Rechnungswesen 2019/20
Rewe Klausur 2019
Rewe Klausur 2019
Fichier Détails
Cartes-fiches | 18 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 15.11.2019 / 03.06.2022 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20191115_rechnungswesen_neu
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Intégrer |
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Kapitalgesellschaften müssen ihre stillen Rücklagen als gesonderte Eigenkapitalposition ausweisen.
Zur Sicherung einer Mindesthaftungssubstanz für die Gläubiger müssen Aktiengesellschaften ein Grundkapital von mindestens 25.000 EUR ausweisen.
Gesetzliche Rücklagen entstehen durch Zwangsthesaurierung von Gewinnen und dürfen nur in Gewinnjahren zur Ausschüttung herangezogen werden.
Aktionäre können vom Vorstand verlangen, mindestens die Hälfte der „anderen Gewinnrücklagen" (= freie Rücklagen) zur Dividendenausschüttung freizugeben.
Nach Abdeckung eines Verlustvortrags und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage darf der Vorstand bis zu 5 % des verbleibenden Jahresüberschusses in die „anderen Gewinnrücklagen" einstellen.
Je höher die Zuführung zu den „anderen Gewinnrücklagen", desto niedriger ist c. p. der auszuweisende Jahresüberschuss.
Je höher die Zuführung zu den „anderen Gewinnrücklagen", desto niedriger ist c. p. der auszuweisende Jahresüberschuss.
Stille Rücklagen entstehen durch zu hohe Abschreibungen.
Stille Rücklagen entstehen durch Unterbewertung von Gewinnrücklagen.
Durch Bildung überhöhter Rückstellungen entstehen stille Rücklagen.
Durch die Bildung stiller Rücklagen erhöht sich der Eigenkapitalausweis.
Durch die Bildung stiller Rücklagen erhöht sich der Eigenkapitalausweis.
Zwecks Dividendenausschüttung darf der Vorstand alle Gewinnrücklagen auflösen.
Gewinnrücklagen entstehen durch Thesaurierung von Gewinnen.
Auszahlung jetzt, Aufwand später
transitorische Rechnungsabgrenzung, aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Einzahlung jetzt, Ertrag später
transitorische Rechnungsabgrenzung, passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Ertrag jetzt, Einzahlung später
antizipative Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderung
Aufwand jetzt, Auszahlung später
antizipative Rechnungsabgrenzung, sonstige Verbindlichkeit