IFRS

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Kartei Details

Karten 51
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.06.2019 / 28.05.2024
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IFRS 10 – Konzernabschlüsse

Konzernabschlusspflicht: Wenn Mutter mind. 1 Tochterunternehmen hat

 

Befreiung: übergeordnete Mutter erstellt und veröffentlicht Konso & Mutter hat Alleingesellschafter /Minderheiten widersprechen Befreiung nicht & Mutter nimmt keinen Kapitalmarkt in Anspruch & Mutter nicht in Vorbereitung zur Inanspruchnahme Kapitalmarkt

Gesellschaft ist ein Plan für Pensionsleistungen nach IAS à Befreiung

Investmentgesellschaften à Befreiung, wenn alle TU erfolgswirksam zu FV

 

Grundlegendes Beherrschungskonzept

  1. Identifizierung der zu konsolidierenden Einheit:  kann auch nur Teilbereich sein
  2. Identifizierung massgeblicher Tätigkeit und wie Entscheidungen getroffen
  3. Beurteilung ob Investor Verfügungsgewalt: kann relevante Tätigkeit bestimmen, Mehrheit der Unternehmensleitung bestimmen, vertragliche Vereinbarung mit anderen, substanzielle potentielle Stimmrechte (nicht out of money), Kombination
  4. Untersuchen ob Investor variablen Rückflüssen ausgesetzt: Dividende, Zinsen, …
  5. Verbindung zw. Verfügungsgewalt und Rückflüssen: v.a. Banken, Principal-Agent

 

Verlust der Beherrschung:

Ausbuchen: Werte des TU

Erfassen: Gegenleistung, verbleibende Anteile am TU

OCI Beträge wie zugrundeliegendes Geschäft umbuchen à in P&L oder Gewinnreserven

Unterschiedsbetrag als G/V in P&L

IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen

Joint Operation

Rechte an Vermögen/Schulden des Joint-Arrangements (Quoten Konso)

 

Joint Venture:

Rechte auf Nettovermögen des Joint-Arrangements (Equity Methode IAS 28)

 

Joint Arrangement separates Vehikel à Joint Operation

 

Joint Arrangement kein separates Vehikel (Rechtsform, Vertragliche Vereinbarung):

  • Rechte an Vermögen aufgrund Rechtsform à Joint Operation
  • Rechte an Vermögen aufgrund Vertrag à Joint Operation

Anspruch auf sämtliche wirtschaftliche Vorteile und Begleichung Verbindlichkeiten von Partei abhängig à Joint Operation

IFRS 12 – Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Anwenden wenn Unternehmen Anteile an:

  • Tochterunternehmen
  • Joint Operation
  • Joint Venture
  • Assoziiertes Unt
  • nicht konsolidierte Structured Entities

Ausnahme: nur Einzelabschluss erstellt, Investmentgesellschaft die TU erfolgswirksame zu FV

 

Anhangsangaben

Ermessensentscheidungen und Annahmen:

Angaben zu Beurteilung ob Beherrschung vorhanden, ob Joint Operation/Joint Venture, keine Beherrschung obwohl >50% (oder umgekehrt), Agent oder Principal ist, kein wesentliche Einfluss obwohl >20% (oder umgekehrt)

 

Spezielle Angaben für jede Beteiligung:

Name, Ort, Kapitalanteile, Stimmanteile wenn abweichend

TU:                          an NCI gezahlte Dividende, Auswirkung Beteiligungsquoten, Beschränkungen, …

Joint Ventures:       Bewertungsgrundlage, erhaltene Dividende, Beschränkungen, …

Assoziierte Unt.:     Bewertungsgrundlage, erhaltene Dividende, Beschränkungen, …

Nicht konsolidierte structured entities:                  Art der Beteiligung, Zweck, Finanzierung, Absicht zur Unterstützung, …

IFRS 13 – Bemessung des beizulegenden Zeitwertes

  • NICHT Anwendbar für IFRS 2 und IFRS 16

Exit Price: Preis für Vermögenswert den man am Bewertungsstichtag in einer normalen Transaktion unter Marktteilnehmern erhalten würde.

 

FV Hierarchie:

  • Level 1: Notierte Preise an aktiven Märkten, keine Anpassung notwendig
  • Level 2: Direkt oder indirekt beobachtbar, notierte Preise für ähnliche Items
  • Level 3: nicht beobachtbare Parameter

 

Bewertungsverfahren für Level 2 & 3: Marktpreisverfahren (Market Multiple), Ertragsorientierte Verfahren, Kostenorientierte Verfahren

Ertragsorientierte Verfahren: Barwert Methode, Optionspreismodelle, Residualwertmethode

 

Spezielle Anwendungsprinzipien:

Nicht finanzielle Vermögen: Fähigkeit eines Marktteilnehmer den Vermögenswert Wertmaximierend zu verwenden und was dieser Wert für den Marktteilnehmer dann Wert wäre

Schulden sowie eigene EK Instrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden die auf Netto Risikobasis gemanagt

 

Anhang: Wiederkehrende FV Bewertungen (Level der Hierarchie, Beschreibung Bewertungstechnik, Quantitative Angaben zu Inputfaktoren in Level 3, weitere Detailangaben zu Level 3); nicht wiederkehrende FV Bewertung (ohne weitere Details für Level 3); kein FV in Bilanz aber Angabe FV im Anhang (keine Details und Quantitative Angaben zu Level 3)

IFRS 14 – Regulatorische Abgrenzungsposten

Voraussetzung: Aktivität unterliegt Preisregulierung einer autorisierten Behörde, in vorherigen Abschlüssen nach nat. Recht wurden regulatorische Abgrenzungen angesetzt.

 

Wahlrecht zur Anwendung IFRS 14 bei erstmaliger Anwendung

 

Erfassung / Bilanzierung: Fortsetzung der nationalen Bilanzierungspraktiken, Interaktion mit anderen Standards

 

Ausweis: Separater Posten in Bilanz, OCI, P&L

 

Angaben: Art und Risiken, Auswirkungen in Anhang offen legen

 

Wahlrecht in Folgeabschlüssen: Fortsetzung IFRS 14 oder Einstellung IFRS 14

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (1/3)

Allgemein

 

Grundsätze

 

Umsatzrealisierung

Prinzip des Kontrollübergangs (control approach)

 

Contract Costs

Kosten die nur für einen Vertrag angefallen sind dürfen aktiviert werden (Bsp. Markler Fee bei Hausverkauf). Kosten dürfen aber nur bei Abschluss anfallen.

 

Umstellung auf IFRS 15:

Full retrospective: Anpassen von VJ als ob IFRS 15 schon immer gemacht, catch up in Retained Earnings 2017, 31.12.2018 / 31.12.2017 restated / 01.01.2017 restated

Modified retrospective: kein restatement in 2017, catch up in Retained Earnings 2018

 

 

 

Fünf Schritte Modell:

  1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
  2. Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtung
  3. Bestimmung der Gegenleistung
  4. Aufteilung der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtung
  5. Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch Unternehmen

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (2/3)

Fünf Schritte Modell - Teil 1

  1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden

Kumulative Voraussetzung zur Bilanzierung:

  • Vertragsparteien sind an Pflichten gebunden
  • Unternehmen kann Rechte und Zahlungsbedingungen identifizieren
  • Vertrag hat wirtschaftliche Substanz
  • Wahrscheinlichkeit erhalten der Gegenleistung >50%

 

Zusammenfassen von Verträgen: annähernd gleichzeitig mit gleichem Kunden abgeschlossen UND im Paket mit einzigem Ziel / Gegenleistung abhängig von Gegenleistung anderer Verträge

 

Vertragsänderungen:

  • zusätzliche Güter/Dienstleistung unterscheidbar à separater Vertrag
  • zusätzliche Güter/Dienstleistung von bereits erbrachter Leistung unterscheidbar à ursprünglicher Vertrag als beendet betrachten und neuer Vertrag
  • nicht unterscheidbar à Teil des bestehenden Vertrag

 

 

  1. Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtung
  • Einzeln identifizierbar, wenn Kunde Gut/DL eigenständig oder mit anderen nutzen kann

UND

  • Zusage zur Übertragung separat von anderen identifizierbar ist (kann ein Teil auch von anderem Unt. erfüllt werden?)

 

Nicht unterscheidbare Güter/DL à Leistungsbündel

 

Garantie

Service Type Garantie: separat kaufbar à separate Leistung

Assurance Type Garantie: gesetzliche inklusiv Leistung à keine separate Leistung

 

Bsp.:

  • 1 Leistung, wenn Maschine nur mit Installation verkauft wird
  • bei IKEA 2 Leistungen, da Möbel auch ohne Installation verkauft werden.

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (3/3)

Fünf Schritte Modell - Teil 2

 

 

  1. Bestimmung der Gegenleistung

Fixe Bestandteile, Variable Bestandteile (Erwartungswert, Wahrscheinlichster Wert)

Zeitwert des Geldes: Bei wesentlichen Finanzierungskomponenten, wenn <1 Jahr nicht berücksichtigen

Unbare Gegenleistung: Bewertung mit FV der unbaren Gegenleistung oder wenn nicht ermittelbar zu Einzelveräusserungspreis, Reiner Warentausch ist nicht IFRS 15

Zahlung an Kunden (Gutschrift): Als Minderung der Gegenleistung berücksichtigen

 

 

  1. Aufteilung der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtung
  • Beobachtbare Einzelveräusserungspreise: proportional im Verhältnis zu diesen Preisen
  • Nicht Beobachtbare Preise: Schätzung (stetig); Ableitung vom Markt, Erwartete Kosten inkl. Marge, Residualwertmethode (nur begrenzt zulässig, wenn Preis nicht schätzbar)

 

 

  1. Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch Unternehmen

Zeitraumbezogene Kontrollübergang: Kunde erhält und verbraucht den Nutzen gleichzeitig, Unt. schafft/verbessert Gegenstand der unter Kontrolle des Kunden, Leistung führt zu Gegenstand ohne alternative Nutzung mit Recht auf Vergütung bisheriger Leistungen

Bewertung über Zeitraum mittel Output- (Milestones) / Inputorientierten (Kosten) Methoden

Zeitpunktbezogener Kontrollübergang – Umsatz erfassen

IFRS 16 – Leasingverhältnisse (1/3)

Allgemein

Auswirkungen neuer Standard:

  • EK Quote tiefer

  • Verschuldungsgrad höher

  • EBIT und EBITDA höher

  • Operativer CF höher

 

Umstellung auf IFRS 16:

Full retrospective: Anpassen von VJ als ob IFRS 16 schon immer gemacht, Effekt im EK 2018 31.12.2019 / 31.12.2018 restated / 01.01.2018 restated

Modified retrospective: kein restatement in 2018, Effekt im EK 2019

 

Erleichterung wenn kfr. (< 12 Monate) oder minderwertig (neu < 5000.-) à nicht bilanzieren

 

Leasingverhältnis wenn:

  • Identifizierbarer Vermögenswert

  • keine substantielle Austauschrechte

  • nahezu alle wirtschaftl. Vorteile beim Leasingnehmer

  • Leasingnehmer kann Nutzung bestimmen (wenn Nutzung vorbestimmt und Nehmer Gegenstand betreibt kann hier auch Geber die Nutzung „bestimmen“)

IFRS 16 – Leasingverhältnisse (2/3)

Leasingnehmer

Erstbewertung

Aktivierung Nutzungsrecht:

Barwert Leasingverbindlichkeit zu Mietbeginn

+ Zahlungen vor Mietbeginn

+ direkte Kosten

+ Kosten Rückbauverpfl

 – erhaltene Anreize bei Abschluss

= Nutzungsrecht

à Abschreiben über kürzere von Leasing-/Nutzungsdauer & Werthaltigkeitstest

 

Passivierung Leasingverbindlichkeit: Barwert noch nicht geleisteter Leasingzahlung + Barwert der erwarteten Zahlungen am Leasingende

 

Variable Leasingzahlungen:

Quasi-fixe Zahlungen: Variabilität wirtschaftl. Substanzlos (Bsp. Ereignis tritt nahezu sicher ein, ist sicher), Leasingzahlung ist realistisch (nur eine der möglichen ist realistisch), Mehrere Zahlungen realistisch (die mit tiefstem Wert ist realistisch) à Teil der Leasingverpflichtung

Variabilität abhängig von Index oder Zinssatz à Teil der Leasingverpflichtung

Sonstige variable Leasingzahlungen à nicht Teil der Leasingverpflichtung

 

Folgebewertung

Nutzungsrecht: Anschaffungskostenmodell, Neubewertungsmodell, Finanzinvestition gehaltene Immobilie

Leasingverbindlichkeit: Minderung um geleistete Zahlungen, Aufzinsung

 

Sonderfälle

Neubeurteilung: Laufzeit, Ausübung Kaufoption, … à Anpassung Nutzrecht und Verbindl.

Vertragsmodifikation:

kein neues Leasingverhältnis à Anpassung wie oben ODER

neues Leasingverhältnis à keine Anpassung des Nutzrechts und Verbindl

IFRS 16 – Leasingverhältnisse (3/3)

Leasinggeber

Operating Leasingverhältnis:

  1. Einzahlungen Leasingraten à als Ertrag linear zu erfassen
  2. Planmässige Abschreibung des Vermögenswertes
  3. Diverse Anhangsangaben

 

Indikatoren für Finanzierung Leasing: à 1 Indikator ist ausreichend

  • Eigentumsübergang
  • Günstige Kaufoption
  • Laufzeit Leasing = Nutzungsdauer
  • Barwert Leasingzahlungen (bei Beginn) mind. 90% Zeitwert des Leasingobjekts
  • Leasingnehmer trägt Kosten für vorzeitige Kündigung
  • G/V aus Schwankung dem Leasingnehmer zuzurechnen
  • günstige Verlängerungsoption

 

  1. Aktivieren Forderung in Höhe Nettoinvestition und Realisierung Finanzertrag

Barwert der Leasingzahlungen

+ Barwert des nicht garantierten Restwerts

= Forderung

  1. Einzahlungen sind in Forderungstilgungen und Finanzerträge zu splitten
  2. Regelmässige Überprüfung ungarantierter Restwert
  3. Diverse Anhangsangaben