Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 22.04.2019 / 02.01.2025
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Mietkaution bei Abnahme

Auflösung durch Mieter:

- Vermieterschaft hat innert 1 Jahr keinen Anspruch geltens gemacht
- Vermieterschaft bestätigt Freigabe

Auflösung durch Vermieter:

- Zustimmung Mieter
- Rechtskräftiger Zahlungsbefehl
- Rechtskräftiges Gerichtsurteil

Objektsanierung bei Mieterwechsel nach Abnahme

  • Sanierung bei altem Mieter be:i vorzeitiger Rückgabe Mietobjekt: frühstens ab 20. des Monats, sonst wird Mieter von Mietzinspflicht befreit
  • Sanierung bei neuem Mieter: Duldungspflicht aber entsprechende Mietzinssenkung

Änderung und Erneuerungen durch den Mieter

Erneuerungen durch Mieter ohne Zustimmung dvon Vermieter = Vertragsverletzung
Der Vermieter kann:
- Fortführung angefangene Arbeiten verbeiten
- ursprünglichen Zustand verlangen
- Kündigung bei Sorgfaltspflichtverletzung
- Mieter bei Schaden haftbar machen

Bei Zustimmung kann Mieter Entschädigung verlangen wenn
- schriftliche Zustimmung von Vermieter vorliegt
- wenn Erneuerung Mehrwert aufweist

Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
- Umschreibung Ausbau
- Evtl. Kosten und Amo

Ohne Vereinbarung muss Mieter ursprünglichen Zustand herstellen

Erläutere den Grundsatz und Aufgabe der Versicherungen

Grundsatz: Bedürfnis nach Sicherheit

  • Richtig- / Unter- / Überversicherung
  • Versicherungsverträge = privatrechtliche Verträge
  • Privatversicherungen unterstehen Bundesgesetz über Versicherungsvertrag VVG
  • Versicherungsgesellschaft hat umfassende Informationspflicht
  • Versicherungsschutz (Grundlage): Police und Allgmeine Versicherungsbedingungen

Erläutere die 3 Arten der Versicherungen

Sachversicherung: Deckt Schäden durch Beschädigungen, Zerstörung, Wegnahme

Personalversicherung: Person ist hinsichtlich Heilungskosten und Erwerbsausfall infolge Invalidität, Alter oder Tod versichert

Vermögensversicherung: Deckt Vermögensverluste bei Eintritt versichertes Ereignis (Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Betriebsunterbruchversicherung

Erläutere Schaden- und Summenversicherung

  • Schadenversicherung: Bei Eintritt versichertes Ereignis wird der effektive Schaden, höchstens aber die vereinbarte Versicherungssummer bezahlt (Haftpflicht-, Sach-, Kaskoversicherung)
  • Summenversicherung: Bei Eintritt versichertes Ereignis wird vertraglich festgesetzte Summe ausbezahlt (Lebens-, Unfall, Krankenversicherung)

Unterschied zwischen privat und öffentlich-rechtliche Versicherung

private Versicherungsgesellschaften: Als AG oder Genossenschaft organisiert (Mobi, Basler, Zürich etc.)

öffentlich-rechtliche Versicherungen: AHV, SUVA, GVL

Erläutere Einzel-, Pauschal- und Kollektivversicherungen

Einzelversicherung: einzelne Personen oder Sachen

Pauschalversicherung: versicherte Gegenstände werden pauschal zusammengefasst, z.B. Hausratversicherung

Kollektivversicherung: Mehrere Personen oder Objekte im gleichen Vertrag z.B. betriebliche Unfall- und Krankenversicherung

Unterschied freiwillige und obligatorische Versicherungen

Freiwillig: Privathaftpflicht, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung

Obligatorisch (gesetzliche Pflicht): Krankenversicherung, AHV, Motorfahrzeughaftpflicht, Gebäude, Feuerversicherung

Erläutere Neuwert, Zeitwert, Erstrisiko, Versicherungssumme

Neuwertversicherung: Ersatz gleiche oder gleichartige Sache zu aktuellem Neuwert, ungeachtet der Altersentwertung

Zeitversicherung: Wert der Sache zu bestimmten Zeitpunkt = Neupreis abzgl. Wertminderung infolge Alter und Anützung

Erstrisiko: maximale Entschädigung unabhängig von Zeit- und Nennwert i.d.R. Diebstahl, Reisegepäck etc.

Versicherungssumme: Summe der Versicherer max. pro Schadenfall gem. Vertrag zu leisten hat.

Erläutere die Unterversicherung

Wenn Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert.

Bei Schaden: Entschädigung anteilsmässig im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Versicherungssumme CHF 200'000
abzgl. Ersatzwert CHF 280'000
= Schaden CHF 80'000 (71%)

Entschädigung 71% von 80'000

Folgen: Leistungskürzung/-verweigerung bei Verletzung der gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften (Grobfahlässigkeit)

Erläutere den Regress

Schadenersatzansprüche gegenüber betreffender Person geltend machen

Erläutere die Bindefrist

 

Versicherungsantrag unterschrieben (Versicherungsnehmer 14 Tage an Antrag gebunden

Erläutere die Kündigung

  • Kündigung i.d.R. spät. 3 Monate vor Vertragsablauf
  • Ausserordentliche Kündigung:
    - Prämienerhöhung: Bekanntgabe spät. 25 Tage vor Fälligkeit neuer Prämie = Kündigung bis letzter Tag Prämienfälligkeit möglich
    - Handänderung: Versicherungsvertrag geht auf neuen Eigentümer über = kann innert 30 Tage nach Handänderung abgelehnt werden
    - Kündigungsfrist durch Versicherung = 14 Tage
  • Nach Schadenfall:
    - innert 14 Tagen nach Schadenzahlung
    - auch Versicherungsgesellschaft kann nach Schadenfall kündigen

Erläutere die Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag des Ereignisses

Erläutere "keine Deckung"

  • Bewusste Veränderung der Mietsache
  • Wiederherstellung ursprünglicher Zustand
  • Abnützungsschäden
  • übermässige Beanspruchung (planmässig)
  • Allmähliche einwirkung von Rauch und Freuchtigkeit (Kettenraucher, Unterlassung von Lüften)
  • Schäden infolge eindrinung Wasser durch offende Dachlucke
  • Mietzinsausfall aufgrund unbezahlter Mietzinse

Erläutere die Pflichten beider Parteien

Versicherungsnehmer:
- Schaden unverzüglich melden
- beschädigten Gegenstand nicht verändern
- Pflicht zur Schadenminderung

Versicherer:
- sofortige Handlung damit Geschädigter von Veränderungsverbot befreit wird
- Schadenabschätzung
- Leistung gemäss Police erbringen

Erläutere die Versicherungen für den Mieter

  • Privathaftpflicht
  • Hausratversicherung (Gegenstände im Haus, die nicht Gebäudebestandteile sind)
  • Wertsacheenversicherung (Diebstahl, Einbruch, Wasser, Feuer, Verlieren, Zerstörung, Beschädigung)
  • Diebstahlversicherung

Erläutere die Versicherungen für den Eigentümer

  • Haftpflicht, Werkeigentümerhaftung
  • Gebäudeversicherung (Elementar, Feuer, Wasser)
  • Sachversicherung (Wasser, Gals, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc.)
  • Sozialversicherung Hauswart (AHV, BVG, NBU)

Erlätuere die Versicherungen im Bauwesen und bei Firmen

Im Bauwesen:
- Bauwesenversicherung
- Bauherrenhaftpflicht
- Baugarantie

Firmen:
- Betriebsversicherung (Inventar, Unterbruch, Transporte etc.)
- Betriebsberufshaftpflicht (Personen, Sachschäden)

Allgemeines zur Gebäudeversicherung

gedeckte Schäden:
- Feuer
- Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm über 75kmh, hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch

7 Kantone haben keine kantonale Gebäudeversicherung:
G Genf
U Uri
S Schwyz
T Tessin
A Apenzell IR
V Wallis
O Obwalden

Ausser bei Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung obligatorisch.

Bei Feuer und Elementarschäden ist der Neuwert versichert

Keine Elementarschäden sind

  • Schaden verursacht durch Bodenssenkung, schlechter Baugrund, mangelnder Gebäudeunterhalt, Unterlassung Abwehrmassnahmen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser
  • Wasser aus Stauseen, künstliche Wasseranlagen, Rückstau Kanalisation
  • Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden (Hoch- und Tiefbauten, Stollenbauten, Gewinnung Stein)
  • Erdbeben / vulkanische Eruptionen
  • Kriegerische Ereignisse
  • Innere Unruhen

Wie setzte sich die Präme der Gebäudeversicherung zusammen?

setzt sich zusammen aus:

  • Versicherungsprämie: basiert auf Gebäudeschatzung
  • Brandschutzabgabe: Finanzierung des präventiven und abwehrenden Brandschutz durch Feuerpolizei und Feuer

Erläutere mögliche Schäden bei Wasser, Glas, Einbruch

Wasserversicherung:
- Wasser aus Wasserleitungen
- Regen/Schnee/Schmelzwasser vom Dach und aus Ablaufrohren
- Rückstau aus Abwasserkanalisation und Grundwasser
- Ausfliessen von Öl aus Tankanlagen
- Zusätzlich meist noch Frostschäden (Ausgenommen: schlechter Baugrund, offende Dachluken, mangelhafter Unterhalt)

Glasversicherung: 
- Bruchschäden an Gebäudeverglasung, Sanitäreinrichtungen, Kosten Notverglasung

Einbruchdiebstahl: 
- Kosten für Schlossänderungen, Nottüren, Notschlösser, Gebäudebeschädigungen

Erläuter die Gebäudehaftlichtversicherung

Deckung:
- Entschäigung an Geschädigten
- Abwehr unberechtigter oder übersetze Ansprüche

Schadenursachen:
- Glatteis auf Zugangsweg und Treppen
- ungesicherte Luken und Schächte
- Losgelöste Ziegel
- Unfall mit Türen und Tore
- Undichter Heizöltank

Deckungssumme: mind. 5 Mio. (besser 20-50 Mio.)

Erläutere die Bauwesenversicherung

  • unvorhergeschehene Beschäigung / Zerstörung während der Bauzeit
  • Neubau, Umbau, Sanierung, Renovation
  • Selbstbehalt meist 1'000 kann aber erhöht vereinbart werden
  • Prämie wird i.d.R. auf Handwerker verteilt
  • Deckung:
    • schlechter Baugrund
    • abnormale Witterungsverhältnisse
    • Eindringung / Auslaufen von Wasser
    • Fehler/Ungeschicklichkeit Handwerker/Unternehmer
    • Böswilligkeit/Diebstahl/ Vandalismus

Erläutere die Bauherrenhaftpflichtverischerung

  • Als Bauherr gesetzlich und kausal haftbar für Sachschäden an Grundstücken und Gebäuden von Nachbarn und Personenschäden verursacht durch Bautätigkeiten
  • Bei Gesamtbausaumme ab 100'000 empfehlenswert (vorher meist in Gebäudehaftpflicht)
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
  • Versicherungssumme sollte 10-20 Mio decken
  • Selbstbehalt beträgt meist 1'000

Erläutere die Anforderungen an einen Hauswart

  • gute Allgemeinbildung
  • einwandfreien Leumund
  • fundiertes Fachwissen
  • psychologisches Geschick
  • Organisationstalent
  • kostenbewusstes Denken
  • Fähigkeit zu führen und motivieren
  • Verständnis für wirtsch. Zusammenhänge
  • Wille Neues zu erlernen

Erläutere die Funktion und das Aufgabengebiet des Hauswartes

  • Pflege und Reinigung allgemeiner Teil
  • technische Wartung der Liegenschaft
  • Bindeglied zwischen Mieter und Bewirtschafter
  • Kontaktperson zu Handwerker und Lieferanten
  • Aufgabengebiet Betrieb und Unterhalt
  • Überwachung, Kontrollen, Optimierungen, Reinigung, Gartenpflege, Rep. Schlichter, Ansprechperson

Welche Weiterbildungen beim Hauswart gibt es?

  • Fachmann Betriebsunterhalt (3-jähr. Lehre)
  • Berufsprüfung (Hauswart, Gebäudereinigungsfachmann, Instandstellungsfachmann)
  • Höhere Fachprüfung (Hausmeister, Instandstellungsleiter)

Welchen Zweck hat das Pflichtenheft?

  • Arbeitsgrundlage für Hauswart und Verwaltung
  • verbindlich und sollte schriftlich sein
  • Hilfe für Verwalter zur Kontrolle des Hauswartes
  • dienst als Grundlage zur Kalkulation des Hauswartlohns

Was beeinhaltet die Innenreinigung

  • Eingang, Treppenhaus, Liftvorplatz
  • Wasch- und Trocknungsräume
  • Vorplätze Mieterkeller
  • Vorplätze Estrich
  • allgemeine Dachterrasse / Dachrinne
  • Fenster allgemeine Gebäudeteile
  • Lichtschächte
  • Container- und Abstellplätze
  • Autoeinstellhalle

Was beeinhaltet die Umgebungspflege

  • Rasenpflege
  • Zugangswege unterhalten
  • Rabatten jäten, Pflanzen ersetzen, bewässern
  • Büsche und Bäume pflegen
  • schnee- und Eisreinigung (Winterdienst)

Was beeinhaltet die Betrieb Anlage und Reparaturen/Wartung

  • Betrieb Anlage: Wartung Heizung, Lüftung, Klimaanlage
  • Reparaturen/Wartung: Geräte, Beleuchtung, Ersatz Filter, Bereitstellen Container

Wie wird die Entschädigung beim Hauswart im Nebenamt entschädigt?

  • Geschätzer Stundenaufwand x Stundenansatz (CHF 25-35) abzüglich Sozialversicherungsbeiträge
  • Zur Ermittlung der HW-Aufwendungen sind Arbeitsbeiträge sind die Sozialleistungen zu berücksichtigen
  • Faustregel CHF 45-55 je Wohnung und Monat (massiver Einflussfaktor für die Umgebung)

Vor- und Nachteile des Vollamtlicher Hauswart

  • teurer
  • keine Unterhaltskosten für Maschinen
  • Lohn gemäss Arbeitsmarkt, Alter, Ausbildung und Erfahrung

Mögliche Entschädigungsbeispiele

Innenreinigung (Treppenhaus, Nebenräume UG, Eingangsbereich
= Zeitaufwand pro Monat und Wohnung ca. 1-1.25h bzw. CHF 30-35

Umgebungsarbeiten (Rasenpflege, Lauben, Winterdienst, Garagenreinigung, Beetenpflege
- Grünflächen CHF 20-25 pro 100m2
- Hartbeläge CHF 10-15 pro 100m2
- Zuschläge am Hang und hohe ästetische Anforderungen

Erläutere die Eckpunkte bei einer externer Hauswartung

  • einfacher Auftrag
  • ist selber für die Abrechnung der Sozialleistungen verantwortlich

Erläutere den Inhalt des Hauswartvertrages auf

  • Vertragsparteien
  • zu betreuende Liegenschaft
  • Beginn/Dauer/Kündigung
  • Entschädigung
  • Ferien, Stellvertretung
  • Sozialleistungen
  • Arbeitszeit
  • Beilagen (Pflichtenheft, Inventarliste, schlüssel
  • Ort, Datum, Unterschrift

Zu Berücksichtigen beim Hauswartungsvertrag bei den Vertragsparteien

Personen ohne CH-Pass:
- Quellensteuer
- Arbeitsbewilligung udrch AMIGRA

Mitarbeit Ehemann/-frau:
- ebenfalls als Vertragspartei aufführen und versichern