Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Set of flashcards Details
Flashcards | 9 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 09.08.2019 / 24.08.2019 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190809_ereignisse_nach_dem_bilanzstichtag
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Zwei Arten von Ereignissen nach Bilanzstichtag
- Ereignisse, deren Ursache am Abschlussstichtag bereits bestand (adjusting event)
- Ereignisse, deren auslösende Ursache erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten ist (non-adjusting event)
Aktive Prüfpflicht & mögliche PH zur Identifizierung von Ereignissen nach Abschlussstichtag
Gilt für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag bis zum Datum des Vermerks
PH:
- Gewinnung Verständnis von Massnahmen der Unternehmensleitung
- kritische Durchsicht von Protokollen
- Befragung der Unternehmensleitung
Passive Prüfpflicht
- keine aktive Prüfpflicht zwischen Datum des Vermerks bis zum Datum der Hersaugabe des Abschlusses
- keine aktive Prüfpflicht nach dem Datum der Hersausgabe des Berichts
- falls jedoch Tatsachen bekannt werden, welche möglicherweise eine Änderung des Vermerks zur Folge gehabt hätten, sind diese mit der Unternehmensleitung zu besprechen
Regelung Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in Standards
- Swiss GAAP FER: Rahmenkonzept / 28
- IFRS: IAS 10
- OR: Offenlegung wesentlicher Ereignisse im Anhang gem. Art. 959c Abs. 2 Ziff. 13 OR; sonst keine Bestimmungen
Folgen Berichterstattung bei notwendiger Änderung des Abschlusses bei Ereignissen zwischen dem Datum des Vermerks und der Herausgabe des Abschlusses
1. Unternehmensleitung ändert Abschluss -> entsprechende Prüfungshandlungen durchführen und neuer Vermerk zu geänderetem Abschluss ausstellen
2. Unternehmensleitung weigert sich:
- Falls Vermerk noch nicht an Einheit ausgeliefert -> Modifikation Prüfungsurteil nach PS 705
- Falls Vermerk schon an Einheit geliefert -> Mitteilung an Unternehmensleitung & für die Überwachung Verantwortlichen, dass Abschluss nicht an Dritte herausgegebn werden darf bevor Änderungen nicht erfolgt sind
Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses
Abschluss wird durch Unternehmensleitung geändert
- Durchführung entsprechender Prüfungshandlungen in Bezug auf die Änderungen
- Durchführung von Qualitätssicherungsmassnahmen mit dem Ziel, Massnahmen der UL zu beurteilen, um Empfänger über Änderugnen zu informieren
- im aufdadiertem Vermerk: Anbringung von Hervorhebung eines Sachverhaltes / Hinweis auf sonstigen Sachverhalts
Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses
Änderung des Abschlusses wird durch Unternehmensleitung verweigert
- Abschlussprüfer muss Unternehmensleitung informieren, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden müssen, um zu verhinderen, das Dritte sich auf den vorherigen Vermerk stützen / auf diesen vertrauen
- falls Unternehmensleitung keine solche Massnahmen ergreift, muss Abschlussprüfer selbst solche Massnahmen ergreifen
Folgen Berichterstattung bei Ereignissen nach Herausgabe des Abschlusses
Änderung des Abschlusses ist nicht mehr möglich
- sofern noch vor Generalversammlung
- Abschlussprüfer muss sicherstellen, dass der Verwaltungsrat diese Tatsachen angemessen dokumentiert (entweder mittels Anpassung des Jahresberichts oder durch Kommunikation an GV)
- kommt VR dieser Anforderung nicht nach -> Abschlussprüfer muss an GV teilnehmen und auf das Versäumnis des VR hinweisen
Definition Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nach IAS 10
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind solche, die zwischen dem Abschlusstichtag und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird, eintreten