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Nicole Moser

Nicole Moser

Kartei Details

Karten 159
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.11.2019 / 18.12.2019
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Liste der Mittel und Gegenstände (MiGel)

Liste der Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden; (von den Versicherten selbst oder einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person angewendet)

Liste der Analysen mit Tarif (Analysenliste)

Positivliste der Analysen, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden

NLP Definition

(Nichtpflicht-/Hors-Liste-Medikamente) = weder in der ALT noch in der SL aufgeführte, von Swissmediczugelassene Präparate, die von den Krankenversicherern aus den Zusatzversicherungen übernommen werden können (Nicht müssen!)

zubereitung einer AB-Suspension

> rezeptvalidierung

>Dosis überprüfen

> Produkt bereitstellen

> Arbeitsfläche reinigen

> Pulver lockern

> Wasser beifügen

> Gut schütteln 

> Einwaage protokollieren

> Dosieretikette anbringen

> Instruieren

Allg. gültig bei AB-Susp. zubereitung

> auflockern vor Lösung, Rasche Wasserzugabe, unmittelbar dannach Schütteln

> Jedes Präparat mit unters. Angaben zu Wassermenge

> Ev. nennt die Anleitung Zugabe in 2 Portionen (grosses Vol., es schäumt)

> Präparate haben unters. Durchmesser des Gewindes (innen&aussen)--> spezifische Aufsätze für Dosierungsspritze nötig

"Justitia"

Rezept : juristisch gesehen eine Urkunde

> Kantonale Gesetzgebungen
> KVG
> HMG
> Pharmakopoe

Apotheker-Grundleistungen, die über Bezugs-check pauschal abgegolten werden

darf 1x/Patient/Tag/Leistungserbringer verrechnet werden

> Eröffnung neues Dossier (neuer Kunde) 

> Medikationshistory

> Führung des Patientendossiers

> Medi-überprüfung auf Kumulation nach Kenntnisstand der Patientensituation und unter berücksichtigung der Selbstmedikation 

>IA-Kontrolle innerhalb des pharm. Dossiers

> Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers

> Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Betäubungsmittel

> ärzte mit kantonaler Praxisbewilligung

> Assistenzärzte unter spitalinterner Aufsicht eines Chef-, Ober-, oder leitenden Arztes

> Rezept max. 1 Monat gültig

--> Dauerrezept für max. 3 Monate

> Prot Rezeptformular max. 3 BM bzw. vers Dosierungsstärken oder galenische Formen

Akute Gastroenteritis (Brechdurchfall)

> Störung der Darmschleimhautfunktion infolge Infektion (viren, Bakterien oder Protozoen)

> häufig im Kindesalter

> Dehydratation durch Wasser- und Elektorlytenverlust

> flüssigkeitsverlust: 2-3x des zirkulierenden Blutvolumen (150-250mL/kg KG/d) 
--> Entzug Intrazell. Flüssigkeit für Blutvolumenerhaltung--> Exsikkose

Exsikkose

Austrocknung des Körpers bei starkem Flüssigkeitsverlust (z. B. bei Durchfall)

Rezeptvalidierung Repetitionsregelungen

> gemäss LOA IV Artikel 4: Modalitäten der Leistungserbringung

> zahlenmässiger Wiederholungsvermerk (rep bis ; 3xrep)

> Allg. Repetitionsvermerk (ad rep, rep lic, ut rep etc.) 

> Verordnung ohne Repetitionsvermerk

zahlenmässiger Wiederholungsvermerk


>…so gibt der Apotheker in der Regel beim Erstbezug die verordnete Packungsgrösse ab; bei Therapiebeginn i.d.Rzunächst die kleine Packung.

>Die erneute Abgabe darf entsprechend der verordneten Menge oder der Normaldosierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Wiederholung ist solange zulässig, bis die verordnete Anzahl Packungen nach Massgabe der Dosierung abgegeben worden ist. (Maximal während 12 Monaten nach Verordnung)

allg. Repetitionsvermerk (ad rep, rep lic, ut rep etc.)

> …so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt

Verordnung ohne Repetitionsvermerk

> Repetition möglich, sofern vom Kunden bezahlt (ohne Liste A, NR-Verordnung)

Rezeptvalidierung: Wirtschaftlichkeit

>Für die Fortsetzung der Therapie ist jene Packungsgrösse zu wählen, die für den Versicherer am wirtschaftlichsten ist.

>Auch bei Dauermedikation darf die pro Mal abgegebene Menge i.d.R. den Bedarf für 3 Monate nicht übersteigen.

>Verordnet der Arzt nach Dosierung und Anwendungsdauer, so gibt der Apotheker die für den Versicherer wirtschaftlichste Packung ab. Diese wird nach Massgabe der medizinischen und pharmazeutischen Gegebenheiten ausgewählt. Die gleichen Überlegungen finden Anwendung, wenn der Arzt keine Packungsgrösse angibt.

Dokumentation von Repetitionen

> Jede Repe muss dokumentioert werden im Patientendossier und als Beleg für KK Verrechnung 

> bei Barbezahlung: Dokumentation auf dem Rezept mit Datum, Angabe der repetierten Menge und Stempel Apotheke

Substitutionen (Generika)

>Generische Subst. : Identischer Wirkstoff
 (Generika als Nachahmer oder "Originalgenerika/Kopien (Co-Marketing-AM))

>therapeutische Subst.: Pharmakol.-therap. identisch (zB betablocker), Therap. vergleichbar (Antihypertensiva)

--> bei Wechsel zw. Generika sind theoretisch beachtliche unterschiede möglich (+54% bis zu -64%)

 

Generika Kriterien

>gleicher Wirkstoff
>gleiche Darreichungsform
>gleicher Applikationsweg
>gleiche Dosierung
>gleiche Indikation wie Referenzarzneimittel
>Bioäquivalenz (-20%/+25%) -->AUC, Cmax, Tmax

Aber Unterschiede erlaubt:
>Hilfsstoffe, Salzform, Isomer, Derivat, Konservierung, Aromatisierung
>Herstellungsverfahren

Generika: Bioäquivalenzstudien

≠klinische Praxis

> standardisierte Bedinung (random. , 2-Perioden, Cross-over design)

> Nur mindestens 12 Probanden

>Nur „Gesunde“ (keine Patienten)

>Nur 1 (-2) Dosierstärken

>Nur eine Einzeldosis

>keine Langzeituntersuchungen

>keine Komedikation

Bioäquivalenz Definition Swissmedic

>„Zwei Arzneimittel mit der/den gleichen aktiven Substanz(en) werden nach Verabreichung der gleichen molaren Dosen als bioäquivalent angesehen, wenn die Geschwindigkeit der Absorption (Cmax und tmax) und das Ausmass der systemischen Verfügbarkeit (AUC) vergleichbar sind.“

>Swissmedic basiert ihre Zulassung auf der aktuellen Europäischen-Bioäquivalenz-Guideline 6, wonach Bioäquivalenz gegeben ist, wenn das 90 % Konfidenzintervall für den Quotienten aus Test-und Referenzprodukt für die Zielgrössen AUC und Cmaxinnerhalb von 80 –125 % liegt.

>Für Produkte, die Substanzen mit enger therapeutischer Breite enthalten (z.B. Antiepileptika), werden in der Zulassung engere Akzeptanzkriterien von 90 –111 % gefordert.

Akzeptanzgrenzen Bioäquivalenzstudien

Selbstbehalt Generika

>Sofern für das Originalpräparat der Preis vom Hersteller nicht gesenkt wird, müssen Patienten für Originalpräparate den höheren Selbstbehalt von 20% bezahlen.
> Diese Regel gilt nicht, wenn Arzt ausdrücklich das Originalpräparat verordnet (z.B. sic!)

Referenzpreissystem Generika

>Referenzpreise: Höchstpreise für die Erstattung

>Übersteigt der Medi-preis den Referenzpreis, muss der Patient aus der eigenen Tasche bezahlen oder anderes Generikum akzeptieren

> Vom Referenzpreissystem betroffen: alle AM (Originalpräparate, Co-Marketing-Arzneimittel, Generika oder Biosimilars)

DRP Übersicht

AM-bezogenes Problem (DRP)

>Ereignisse oder Umstände bei der Arzneimitteltherapie, die tatsächlich oder potenziell das Erreichen angestrebter Therapieziele verhindern

--> Überbegriff

Medikationsfehler

Abweichen von dem für den Patienten optimalen Medikationsprozess, das zu einer grundsätzlich vermeidbaren Schädigung führt/ führen könnte

UAW (ADR)

schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel; bei bestimmungsgemässemGebrauch. Kausaler Zusammenhang besteht.

Unerwünschtes Ereignis (ADE)

Schädliches Ereignis, das in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Arzneimittelanwendung auftritt. Ein kausaler Zusammenhang mit dem Arzneimittel muss nicht unbedingt gegeben sein.

ADR vs. Adverse drug effect

adverse effect: seen from the point of view of the drug

adverse reaction: senn from the point of view of the patient

ADR- Klassifikation

GK- wann ausschleichen

>Kurzzeitige Hochdosistherapie: 
 5-7Tage--> abruptes Absetzen möglich
7-14Tage--> a.A ev. möglich

> Hochdosistherapie 2-4 Wochen: 
Dosisreduktion um 5mg pro Tag bis zu einer Tagesdosis von 10-15mg Prednisolonäquivalent, dann Reduktion um 2.5mg alle 2 Tage

Bedeutung von DRP

> Die Erkennung und Lösung arzneimittelbezogener Probleme ist die Kerntätigkeit der Pharmazeutischen Betreuung.

> Die unmittelbare Problemkonstellation ist immer individuell

>DRP und die zugehörigen Interventionen sollten stets dokumentiert werden

>Eine Klassifikation ist ein wichtiges Hilfsmittel (vgl. GSASA-Klassifikation)

Häufigkeitsangabe der UAW

> sehr häufig (≥1/10)
>häufig (≥1/100, <1/10)
> gelegentlich (≥1/1000, <1/100)
> selten (≥1/10’000, <1/1000)
> sehr selten (<1/10’000).

SOAP Methode

SOAP: Subjektiv

Aufnahme der subjektiven Beschwerde(n) des Patienten (Lokalisation, Dauer, Intensität, Zeitpunkt des Auftretens, Verlauf, vom Patienten vermutete Ursache, Leidensdruck, Beeinträchtigungen, usw.).

Beispiel: Asthmapatient klagt seit zwei Tagen über Husten (nachts und tagsüber) und Atemnot schon beim Spazieren gehen.

SOAP: Objektiv

Die Objektivierung des Problems versucht zu klären, ob das subjektiv empfundene Problem, das häufig eine psychische Komponente enthält, (physiologisch) noch prüfbar bzw. objektivierbar ist. Dabei kann man in der Apotheke jedoch, anders als der Arzt, nicht generell auf Laborparameter zurückgreifen und sollte sich zurückhalten, Diagnosen zu stellen. Meist sind nur Verdachtsdiagnosen möglich.

Beispiele: Messung des Blutdrucks, Lungenfunktion (peakflow), Fieber, Schmerzintensität mit visuell-analoger Skala (VAS) usw.

SOAP: Assessment

Ausgehend von den objektivierten subjektiven Problemen gelangt man unter Hinzuziehung von Fachliteratur, Triage Algorithmen, Leilinien oder kollegialem bzw. ärztlichem Rat zu einer Beurteilung des jeweiligen Problems, auf deren Basis Empfehlungen zu seiner Lösung gegeben werden können.

Beispiel: Beispiel: Sofortige Weiterleitung des COPD-Patienten bei Hinweisen auf eine akute Exazerbation (Fieber, verstärkte AHA-Symptome)

SOAP: Plan

Aus dem Assessment wird ein konkreter Plan entwickelt, wie die Therapie und die Betreuung gestaltet werden kann. Ergänzend umfasst der Plan Hinweise zum Lebensstil sowie Empfehlungen zu Begleitmassnahmen bzw. Angabe von allfälligen Follow-upTerminen.

Beispiel: Die Erstellung eines Medikationsplans mit exakten Angaben zu Art und Zeitpunkt der Anwendung, Dosierung, Therapiedauer und Beratung zu den zu erwartenden Wirkung(en).

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

>Definition: Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler zu vermeiden und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

>Ziel: Die Therapie eines Patienten an jeder Stelle des gesamten Medikationsprozesses fehlerfrei und damit so sicher wie möglich zu gestalten. Dabei wird vor allem die patientenindividuelle Situation betrachtet, z. B. der Gesundheitszustand, die Körperfunktionen, die Fähigkeiten sowie ggf. auch das Umfeld eines Patienten.

Critical Incident Reporting Systems (CIRS)

Systematische Sammlung kritischer Ereignisse, die “beinahe” zu einer schweren Komplikation geführt hätten. (-->Fehlerkultur) 

> Interne/externe Melderegister
>Einfache anonymisierte Meldung
> ev. obligatum