B IV 2019 / 2 Teil 1


Kartei Details

Karten 10
Lernende 25
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.06.2019 / 12.06.2025
Weblink
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In welchen Normen sind Feuerwehrpläne geregelt?

DIN 14095 - Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14034-6 - Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - bauliche Anlagen

Definieren Sie folgende Begriffe: Feuerwehrplan, Objektplan, Einsatzplan!

  • Feuerwehrplan
    • Vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten
  • Objektplan
    • Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage
  • Einsatzplan
    • Objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen
  •  

Zu welchem Teil des Führungssystems nach der FwDV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne?

Zu den Führungsmitteln —> Mittel zur Informationsgewinnung

Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden?

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Strahlenschutzgenehmigung
  • Gentechnik-Gesetz
  • BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
  • Feuerbeschädigt
  • Muster-Sonderbauverordnung
  • Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 —> keine öffentlich rechtliche Grundlage
  •  

Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortliche?

Der Betreiber oder Errichter einer Anlage. Die Feuerwehr ist wenn überhaupt, nur beratend tätig.

Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt?

  • muss aktuell sein
  • Format DIN A3 oder A4
  • Schriftfeld
  • Schutz gegen Nässe und Schmutz
  • 10m Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben)
  • Nordpfeil 
  • Hauptzufahrt oder -zugang unten
  • Legende
  •  

Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan?

  • Objektplan
  • Übersichtsplan
  • Geschossplan 
  • Sonderpläne
  •  

Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und 14095?

Blau —> Löschmittel

Rot —> besondere Gefahren, baulicher Brandschutz

Gelb —> nicht befahrbare Flächen

Grün —> Rettungswege

Grau —> befahrbare Flächen

Braun —> Schmutzwasser

Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen?

  • Einsatzpläne werden durch die Feuerwehr selbst erstellt
  • Sie können nicht aufgrund einer rechtlichen Bestimmung gefordert werden
  • Sie dienen zur Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen, die in Feuerwehrplänen nicht aufgeführt sind oder werden benötigt wenn Feuerwehrpläne nicht gefordert werden können, die Feuerwehr aber Bedarf an Objekt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht.
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Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es?

  • Notfallpläne für Störfallbetriebe —> Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP) (Müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden - durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
  • Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 (Müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden - durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
  • Externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG (zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten - durch die Behörde)
  • interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMi (durch das Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses)
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