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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 10.05.2019 / 10.05.2019
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Die vier Mitglieder der Geschäftsleitung haben eine Fixvergütung von jeweils TCHF 300 sowie einen Bonus von TCHF 50 erhalten

Gemäss 24.9 Management nahestehende Person

IAS 24.17a Vergütung fürs Management offenlegen

Fer 15.2 sind nahestehende Personen aber FER 15.10 ORDENTLICHE bezüge müssen nicht offengelegt werden bonus scheint ordentlich, da alle ihn erhalten

„Bleibeprämie“ wurden Ihnen 100‘000 Optionen zum Kauf von Aktien zugeteilt,

IAS 24.17e als anteilsbasierte Vergütung separat auszuweisen gemäss 24.18 

FER 15.10 als Transaktion ausserhalb normaler geschäftsgang à 15.11 ausweisen

Egal ob FER oder IFRS fliegt auf solange ordentlich à IFRS nur Summe und FER gar nicht. aber falls außerordentlich sieht separat bei beiden

Spesen für Business Angel mit 5% im VR

Ist er Nahestehend

FER 15.7 hat nur 5% der Aktien aber auch VR Mitglied à wirtschaftlich über rechtlicher Betrachtungsweise à nahestehende Person. Trotz 20% schwelle im VR will Einfluss nehmen somit gilt FER 15.2

Aber spesen als aufwand zu verbuchen. Keine vergütung --> nicht offenlegen da keine Transaktion 

Rechtsanwalt im VR hat mahnverfahren durchgeführt

IAS 24.9 VR ist nahestehende Person 24.21C Dienstleistungen von nahestehenden Personen müssen offengelegt werden. 

FER 15.2 VR nahestehende Person 15.9 --> Erbringen von Dienstleistungen muss offengelegt werden

Sohn eines VR Kurrierdienst und erhält 60k für DL

FER direkt oder indirekt bedeutender Einfluss (FER 15.2) Bedeutender einfluss nicht eigenltich sondern das Wesen der Beziehung (FER15.6) --> offenzulegen

IAS 24.9 Sohn ist naher Familienangehöriger und somit gemäss IAS 24.9a Nahestehend

IAS 24.21c erbringen von Dienstleistungen --> offenlegen

Rechtsanwalt 17k frist versäumt

15.9 24.21c erbringen von Dienstleistungen könnte Theoretisch zurückgreifen macht aber nicht müsste also offenlegen

50% vom gleichen Kunden (Umsatz) Abhängig? 

IAS 24.11d Keine Offenlegung, Kunde nicht nahestehende Person selbst wenn abhängig.

Keine nahestehende Person FER 15.8  

Transaktion mit Bank offenlegen?

IAS 24.11c (i); FER 15.8 

--> Banken grundsätzlich nicht nahestehend: Keine Offenlegung.  

VC gesellschaft Management Fee von 100k mit 15% beteiligung

FER 15.7 greift nicht da nicht 20% 

IAS 24.9 b ii greift nicht, da nur 15% (<20%) Beteiligung 

15% weniger als 20% aber je nachdem wie aktiv (nicht im VR vgl. mit Business Angel)

VC Gesellschaft auch an Ingenieurbüro beteiligt (leistungen bezogen)

IAS 24.9a VC gesellschaft "beherrscht nicht beide unternehmen" 

Falls bei zwei Gesellschaften bedeutender Einfluss dann Nahestehend.  15.9 24.21c

Falls bei uns einen grossen einfluss? Falls nein à nicht weiter überprüfen

Tochtergesellschaft 60% beteiligt geschäftsführer 40% 

Nahestehend, da 60%, CHF 450k an Transaktionen offenzulegen gem FER 15.7, IAS 24.9b i 

60% muss konsolidieren à Leistungen 450 fliegen raus à Konzernbetrachtung nahestehende Person somit ordentliche Vergütung wie oben.

Wenn Einzelgesellschaftperspektive Lohn von der Tochtergesellschaft ist keine Transaktion mit unserer Gesellschaft.  Entsprechend taucht diese nicht in unseren Büchern auf.  (IAS 24.9: Geschäftsvorfall) 

49% beteiligung leistungen 200k 70k managementvergütung 

200k anzugeben (massgebliche Beteiligung)

Managementergüutung von assoziertem Unternehmen nicht

FER 15.7 und IAS 24.9b i)

15% beteiligung

nicht angeben da unter 20% FER 15.7 und nicht in IAS 24.9b

 

Tochter Geschäftsführers hat ein Praktikum gemacht

Gemäss 24.9 Nahestehende Person und deshalb unter 24.17 auszuweisen

FER 15.10 ordentliche vergütung muss nicht offengelegt werden

Leiter von Produktion Darlehen von 500k für Haus bekommen

könnte argumentieren dass er einfluss hat da scheinbar ohne besicherung somit IAS 24.9a (iii) Schlüsselposition FER 15.7 (beispiele für nahestehende führt nicht auf) aber FER 15.2 könnte trotzdem sagen dass bedeutender Einfluss 

Bruder GL-Mitglied Architekt

FER 15.2 FER 15.7 nicht nahestehend

IAS 24.9 Bruder nicht familienangehörige kein hinweis für abhängigkeit. 

Lebensgefährtin von CFO bringt dienstleistung 

Lebensgefährtin nahestehende Person da IAS24.9 Nahe Familienangehörige (a) Lebenspartner von CEO (nahestehende Person gem. (IAS 24.9 a iii) auch Lebenspartner nicht nur Ehegatte

FER 15.2  hat Lebensgefährtin indirekt bedeutenden Einfluss. FER 15.9 Transaktion (Dienstleistung) 

Ich habe liegenschaft vom U. genutzt zu hoher mietzins aber ich akzeptiere Marketingaufwände der Frau vom CFO 

kann

Lebenspartner von CFO und CEO (nahestehende Person gem. (IAS 24.9 a iii)  
FER 15.2 “direkt oder indirekt”. Also Familienabgehöriger ist auch nahestehende Person. 

Man schreibt normalerweise dass zu marktbedingungen könnte man also nicht schrieben. aber standart schreibt keine marktkonfrome bedingungen vor. 

Hobby Pilot und mitglied der GL. besitzt fluggesellschaft wird für geschäftsreisen genutzt

24.9bvi Unternehmen steht berichtetem Unternehmen nahe wenn das unternehmen durch eine nahestehende Person beherrscht wird. (GL mitglied beherrscht Fluggesellschaft. Erbgingen von DL IAS 24.21

FER 15.8 zählt nicht da nicht nur gemeinsame Führung deshalb 15.2 und somit 15.9 Dienstleistung erbracht von nahestehendem Unternehmen --> zeigen. Noch offene Rechnung deshalb auch Bilanzposition ausweisen. 

Vorsorgeeinrichtung mit 100 anderen Unternehmen. Sale und leasback mit PK abgeschlossen

FER 15.10 ordentliche Beiträge an Vorsorgeeintrichtungen müssen nicht offengelegt werden aber sale and leasback 

IAS 24.9 Nahestehende Person Beiträge und Sale und Leasback offenlegen

Pizzabäcker 500k 10% anzahlung rest über 10 Jahre bezahlt

Pizzabäcker noch keine Erfahrung 

IFRS 15.9e erhalt gegenleistung nicht wahrscheinlich (einbezug von "absicht und Fähigkeit" evtl fähgikeit nicht gegeben. 

--> 15.14 a muss immer wieder laufend Prüfen ob kriterien in 9 erfüllt

IFRS 15.15 a) Schlüssel noch nicht übergeben Annahme à IFRS 15.16 verfügungsmacht noch nicht übergeben à Als Verbindlichkeit buchen Bank/Erhaltene Anzahlungen

Wir übergeben Schlüssel à hat verfügungsmacht gemäss 15.15a Dienstleistung komplett erbracht à wir dürfen Anzahlung als Umsatz verbuchen. Verbindlichkeit als erhaltene 

Falls Geschäft läuft: IFRS 9e fällt weg à kein dubioser Kunde mehr: Forderung/Umsatz: Restbetrag

Pizzabäcker 500k 50k rest über 10 Jahre 

Internationale Pizzakette

IFRS 15.9 erfüllt kann umsatz buchen

Bank/Erhaltene Anzahlungen 50‘000 (Schlüssel nicht übergeben, Verfügungsmacht noch nicht übergeben)

Schlüssel übergeben: Erhaltene Anzahlungen/Umsatz

Forderung/Umsatz 450‘000 Nicht Barwert 15.60 kein „signifikanter Nutzen“ für die Fast-Food Kette (nicht eindeutig ob signifikant Nutzen) (somit keine Finanzierung)

Fast food kette kauft pizzaecke aber finanzielle schwierigkeiten 

IFRS 15.13 Kriterien neu prüfen “ wenn Hinweis das signifikante Änderung bei den Krtierien 15.9” 

Forderung wird Wertberichtigt

T0 Forderung/Umsatz 450‘000

T1 Wertberichtigung

  • Sonstiger Betrieblicher Aufwand/Forderungen
  • Erlösminderung/Debitoren

Softwarepaket 500k plus 20 Tage customizing @10k =520k 

Lizenz 2018 ausgeliefert customizing 2019

FER Rahmenkonzept Ziffer 12 Geschäftsvorfälle mit abgrenzbaren bestandteilen sind separat zu erfassen und zu bewerten. Erfassen sobald Nutzen und Risiken sowie die Verfügungsmacht an Käufer übergegangen sind. 

IFRS 15.73 Transaktionspreis auf einzelne Leistungsverpflichtungen aufteilen.

500k in 2018 und 20k in 2019 erfassen

Softwarepaket 500k plus 20 Tage customizing @1k =520k 

Haben kunden überredet 510k für lizenz zu bezahlen dafür customizing nur 500k pro tag 

FER ziffer 12 

 

IFRS 15.22 Abgrenzbares gut/dienstleistung IFRS 15.73 Transaktionspreis muss in der höhe der einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden, welche das unternehmen im austausch für die güter und DL erhalten wird. IFRS 15.76 zum einzelveräusserungspreis jeder leistungsverpflichtung. Einzelveräusserungspreis IFRS 15.77 preis zu dem man separat verkaufen würde. 

Forderungen 510‘000

              Deffered 10‘000

              Umsatz 500‘000

Umsatz 20‘000 im Jahr 2018

wenn die Customizing-Leistung rund die Hälfte des gesamten Projektvolumens ausmachen würde?  

Customizing brauchts für fertigstellung des produkts. Ursprungsversion nur halbfertig 15.29 führt beispiele welche trennbar sind nämlich wenn b) keine signifikanten änderungen oder anpassungen. aber dies der fall. Somit 15.30 nicht eigenständig abgrenzbar und muss so lange kombiniert werden bis abgrenzbares bündel und DL entsteht. --> so hohen Anteil nicht mehr ein Mehrkomponentengeschäft  somit kein Umsatz erfassen im 2018

Telekomsoftware. Pro minute telefonieren einen rappen gesprächsguthaben 120mio umsatz

Mehrkomponentengeschäft: (15.26j beispiele) Optionen Erwerb zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen B39

Forderungen/Umsatz 118.8

Forderung/Passive Rechnungsabgrenzung 1.2 mio. à Die frage ist benutzt der Kunde das Angebot

Erst wenn der Kunde Punkte eingesetzt auch den restlichen Umsatz verbuchen.

Keine Erfahrungswerte angegeben in der Praxis würde man mit Erfahrungswerte Arbeiten. à Erwartete abgrenzen

90d zahlungsfrist zu 24 monate verändert (150k)

 

15.48c Signifikante Finanzierungskomponente

15.60-65 Zeitwert des Geldes anpassen

15.65 Aufteilung Umsatz, Zinserträge

Forderung/Zinsertrag

Forderung/Umsatzerlös

Anlage für 1 mio listenpreis 900k und wartungsdl welche eigentlich 150k wert wären 

IFRS 15.81 Rabatte müssen auf alle Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden. Ausser wenn kumulativ (15.81):

Veräussert alle separat & immer wieder preisnachlass auf ein produkt, teilbündel & Preisnachlass bei einzelnen = preisnachlass bei bündel

rabatt berechnen: 1-1/1.05 = 14%

dann von beidem abziehen

150'000-14%*150'000 = 143k

900'000*14%900'000 = 857

Klingelton verkaufen aber produktion risiko durch zulieferer getragen 

Handle als Agent 15 B36 Nur erlöse in höhe der gebühr oder provision

Bin migros und drucke für Kunden ein Inserat gebe dafür keinen rabatt (anzeige wäre normalerweise 20k) 150 umsatz vom kunden 

IFRS 15.70 An kunden zu zahlende Gegenleistungen --> verringern des Umsatzes genauso wie bei rabatten. --> umsatz nur noch 130k

Anlage gebäude verkauft

IFRS 15.6 nur aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit FER 3.17

Tauschh Dienstleisutung 50k gegen vodka wert 40k

IFRS 15.66 nicht zahlungswirksame gegenleistung von Kunden beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung als Umsatz ansetzen. 

Bannertausch zwischen zwei gesellschaften 

IFRS 15.5d, B26 nicht-monetäres tauschgeschäft derselben sparte --> nicht umsatz