OR + ZPO, Mietrecht

1 Grundlagen 2 Vertrag 3 Unerlaubte Handlung 4 Ungerechtfertigte Bereicherung

1 Grundlagen 2 Vertrag 3 Unerlaubte Handlung 4 Ungerechtfertigte Bereicherung


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Flashcards 68
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 12.05.2019 / 25.10.2024
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Objektives Recht?

geltendes Recht -> Gesetzesrecht

  1. Verfassung
  2. Gesetz
  3. Verordnung
  4. Gewohnheitsrecht
  5. Richterrecht

Subjektives Recht?

Einzelne Rechte, welche sich für uns aus dem objektiven Recht ergeben.
Es wird unterschieden zwischen:

  • absolute Rechte - zwingendes Recht
  • relative Rechte - dispositives Recht
  • Forderungsrechte
  • Geltungsrechte

Absolute Rechte?

Wirken gegenüber jedermann:

  • dingliche Rechte (Eigentumsrecht)
  • Immaterialgüterrechte (geistiges Eigentum; Urheberrecht; Patentrecht, Markenrecht)
  • Persönlichkeitsrechte (Recht auf Leben)

Relative Rechte?

Wirken nur zwischen gewissen Parteien. Obligationen sind IMMER relative Rechte.

Forderungsrechte?

Fordern z.B. von jemandem Geld ein, oder Sachleistung, oder Arbeits- oder Dienstleistung

Gestaltungsrechte?

Forderungsrechte entstehen lassen, verändern oder aufheben -> 3 Arten von Gestaltungsrechte

  • Rechtsbegründende Gestaltungsrechte
    Annahme Offerte, Ausübung Vorkaufsrecht
  • Rechtsändernde Gestaltungsrechte
    Mietzinserhöhung, Optionsausübung
  • Rechtsaufhebnde Gestaltungsrechte
    Kündigung, Verrechnung

dispositives Recht?

Gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Zwingendes Recht?

Muss eingehalten werden, sonst nichtig!

  • einseitig zwingende Rechte
    -> Abweichung nur zu Gunsten des Schwächeren möglich
  • teilzwingende Rechte
    Abweichung nur in eine Richtung möglich (Kündigungsfristen Mietrecht nur verlängern aber nicht verkürzen)

Definition Obligation?

Obligation: gegenseitige (rechtliche) Verbindung -> Schuldverhältnis, bei welchem eine Partei zu einer Leistung verpflichtet ist (Schuldner) & die andere daran berechtigt ist (Gläubiger)

  • Obligation -> objektive Betrachtung
  • Forderung -> Sicht des Gläubigers
  • Schuld -> Sicht des Schuldners

Inhalte von Obligationen?

Aktives Tun oder pasives Nichtstun:

  • sachliche Leistung (Geld oder Sache Überlassung der Mietsache zum Gebrauch)
  • persönliche Leistung aus physischen & geistigen Kräfte des Schuldners (Arbeitsleistung oder Auftrag)
  • Unterlassung (Rücksichtsnahme / Konkurrenzverbot)
  • Duldung (Duldung durch Mieter von Reparatur der Mietsache)

Entstehungsgründe für Obligationen?

  • Vertrag
  • unerlaubte Handlung -> verletzen Rechte eines Dritten (Sachbeschädigung / Körperverletzung)
  • ungerechtfertigte Bereicherung -> Doppelbezahlung

Voraussetzungen für Vertragsabschluss Art. 1 OR?

  • mind. 2 nat. oder juristische Personen welche handlungsfähig sind
  • gegenseitige Willensäusserung
  • übereinstimmende Willenserklärung
  • Antrag + Annahme

Grundsatz der Formfreiheit Art. 11 OR?

Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann eine besondere Form, wenn Gesetz solche vorschreibt.
Formvorschriften:

  • mündlich
  • schriftlich
  • einfache Schriftlichkeit -> Kündigung Mieter 
  • qualifizierte Schriftlichkeit -> Testament, Kündigung durch Vermieter (Formular)
  • öffentliche Beurkundung -> Kaufvertrag Grundstück, Erbvertrag, Ehevertrag

Grundsatz der Vertragsfreiheit Art. 19 OR?

Vertrag mit x-beliebigem Inhalt gültig, solange Gesetz nichts vorschreibt.

unzulässige Vertragsinhalte Art. 20 OR?

  • unmöglicher Vertragsinhalt -> Kauf Grundstück auf Mond
  • widerrechtlicher Vertragsinhalt -> Auftragsmord
  • Verstoss gegen die guten Sitten -> Menschenhandel

unerlaubte Handlung Haftungsvoraussetzungen Art. 41 ff OG?

4 Haftungsvoraussetzungen, welche Geschädigter beweisen muss:

  • Widerrechtlichkeit (Verletzung absolut geschütztes Recht)
  • Schaden (nat. oder unfreiwilliger Vermögensverlust)
  • adäquater Kausalzusammenhang
  • Verschulden (Absicht oder Fahrlässigkeit)

Antrag & Annahme -> Gültigkeit der Offerte?

Wie lange ist man an Offerte gebunden?

  • unter Anwesenden: sofort (solange darüber gesprochen wird)
  • unter Abwesenden: bis zu Zeitpunkt, wo er Antwort bei ordnungsgemässer Absendung erwarten darf (ca. 1 Woche) -> Widerruf nur wirksam, wenn er spätestens zusammen mit Antrag bei Empfänger eintrifft

Kausalhaftung - verschuldensabhängige Haftung?

Hauptpflichtiger haftet auch ohne eigenes Verschulden

Kausalhaftung - Haftung ohne Verschulden?

Schaden wird durch Personen, Tiere oder Sache verursacht, für die der Halter verantwortlich ist.
-> Geschäftsherrenhaftung, Werkeigentümerhaftung, Familienhaupthaftung, Grundeigentümerhaftung, Motorfahrzeughalterhaftung

absolut geschütztes Rechtsgut?

  • Leben
  • körperliche, geistige sowie seelische Integrität
  • Persönlichkeit
  • Freiheit
  • Eigentum
  • Besitz

relativ geschütztes Rechtsgut?

Vermögen

Definition Schaden?

unfreiwillige Vermögenseinbusse

Schadenarten? (total 3)

  • Personenschaden 
    -> Schaden infolge Tötung / Verletzung
  • Sachschaden
    -> Schaden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
  • Vermögensschaden
    -> Gewinn- / Verdienstausfall

natürlicher Kausalzusammenhang?

Damit Haftung besteht, muss Verhalten des Schädigers für den Eintritt des Schadens die Ursache (causa = die Ursache) gewesen sein.

-> fällt Handlung weg, dann fällt Schaden weg.

adäquater Kausalzusammenhang?

Die Handlung muss nach gewöhnlichem Lauf der Dinge & des Lebenserfahrung geeignet sein, den Schaden zuzufügen.

Definition Fahrlässigkeit?

Wer den Schaden nicht will, aber wegen mangelnder Sorgfalt oder Aufmerksamkeit - bewusst oder unbewusst - Schaden zufügt.

-> Unterscheidung: leichte/grobe Fahrlässigkeit

Exculpationsbeweis?

  • "kein-Verschuldens-Beweis"
    -> = milde Kausalhaftung (bei Geschäftsherrenhaftung & Tierhaftung)
  • bei "strenger Kausalhaftung" ist Exculpation nicht möglich (Fahrzeughalterhaftung/Werkeigentümerhaftung)

Werkeigentümerhaftung?

  • Haftung für fehlerhafte Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung verursachter Schaden
  • Werk = künstlich hergestellte oder angeordnete Gegenstände die direkt oder indirekt mit Erde verbunden sind (Skilift, Strasse, Hauseingang, Lift)
  • strenge Kausalhaftung -> Eigentümer haftet auch wenn er von Mangelhaftigkeit des Werkes keine Kenntnis hatte

Anspruchskonkurrenz bei mehreren Haftungsgründen

Vermieter = Werkeigentümer geltend gemacht werden kann

  • vertragliche Haftung (als Vermieter)
  • ausservertragliche Haftung (als Werkeigentümer) jedoch kein doppelter Schadenersatz kann aber beides gleichzeitig geltend gemacht werden

Schadenersatz/Genugtuung?

Schadenersatz
Vermögensschaden -> messbar

Genugtuung
seelischer Schaden -> nicht messbar

ungerechtfertige Bereicherung Art. 62 ff. OR?

Bereicherung muss zurückgestattet werden:

  • Vermögenszuwendung ohne gültigen Rechtsgrund
    -> doppelte Bezahlung
  • Vermögenszuwendung aus nicht verwirklichtem Rechtsgrung
    -> Rückforderung Anzahlung da MV nicht in Kraft tritt
  • Vermögenszuwendung aus nachträglich wegfallendem Rechtsgrund
    -> Rückforderung Kaufpreis wenn Kaufvertrag annuliert wird

Ort der Erfüllung der Obligation Art. 74 OR?

  • Geldschulden = Bringschulden (Wohnsitz des Gläubigers)
  • Sachschulden = Holschulden (Ort wo sich Sache bei Vertragsabschluss befand)

Zeit der Erfüllung der Obligation?

  • Grundsatz = sofortige Fälligkeit & Erfüllbarkeit, falls nichts anderes vereinbart ist
  • Verzug ab bestimmtem Verfalltag oder wenn Gläubiger Schuldner durch Mahnung in Verzug setzt
    Geldschulden -> Verzugszins von 5%
  • bestimmter Verfalltag festgelegt -> keine Mahnung
  • kein bestimmter Verfalltag festgelegt -> braucht zuerst Mahnung
  • Fällt Erfüllungszeitpunkt auf Sonntag oder Feiertag, dann folgender Werktag gültig.

Nichterfüllung der Obligation Art. 97 OR?

Schuldner muss für daraus entstandenen Schaden Ersatz leisten, sofern er nicht beweisen kann, dass er nicht schuldig ist. -> Schuldner muss beweisen!

Voraussetzungen für vertragliche Haftung?

  • Vertragswidrigkeit -> Erfüllung kann nicht bewirkt werden
  • Schaden
  • adäquater Kausalzusammenhang
  • Verschulden (wird vermutet) -> Schuldner steht Exculpationsbeweis offen

3 Arten der Erfüllungsstörung?

  1. Unmöglichkeit (keine Leistung)
  2. Schlechterfüllung (nicht gehörige Leistung)
  3. Verzug (verspätete Leistung)

Erlöschung Obligation durch Erfüllung Art. 114 OR?

Obligationen erlöschen natürlich mit deren Erfüllung

Erlöschung Obligation durch Aufhebungsvereinbarung Art. 115 OR

Obligationen können durch Übereinkunft aufgehoben werden

  • Schuldenerlass -> einseitige Erklärung durch Gläubiger
  • Beendigungsvereinbarung -> bei Dauerschuldverhältnis wie z.B. Miete; Wirkung wie Kündigung aber 2-seitige Willenserklärung 
  • vorbehaltslose Saldovereinbarung
    -> Forderungen aus formgebundenen Verträgen können formfrei aufgehoben werden, auch wenn Forderungsbegründung vertragliche oder gesetzlichen Form unterstand; schriftliche Aufhebungsvereinbarung wird empfohlen
    -> Formbedürftigte Verträge können nur unter Einhaltung Formvorschrift abgeändert werden -> Vertragsaufhebung

Erlöschung Obligation durch Neuerung bzw. "Novation" Art. 116 OR

bisherige Verpflichtungen werden durch neue ersetzt, sei es mit oder ohne Teilerlass oder Stundung von Forderungen

  • z.B. Abzahlungsvereinbarungen oder Vergleich
  • z.B. Saldovereinbarungen -> unter dem Strich ist noch bestimmte Summe zu zahlen; Parteien sind per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt "Kontokorrent"

Erlöschung Obligation durch Vereinigung Art. 118 OR?

Gläubiger & Schuldner = dieselbe Person 
-> Forderung gilt als durch Vereinigung als erloschen

z.B. Mieter einer Wohnung kauft das ganze Haus -> er wird sein eigener Vermieter. Gleiches gilt für vermieterseitige Gebrauchsüberlassungspflicht. Durch Vereinigung von Gläubiger & Schuldner in einer Person erlöschen alle Obligationen aus dem Mietvertrag -> Wertpapiere & Grundpfandrecht = besondere Vorschriften