Bewertung
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Kartei Details
Karten | 14 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Deutsch |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 27.11.2019 / 30.11.2019 |
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Unterschied zwischen Liq. Wert und Marktwert
liegt im angemessenen Vermarktungszeitraum = bei Liq. fehlt dieser jeweils
IAS 16 (IFRS)
Immobilie als Sachanlage
Entwertungs Trilogie
Verlust an Nutzungspotential = definitive Entwertung
Stand des Erneuerungsfond
aufgestauter Unterhaltsbedarf
Bewertungsaxiom
Güter haben nur einen Wert wenn man sie nutzen kann.
Nutzen kann man sie nie in der Vergangenheit, sondern immer nur in der Zukunft.
Eine zukünftige Nutzleistung ist weniger Wert als eine gegenwärtige Nutzleistung.
Renten
Zahlungen die sich jährlich wiederholen
Ökonomischer Horizont
Volkswirtschaftliche Grösse, innerhalb welcher eine Investitonen amortisierbar sein muss
- sinkt dieser unter 20 Jahre = 10% können die Investionen in der nötigen Zeit nicht mehr amortisiert werden
Vergleichswertmethode
Direkter Vergleich - Merkmale stimmen überein - arithmetischer Mittelwert
Indirekter Vergleich - Regressionsanalyse (hedonisches Modell) - Varianzanalyse, Kovarianzanalyse
Anwendungsbereiche Vergleichswertmethode
- eigenständiges Modell (Landbewertung unüberbauter GS, Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum) genügende Zahl (2-5 vergl.)
- als Bestandteil einer weiteren Bewertungsmethode
- zur Überprüfung anderer Bewertungsmethoden (
Der SACHWERT setzt sich zusammen aus:
- Zeitwert aller baulichen Anlagen auf dem Grundstück
- Kosten Umgebungsarbeiten
- Baunebenkosten
- Landwert
Absoluter Landwert
= Wert welcher auf dem Markt durch Freihandverkauft erzielt wurde/werden kann
Relativer Landwert
abhängig von:
- Nutzung des Gebäudes
- Standortqualität
- Relation zum Neuwert einer bestehenden oder geplanten Nutzung, bzw. zum Ertragswert
Demodierung
- wirtschaftliche Entwertung
Baurecht
Dienstbarkeit, übertragbar und vererbliche Recht auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten
selbstständig und dauernd (min. 30 Jahre)
Wohnrecht
Befügnis ein Gebäude oder teile davon ausschliesslich zu bewohnen
-> Wohnrechte an an Geschäftsräumen/unbebaute Grundstücke sind ausgeschlossen
-> weder übertragbar noch vererblich
-> dürfen nicht an Dritte vermietet werden
-> falls Recht nicht ausdrücklich auf Person beschänkt: Aufnahme von Familienmitglieder und Hausgenossen möglich
-> in der Regel unbeschränkt und Lebenslänglich / endet beim Tod oder wenn Berechtigter nicht mehr fähig ist es auszuüben
-> ausschliessliches Wohnrecht: so trägt der Begünstigte die Lasten des Unterhalts
-> Wohnrecht bei mitbenutzung: Unterhalt trägt Eigentümer
-> alle anderen Kosten trägt Eigentümer