Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung


Kartei Details

Karten 130
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 22.04.2019 / 02.01.2025
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Ferien und Stellvertretung des Hauswartes

Stellvertretung:

  • muss nicht durch HW bezahlt werden
  • für Stellvertreter sep. Arbeitsvertrag machen
  • Org. durch HW kann vereinbart werden

Ferien:

  • dürfen nicht mit Geld abgegolten werden
  • bis 20=5 wochen, danach 4 Wochen
  • Verzicht auf Bezug von Ferien bei unregelmässiger Arbeitszeit. zuschlag von mind. 8.33% (4 Wochen), 10,64% (5 Wochen), 13.04% (6 Wochen) auf Bruttolohn und vertraglich vereinbaren

Krankheit und Kündigung des Hauswartes

Krankheit:

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft
  • im ersten Anstellungsjahr mind. 3 Wochen 
  • Krankentaggeldversicherung

Kündigung:

  • 1 Jahr = 1 Monat / 2.-9.Jahr = 2 Monate danach 3 (gem. Gesetz)
  • Probezeit 1-3 Monate, Kündigungsfrist 7 Tage
  • aus wichtigen Gründen kann Einzelabreitsvertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden (unzumutbar)

Sozialleistungen beim Hauswart

AHV/I/EO: 10.25% = je 5.125% Arbeitgeber und -nehmer

ALV: 2.2% = je 1.1% Arbeitgeber und -nehmer

Anmeldepflicht liegt bei Arbeitgeber

Nebenerwerb: verzicht auf AHV bis 2'300.00 pro Jahr mit schriftl. Zustimmung beider Parteien

Rentner zahlen an AHV/IV/EO nciht aber für ALV
- Freibetrag von 16'800 (Jahr) / 1'400 (Monat)
- Frühpensionierte müssen Beiträge leisten

Kinderzulage, Familenausgleichskasse, Krankentaggeld: Inkasso durch Ausgleichskasse z.L. Arbeitgeber. Dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden

Sozialleistungen Berufliche Vorsorge beim Hauswart

  • Leistungen: Alters-, Invaliden-, Hinterlassenenrente: Ziel zusammen mit AHV mind. 60% des letzten Lohnes zu erreichen
  • Jahreseinkommen von 21'150 werden obligatorisch berufliche Vorsorge unterstellt. max. anrechenbarer Lohn vor Abzug Koordinationsbeitrag (84'600), Koordinationsbeitrag (24'675)
  • BVG Mindesstsatz 1.0%
  • Arbeitgeber zahlt mind. die Hälfte
  • bis zu vollendetem 24. Altersjahr weren zur Risikoleistungen für Invalidität und Todesfall versichert

Sozialleistungen Unfallversicherung

  • Prämie wird in % des versicherten Lohnes festgesetzt
  • max. versicherbarer lohn = 148'200
  • Betriebsunfall (deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten), z.L. Arbeitgeber
  • Nicht-Betriebsunfall (Prämie z.L. Arbeitnehmer), nur sofern wöchentliche Arbeitszeit mind. 8h beträgt
  • Jährlicher Lohn weniger als 2'300 - Unfall muss nicht versichert werden, wenn in gegenseitigem Einvernehmen
  • Versicherungsleistungen
    • Heilung, Pflege, Wiederherstellung
    • Taggeld von 80% des Lohnes bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
    • bein Invalidität bis max. 80% des versicherten Lohnes

Dienstwohnung/Haftung des Hauswartes

Dienstwohnung: Kündigung Wohnung mit dem Arbeitsvertrag. Wohnung ist zwingend in Arbeitsvertrag aufzunehmen und im Mietvertrag dies als Dienstwohnung zu bezeichnen.

Haftung Hauswart:

  • Unfall mit Glatteis
  • Unfall wegen nassen Boden
  • Schäden durch falsches Reinigungsmittel
  • Wasserleitung im Winter nicht entleert
  • Diebstahl (HW-Raum nicht abgeschlossen)
  • falsche Lagerung von Chemikalien

Mehrwertsteuer beim Hauswart

HW-Leistungen sind MWST-pflichtig, wenn der HW im Dienste einer Immobilienfirma steht und diese ihre Leistungen dem Hauseigentümer in Rechnung stellt.

Vom steuerpflichtige erbrachte HW-Arbeiten an eigenen oder gemieteten Liegenschaften = nicht MWST-Pflichtig aber auf Einauf kein Vorsteuerabzugsrecht

Hauswart - Nebenkosten, anrechenbare Betriebskosten

Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die sich mit dem Gebrauch der Mietsache ergeben und vertraglich vereinbart sind:
- Hauswartung/Treppenhausreinigung
- Garten- und Umgebungspflege
- Schneeräumungskosten
- Schneeräumungsgebühren Gde für Privatstrassen

Spezialkosten z.L. Betriebskosten (keine Nebenkosten)
- Leistung von HW, welcher Verwaltungstätigkeit wahrnimmt
- Unterhalt an Liegenschaft/in Wohnungen
- Reinigung EH - sofern Bruttoprinzip bei Mietzins

Hauswart - Nebenkosten

Inbegriffene Leistungen:

  • Lohn und Sozialversicherungskosten
  • Kosten für Reinigungsgeräte (Besen, Schrubber, Waschlappen etc.) und Reiniungsmittel, Mittel für Ungeziefer
  • Kosten für Unkrautverteilungsmittel, Dünger, Streumittel

Hauswarung - Gartenpflege

  • Im MV NK = HW-Kosten, können Arbeiten durch Gärtner nicht an Mieter verrechnet werden
  • Zur Gartenpflege gehören:
    • Rasen mähen
    • Unkrautbeseitigung
    • Schneiden von Bäumen, Sträuchern, Hecken
    • Betriebskosten Geräte (Service, Treibstoff)
    • Nachbepflanzung / Nachsaat
  • Nicht Nebenkostenfähig:
    • Unterhalt Geräte
    • weitergehende Gartenerneuerungen