Arbeitsrecht
jbo
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Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 27.12.2019 / 30.12.2019 |
Weblink |
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Bücher BGB
Allgemein, Schuldrecht, SAchenrecht, Familienrecht, Erbrecht
Rechtssubjekte
Personen im Rechtssinne = Träger von Rechten und Pflichten
- Natürliche Personen: Jeder mit vollendung der Geurt (Verbraucher ohne GEschäftsbezug, Unternehmer mit)
- juristische Person: #AG, GmbH
- Personengesellschaften teilrechtsfähig
Rechtsobjekte
SAchen: körperliche Gegenstände (beweglich & unbeweglich), Bestandteile (Teile der Sache), wesentlich wenn nicht ohne Zerstörung zu entfernen
Rechte: GEsamtheit der rechtlichen Regelungen, konkreter Anspruch aus einer Regelung
Rechtsgeschäfte
Willenserklärungen, die eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen (ein oder mehrseitig)
Rechts- & Geschäftsfähig
Rechtsfähig: Träger Rechte und Pflichten - von Geburt an
Geschäftsfähig: natürliche PErson ab 18 / juristische Pers.
beschränkt: 7 - 18 J. Verträge schwebend unwirksam, nur Taschengeldhöhe oder Zustimmung Vertreter
unfähig: unter 7, Verträge nichtig, HAndeln können nur gesetzliche Vertreter
Angebot
ist bindend über den Tod hinaus
Endet mit Ablehnung, neuem Angebot, Widerruf des Angebots, verspätete Annahme
Verjährung
3 Jahre ab Ende des Jahres, Neubeginn bei Anerkenntnis oder Vollstreckungsmaßnahme, Hemmung bei bei Verhandlung, Zeit wird am Ende addiert.
AGB
für eine Vielzahl von Verträgen formuliert, keine Individualabrede, Möglichkeit zur Kenntnisnahme in zumutbarer Weise, Einverständnis
Gerichtbarkeit (5)
Ordentliche Gerichtbarkeit (Zivil & Strafgerichte)
Verwaltungs- (Streitigkeiten zwischen oder mit Behörden)
Arbeits- (Streitgkeiten AG oder Tarifparteien)
Sozial- (Ansprüche SGB)
Finanz- (Abgaben- & Steuerrecht)
Pflichten Kaufvertrag
VK: Verpflichtet Sache zu übereignen & Übergeben, frei von Sach- & Rechtsmängeln
K: Kaufpreis bezaheln
Gewährleistungsrechte
bei Mangel: Nachbesserung oder Neulieferung zzgl. Schadensersatz,
nicht geglückt hat der Käufer Rechte auf nachrangige Rechte ohne eine Nachfrist zu setzen (auch Zweck-&Fixkauf)
Nachragngige Rechte: Rücktritt Kaufvertrag oder Minderung Kaufpreis
Beispiele für Verträge
Kaufvertrag, Mietbertrag, Darlehensvertrag, Pachtvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag,...
Pflichten Mietvertrag
Vermieter: Gewährleistung, dass die Wohnung im vertragsmäßigem Zustand Nutzbar ist, die auf der Mietsache lastenden Kosten zu tragen
Mieter: Miete zahlen, Sorgfalt, Anzeige von Mängeln
BEi Mängeln: Anspruch Mängelbeseitigung, Minderungsrecht, Schadensersatzanspruch
Pflicht Pachtvertrag
Verpächter: Gebrauch und Genuss der Früchte
Pächter: Pacht zahlen
ähnlich Mietvertrag
Pflichten Darlehensvertrag
Sachdarlehen:
Darlehensgeber: Überlassung der Sache
Nehmer: Zahlung Entgelt, Rückgabe von Sachen gleicher Art
Kündigung ohne Frist jederzeit
Gelddarlehen:
Geber: Überlassung Geld
Nehmer; Rückzahlung & Zinsen
ordentliche Kündigung nur für Nehmer, Außerordentliche beide
Pflichten Dienstvertrag
Tätigkeitsbezogen,
AG: gewährung vereinbarte Vergütung
AN: Diensterbringung
Beendigung Zeitablauf oder Kündigung
Pflichten Werkvertrag
Erfolgsbezogen
Unternehmer: Herstellung des Gutes
Besteller: Vergütung zahlen
Mängelrechte: NAcherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, Minderung, Ersatz vergeblicher Aufwendung
Pflichten Leasing
GEber: Gebrauchsüberlassung Sache
Nehmer: Zahlung Leasingrate
wie Mietrecht , Besonderheit: Leasingnehmer trägt Risiko der Verschlechterung, Zum Erhalt der Sache verpflichtet
Kaufvertragsstörung
durch Verkäufer: Lieferverzug, mangelhafte Lieferung
durch Käufer: Annahmeverzug der Ware, Zahlungsverzug
Lieferverzug
Schuldner leistet nicht fristgerecht
(Liefertermin kalendermäßig nicht bestimmbar Mahnung von Käufer),
ohne weiteres: Lieferung weiterhin fordern oder Schadensersatz,
mit angemessener Nachfrist: Kaufvertrag zurücktreten & ggf. Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufendung,
keine Nachfrist wenn Zweckkauf oder Fixhandelskauf
Unmöglichkeit der Leistung
Leistung kann in dem Erfüllungszeitraum nicht erbracht werden,
Folgen: Leistung/Gegenleistung entfällt, Schadensersatz
Eigentum & Besitz
- Eigentum gehört jemanden (rechtliche Sachherrschaft), Besitz hat man (tatsächliche Herrschaft über eine Sache)
- Bewegliche- (Vertretbar: gibt es in gleicher Art mehrfach, nicht Vertretbar: einmalig) & Unbewegliche Gegenstände
- Eigentumsübergabe unbewegliche Sachen durch Einigung & Eintragung Grundbuch, notarielle Beurkundung
- Eigentumsübergabe bewegliche Sachen durch Einigung (2 Willenserklärungen) und Übergabe
- Besitzübergabe durch Erlangung Verfügungsgewalt, Gute Glaube zählt nicht (Kauf von gestohlenen Sachen geht das Eigentum nicht über)
- Z.B. Hausmiete ist Mieter Besitzer und Vermieter Eigentümer
Eigentumsvorbehalt
Nach Einigung und Übergabe Eigentumsübergabe auch ohne Zahlung, Absicherung Kreditrisiko durch EV,
einfacher EV (darf erst nach Zahlung verarbeitet werden) auf eigentlich gekaufte Ware bei Übergabe an Dritten oder Weiterproduktion nicht gültig
Verlängerter: Käufer darf die Sache weiterverarbeiten oder verkaufen, VK erhält Sicherungsrechte
Erweiterter: VK hat #eigentum an der SAche bsi alle Forderungen gezahlt sind (Individualvereinabrung)