungsfreier Akkus sind die Räume im Deckenbereich ausreichend zu belüften.