ZGB

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Flashcards 71
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 30.07.2019 / 10.01.2023
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Erläutere die zwei Rechtsordnungen

Öffentliches Recht:
- Beziehung zwischen Staat und Person (Befehl/Unterordnungsverhältnis)

Privat- oder Zivilrecht
- Beziehung zwischen Privatpersonen (Vertrag/Gleichstellungsverhältnis)

Was beeinhaltet das öffentliche Recht?

  • Staatsrecht (Bundesverfassung, Kanontsverfassung etc.)
  • Verwaltungsrecht (Steuerrecht, Baurecht etc.)
  • Strafrecht
  • Prozessrecht
  • SchKG
  • Völkerrecht (Staatsverträge etc.)

Erläutere weitere Rechtsordnungen

Internationales Recht:
- Staatsverträge
- EMRK, WTO, bilaterale Abkommen mit EU

Staatliches Recht:
- Bundesrecht (Bundesgesetze, ZGB, OR, StGB)
- kantonales Recht (Kaufvertrag, kantonale Gesetze etc.)
- Gemeinderecht (Reglemente etc.)

Was ist ein dispositives Recht?

Das dispositive Recht gilt nur wenn nichts anderes vereinbart wurde. Was im OR steht muss grundsätzlich nicht übernommen werden, sondern kann abgeändert werden.

Was ist ein zwingendes Recht?

Das zwingende Recht mus eingehalten werden, ansonsten ist die Vereinbarung nichtig.

  • einseitig zwingende Rechte: Abweichung nur zu Gunsten der schwächeren Partei möglich (z.B. Arbeitsrecht)
  • teilzwingende Rechte: Abweichung nur in eine Richtung möglich (z.B. Kündigungsfrist verlängern, aber nicht verkürzen)

Erläutere die Rechtsfähigkeit

Jeder Mensch ist rechtsfähig das heisst die Fähigkeit haben um die Rechte und Pflichten zu tragen.

Beginn: vollendete Geburt

Ende: Tod (ggf. Verschollenerklärung)

Erläutere die Handlungsfähigkeit

Eine Person ist handlungsfähig, wenn diese volljährig und urteilsfähig ist.

Voll handlungsfähig: urteilsfähige Personen

Beschränkt handlungsfähig: urteilsfähige Minderjährige / Personen unter Beistand (Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig) / geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens können besorgt werden (freies Kindsvermögen z.B. Sackgeld kann selber darüber bestimmt werden)

Wo ist der Wohnsitz einer natürlichen Person?

  • Absicht des dauerenden Verbleibens
  • Lebensmittelpunkt
  • Schriftenhinterlegung ist nur Indiz 

Wohnsitz ist relevant für:

  • Ort, wo der Beklagter einzuklagen ist, ausser andere Vereinbarung des Gerichtsstandes.
  • Ort wo betrieben wird

Letzter Wohnsitz: Ort wo Erbgang abgewickelt wird

Erläutere die Eigenschaften einer juristischen Person in Bezug auf die Handlungsfähigkeit etc.

  • Die juristische Person erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung im Grundbuch
  • Die Handlungsfähigkeit wird mit der Bestellung der Organe gegeben
  • Die juristischen Personen werden in zwei Gruppen unterteilt
    - Körperschaften wie Verein, AG, GmbH, Genossenschaften
    - Anstalten wie Stiftungen

Erläutere das Konkubinat

Ein Konkubinat entsteht, wenn ein Mann und eine Frau zusammenleben ohne dass Sie verheiratet sind.

Konkubinat = einfache Gesellschaft nach OR 330ff.

Sachen und Vermögenswerte gehören zum Gesamteigentum zu gleichen Teilen, wenn nichts vereinbart wurde.

Es besteht kein Erbrecht unter den Parteien.

Erläutere die Wirkung einer Ehe

  • Rechte/Pflichten: Beistand, Treue, gegenseitige Interessenwahrung
  • Gleichstellung: keine Rollenverteilung
  • Jeder Ehegatte behält Name oder Wahl eines gemeinsamen Familiennamens
  • Eheliche Wohnung wird gemeinsam bestimmt (Bei Kündigung wird zwingend die Zustimmung beider Ehegatten benötigt und Solidarhaftern)
  • Angemessener Betrag zur freuen Verfügung an Hausfrau bzw. -mann
  • für die laufenden Bedürfnisse wird keine Zustimmung des Ehegatten benötigt
  • für die übrigen Bedürfnisse wird eine Zustimmung des Ehegatten benötigt
  • Es besteht eine Auskunftsfplicht über Einkommen, Vermögen, Schulden unter den Ehegatten.

Was beeinhaltet das Sachenrecht?

  • dingliche Rechte
  • absolute Rechte
  • Das OR umfasst nur relative Rechte

Erläutere die absoluten Rechte

Diese Rechte gelten gegenüber Jedermann

  • dingliche Rechte (Eigentumsrecht)
  • Immaterialgüterrechte (geistiges Eigentum, Patentrecht etc.)
  • Persönlichkeitsrechte (Recht auf Leben, Leib, Integrität etc.)

Erläutere die relativen Rechte

Die relativen Rechte wirken nur gegenüber einer Person (z.B. Forderungen)

Definiere Eigentum

  • Verfügungsmacht (nach belieben über die Sache verfügen)
  • Ausschliessungsrecht (Eigentumsklage udn Eigentumsfreiheitsklage)

Erläutere die beschränkten dingliche Rechte

Dienen nur auf gewisse Seiten.

  • Dienstbarkeit: Anspruch auf Nutzung oder Gebrauch, Dulden Unterlassen
  • Pfandrecht: Recht des Gläubigers zur Verwertung fremder Sachen
  • Grundlasten: leistung an bestimmte Person oder Eigentümer eines anderen Grundstückes zu erbringen.

Definiere die Sache

Begriffsmerkmale:

  • Unpersönlich
  • körperlich
  • abgegrenzt
  • beherschbar

Es wird unterschieden zwischen

  • beweglichen Sachen (Fahrnis)
  • unbewegliche Sachen (Immobilie)

Zähle alle Prinzipien des Sachenrechts auf

  • Publizitätsprinzip (Offenlegungsprinzip)
  • Sepzialitätsprinzip (Individualitätsprinzip)
  • Typengebundenheit (Numerus Clausus)
  • Konsalitätsprinzip
  • Akzessionsprinzip
  • Prinzip der Alterspriorität

Was ist das Publizitätsprinzip (Offenelgungsprinzip)?

Da es für Jedermann gilt, muss es für Jedermann ersichtlich sein (aboslutes Recht)

  • unbewegliche Sachen = Eintrag im Grundbuch

bewegliche Sachen = Besitz; wer die Sache besitzt wird als Eigentümer vermutet (ZGB 930)

Besitzer ist nicht gleich Eigentümer

Was ist das Akzessionsprinzip?

Das sind Sachen die durch eine feste Verbindung ein bestandteil eines Grundstückes geworden sind. So wird der Eigentümer des Grundstückes auch Eigentümer der mit dem Grundstück verbunden Sachen (Ausnahme STWEG und Baurecht)

Erläutere das Prinzip der Alterspriorität!

Die Rangordnung unter beschränkten dinglichen Rechten sind nach Errichtungsdatum bestimmt: Das früher errichtete Recht geht dem später errichteten Recht vor.

Ausnahme: Durch Gesetz oder rechtsgeschäftliche Durchbrechung

 

Erläutere das Sepzialitätsprinzip (Indivitualistätsprinzip)

Dingliche Rechte können nur an einzelnen Sachen bestehen.

Erläutere die Typengebundheit (Numerus Clausus)

Es gibt nur die im Gesetz vorgesehenen dingliche Rechte

  • Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Grundlasten
  • Pfandrechte

Erläutere das Kausalitätsprinzip

Jedem Verfügungsgeschäft (Erwerbsakt; Gegenstand gegen Geld) muss zur Wirksamkeit ein gültiges Verpflichtungsgeschäft (Rechtsgrund) zugrunde liegen.

Kauf bewegliche Sache = Kaufvertrag

Kauf Grundstück = öffentliche beurkundeter Kaufvertrag

Erläutere das Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft

Verpflichtungsgeschäft: Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird (=Kaufvertrag)

Verfügungsgeschäft: Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. (=Grundbucheintrag)

Definiere "Besitz"

Faktische und tatsächlie Herrschaft oder Gewalt über eine körperliche Sache.

Die Sachherrschaft erfordert feste, auf Dauer angelegte Beziehung einer Person zu einer Sache.

Erläutere die verschiedenen Besitzarten

  • Selbständiger Besitz: Eigentümer
  • unselbständiger Besitz: Derjenige, der Eigentümer der Sache zu dinglichen oder persönlichen Recht übertragen hat. (z.B. Mieter, Nutzniesser etc.)
  • Mitbesitz: mind. zwei Personen haben im gleichen Verhältnis Besitz an der Sache
  • Gesamtbesitz: zwei oder mehrere Personen können an der Sache nur gemeinsam die Gewalt ausüben

Erläutere die Arten des Besitzerwerbes

  • Originärer Besitzerwerb
    Besitz wird unabhängig von Wille des bisherigen besitzers erworben; Sache ist niemandes Besitz oder wurde Besitzer weggenommen (Aneignung, Aneignung herrenloser Grundstücke, Fund, Schatzfung, Zuführung)
     
  • Derivater Besitzerwerb
    Durch Übergabe der Sache (ZGB 922)
    Ohne Übergabe der Sache (ZGB 924)
    Sonderfall: Warenpapiere (ZGB 925)
     

Erläutere die Arten der Besitzübergabe

  • Übertragung durch Sachübergabe
  • Übertragung des Besitzes ohne Sachübergabe
    1. Besitzkonstitut: Besitzer eines Klaviers und mietet es gleichzeitig
    2. Besitzwandlung: Mieter eines Klaviers und entschliesst sich zum Kauf (wird Besitzer)
    3. Besitzesanwesiung: Vermieter von Klavier verkauft dieses, wobei das Klavier beim bisherigen Mieter bleibt

Erläutere den Besitzesschut

Ohne Rücksicht auf seine Berechtigung oder Nichtberechtigung genisst der Besitz schon als bloss tatsächlichs Verhältnis rechtlichen Schutz
- Selbsthilfe (Abwehrrecht)
- Besitzesschutzklage

Erläutere den Besitzes-Rechtsschutz

 

Besitz an beweglicher Sache begründet die Vermutung, dass der Besitzer Eigentümer der Sache ist.

Erläutere den Besitzeserwerb von Nichtberechtigten

  • Anvertraute Sachen
    1. Erwerber gutgläubig (Erwerber wird geschützt ZGB 933)
    2. Erwerber bösgläubig (Der frühere Besitzer kann ihm die Sache jederzeit abfordern ZGB 936)
  • Abhanden gekommene Sachen
    1. Erwerber gutläubig (Der frühere Besitzer kann ihm, die Sache binnen fünf Jahren abfordern (ZGB 934/Sonderfälle!
    2. Erwerber bösgläubig (Der frühere Besitzer kann ihm die Sache jederzeit abfodern (ZGB 936)

Zur Verwantwortlichkeit des unberechtigen gutgläubigen Besitzers (ZGB 938-940)

Erläutere das Grundbuch / Einrichtung des Grundbuches

  • Hauptbuch: Träger des dinglichen Rechtes
    beinhaltet:
    - Liegenschaftsbeschreibung (Beschreib Grundstücke (Lage, Grenze, Fläche, Schatzung, Bauten)
    - Pläne (Bestimmung Lage und Frenzen von Grundstücke
    - Grundbuchbelge (genauer Inhalt des Rechtes wie Kaufverträge, Pfanderrichtungurkunden etc.)
  • Tagebuch: Ergänzung zu Hauptbuch - zuerst Eintrag in Tagebuch fortlaufend in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs, danach in Hauptbuch. Recht erhätl Wrikung erst im Eintrag in Hauptbuch, jedoch Datum tagebuch massgebend.
  • Hilfsregister: Eigentümerverzeichnis, Gläubigerregister, Strassenverzeichnis

Erläuter die Grundbucheintragung (Was wird eingetragen?)

Jedes Grundstück erhält ein Doppelblatt im Grundbuch und eine eigene Nummer.

Es wird eingetragen:
- Eigentumsverhältnisse
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Pfandrechte
- Vormerkungen
- Anmerkungen

Welche Grundstücke sind im Grundbuch aufzunehmen?

  • Liegenschaften: fest abgegrenzte Teile der Bodenfläche in vertikaler Richtung in horizonaler Richtung 
  • selbständig und dauernde Rechte:
    - beschränkt dingliche Rechte (Dienstbarkeiten)
    - selbständig: frei verfügbar und verbindlich und ausschliesslich z.G. bestimmter Person
    - dauernd: Recht auf mind. 30 Jahre oder unbestimmte Zeit begründet
  • Miteigentumsanteil an Grundstück z.B. = STWEG-Einheiten = mehrere Personen an einem Grundstück, Aufteilung nach Bruchteilen und ohne äusserliche Abteilung zu Egeintum
  • Ausschluss von Afunahme in Grundbuch: öffentlichen Gebrauch dienende Grundstücke (Kirchen, Schulen, Strassen etc.)

Erläuter die Schuldbriefarten

  • Registerschuldbrief: wird auf den Namen des Gläubigers oder des Grundstückeigentümers ins Grundbuch eingetragen (Kein Wertpapiert). Bei der Übertragung wird der neue Gläubiger eingetragen.
     
  • Papierschuldbrief: Pfandtitel nebst dem Eintrag im Grundbuch. (nicht akzessorisch zur Grundpfandforderung). Ist nicht abhängig von Grundverhältnis zwischen den ursprünglichen Personen. Die Forderung ist vom Entstehungsgrund losgelöst.
    Entstehung: nur durch ein Rechtsgeschäft
    Forderung: kann durch die Vorlage von einem Schuldbrief geltend gemacht werden.
     
  • Inhaberschuldbrief: ausgestellt auf jeweiligen Inhaberwertpapier
     
  • Namensschuldbrief: ausgestellt auf jeweiligen Gläubiger
     
  • Eigentümerschuldbrief: ausgestellt auf Eigentümer des Grundstückes
     
  • Verlust-Schuldbrief: Kraftloserklärung durch das Gericht

Wie wird das Grundbuch geführt (z.B. im Kanton)?

Die Organisation des Grundbuches wird durch die Kantone selbst entschieden. Jeder Kanton kann einen oder mehrere Kreise bilden (Hoheit liegt beim Kanton).

Zuständige Personen nennt man Grundbuchbeamte (kantonaler Beamter). =Aufsicht durch die kantonale Behörde

Für Schaden aus der Grundbuchführung haftet der Kanton kausal - Rückgriff auf Beamter bei Verschulden möglich.

Wer hat Zugriff auf das Grundbuch und was ist darin ersichtlich?

Jedermann erhält ohne Interessennachweis folgende Auskünfte:

  • Bezeichnungen Grundstück / Grundstückbeschrieb / Name des Eigentümers / Eigentumsform / Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten / Grundlasten
  • Anmerkungen (mit Ausnahmen)

Für weitere Auskünfte oder weitergehenden Auszug insbesondere in Bezug auf Pfandrechte ist ein Interessennachweis nötig.

Was muss zwingend im Grundbuch eingetragen sein?

  • ausdrücklich von Gesetz bezeichnete Rechte (ZGB 958) 
    Eigentum / Dienstbarkeiten / Grundlasten / Pfandrechte
  • Vormerkungen (ZGB 959-961a)
  • Anmerkungen (ZGB 962)

Was sind Vormerkungen?

Vormerkungen erzeugen Wirkungenen gegenüber jedem später erworbenen Recht!

  1. Ausstattung persönlicher Recht mit verstärkter Wirkung. Ansonsten rein obligatorisches Recht erhält die Wirkung auch gegenüber Dritten (Realobligation)
    (Beispiele: Vorkaufs-/Rückkaufs-/Kaufsrecht, Rechte aus Miete und Pacht, Rückfallsrecht bei Schenkung, Nachrückungsrecht der Pfandgläubiger
  2. Beschränkung Verfügungsmöglichkeit über das Grundstück. Zweck, jede spätere im Grundbuch eingetragene Verfügung ihr gegenüber unwirksam zu machen.
  3. Vorläufige Eintragung: Zur Sicherung behaupteter dingliche Rechte, wenn die Eintragung selbst noch nicht erfolgen darf. 
    (Beispiel: Anmeldung von Bauhandwerkerpfandrecht)