jbo


Kartei Details

Karten 23
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2019 / 30.12.2019
Weblink
https://card2brain.ch/box/20191227_arbeitsrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20191227_arbeitsrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Bücher BGB

Allgemein, Schuldrecht, SAchenrecht, Familienrecht, Erbrecht

Rechtssubjekte

Personen im Rechtssinne = Träger von Rechten und Pflichten 

  • Natürliche Personen: Jeder mit vollendung der Geurt (Verbraucher ohne GEschäftsbezug, Unternehmer mit)
  • juristische Person: #AG, GmbH
  • Personengesellschaften teilrechtsfähig

Rechtsobjekte

SAchen: körperliche Gegenstände (beweglich & unbeweglich), Bestandteile (Teile der Sache), wesentlich wenn nicht ohne Zerstörung zu entfernen

Rechte: GEsamtheit der rechtlichen Regelungen, konkreter Anspruch aus einer Regelung

Rechtsgeschäfte

Willenserklärungen, die eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen (ein oder mehrseitig)

Rechts- & Geschäftsfähig

Rechtsfähig: Träger Rechte und Pflichten - von Geburt an 

Geschäftsfähig: natürliche PErson ab 18 / juristische Pers. 

beschränkt: 7 - 18 J. Verträge schwebend unwirksam, nur Taschengeldhöhe oder Zustimmung Vertreter 

unfähig: unter 7, Verträge nichtig, HAndeln können nur gesetzliche Vertreter

Angebot

ist bindend über den Tod hinaus

Endet mit Ablehnung, neuem Angebot, Widerruf des Angebots, verspätete Annahme

Verjährung

3 Jahre ab Ende des Jahres, Neubeginn bei Anerkenntnis oder Vollstreckungsmaßnahme, Hemmung bei bei Verhandlung, Zeit wird am Ende addiert. 

AGB

für eine Vielzahl von Verträgen formuliert, keine Individualabrede, Möglichkeit zur Kenntnisnahme in zumutbarer Weise, Einverständnis

Gerichtbarkeit (5)

Ordentliche Gerichtbarkeit (Zivil & Strafgerichte)

Verwaltungs- (Streitigkeiten zwischen oder mit Behörden)

Arbeits- (Streitgkeiten AG oder Tarifparteien)

Sozial- (Ansprüche SGB)

Finanz- (Abgaben- & Steuerrecht)

Pflichten Kaufvertrag

VK: Verpflichtet Sache zu übereignen & Übergeben, frei von Sach- & Rechtsmängeln

K: Kaufpreis bezaheln 

Gewährleistungsrechte

bei Mangel: Nachbesserung oder Neulieferung zzgl. Schadensersatz

nicht geglückt hat der Käufer Rechte auf nachrangige Rechte ohne eine Nachfrist zu setzen (auch Zweck-&Fixkauf)

Nachragngige Rechte: Rücktritt Kaufvertrag oder Minderung Kaufpreis

Beispiele für Verträge

Kaufvertrag, Mietbertrag, Darlehensvertrag, Pachtvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag,...

Pflichten Mietvertrag

Vermieter: Gewährleistung, dass die Wohnung im vertragsmäßigem Zustand Nutzbar ist, die auf der Mietsache lastenden Kosten zu tragen

Mieter: Miete zahlen, Sorgfalt, Anzeige von Mängeln 

BEi Mängeln: Anspruch Mängelbeseitigung, Minderungsrecht, Schadensersatzanspruch 

Pflicht Pachtvertrag

Verpächter: Gebrauch und Genuss der Früchte 

Pächter: Pacht zahlen

ähnlich Mietvertrag

Pflichten Darlehensvertrag

Sachdarlehen: 

Darlehensgeber: Überlassung der Sache

Nehmer: Zahlung Entgelt, Rückgabe von Sachen gleicher Art 

Kündigung ohne Frist jederzeit 

Gelddarlehen: 

Geber: Überlassung Geld

Nehmer; Rückzahlung & Zinsen

ordentliche Kündigung nur für Nehmer, Außerordentliche beide

Pflichten Dienstvertrag

Tätigkeitsbezogen, 

AG: gewährung vereinbarte Vergütung

AN: Diensterbringung

Beendigung Zeitablauf oder Kündigung

Pflichten Werkvertrag

Erfolgsbezogen

Unternehmer: Herstellung des Gutes

Besteller: Vergütung zahlen 

Mängelrechte: NAcherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, Minderung, Ersatz vergeblicher Aufwendung 

Pflichten Leasing

GEber: Gebrauchsüberlassung Sache

Nehmer: Zahlung Leasingrate

wie Mietrecht , Besonderheit: Leasingnehmer trägt Risiko der Verschlechterung, Zum Erhalt der Sache verpflichtet

Kaufvertragsstörung

durch Verkäufer: Lieferverzug, mangelhafte Lieferung

durch Käufer: Annahmeverzug der Ware, Zahlungsverzug

Lieferverzug

Schuldner leistet nicht fristgerecht

(Liefertermin kalendermäßig nicht bestimmbar Mahnung von Käufer),

ohne weiteres: Lieferung weiterhin fordern oder Schadensersatz,

mit angemessener Nachfrist: Kaufvertrag zurücktreten & ggf. Schadensersatz,  Ersatz vergeblicher Aufendung,

keine Nachfrist wenn Zweckkauf oder Fixhandelskauf

Unmöglichkeit der Leistung

Leistung kann in dem Erfüllungszeitraum nicht erbracht werden,

Folgen: Leistung/Gegenleistung entfällt, Schadensersatz

Eigentum & Besitz

  • Eigentum gehört jemanden (rechtliche Sachherrschaft), Besitz hat man (tatsächliche Herrschaft über eine Sache)
  • Bewegliche- (Vertretbar: gibt es in gleicher Art mehrfach, nicht Vertretbar: einmalig) & Unbewegliche Gegenstände
  • Eigentumsübergabe unbewegliche Sachen durch Einigung & Eintragung Grundbuch, notarielle Beurkundung
  • Eigentumsübergabe bewegliche Sachen durch Einigung (2 Willenserklärungen) und Übergabe
  • Besitzübergabe durch Erlangung Verfügungsgewalt, Gute Glaube zählt nicht (Kauf von gestohlenen Sachen geht das Eigentum nicht über)
  • Z.B. Hausmiete ist Mieter Besitzer und Vermieter Eigentümer

Eigentumsvorbehalt

 Nach Einigung und Übergabe Eigentumsübergabe auch ohne Zahlung, Absicherung Kreditrisiko durch EV,

einfacher EV (darf erst nach Zahlung verarbeitet werden) auf eigentlich gekaufte Ware bei Übergabe an Dritten oder Weiterproduktion nicht gültig

Verlängerter: Käufer darf die Sache weiterverarbeiten oder verkaufen, VK erhält Sicherungsrechte 

Erweiterter: VK hat #eigentum an der SAche bsi alle Forderungen gezahlt sind (Individualvereinabrung)