Bewirtschaftung von Mietliegenschaften
1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung
1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung
Set of flashcards Details
Flashcards | 130 |
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Students | 11 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 22.04.2019 / 02.01.2025 |
Weblink |
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Mietkaution bei Abnahme
Auflösung durch Mieter:
- Vermieterschaft hat innert 1 Jahr keinen Anspruch geltens gemacht
- Vermieterschaft bestätigt Freigabe
Auflösung durch Vermieter:
- Zustimmung Mieter
- Rechtskräftiger Zahlungsbefehl
- Rechtskräftiges Gerichtsurteil
Objektsanierung bei Mieterwechsel nach Abnahme
- Sanierung bei altem Mieter be:i vorzeitiger Rückgabe Mietobjekt: frühstens ab 20. des Monats, sonst wird Mieter von Mietzinspflicht befreit
- Sanierung bei neuem Mieter: Duldungspflicht aber entsprechende Mietzinssenkung
Änderung und Erneuerungen durch den Mieter
Erneuerungen durch Mieter ohne Zustimmung dvon Vermieter = Vertragsverletzung
Der Vermieter kann:
- Fortführung angefangene Arbeiten verbeiten
- ursprünglichen Zustand verlangen
- Kündigung bei Sorgfaltspflichtverletzung
- Mieter bei Schaden haftbar machen
Bei Zustimmung kann Mieter Entschädigung verlangen wenn
- schriftliche Zustimmung von Vermieter vorliegt
- wenn Erneuerung Mehrwert aufweist
Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
- Umschreibung Ausbau
- Evtl. Kosten und Amo
Ohne Vereinbarung muss Mieter ursprünglichen Zustand herstellen
Erläutere den Grundsatz und Aufgabe der Versicherungen
Grundsatz: Bedürfnis nach Sicherheit
- Richtig- / Unter- / Überversicherung
- Versicherungsverträge = privatrechtliche Verträge
- Privatversicherungen unterstehen Bundesgesetz über Versicherungsvertrag VVG
- Versicherungsgesellschaft hat umfassende Informationspflicht
- Versicherungsschutz (Grundlage): Police und Allgmeine Versicherungsbedingungen
Erläutere die 3 Arten der Versicherungen
Sachversicherung: Deckt Schäden durch Beschädigungen, Zerstörung, Wegnahme
Personalversicherung: Person ist hinsichtlich Heilungskosten und Erwerbsausfall infolge Invalidität, Alter oder Tod versichert
Vermögensversicherung: Deckt Vermögensverluste bei Eintritt versichertes Ereignis (Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Betriebsunterbruchversicherung
Erläutere Schaden- und Summenversicherung
- Schadenversicherung: Bei Eintritt versichertes Ereignis wird der effektive Schaden, höchstens aber die vereinbarte Versicherungssummer bezahlt (Haftpflicht-, Sach-, Kaskoversicherung)
- Summenversicherung: Bei Eintritt versichertes Ereignis wird vertraglich festgesetzte Summe ausbezahlt (Lebens-, Unfall, Krankenversicherung)
Unterschied zwischen privat und öffentlich-rechtliche Versicherung
private Versicherungsgesellschaften: Als AG oder Genossenschaft organisiert (Mobi, Basler, Zürich etc.)
öffentlich-rechtliche Versicherungen: AHV, SUVA, GVL
Erläutere Einzel-, Pauschal- und Kollektivversicherungen
Einzelversicherung: einzelne Personen oder Sachen
Pauschalversicherung: versicherte Gegenstände werden pauschal zusammengefasst, z.B. Hausratversicherung
Kollektivversicherung: Mehrere Personen oder Objekte im gleichen Vertrag z.B. betriebliche Unfall- und Krankenversicherung
Unterschied freiwillige und obligatorische Versicherungen
Freiwillig: Privathaftpflicht, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung
Obligatorisch (gesetzliche Pflicht): Krankenversicherung, AHV, Motorfahrzeughaftpflicht, Gebäude, Feuerversicherung
Erläutere Neuwert, Zeitwert, Erstrisiko, Versicherungssumme
Neuwertversicherung: Ersatz gleiche oder gleichartige Sache zu aktuellem Neuwert, ungeachtet der Altersentwertung
Zeitversicherung: Wert der Sache zu bestimmten Zeitpunkt = Neupreis abzgl. Wertminderung infolge Alter und Anützung
Erstrisiko: maximale Entschädigung unabhängig von Zeit- und Nennwert i.d.R. Diebstahl, Reisegepäck etc.
Versicherungssumme: Summe der Versicherer max. pro Schadenfall gem. Vertrag zu leisten hat.
Erläutere die Unterversicherung
Wenn Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert.
Bei Schaden: Entschädigung anteilsmässig im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Versicherungssumme CHF 200'000
abzgl. Ersatzwert CHF 280'000
= Schaden CHF 80'000 (71%)
Entschädigung 71% von 80'000
Folgen: Leistungskürzung/-verweigerung bei Verletzung der gesetzlicher oder vertraglicher Vorschriften (Grobfahlässigkeit)
Erläutere den Regress
Schadenersatzansprüche gegenüber betreffender Person geltend machen
Erläutere die Bindefrist
Versicherungsantrag unterschrieben (Versicherungsnehmer 14 Tage an Antrag gebunden
Erläutere die Kündigung
- Kündigung i.d.R. spät. 3 Monate vor Vertragsablauf
- Ausserordentliche Kündigung:
- Prämienerhöhung: Bekanntgabe spät. 25 Tage vor Fälligkeit neuer Prämie = Kündigung bis letzter Tag Prämienfälligkeit möglich
- Handänderung: Versicherungsvertrag geht auf neuen Eigentümer über = kann innert 30 Tage nach Handänderung abgelehnt werden
- Kündigungsfrist durch Versicherung = 14 Tage - Nach Schadenfall:
- innert 14 Tagen nach Schadenzahlung
- auch Versicherungsgesellschaft kann nach Schadenfall kündigen
Erläutere die Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag des Ereignisses
Erläutere "keine Deckung"
- Bewusste Veränderung der Mietsache
- Wiederherstellung ursprünglicher Zustand
- Abnützungsschäden
- übermässige Beanspruchung (planmässig)
- Allmähliche einwirkung von Rauch und Freuchtigkeit (Kettenraucher, Unterlassung von Lüften)
- Schäden infolge eindrinung Wasser durch offende Dachlucke
- Mietzinsausfall aufgrund unbezahlter Mietzinse
Erläutere die Pflichten beider Parteien
Versicherungsnehmer:
- Schaden unverzüglich melden
- beschädigten Gegenstand nicht verändern
- Pflicht zur Schadenminderung
Versicherer:
- sofortige Handlung damit Geschädigter von Veränderungsverbot befreit wird
- Schadenabschätzung
- Leistung gemäss Police erbringen
Erläutere die Versicherungen für den Mieter
- Privathaftpflicht
- Hausratversicherung (Gegenstände im Haus, die nicht Gebäudebestandteile sind)
- Wertsacheenversicherung (Diebstahl, Einbruch, Wasser, Feuer, Verlieren, Zerstörung, Beschädigung)
- Diebstahlversicherung
Erläutere die Versicherungen für den Eigentümer
- Haftpflicht, Werkeigentümerhaftung
- Gebäudeversicherung (Elementar, Feuer, Wasser)
- Sachversicherung (Wasser, Gals, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc.)
- Sozialversicherung Hauswart (AHV, BVG, NBU)
Erlätuere die Versicherungen im Bauwesen und bei Firmen
Im Bauwesen:
- Bauwesenversicherung
- Bauherrenhaftpflicht
- Baugarantie
Firmen:
- Betriebsversicherung (Inventar, Unterbruch, Transporte etc.)
- Betriebsberufshaftpflicht (Personen, Sachschäden)
Allgemeines zur Gebäudeversicherung
gedeckte Schäden:
- Feuer
- Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm über 75kmh, hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
7 Kantone haben keine kantonale Gebäudeversicherung:
G Genf
U Uri
S Schwyz
T Tessin
A Apenzell IR
V Wallis
O Obwalden
Ausser bei Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung obligatorisch.
Bei Feuer und Elementarschäden ist der Neuwert versichert
Keine Elementarschäden sind
- Schaden verursacht durch Bodenssenkung, schlechter Baugrund, mangelnder Gebäudeunterhalt, Unterlassung Abwehrmassnahmen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser
- Wasser aus Stauseen, künstliche Wasseranlagen, Rückstau Kanalisation
- Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden (Hoch- und Tiefbauten, Stollenbauten, Gewinnung Stein)
- Erdbeben / vulkanische Eruptionen
- Kriegerische Ereignisse
- Innere Unruhen
Wie setzte sich die Präme der Gebäudeversicherung zusammen?
setzt sich zusammen aus:
- Versicherungsprämie: basiert auf Gebäudeschatzung
- Brandschutzabgabe: Finanzierung des präventiven und abwehrenden Brandschutz durch Feuerpolizei und Feuer
Erläutere mögliche Schäden bei Wasser, Glas, Einbruch
Wasserversicherung:
- Wasser aus Wasserleitungen
- Regen/Schnee/Schmelzwasser vom Dach und aus Ablaufrohren
- Rückstau aus Abwasserkanalisation und Grundwasser
- Ausfliessen von Öl aus Tankanlagen
- Zusätzlich meist noch Frostschäden (Ausgenommen: schlechter Baugrund, offende Dachluken, mangelhafter Unterhalt)
Glasversicherung:
- Bruchschäden an Gebäudeverglasung, Sanitäreinrichtungen, Kosten Notverglasung
Einbruchdiebstahl:
- Kosten für Schlossänderungen, Nottüren, Notschlösser, Gebäudebeschädigungen
Erläuter die Gebäudehaftlichtversicherung
Deckung:
- Entschäigung an Geschädigten
- Abwehr unberechtigter oder übersetze Ansprüche
Schadenursachen:
- Glatteis auf Zugangsweg und Treppen
- ungesicherte Luken und Schächte
- Losgelöste Ziegel
- Unfall mit Türen und Tore
- Undichter Heizöltank
Deckungssumme: mind. 5 Mio. (besser 20-50 Mio.)
Erläutere die Bauwesenversicherung
- unvorhergeschehene Beschäigung / Zerstörung während der Bauzeit
- Neubau, Umbau, Sanierung, Renovation
- Selbstbehalt meist 1'000 kann aber erhöht vereinbart werden
- Prämie wird i.d.R. auf Handwerker verteilt
- Deckung:
- schlechter Baugrund
- abnormale Witterungsverhältnisse
- Eindringung / Auslaufen von Wasser
- Fehler/Ungeschicklichkeit Handwerker/Unternehmer
- Böswilligkeit/Diebstahl/ Vandalismus
Erläutere die Bauherrenhaftpflichtverischerung
- Als Bauherr gesetzlich und kausal haftbar für Sachschäden an Grundstücken und Gebäuden von Nachbarn und Personenschäden verursacht durch Bautätigkeiten
- Bei Gesamtbausaumme ab 100'000 empfehlenswert (vorher meist in Gebäudehaftpflicht)
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Versicherungssumme sollte 10-20 Mio decken
- Selbstbehalt beträgt meist 1'000
Erläutere die Anforderungen an einen Hauswart
- gute Allgemeinbildung
- einwandfreien Leumund
- fundiertes Fachwissen
- psychologisches Geschick
- Organisationstalent
- kostenbewusstes Denken
- Fähigkeit zu führen und motivieren
- Verständnis für wirtsch. Zusammenhänge
- Wille Neues zu erlernen
Erläutere die Funktion und das Aufgabengebiet des Hauswartes
- Pflege und Reinigung allgemeiner Teil
- technische Wartung der Liegenschaft
- Bindeglied zwischen Mieter und Bewirtschafter
- Kontaktperson zu Handwerker und Lieferanten
- Aufgabengebiet Betrieb und Unterhalt
- Überwachung, Kontrollen, Optimierungen, Reinigung, Gartenpflege, Rep. Schlichter, Ansprechperson
Welche Weiterbildungen beim Hauswart gibt es?
- Fachmann Betriebsunterhalt (3-jähr. Lehre)
- Berufsprüfung (Hauswart, Gebäudereinigungsfachmann, Instandstellungsfachmann)
- Höhere Fachprüfung (Hausmeister, Instandstellungsleiter)
Welchen Zweck hat das Pflichtenheft?
- Arbeitsgrundlage für Hauswart und Verwaltung
- verbindlich und sollte schriftlich sein
- Hilfe für Verwalter zur Kontrolle des Hauswartes
- dienst als Grundlage zur Kalkulation des Hauswartlohns
Was beeinhaltet die Innenreinigung
- Eingang, Treppenhaus, Liftvorplatz
- Wasch- und Trocknungsräume
- Vorplätze Mieterkeller
- Vorplätze Estrich
- allgemeine Dachterrasse / Dachrinne
- Fenster allgemeine Gebäudeteile
- Lichtschächte
- Container- und Abstellplätze
- Autoeinstellhalle
Was beeinhaltet die Umgebungspflege
- Rasenpflege
- Zugangswege unterhalten
- Rabatten jäten, Pflanzen ersetzen, bewässern
- Büsche und Bäume pflegen
- schnee- und Eisreinigung (Winterdienst)
Was beeinhaltet die Betrieb Anlage und Reparaturen/Wartung
- Betrieb Anlage: Wartung Heizung, Lüftung, Klimaanlage
- Reparaturen/Wartung: Geräte, Beleuchtung, Ersatz Filter, Bereitstellen Container
Wie wird die Entschädigung beim Hauswart im Nebenamt entschädigt?
- Geschätzer Stundenaufwand x Stundenansatz (CHF 25-35) abzüglich Sozialversicherungsbeiträge
- Zur Ermittlung der HW-Aufwendungen sind Arbeitsbeiträge sind die Sozialleistungen zu berücksichtigen
- Faustregel CHF 45-55 je Wohnung und Monat (massiver Einflussfaktor für die Umgebung)
Vor- und Nachteile des Vollamtlicher Hauswart
- teurer
- keine Unterhaltskosten für Maschinen
- Lohn gemäss Arbeitsmarkt, Alter, Ausbildung und Erfahrung
Mögliche Entschädigungsbeispiele
Innenreinigung (Treppenhaus, Nebenräume UG, Eingangsbereich
= Zeitaufwand pro Monat und Wohnung ca. 1-1.25h bzw. CHF 30-35
Umgebungsarbeiten (Rasenpflege, Lauben, Winterdienst, Garagenreinigung, Beetenpflege
- Grünflächen CHF 20-25 pro 100m2
- Hartbeläge CHF 10-15 pro 100m2
- Zuschläge am Hang und hohe ästetische Anforderungen
Erläutere die Eckpunkte bei einer externer Hauswartung
- einfacher Auftrag
- ist selber für die Abrechnung der Sozialleistungen verantwortlich
Erläutere den Inhalt des Hauswartvertrages auf
- Vertragsparteien
- zu betreuende Liegenschaft
- Beginn/Dauer/Kündigung
- Entschädigung
- Ferien, Stellvertretung
- Sozialleistungen
- Arbeitszeit
- Beilagen (Pflichtenheft, Inventarliste, schlüssel
- Ort, Datum, Unterschrift
Zu Berücksichtigen beim Hauswartungsvertrag bei den Vertragsparteien
Personen ohne CH-Pass:
- Quellensteuer
- Arbeitsbewilligung udrch AMIGRA
Mitarbeit Ehemann/-frau:
- ebenfalls als Vertragspartei aufführen und versichern