Bewertung

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Kartei Details

Karten 14
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 27.11.2019 / 30.11.2019
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Unterschied zwischen Liq. Wert und Marktwert

liegt im angemessenen Vermarktungszeitraum = bei Liq. fehlt dieser jeweils

IAS 16 (IFRS)

Immobilie als Sachanlage

Entwertungs Trilogie

Verlust an Nutzungspotential = definitive Entwertung

Stand des Erneuerungsfond

aufgestauter Unterhaltsbedarf

Bewertungsaxiom

Güter haben nur einen Wert wenn man sie nutzen kann.

Nutzen kann man sie nie in der Vergangenheit, sondern immer nur in der Zukunft.

Eine zukünftige Nutzleistung ist weniger Wert als eine gegenwärtige Nutzleistung.

Renten

Zahlungen die sich jährlich wiederholen

Ökonomischer Horizont

Volkswirtschaftliche Grösse, innerhalb welcher eine Investitonen amortisierbar sein muss

- sinkt dieser unter 20 Jahre = 10% können die Investionen in der nötigen Zeit nicht mehr amortisiert werden

Vergleichswertmethode

Direkter Vergleich - Merkmale stimmen überein - arithmetischer Mittelwert

Indirekter Vergleich - Regressionsanalyse (hedonisches Modell) - Varianzanalyse, Kovarianzanalyse

Anwendungsbereiche Vergleichswertmethode

- eigenständiges Modell (Landbewertung unüberbauter GS, Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum) genügende Zahl (2-5 vergl.)

- als Bestandteil einer weiteren Bewertungsmethode

- zur Überprüfung anderer Bewertungsmethoden (

Der SACHWERT setzt sich zusammen aus:

- Zeitwert aller baulichen Anlagen auf dem Grundstück

- Kosten Umgebungsarbeiten

- Baunebenkosten

- Landwert

Absoluter Landwert

= Wert welcher auf dem Markt durch Freihandverkauft erzielt wurde/werden kann

Relativer Landwert

abhängig von:

- Nutzung des Gebäudes

- Standortqualität

- Relation zum Neuwert einer bestehenden oder geplanten Nutzung, bzw. zum Ertragswert

Demodierung

- wirtschaftliche Entwertung

Baurecht

Dienstbarkeit, übertragbar und vererbliche Recht auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten

selbstständig und dauernd (min. 30 Jahre)

Wohnrecht

Befügnis ein Gebäude oder teile davon ausschliesslich zu bewohnen

-> Wohnrechte an an Geschäftsräumen/unbebaute Grundstücke sind ausgeschlossen

-> weder übertragbar noch vererblich

-> dürfen nicht an Dritte vermietet werden

-> falls Recht nicht ausdrücklich auf Person beschänkt: Aufnahme von Familienmitglieder und Hausgenossen möglich

-> in der Regel unbeschränkt und Lebenslänglich / endet beim Tod oder wenn Berechtigter nicht mehr fähig ist es auszuüben

-> ausschliessliches Wohnrecht: so trägt der Begünstigte die Lasten des Unterhalts

-> Wohnrecht bei mitbenutzung: Unterhalt trägt Eigentümer

-> alle anderen Kosten trägt Eigentümer