Arbeitsrecht
Alles um das Thema Arbeitsrecht
Alles um das Thema Arbeitsrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 40 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.10.2019 / 16.08.2020 |
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Nenne die vier Merkmale eines Arbeitsvertrags:
1. Leistung von Arbeit
2. Im Dienste des Arbeitsgebers
3. auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
4. Entrichtung eines Lohns
Nenne die drei Phasen des Arbeitsvertrages:
-Entstehung
-Erfüllung
-Beendigung eines Vertrages
Nenne die Hauptpflichten des AN:
-Arbeitspflicht
-Treuepflicht
Nenne die Hauptpflichten des AG:
-Lohnzahlung
-Fürsorgepflicht
Nenne Auflösungsgründe eines AV:
-Kündigung
-Aufhebungsvertrag
-Befristung
-Tod des Arbeitnehmers
EAV, Werkvertrag und Auftrag haben Unterschiede. Nenne die zwei Kriterien:
1. Der Grad der Selbstständigkeit bei der Arbeitsleistung
2. Die Frage, ob nur ein Tätigwerden oder ein Arbeitserfolg geschuldet ist
Arbeitsvertrag:
-Zwischen wem?
-Was wird wem geschuldet?
-Arbeitgeber / Arbeitnehmer
-Der AN arbeitet für den Arbeitgeber und erhält dafür Lohn
Auftrag:
-Zwischem wem?
-Was wird wem geschuldet?
-Auftraggeber / Beauftragter
-Der Beauftragte leistet Dienste im Interesse des Auftraggebers und erhält, sofern vereinbart oder üblich, ein Honorar.
Werkvertrag:
-Zwischen wem?
-Was wird wem geschuldet?
-Besteller / Unternehmer
-Der Unternehmer erstellt ein Werk für den Besteller und erhält dafür den Werklohn.
Was ist der Unterschied bei einem Unselbstständigen und Selbständigen?
-Unselbstständig: Der AN ist in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert und handelt genau nach Weisungen.
-Selbstständig: Auftragnehmer und Werkunternehmer sind selbstständige Unternehmer und handeln auf eigenes Wissen und Können.
Bei welchen Verträgen ist nur ein Tätigwerden verlangt und kein Erfolg versprochen?
-Arbeitsvertrag und Auftrag
Bei welchem Arbeitsvertrag ist ein Erfolg versprochen?
-Werkvertrag
Nenne die Abgrenzungen zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag:
-Weisungsrecht
-Organisation
-Entschädigung
-Arbeitsergebnis
Nenne die Abgrenzungen zwischen Arbeitsvertrag und Auftrag:
-Weisungsrecht
-Organisation
-Weitere Kriterien
MWG=
Mitwirkungsgesetz
BBG=
Berufsbildungsgesetz
AVG=
Arbeitsvermittlungsgesetz
DSG=
Datenschutzgesetz
GIG=
Gleichstellungsgesetz
FZA=
Freizügigkeitsabkommen
AuG=
Ausländergesetz
Kollektives Arbeitsrecht: Zwischen wem steht die Zusammenarbeit in der überbetrieblichen Ebene?
-Zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Sie vereinbaren in GAV's die Mindestarbeitsbedingungen und regeln darin auch das Streikrecht. OR Art 356-358
Kollektives Arbeitsrecht: Zwischem wem steht die Zusammenarbeit in der betrieblichen Ebene?
-Zwischen Arbeitnehmervertretung (sog. Betriebsverband) und und Arbeitgeber. Regeln dazu finden sich um MWG, ArG (Betriebsordnung) im OR (Massenentlassung)
Öffentliches Arbeitsrecht:
Einige Bereiche der Arbeitswelt regelt der Statt zwingend. Wer überwacht die Einhaltung dieser Normen?
Das Arbeitsinspektorat
Was steht im ArG 18?
Verbietung der Sonntagsarbeit. Begründete Ausnahmen sind nur mit Bewilligung der Behörden zulässig (ArG19). Hat der AG keine Bewilligung zur Sonntagsarbeit, so ist jede anderslautende Vereinbarung im Arbeitsvertrag ungültig.
Nenne die vier Schritte zur Lösung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen:
-1. Schritt: Fragestellung analysieren
-2. Schritt: Zutreffende Rechtsgrundlage suchen
-3. Schritt: Rchtsgrundlage analysieren
-4. Schritt: Rechtsgrundlage anwenden
Was bedeutet die Vertragsfreiheit?
Die Parteien sind innerhalb der Grenzen des Gesetzes und des GAV's frei in ihren Abmachungen.
Was ist ein Firmenreglement?
Eine Sammlung von allg. Arbeitsbedingungen, die für alle AN eines Betriebes gelten.
Es sind allg. Vertragsbedingungen, welche bei Vertragsabschluss verbindlich werden.
Manchmal ist das Firmenreglement zusammen mit anderen Rechtsquellen wir z.B. der Hausordnung oder der Betriebsordnung in einem Personalhandbich enthalten.
Was sind typische Inhalte in einem Firmenreglement?
-Arbeitszeiten
-Freizeit
-UBU
-Spesenregelung
-Lohnfortzahlung bei Krankheit etc.
Nenne die Rangordnung der Rechtsquellen:
1. Zwingende Bestimmungen der Gesetze gehen anderen Rechtsquellen vor
2. GAV (zwingend vorgehende Mindestarbeitsbedingungen)
3. Betriebsordnung
4. EAV und Firmenreglement (sofern dieses Vertragsbestandteil geworden ist)
5. Dispositives Gesetzesrecht des OR / NAV
6. Weisungen, insbesondere die Hausordnung des Arbeitgebers
Was ist der Unterschied zwischen einem EAV und dem Lehrvertrag?
-Schriftlichkeit
-Probezeit
-Ferien
-Kein Konkurrenzverbot
Wie nenne man das Geschäft mit der Bank?
Kommissionsgeschäft
Was passiert bei einem Verstoss in Art. 341, 361, 362 OR?
Der Vertrag ist ungültig
Wie beträgt die KüFrist in einem Lehrvertrag in der Probezeit?
7 Tage
Erkläre das GAV:
Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern über Mindestarbeitsbedigungen, die im konkreten Arbeitsverhältnis nicht unterschritten werden dürfen.
Erkläre das Arbeitsgesetz:
Öffentliches Arbeitsrecht. Enthält zwingende Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Erkläre de EAV:
Damit lassen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis entstehen und treffen beliebige Abmachungen über seinen Inhalt, soweit nicht zwingende Vorschriften etwas Bestimmtes vorsehen.
Erkläre das OR:
Privatrecht. Regelt die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung des Arbeitsverhätlnisses. Enthält dispositive, relativ zwingende und absolut zwingende Normen.
Erkläre das Firmenreglement:
Vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie werden Inhalt des EAV, wenn der Arbeitnehmer ihnen zustimmt.
Was müssen die Referenzen sein?
-Sie müssen einen sachlichen Zusammenhalt haben
-wahrheitsgemäss
-wohlwollend
-Ehemalige AG dürfen nichts anderes sagen, als das was im AZ steht.