IFRS
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Kartei Details
Karten | 51 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.06.2019 / 28.05.2024 |
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IAS 1 - Darstellung des Abschlusses
Pflichtbestandteile:
- Bilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Eigenkapitalrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
- (Bilanz auf Beginn der Vergleichsperiode, bei Fehlerkorrekturen, Ausweisänderungen, ...)
IAS 2 – Vorräte
Grundsätzliches:
- Zum Verkauf gehalten im normalen Geschäftsverlauf
- befinden sich in Herstellung für den Verkauf
- Roh-/Betriebsstoffe die bei Herstellung verbraucht werden
Anhang:
- Aufgliederung wesentlicher Positionen
- Bewertungsgrundsätze und –methoden
- Verrechnung von Anzahlungen
- Wert der Vorräte zu Nettoveräusserungswert
Erstbewertung:
- AHK oder tiefere Nettoveräusserungswert
- alle direkt und indirekten Kosten um Vorräte in jetzigen Zustand an jetzigen Ort zu bringen; abzgl. Anschaffungspreisminderung (Skonto) Normalauslastung als Basis
NICHT: Vertriebskosten, Verwaltungsgemeinkosten, Lagerkosten (falls nicht produktionsbedingt), Leerkosten
Bewertungsverfahren:
- First-in-first-out
- Durchschnittskostenmethode
- Standardkosten
- Retrograde Methode (vom VP zurückrechnen)
Folgebewertung: Abschreiben auf Nettoveräusserungswert (VP - Kosten für Fertigstellung - Verkaufskosten) falls tiefer als Buchwert, Zuschreiben falls wieder gestiegen bis max AHK (Gründe im Anhang offenlegen). Einzelbewertung falls nicht austauschbar, für spezielle Projekte. Wenn austauschbar dann Gruppenbewertung
Sonstiges: Finanzierungsaufwand gem. IAS 23, Rst erst wenn nicht mehr zu AHK verkaufbar und nicht bei kleinerer Marge schon
IAS 7 – Kapitalflussrechnungen
Cashflow aus Betriebstätigkeit:
Direkte Methode: Zahlungseingänge, Auszahlungen an Lieferanten, Ertragssteuer
Indirekte Methode: Start Jahresergebnis, Bestandsänderungen, zahlungsunwirksame Posten
Cashflow aus Investitionstätigkeit:
Verkauf von Tochterunternehmen abzgl. abgegebene Finanzmittel
Erwerb Sachanlagen, lfr. Vermögenswerte, immaterielle Anlagen
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit:
Kapitalrückzahlungen, Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
Zinsen und Dividende dort wo es her kommt. Wenn von Darlehen dass zur Finanzierung gehalten ist dann in Finanzierungstätigkeit; Aufsplittung nicht sehr schön deshalb wenn möglich dort wo Hauptteil her kommt.
Anhang: Erwerb oder Veräusserung von Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten mit Gesamtpreis, erworbene/abgegebene Finanzmittel, Vermögenswerte
(Grosse) Nichtzahlungswirksame Transaktionen: Umwandlung Schuld in EK
Finanzmittelbestand: Bestandteil Finanzmittel, Überleitung auf Bilanz, Beschränkungen
Finanzverbindlichkeiten Überleitungsrechnung
IAS 8 – Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden, Schätzungen & Fehler
Rechnungslegungsmethode
- mit Übergangsvorschriften – gem. spezifischer Regelung
- ohne Übergangsvorschriften, freiwillig - Retrospektiv
Fehler - Retrospektiv (Als wäre schon immer so angewandt, bis Eröffnungsbilanz frühsten präsentierten Periode.)
Änderungen von Schätzungen - Prospektiv (vom Beginn der Periode der Änderung)
Rechnungslegungsmethode: Stetigkeitsgebot; nur ändern falls von Standard verlangt oder verlässlichere Darstellung und relevantere Informationen
Bei Fehlen von Regelung, Mgmt entwickelte Methode, die Grundgedanke des Rahmenkonzepts erfüllt;
1. Anlehnung an andere Standard
2. Konzepte aus Rahmenkonzept
3. Fachliteratur od. Branchenpraktiken
IAS 10 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu berücksichtigende Ereignisse:
- Event war schon vor Bilanzstichtag präsent
- wurde jedoch erst nach Bilanzstichtag bestätigt
- Mgmt kannte die Tatsache bei der Erstellung des Abschlusses schon
- Beträge im Abschluss werden angepasst
- Betrug oder Fehler der nach Stichtag bekannt wird
- Gerichtsentscheid
- fehlende Werthaltigkeit (Insolvenz Kunde, Preiszerfall Vorräte)
- Bonusverpflichtungen
Nicht zu berücksichtigende Ereignisse (Aber im Anhang erläutern):
- Event bestand vor dem Bilanzstichtag nicht und ist erst danach entstanden
- hätte aber einen Einfluss auf Business
- Beträge im Abschluss werden nicht angepasst, es gibt eine Anhangsangabe
- Nach Bilanzstichtag beschlossene Dividende
- Fair Value Änderungen
IAS 12 – Ertragssteuern
Ansatz von latenten Steuern
Abzugsfähige temporäre Differenzen:
IFRS tiefer als Steuerwerte - Aktive latente Steuern
(Achtung! Nur ansetzen, wenn in Zukunft Gewinne erwirtschaftet werden können)
Ausnahmen: erfolgsneutralem Ansatz ausserhalt Unternehmenszusammenschluss, Differenzen mit Beteiligungen wenn Mutter Kontrolle hat UND temporäre Differenz nicht innert absehbarer Frist aufgelöst wird
Versteuernde temporäre Differenzen:
IFRS häher als Steuerwerte - Passive latente Steuern
Ausnahme: erstmaliger Ansatz Goodwill, erfolgsneutralem Ansatz ausserhalt Unternehmenszusammenschluss, Differenzen mit Beteiligungen wenn Mutter Kontrolle hat UND temporäre Differenz nicht innert absehbarer Frist aufgelöst wird
Sonstiges: Mutter hat in CH nicht 100% Kontrolle da ESTV jederzeit eine Aufwertung verlangen kann. Mittels Steuer-Ruling kann dies aber kontrolliert werden
Steuersätze die in der Periode gelten in der Differenz aufgelöst werden wird; keine Abzinsung der Steuerlatenz; Wertberichtigungstest bei Aktiven (ob Nutzbar in Zukunft), Wertaufholung falls wieder wahrscheinlich; Geschäftsfall im OCI à Steuerlatenz im OCI, gleiches mit EK
Nicht abzinsen!
IAS 16 – Sachanlagen
Erstbewertung: AHK
Anschaffungskosten: Preis – Preisminderungen + direkt zuordenbare Nebenkosten (Leistungen an Arbeitnehmer, Standortvorbereitung, Montagekosten, Honorare Architekt, Ingenieur)
Herstellkosten: Material & Fertigungskosten, produktionsbedingte Gemeinkosten wie IAS 2
Finanzierungskosten gem. IAS 23 aktivieren; Kosten für Wiederherstellung berücksichtigen sofern Rückstellungspflichtig
NICHT: Kosten für Betriebseröffnung, Einführung neuer Produkte, Verlegung Geschäft, allgemeine Gemeinkosten
Tausch: Bewertung zum FV wenn von einem möglich & wirtschaftliche Substanz (CF haben andere Struktur, Wert des Geschäftsbereich ändert sich), wenn beide bestimmbar dann FV des hingegebener Vermögenswert ausser der andere ist offensichtlicher
Folgebewertung: AHK (Abschreibungen & Wertberichtigungen gem. IAS 36) oder Neubewertungsmodell (alle 3-5 J. ausser sehr volatil zum FV bewertet, Werterhöhung im OCI ausser rückgängig machen von Wertminderung, Wertminderung in der P&L ausser rückgängig machen von Werterhöhungen); gesamte Klasse neubewerten immer
Komponentenansatz: Jede signifikante Komponente gesondert zeigen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern (Bsp Flugzeug und Triebwerke), nicht aber Wartungs- und Reparaturarbeiten
IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer
Kategorien
4 Kategorien
- kurzfristige Leistungen (Lohn)
- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pension)
- andere langfristige Leistungen (Gewinnbeteiligung > 12 Monate nach Periode)
- Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gehaltsfortzahlung ohne Gegenleistung) à Aufwand
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Beitragsorientierte Pläne (defined contribution plans): Arbeitnehmer trägt Risiko - Aufwand
- Leistungsorientierte Pläne (defined benefit plans): Unternehmen trägt Risiko; auch bei Vollversicherten Plänen da dieser Schutz nur temporär ist
Rückstellung (net defined benefit liability) =
+ Barwert Verpflichtung (Einflussfaktoren Lohnentwicklung, Lebenserwartung, Fluktuation, Zinssatz, Renditeerwartung, Inflation, Diskontsatz, Sterblichkeit, Rentenerhöhung)
– FV des Planvermögens (ohne noch nicht gezahlte Beiträge und abzgl. Verpflichtungen die nicht gegenüber der MA bestehen)
Aufwand aus Leistungsorientierten Plänen Dienstleistungsaufwand =
+ Dienstzeitaufwand (Rückstellungsbetrag Zeitpunkt Beginn Pension / Total Anzahl Beitragsjahre)
+ Nettozinsaufwand (Zinseffekt auf DBO, Verzinsung Planvermögen)
+/- Neubewertungen (Versicherungsmath. Ergebnis, Diff. zw. tatsächlicher Verzinsung des Planvermögens und im Netto Zinsaufwand enthaltene Verzinsung)
IAS 20 – Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Beihilfen als Ausgleich für vergangene oder zukünftige Erfüllung bestimmter Bedingungen mit betrieblicher Tätigkeit. Bsp. Darlehen der öff. Hand mit Zins < Marktzins
Zuwendung für Investitionen: Für die Anschaffung oder Herstellung eines lfr. Vermögenswertes, aktivistisch vom geförderten Vermögenswert abzusetzen oder Passivierung
Erfolgsbezogene Zuwendungen: Im sonstigen Ertrag zu erfassen oder vom entsprechenden Aufwand abzuziehen
Bilanzieren; sobald hinreichende Sicherheit über die Erfüllung der Bedingungen und die Gewährung der Zuwendung besteht
Beihilfen der öffentlichen Hand
Stellen lediglich Massnahmen zur Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils dar - nicht gesondert zu erfassen, lediglich Anhangsangabe.
IAS 21 – Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Funktionale Währung
ist die des primären wirtschaftlichen Umfeldes des Unternehmens
Monetäre Posten: Stichtagskurs à FX ∆ in P&L
Nicht monetäre Posten zu historischen Kosten: Kurs am Tag der Transaktion à keine FX ∆
Nicht monetäre Posten zu FV: Kurs am Tag der Neubewertung à FX ∆ wie Neubewertung
Konsolidierung
Umrechnung der einbezogenen Abschlüsse in die Darstellungswährung
Vermögenswerte und Schulden: Stichtagskurs à FX ∆ im OCI
Aufwand und Ertrag: Transaktionskurs oder vereinfachend Durchschnittskurse à FX ∆ im OCI
Umrechnung Goodwill und FV Anpassung: Stichtagskurs à FX ∆ im OCI
Umrechnung von monetären Positionen die Nettoinvestition in ausl. Geschäftsbereich sind:
∆ Wert im OCI (Bsp. Darlehen das nicht zurückgezahlt wird)
Zeitbezugsmethode:
Modifizierte Stichtagskursmethode
IAS 23 – Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere mit Aufnahme FK stehende Kosten
Wenn direkt zuordenbar zu Erwerb/Erschaffung à Teil der Anschaffungskosten/Herstellkosten und dann zusammen mit Vermögenswert erfassen/aktivieren, sonst direkt im Aufwand
Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit qualifizierten Vermögenswert
(beträchtlicher Zeitraum notwendig um Gegenstand in beabsichtigten Zustand zu versetzen):
Aktivierungspflichtig
Spezifische Finanzierung: Tatsächlich angefallener FK Kosten minus zwischenzeitlicher Anlageerträgen
Allgemeine Finanzierung: Anwendung eines Durchschnittszinssatzes auf den Vermögenswert
Beginn sobald Ausgaben anfallen, FK Kosten anfallen, Arbeiten begonnen haben
Unterbrechung bei nicht nur vorübergehender Unterbrechung
Ende sobald die Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind
Ausnahme: Vermögenswerte die routinemässig gefertigt oder auf andere Weise in grosser Menge wiederholt hergestellt werden gelten nicht als qualifizierter Vermögenswert auch wenn es einen beträchtlichen Zeitraum dauert
Andere Fremdkapitalkosten
Als Aufwand erfassen
IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nahestehende Unternehmen sind Unternehmen wo ein indirekter oder direkter massgeblicher Einfluss genommen werden kann.
Nahestehende Personen haben mindestens einen Massgeblichen Einfluss auf das Unternehmen oder sind Mitglied des Managements in Schlüsselposition inkl. deren nahen Angehörigen.
Anhang
Angabe zu Beherrschungsverhältnissen: Name des Mutterunternehmens und obersten Mutterunternehmen oder beherrschende Person falls abweichend; Name des höchsten Unt. welches konsolidierte Abschlüsse erstellt, wenn weder die Mutter noch die oberste Mutter dies tut.
Angaben zur Vergütung von Mitgliedern in Schlüsselposition: kfr. Leistungen, Pensionsleistungen, andere lfr. Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung, Anteilsbasierte Vergütungen
Transaktionen mit nahestehenden Unt. / Personen: Art der Beziehung; Betrag der Transaktion; Betrag der offenen Posten inkl. Konditionen, Gegenleistung, Garantien; Stand der Wertberichtigungen; Aufwand der Wertberichtigungen
Transaktion mit nahestehende öff. Hand: Reduzierte Angaben gem. IAS 24.25; Bezeichnung der öff. Hand und Art des Einflusses; Art und Umfang der wesentlichen Transaktionen; qualitative und quantitative Beschreibung aller übriger Transaktionen die total wesentlich
IAS 27 – Einzelabschlüsse
Anwendungsbereich
Bilanzierung von Tochter-, Gemeinschafts-, assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss i. e. S.
Einzelabschluss i. w. S. (Individual Financial Statement)
Keine Beteiligungen an einem Tochterunternehmen.
Einzelabschluss i. e. S. (Separate Financial Statement)
Mindestens eine Tochtergesellschaft als Beteiligung hat
3 Methoden: fortgeführte Anschaffungskosten, gem IFRS 9 zu FV oder Equity Methode
Erfassung von Dividenden: Im Einzelabschluss im Ergebnis zu erfassen wenn Anspruch entstanden ist (ausser bei Equity Methode).
Anhang:
Liste wesentlicher Beteiligungen mit Name, Ort, Kapitalanteil und abweichendem Stimmanteil, Beschreibung Bewertungsmethode und
Angabe dass Unt. Befreiung von IFRS 10.4(a) in Anspruch nimmt sofern zutreffend, ansonsten:
Grund für Erstellung des Einzelabschlusses
Identifizierung der nach IFRS 10, 11 und IAS 28 erstellten Abschlüsse zu denen der Einzelabschluss gehört
IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen und
Joint Ventures
Assoziierte Unternehmen: Massgeblicher Einfluss
Wiederlegbare Vermutung: ab 20% Anteilen angenommen; weitere Anzeichen: Zugehörigkeit zu Geschäftsführung / Aufsichtsorgan, Mitwirken in Geschäftspolitik inkl. Beschlüssen zu Ausschüttung, Wesentliche Geschäftsvorfälle, Austausch Führungspersonal
Joint Ventures: Gemeinschaftliche Beherrschung, vertraglich vereinbarte Beherrschung, relevante Entscheidungen nur einstimmig von beiden Unternehmen möglich
Bilanzierung im Einzelabschluss gemäss IAS 27 (Equity Methode, Anschaffungskosten, IFRS9)
Bilanzierung in anderen Abschlüssen (Konzern): Equity Methode solange nicht IFRS 5 (zur Veräusserung) oder ganz oder teilweise von Venture Capital gehalten (Wahlrecht zu FV)
Equity Methode
Anforderung an Abschluss: Stichtag darf maximal 3 Monate abweichen; einheitliche Bilanzierungsregeln, Ausnahme: ist Unt. ein Investmentgesellschaft und bewertet ihre TU zu FV - Beibehaltung dieser Bewertung
Erstbewertung: Anschaffungskosten
Folgebewertung: Buchwert um Anteilige EK ∆ fortzuschreiben (Gewinn, OCI, Dividende)
Wertminderungstest, nach IFRS 9 bestimmen ob Anzeichen, nach IAS 36 bestimmen wie hoch
Cost (inkl. Transaction costs) + share of profit + share of OCI +/- other EK changes = ending balance
IAS 29 – Rechnungslegung in Hochinflationsländern
7-Stufen Ansatz:
- Liegt Hochinflation vor? Bsp. Inflationsrate kumuliert über 3 Jahre um 100%
- Festlegung des Preisindex
- Anpassung nicht monetärer Bilanzpositionen
- Anpassung der Gesamtergebnisrechnung
- Ermittlung des Schuldnergewinns (monetäre Schulden > monetäre Vermögen dann macht man diesen Gewinn) bzw. des Gläubigerverlusts (wenn monetäre Vermögen > monetäre Schuld erleidet man diesen Verlust bei Entwertung)
- Wird im Jahreserfolg ausgewiesen
6. Anpassung der Vorjahreszahlen
7. Umrechnung in die Berichtwährung
IAS 32 – Finanzinstrumente: Darstellung
Ziel:
Definition und Darstellung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte
Flüssige Mittel, EK Instrumente anderer Unt., Vertragliches Recht auf Flüssige Mittel
Finanzielle Verbindlichkeiten
Vertragliche Verpflichtung flüssige Mittel oder anderer finanz. Vermögenswert abzugeben, Ausnahme: Bezugsrecht in FX keine Finanz. Verbindlichkeit
Eigenkapitalinstrumente
Residualanspruch auf das Vermögen nach Abzug der Schulden
Weiteres Kriterium für EK Instrument: vertragliche Zahlungsverpflichtung (uneingeschränktes Recht bei Erfüllung der Verpflichtung sich der Abgabe finanz. Vermögenswert zu entziehen)
Zusammengesetzte Instrumente in Komponente trennen
Eigene Anteile im EK abzuziehen; Verkauf nicht ergebniswirksam zu erfassen
Saldierung: Nur wenn Unt. durchsetzbares Recht zur Aufrechnung und Aufrechnung beabsichtigt, bzw. beide Posten gleichzeitig realisieren/erfüllen will
IAS 33 – Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie:
(Ergebnis-Allfällige Vorzugsdividende nach Steuern)/durchschnittlich ausstehende Stammaktie
Verwässertes Ergebnis je Aktie: durch potentielle Stammaktien verwässertes Ergebnis.
6 Stufen Vorgehen zur Ermittlung der Anpassungen:
- Identifikation aller potentieller Stammaktien (POS)
- Berechnung des zusätzlichen Ergebnis je Aktie (EPIS)
- Sortieren der POS nach EPIS vom kleinsten zum grössten
- Ermittlung der EPS der fortzuführenden Tätigkeit
- Identifizierung der verwässernden POS
- Ermittlung der verwässerten Ergebnisse je Aktie
Ergebnis à Erhöhung um ersparte Aufwendungen nach Steuern aus der Umwandlung der POS
Aktie à Erhöhung der Aktienanzahl durch Umwandlung der POS
Potentielle Stammaktien (POS): Finanzinstrument / Vertrag der Anrecht auf Stammaktien enthält
Ermittelte Kennzahl ist in Gesamtergebnisrechnung anzugeben sofern separat präsentiert und im Anhang zu erläutern.
Aufgegebene Geschäftsbereiche: Das Ergebnis je Aktie bezieht sich auf fortzuführende Einheit. Ergebnis je Aktie für aufgegebene Geschäftsbereiche zumindest im Anhang ausweisen.
IAS 34 – Zwischenberichterstattung
Gleiche Pflichtbestandteile wie der Jahresabschluss: können Vollständig oder Verkürzt sein
Gleiche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie letzter jährlicher Abschluss
Angaben im verkürzten Anhang:
Wesentliche Ereignisse und Transaktionen (Abschr. Auf Vorräte, Sachanlagen kauf/verkauf, Verstösse gegen Covenants, Transaktion mit Nahestehenden, Änderung von Eventualschulden)
Standard Pflichtangaben (Angaben zu Änderung Schätzung, gezahlte Dividende, Ereignisse nach dem Stichtag, Ausgabe/Rückkauf von EK und FK Instrumenten
- Übereinstimmungserklärung (Erklärung der Übereinstimmung mit IAS 34)
IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten
Identifizierung der möglichen wertgeminderten Vermögenswerte
an jedem Bilanzstichtag zu beurteilen ob Anzeichen bestehen (interne & externe Quellen)
Immaterielle Güter mit unbestimmter Nutzungsdauer - jährlich ein Test durchzuführen, unabhängig von Anzeichen
Ermittlung des erzielbaren Betrags
höhere von: FV – Veräusserungskosten oder Nutzungswert
FV – Veräusserungskosten: Preis einer normalen Transaktion auf vorteilhaftestem Markt
Nutzungswert: Diskontierung Netto Cashflow; Cashflow Basis ist Detailschätzung des Managements bis 5 Jahre mit Fortschreibung durch nicht steigender Wachstumsrate
Nicht zu berücksichtigen: Zuflüsse von anderen Vermögenswerten, CF aus Finanzierungstätigkeit, CF von Ertragssteuern, Zukünftige noch nicht verpflichtend eingegangene Restrukturierungen, Verbesserungen, Erweiterungen
Abzinsung: Zinssatz vor Steuern, Laufzeit der CGU, keine Risiken die schon im CF berücksichtigt einpreisen
Ermittlung und Erfassung Wertminderung
erzielbare Wert < Buchwert à Wertminderung im P&L erfassen, ausser bei Anwendung Neubewertungsmethode
Zuschreibungen: zu jedem Bilanzstichtag beurteilen ob Wertminderung weiter existiert, maximal bis zu dem Betrag der sich ohne Wertminderung ergeben hätte, keine Zuschreibung auf Goodwill !
CGU: Kleinste Gruppe Vermögenswerte die eigenständigen CF generiert
Zuordnung Goodwill: Niedrigste Ebene wo Mgmt. montiored; mindestens Segmente (IFRS 8)
Bei Einheiten, wo ein Goodwill zugeordnet ist, Test mindestens Jährlich oder bei Anzeichen
IAS 37 – Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Rückstellung: gegenwärtige Verpflichtung für Ereignis in Vergangenheit mit wahrscheinlichem Abfluss und in verlässlicher Höhe schätzbar à Ansatz in Bilanz, Erläuterung im Anhang
Eventualverbindlichkeit / Eventualforderung: Aus Ereignis in Vergangenheit hängt von Ereignis in
Zukunft ab oder Abfluss nicht wahrscheinlich oder nicht verlässlich schätzbar à Anhang, Beschreibung, Schätzung der Effekte, Unsicherheit
Rückstellung Bewertung: Best Estimate - Methode
Expected value – Vielzahl von Verpflichtungen (mit Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet)
Most likely outcome – bei einzelner Verpflichtung (Wert der am wahrscheinlichsten Eintritt)
Barwert (abzinsen, wenn wesentlich), Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse
Ansprüche auf Rückgriffsrechte separate zu bilanzieren und nicht auf Rückstellung zu saldieren
Künftige Betriebliche Verluste: keine Rückstellung
Drohende Verluste aus belastenden Verträgen: belastend, wenn unvermeidbaren Kosten > wirtschaftliche Nutzen, Erfassen von Drohverlust (IFRS sieht Vorrang von Wertberichtigung vor Drohverlust Rückstellung, Bsp. Vorräte abschreiben anstelle von Drohverlust Rst.)
Restrukturierungen: Bindender Vertrag & detaillierter formaler Plan vorliegend mit betroffener Geschäftsbereich, betroffene Standorte, Standort/Funktion/betroffene Anzahl MA, entsprechende Ausgaben, Zeitpunkt der Umsetzung UND mit Umsetzung begonnen, wesentliche Bestandteile kommuniziert
Anhang: Rückstellung: Annahmen, Beschreibung, Entwicklung, Erstattungsansprüche
Eventualverbindlichkeit: Beschreibung, Betrag, Unsicherheiten
IAS 38 – Immaterielle Vermögenswerte
Aktivieren, wenn wahrscheinlich, dass zukünftiger Nutzen und Kosten verlässlich ermittelbar
Definitionskriterien:
- Identifizierbar
- Verfügungsmacht des Unternehmen
- zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
Erwerb
Einzelerwerb: Aktivierung zu Anschaffungspreis und direkt zurechenbaren Kosten
Aus Business Combination: Aktivieren zum FV
Erwerb durch öff. Zuwendung: Gem. IAS 20, FV oder Nominalbetrag
Erwerb durch Tausch: FV des gegebenen Gutes wenn Vertrag wirtschaftl. Substanz; Restwert des Totalen FV minus des erhaltenen FV
Intern geschaffen
Goodwill (fehlende Identifizierbarkeit) à Aufwand
Forschung: (zukünftiger Nutzen nicht identifizierbar) à Aufwand
Entwicklung:
- Technisch realisierbar
- Absicht zur Fertigstellung
- Fähigkeit zur Nutzung/Verkauf
- Nachweis der Art des Nutzenzuflusses
- technische/finanzielle Ressourcen zur Fertigstellung
- Fähigkeit zur Messung der zuordenbaren Kosten
à Aktivierung der zuordenbaren Kosten
Folgebewertung:AHK Modell (planmässig Abschreibung, mit unbestimmter Dauer keine Abschreibung aber jährlicher Impairment-Test) oder Neubewertungs-Modell (regelmässige Neubewertung für gesamte Klasse, Erfassung von Aufwertung in OCI ausser Rückgängigmachung von früheren Wertminderungen, Wertminderungen in P&L ausser Rückgängigmachung von Aufwertungen, planmässige Abschreibungen)
IAS 39 – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
(Hedge Accounting)
Voraussetzungen:
- Formale Designation und Dokumentation
- Effektivität der Sicherung muss hochgradig sein (80 – 120%) und verlässlich ermittelbar
- Eine vorgesehene Transaktion muss höchstwahrscheinlich sein
- Die Sicherungsbeziehung muss laufend bewertet werden und während ges. Zeitraum effektiv sein
Absicherung Fair Value
Sicherungsinstrument: Wertänderung à Gewinn und Verlust
Grundgeschäft: Wertänderung der gesicherten Komponente à Gewinn und Verlust
Absicherung des Cashflow
Sicherungsinstrument: Effektiver Teil: Wertänderung à OCI
Inneffektiver Teil: Wertänderung à Gewinn und Verlust
Grundgeschäft:
Vorgesehene Transaktion wird zu:
- Finanzieller Vermögenswert/Schuld: à OCI in Gewinn und Verlust (recycling), wenn Ges. final
- Nicht finanz. Vermögenswert/Schuld: à OCI wird zu Anschaffungskosten
- Andere Grundgesch. (vorg. Verkauf): à OCI in Gewinn und Verlust (recycling), wenn Ges. final
Absicherung Nettoinvestitionen in ausländischem Geschäftsbetrieb
Sicherungsinstrument: Analog Cashflow-Absicherung
Grundgeschäft: à OCI in Gewinn und Verlust (recycling), bei Abgang Geschäftsbetrieb
IAS 40 – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke, Gebäude und Teile von Gebäuden zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung
nicht zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Im Eigentum befindliche Finanzimmobilien:
Erstansatz: Anschaffungskosten gem. IAS 16
Folgebewertung: FV Modell (Änderung in P&L) oder AHK Modell
Im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehaltene Finanzimmobilien:
Erstansatz: Anschaffungskosten gem. IAS 16
Folgebewertung: FV Modell (Änderung in P&L, Nutzungsrecht ist zu bewerten = Buchwert zuzüglich erfasster Verbindlichkeit) oder AHK Modell
IAS 41 – Landwirtschaft
Aktivieren wenn aufgrund Ereignisse der Vergangenheit kontrolliert, künftiger Nutzenzufluss, FV oder AHK verlässlich zu ermitteln sind.
Biologische Vermögenswerte: lebende Tiere / Pflanzen
Bewertung zu FV abzüglich Verkaufskosten, falls FV nicht ermittelbar AHK abzüglich kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
∆Wert à P&L
Landwirtschaftliche Erzeugnisse: Früchte der biologischen Vermögenswerte
Bewertung zu FV abzüglich Verkaufskosten
∆Wert à P&L
Nach der Ernste als Vorräte gem. IAS 2 zu bewerten. FV abzgl. Verkaufskosten ist dabei die Kostenbasis
Unbedingte Zuwendungen der öffentlichen Hand sind erfolgswirksam zu erfassen wenn sie einforderbar sind. Bedingte Zuwendungen sobald die Bedingungen erfüllt sind
IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der IFRS
IFRS Erstanwender:
- Im letzten Abschluss keine uneingeschränkte Erklärung zur Befolgung aller IFRS Vorschriften
- Vorherige Abschlüsse nur zur internen Nutzung erstellt
- Konzernberichterstattung ohne vollständigen Abschluss nach IAS 1
- früheren Perioden keine Abschlüsse erstellt (Testat der Revision unbedeutend)
Übergangsvorschriften der einzelnen Standards gelten nicht für Erstanwender ausser folgende:
- Befreiungswahlrecht von retrospektiver Anwendung: Business Combination, Anteilsbasierte Vergütung, Versicherungsverträge, Kumul. Umrechnungsdiff., Zusammengesetzte Finanzinstrumente, Fremdkapitalkosten, Umsatzerlöse, etc.
- Verbote von retrospektiver Anwendung:Schätzungen, Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte/Schulden, Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, von nicht beherrschten Anteilen, Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte, Eingebettete Derivate, Darlehen öffentlicher Hand
Angaben Erstmalige Anwendung:
Überleitungsrechnung von EK, Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung
Auswirkung auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, FV von neu klassifizierten Finanzinstrumenten inkl. vorherige Klassierung, Angaben gem. IAS 36 falls Wertminderungen gemacht / rückgängig gemacht wurden
Das gleiche gilt auch für Erstanwender mit einem Zwischenabschluss
IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (1/4)
Formen
Echte EK Instrumente
Eigenkapitalinstrumente werden ausgegebene
Vergütung an Nicht-Mitarbeiter: FV der erhaltenen Güter/Dienstleistung, Zeitpunkt des Empfangs der Güter/Dienstleistung (direkte Bewertung)
- Mit service condition: über Erdienungszeitraum zu erfassen
- Ohne service condition: sofort vollständig zu erfassen
Vergütung an Mitarbeiter: Bewertung unter Bezugnahme auf FV des gewährten EK Instrument zum Gewährungszeitpunkt (indirekte Bewertung); unter Bezugnahme auf inneren Wert des EK Instruments falls vorheriges nicht ermittelbar
Virtuelle EK Instrumente
In Cash oder anderen Vermögenswerten beglichen. Erfassung als Schuld
Anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht: Wahl auf Echt oder Virtuell
- Gegenpartei hat Wahlrecht: Bilanzierung in zwei Komponenten (EK & FK), Ermittlung FK zu FV, EK ist ∆ Total FV und FK FV
Unternehmen hat Wahlrecht: gegenwärtig Barausgleichverpflichtung à wie virtuelles EK Instrument, gegenwärtig keine Barausgleichverpflichtung à wie echtes EK Instrument
IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (2/4)
Bedingungen
Ausübungsbedingung (vesting conditions)
- Dienstbedingung (service condition): Dienstzeit im Unternehmen
- Leistungsbedingung (performance condition): alleine nicht möglich, gleicher Zeitraum sonst „non vesting condition“ (kann eher beginnen aber nicht nachher)
- Marktbedingung (market condition): mit Marktpreis des EK Instruments in Zusammenhang (zBsp. Aktienkursanstieg um 20%)
- Nicht marktbezogene Leistungsbedingung (non market performance condition): Andere Leistungsziele (zBsp. Steigerung des Unternehmensgewinns)
Nicht Ausübungsbedingung (non vesting conditions)
- Unternehmen kann wählen ob es Bedingung erfüllt: Unternehmen fährt mit Plan fort
- Gegenpartei kann wählen ob es Bedingung erfüllt: Haltefrist für Aktien nach Zuteilung
- Keine der Parteien kann wählen ob es die Bedingung erfüllt: Inflation steigt < 3%
Veränderung von Vertragsbedingungen: zum Nachteil der Gegenpartei à nicht erfassen
Zum Vorteil der Gegenpartei à verteilen auf restlichen Zeitraum (wenn während), sofortige Erfassung (wenn nach Erdienungszeitraum)
Annullierung: sofortige Erfassung noch nicht erfasster Betrag, Zahlung an MA wie Rückkauf von EK Anteilen, neu gewährte EK Instrumente wie Veränderung er Vertragsbedingung
IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (3/4)
Bewertung und Erfassung
«Echte EK-Instrumente»
An Mitarbeiter gewährte anteilsbasierte Vergütungen:
- Bewertung zum Gewährungszeitpunkt: FV der EK Instrumente (Abschlag für Markt- und Nichtausübungsbedingungen) und erwartete Anzahl (Best estimate von Dienstbedingungen und
nicht marktbezogenen Bedingungen) - Erstmalige Bestimmung des Erdienungszeitraums: Beginn kann vom grant date abweichen; fixes Ende vs. wahrscheinliches Datum wann Bedingungen erfüllt
- Erfassung über den Erdienungszeitraum (vesting period):
Einschätzung bzgl. service condition und non market condition- Änderung zu Zeitpunkt des Erreichens à ∆ Erfassungszeitraum (VJ bleibt unverändert)
- Änderung über Anzahl EK Instrumente à ∆ Total zu erfassende Betrag (VJ unverändert)
- Nichterreichen von non vesting condition à in laufender Periode erfasste Beträge rückgängig machen (VJ bleibt unverändert)
Einschätzung bzgl. market condition und non vesting condition:
Keinen Einfluss auf die Höhe des Transaktionsbetrages
Equity settled à cash settled:
Rst mit zeitanteiligem FV einbuchen, EK entsprechend vermindern
Rst < EK Betrag à nicht berücksichtigen
Rst > EK Betrag à ∆ als Aufwand oder erfolgsneutrales vermindern des EK
Cash settled à equity settled
EK Betrag basierend auf FV im Zeitpunkt der Änderung einbuchen, Rst ausbuchen, ∆ Betrag Aufwand/Ertrag
IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (4/4)
Bewertung und Erfassung
«Virtuelle EK-Instrumente»
Virtuelle EK Instrumente:
- Ohne Dienstbedingungen (Service conditions): sofortige Erfassung
- Erfassung:
FV der Schuld
- Erfassung:
- Mit Dienstbedingungen (Service conditions): Erfassung über die Dienstzeit
- Ersterfassung des FV:
Dienstbedingungen und nicht marktbezogene Bedingungen à Einfluss auf Anzahl
Marktbedingungen und Nicht-Ausübungsbedingungen à Einfluss auf Wert
- Ersterfassung des FV:
- Neubewertung des FV zu jedem Stichtag: wie bei Erstbewertung
Alle Bedingungen fliessen in die Neubewertung ein
IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse (1/2)
Allgemein
Unternehmenszusammenschluss: Erwerber erlangt Beherrschung über Geschäft/e
- Identifizierung des Erwerbers: Anzeichen für Erwerber: überträgt Zahlungsmittel, gibt EK Instrumente aus, wesentlich grösser, hat Zusammenschluss initiiert
- Bestimmung Erwerberzeitpunkt: sobald rechtlich Vermögenswerte und Schulden übernimmt (closing date), sobald der Erwerber der Variabilität ausgesetzt ist, Beherrschungszeitpunkt vertraglich geregelt; von Wettbewerbskommission geregelt.
- Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte: Vermögenswerte und Schulden zum FV; Ausnahmen: EK Instrumente, zur Veräusserung gehaltene lfr. Vermögenswerte, Ertragssteuern, Mitarbeitervergütung, Ersatzansprüche, Leasingverbindlichkeiten
- Ansatz und Bewertung Goodwill:
Ermittlung der übertragenen Gegenleistung: Übertragene Vermögenswerte, eingegangene Schulden, Ausgegebene EK Instrumente, Bedingte Gegenleistungen
∆ > 0 à Goodwill aktivieren
∆ < 0 à erneute Überprüfung, als Gewinn erfassen (Badwill)
Full Goodwill Methode: Bewertung nicht beherrschenden Anteil zu FV (Anteil Minderheit x FV)
Purchase Methode: Bewertung nicht beherrschten Anteils als Teil des Nettovermögens
(Anteil Minderheit x Nettovermögen)
IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse (2/2)
Spezielle Arten & Bewertung nach erstmaligem Ansatz
Sukzsessive Zusammenschlüsse (step acquisition):
- vorheriges Investment im Erwerbzeitpunkt neu bewerten à ∆ in P&L,
- Goodwill berechnen:
«FV Übertragene Gegenleistung + NCI + FV vorheriges Investment – Nettovermögen = Goodwill»
NCI Bewertet zu:
- Anteil am Nettovermögen (EK)
- Anteil am FV der Gesellschaf
Zusammenschlüsse ohne übertragen einer Gegenleistung: Bsp. Vetostimmrecht entfallen
Provisional Accounting: Erwerber kann Zusammenschluss auf vorläufiger Basis abbilden wenn nicht alle Informationen vorliegen. Innerhalb „measurement period“ (max 1 Jahr) sind neue Erkenntnisse zu berücksichtigen sofern sich Erkenntnisse auf Umstände beziehen die beim Erwerb schon vorgelegen haben
Measurment period: nach Abschluss der erstmaligen Bilanzierung nach einschlägigen IFRS zu bewerten ausser:
- Zurückerworbene Rechte à über Laufzeit abschreiben
- Bedingte Verpflichtungen à höheren von IAS 37 & Bewertung – Abschr. nach IFRS 15
- Rückerstattungsrecht à wie zugrundeliegender Vermögenswert / Schuld
- Bedingte Gegenleistung à EK Komponente nicht neu bewerten, Rest FV mit ∆ in P&L
IFRS 5 – Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Kriterien vor Bilanzstichtag erfüllt, > 12 Mt. okay wenn Firma aktiv ist
Zur Veräusserung gehaltene lfr. Vermögenswerte
- unmittelbar veräusserbar
- Verkauf hochwahrscheinlich (beschlossen, Käufersuche eingeleitet)
Bewertung zu tieferen von «Buchwert» oder «FV – Veräusserungskosten», keine weiteren Abschreibungen, Impairment weiter zu erfassen, Wertaufholung nur in Höhe vorheriger Impairments
Ausweis: gesonderter Ausweis in Bilanz (kfr), VJ unverändert
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Unternehmensteil der bereits veräussert oder zur Veräusserung gehalten und:
- Gesonderter wesentlicher Geschäftszweig, Tätigkeit in geografischem Raum
- Teil eines einzelnen formellen Unternehmensplans zur Aufgabe
- Tochterunternehmen das ausschliesslich zur Veräusserung erworben wurde
Bewertung: keine speziellen Regelungen. Lfr. Vermögenswerte wie in IFRS 5 (oben) und sonst entsprechende IFRS Artikel
Ausweis: Gesonderter Ausweis eines Betrags in P&L bestehend aus Nachsteuerergebnis aufgegebener Geschäftsbereich und Nachsteuerergebnis aus Wertänderung FV und Abgängen,
Anpassung VJ, Erläuterungen zu diesen P&L Posten
Abgangsgruppen: Zusammen veräussert, tiefer von Buchwert & FV - Veräusserungskosten
IFRS 6 – Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
Ausgabe für Exploration & Evaluierung mineralischer Rechte nach unternehmensspezifischen Methode zu bewerten. Konsistent anzuwenden.
Erfassung als Aufwand bei Anfall
Erfassung als Vermögenswert mit Einzelkosten
Erfassung als Vermögenswert mit Einzel- & Gemeinkosten
Klassierung als Sachanlage (Bohranlagen) oder Immaterielle Anlagen (Bohrrechte) und damit entsprechende Folgebewertungen: fortgeführte AHK oder Neubewertungsmethode
Wertminderungen nach IAS 36 zu ermitteln, IFRS 6 gibt spezifische Indikatoren für Vorliegen
IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben
Abschlussbezogene Angaben:
Standardangaben: Buchwerte, Nettogewinn/-verlust, Zinserträge/-aufwendungen je getrennt nach Kategorien; Abgangsgewinne/-verluste inkl. Grund für Ausbuchung
Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben in besonderen Fällen: FV Option, Reklassifizierung, Saldierung, Sicherheiten, Sicherungsgeschäfte, Vertragsverletzungen, Wertberichtigung für Kreditverluste
Angaben zu Fair Value: FV für jede Klasse (keine Angaben zu FV wenn Buchwert nahe dem FV, FV nicht zuverlässig zu ermitteln, Leasingverbindlichkeit), Differenz zw. erstmaliger Erfassung zu Transaktionspreis und Anwendung eines Bewertungsverfahren (Methode zur Erfassung Differenz, Summe noch zu erfassende Differenz, Grund für Abweichung von Transaktionspreis)
Risikobezogene Angaben:
Qualitative Angaben: Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktrisiken (Beschreibung, Ziele, Grundsätze und Verfahren zur Steuerung, Methode zur Risikobewertung, PY Änderung)
Quantitative Angaben: Ausfallrisiken (erwartete Kreditverluste, Angaben zu Sicherheiten), Liquiditätsrisiken (Fälligkeitsanalyse), Marktrisiken (Sensitivitätsanalyse)
IFRS 8 – Geschäftssegmente
Segmentangaben
Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente:
Stufe 1 (Management Approach): Segmente basieren auf intern berichtete Segmente
- erwirtschaftet Erträge
- Finanzzahlen durch Mgmt. regelmässig Überwacht
- Separate Zahlen erhältlich
Stufe 2: mehr als 10% Vermögen oder Erträge oder Ergebnis
Besonderheiten: nicht Berichtpflichtige dürfen separat gezeigt werden, Zusammenfassung zulässig mit Erläuterung, mind. 75% Erträge nach Segmenten ausweisen, nach Wegfall der Berichtspflicht à 1 Jahr weiterführen, neue Berichtspflicht à VJ anpassen
Verpflichtende Angaben: Segmenterfolg (was dem Mgmt. berichtet wird), Segmentvermögen/schuld (falls regelmässig dem Mgmt. vorgelegt), Überleitungsrechnung zu Zahlen im Abschluss, Erläuterung der Bewertungsmethoden
Unternehmensweite Angaben
- Erträge mit Dritten nach Produkten / Dienstleistungen
- Erträge mit Dritten nach Inland / Ausland
- Lfr. Vermögenswerte nach Inland / Ausland (wesentliche Länder im Ausland gesondert)
- Erträge von Kunden mit >10% des Totals (Name des Kunden muss nicht angegeben werden)
Angaben nicht anzugeben falls nicht verfügbar, übermässig hohe Kosten zur Ermittlung. Dies muss aber angegeben werden
IFRS 9 – Finanzinstrumente (1/5)
Finanzielle Vermögenswerte
Fremdkapitalinstrumente (Obligationen, Darlehen) EK Instrumente (optional, wenn zum Halten vorgesehen)
SPPI Kriterium: solely payment of principal and interest à collect CF (Zins- und Tilgungszahlungen)
Vereinzelte wesentliche Verkäufe möglich bei „Hold to collect CF“ als Reaktion auf unerwartete Entwicklung
FVtOCI
- 1. Bewertung zu FV + Transaktionskosten
- Folgebewertung: zum FV
Fremdkapital Instrumente. G/V bis Abgang in OCI -> ausser Zins, Wertminderung (expected credit loss), Wertdifferenzen FX à Recycling
Eigenkapital Instrumente (FVtOCI Option, wenn zum Halten) alles im OCI -> ausser Dividende in P/L) à KEIN Recycling
Fortgeführte Anschaffungskosten
- 1. Bewertung: FV + Transaktionskosten
- Folgebewertung: zum FV in P&L zu erfassen
Restliche Finanzanlagen
FVtPL
- 1. Bewertung: FV
- Folgebewertung: FV (alle Änderungen in P&L)
Forderungen ohne wesentlichen finanz. Komponente zu Transaktionspreis anzusetzen nicht FV
IFRS 9 – Finanzinstrumente (2/5)
Wertminderung / Impairment
Expected Loss Ansatz (IAS 39 hatte im Vergleich dazu nur angefallene Verluste berücksichtig – incurred credit loss Ansatz)
Anwendungsbereich:
- FVTOCI
- Amortized Cost
- Finanzgarantie
NICHT: FVTPL, Leasingforderung, Vertragliche Vermögenswerte (Contract Asset) nach IFRS 15
General Approach (Credit Deterioration Model)
Berücksichtigung der versch. Kreditqualitäten, 3 Stufen (performing (1), underperforming (2), not performing (3))
- Stufe 1:
Risikovorsorge: erwartete Kreditverluste für 12 Monate
Erfassung Zinserträge: Auf Basis vom Bruttobuchwert des ursprünglichen Effektivzinssatzes - Stufe 2:
Risikovorsorge: erwartete Kreditverluste über Laufzeit
Erfassung Zinserträge: Auf Basis vom Bruttobuchwert des ursprünglichen Effektivzinssatzes - Stufe 3:
Risikovorsorge: erwartete Kreditverluste über Laufzeit
Erfassung Zinserträge: Auf Basis vom Nettobuchwert des ursprünglichen Effektivzinssatzes
Purchased or Originated Credit-Impaired (POCI): bereits beim Zugang impaired, Ansatz zu Erwerbpreis, ∆ expected loss in P&L, immer über Laufzeit, Aufwertung über Anfang möglich
Simplified Approach: Pflicht für Forderungen aus L&L und contract assets nach IFRS 15, Wahlrecht wenn finanz. Komponente und bei Leasingforderung, Lifetime Expected Loss bei Zugang & keine Unterscheidung zwischen Stufe 1 und 2 erforderlich
IFRS 9 – Finanzinstrumente (3/5)
Ausbuchung
Vertragliche Rechte verfallen à Ausbuchung
Qualifizierter Transfer: übertragen der Rechte am CF ODER zurückbehalten der CF mit vertraglicher Verpflichtung (keine Verpfl. zum Weiterleiten der CF bevor es selbst welche erhalten hat, Vermögenswert darf nicht veräussert werden ausser an Begünstigte, erhaltene Beträge ohne wesentliche Verzögerung weiterleiten)
- Überträgt substantiell alle Chancen und Risiken à Ausbuchung
- Behält substanziell alle Chancen und Risiken à keine Ausbuchung
- Überträge keine Chancen und Risiken und behält keine zurück:
Beherrschung verloren (Käufer kann ohne Erlaubnis Verkäufer an Dritte Verkaufen)à Ausbuchung; Bilanzierung erhaltener Rechte und Pflichten
Beherrschung behalten (Käufer kann nur mit Erlaubnis Verkäufer an Dritte Verkaufen)à Bilanzierung im Masse des Fortbestehens des Engagements
IFRS 9 – Finanzinstrumente (4/5)
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Fortgeführte Anschaffungskosten: (alle die nicht in andere Kategorie gehören / FV Option à FVTPL, neu mit IFRS 9)
Erstbewertung: FV – Transaktionskosten
Folgebewertung: Fortgeführte Anschaffungskosten; G/V in P&L, Schätzungsänderung in P&L
FVTPL (Finanzielle Verb. zu Handelszwecken gehalten, Derivate, Bedingte Gegenleistung «Earn-out» aus IFRS 3):
Erstbewertung: FV
Folgebewertung: zum FV
- Originäre: ∆FV in P&L
- Designierte: ∆Kreditrisiko in OCI, Rest in P&L
Gegenleistung bzw. Nettobuchwertbasis (aus übertragenen nicht ausgebuchten Vermögenswerten oder anhaltendem Engagement):
Aus übertragenen Vermögenswerten: mit erhaltener Gegenleistung bewerten
Aus anhaltendem Engagement: Nettobuchwert entspricht fortgeführte Anschaffungskosten oder FV der zurückbehaltenen Rechte und Verpflichtungen
IFRS 15 (Finanzgarantien, Verpflichtung zinsgünstige Darlehen zu geben):
Erstbewertung: FV – Transaktionskosten
Folgebewertung: höhere von IFRS 9.5.5 oder Erstbewertung nach IFRS 9 abzgl. Kumulierte Amortisation nach IFRS 15
IFRS 9 – Finanzinstrumente (5/5)
Hedge Accounting
Sicherungsbeziehung ausschliesslich aus zulässigen Instrumenten & Formale Designation und Dokumentation zu Beginn vorliegend & Effektivität der Sicherungsbeziehung
FV Hedge:
EK Instrument mit FVOCI Option:
Grundgeschäft: Bewertung zu FV (Erfassung in OCI)
Sicherungsgeschäft: Bewertung zum FV, Erfassung im OCI
Nicht bilanzierte feste Verpflichtung
Grundgeschäft: Erfassung Wertänderung Sicherungskomponente als Vermögen/Schuld (P&L)
Sicherungsgeschäft: Bewertung zum FV, Erfassung in P&L
Alle anderen Grundgeschäfte
Grundgeschäft: Anpassung Buchwert an Wertänderung der gesicherten Komponente (P&L)
Sicherungsgeschäft: Bewertung zum FV, Erfassung in P&L
CF Hedge:
Grundgeschäft: Transaktion wird zu nicht finanz. Vermögen, FV abgesichert der Verpflichtung abgesichert (OCI erfasste ∆Wert Sicherungsinstrument à Anschaffungskosten), alle anderen (OCI erfasste ∆Wert Sicherungsinstrument à P&L)
Sicherungsgeschäft: Bewertung zum FV, Effektiver Teil in OCI, Ineffektiver Teil in P&L
Hedge von Nettoinvestition in ausl. Geschäftsbereich:
Grundgeschäft: ∆Wert Sicherungsinstrument aus OCI in P&L umbuchen
Sicherungsgeschäft: Bewertung zum FV, Effektiver Teil in OCI, Ineffektiver Teil in P&L