Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag


Set of flashcards Details

Flashcards 9
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 09.08.2019 / 24.08.2019
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Zwei Arten von Ereignissen nach Bilanzstichtag

  • Ereignisse, deren Ursache am Abschlussstichtag bereits bestand (adjusting event)
  • Ereignisse, deren auslösende Ursache erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten ist (non-adjusting event)

Aktive Prüfpflicht & mögliche PH zur Identifizierung von Ereignissen nach Abschlussstichtag

Gilt für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag bis zum Datum des Vermerks

PH:
- Gewinnung Verständnis von Massnahmen der Unternehmensleitung
- kritische Durchsicht von Protokollen
- Befragung der Unternehmensleitung

Passive Prüfpflicht

- keine aktive Prüfpflicht zwischen Datum des Vermerks bis zum Datum der Hersaugabe des Abschlusses

- keine aktive Prüfpflicht nach dem Datum der Hersausgabe des Berichts

- falls jedoch Tatsachen bekannt werden, welche möglicherweise eine Änderung des Vermerks zur Folge gehabt hätten, sind diese mit der Unternehmensleitung zu besprechen

Regelung Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in Standards

  • Swiss GAAP FER: Rahmenkonzept / 28
  • IFRS: IAS 10
  • OR: Offenlegung wesentlicher Ereignisse im Anhang gem. Art. 959c Abs. 2 Ziff. 13 OR; sonst keine Bestimmungen

Folgen Berichterstattung bei notwendiger Änderung des Abschlusses bei Ereignissen zwischen dem Datum des Vermerks und der Herausgabe des Abschlusses

1. Unternehmensleitung ändert Abschluss -> entsprechende Prüfungshandlungen durchführen und neuer Vermerk zu geänderetem Abschluss ausstellen

2. Unternehmensleitung weigert sich:
- Falls Vermerk noch nicht an Einheit ausgeliefert -> Modifikation Prüfungsurteil nach PS 705
- Falls Vermerk schon an Einheit geliefert -> Mitteilung an Unternehmensleitung & für die Überwachung Verantwortlichen, dass Abschluss nicht an Dritte herausgegebn werden darf bevor Änderungen nicht erfolgt sind

Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses

Abschluss wird durch Unternehmensleitung geändert

- Durchführung entsprechender Prüfungshandlungen in Bezug auf die Änderungen

- Durchführung von Qualitätssicherungsmassnahmen mit dem Ziel, Massnahmen der UL zu beurteilen, um Empfänger über Änderugnen zu informieren

- im aufdadiertem Vermerk: Anbringung von Hervorhebung eines Sachverhaltes / Hinweis auf sonstigen Sachverhalts

Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses

Änderung des Abschlusses wird durch Unternehmensleitung verweigert

- Abschlussprüfer muss Unternehmensleitung informieren, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden müssen, um zu verhinderen, das Dritte sich auf den vorherigen Vermerk stützen / auf diesen vertrauen

- falls Unternehmensleitung keine solche Massnahmen ergreift, muss Abschlussprüfer selbst solche Massnahmen ergreifen

Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses

Änderung des Abschlusses ist nicht mehr möglich

- sofern noch vor Generalversammlung

- Abschlussprüfer muss sicherstellen, dass der Verwaltungsrat diese Tatsachen angemessen dokumentiert (entweder mittels Anpassung des Jahresberichts oder durch Kommunikation an GV)

- kommt VR dieser Anforderung nicht nach -> Abschlussprüfer muss an GV teilnehmen und auf das Versäumnis des VR hinweisen

Definition Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nach IAS 10

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind solche, die zwischen dem Abschlusstichtag und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird, eintreten