Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung


Kartei Details

Karten 130
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 22.04.2019 / 02.01.2025
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Beschreibe das berufliche Umfeld (total 10)

  • Eigentümer
  • Handwerker / Lieferanten
  • Betriebspersonal
  • Behörden
  • Verbände
  • Mieter
  • Ausbildung
  • Gesetze und Verordnungen
  • Konkurrenz
  • Markt

Welche Anforderungen hat der Eigentümer an den Immobilienbewirtschafter?

  • Erzielung angemessener Ertrag (Rendite)
  • Substanzerhaltung der Kapitalanlage (Unterhalt)
  • Wertsteigerung der Liegenschaft (Investition)

Zähle die Marktfaktoren auf, welche den Immobilienbewirtschafter kennen sollte.

  • Angebot und Nachfrage bei Wohnungen und Geschäftsräumen
  • Mietpreisentwicklung
  • Leerwohnungsbestand
  • Zinsentwicklung
  • Teuerung
  • Trends

Welche gängige Verbände gibt es?

  • SVIT (Schweizerischer Verband der Immobilienbewirtschaft)
  • MV (Mieterverband)
  • HEV (Hauseigentümerverband)

Erläutere den SVIT mit deren Grundsätzen, Zielsetzungen und Aufgaben

SVIT:

  • Nicht gewinnorientierter Wirtschaftsverband
  • Vertritt Interessen und repräsentiert die professionellen Anbieter von Immobiliendienstleistungen in den Bereichen Bewirtschaftung, Verkauf, Beratung, Entwicklung und Bewertung.
  • Bekenntnis zur sozialen Markwirtschaft und einer freiheitlichen Eigentumsordnung in Wahrnehmung der Verantwortung geenüber der Gesellschaft.
  • Politische und wirtschaftliche Interessenvertretung sowie Dienstleistungen für Mitglieder sowie Aus- und Weiterbildungen
  • Zeitschrift

Erläutere den HEV mit deren Grundsätzen, Zielsetzungen und Aufgaben

  • Der Zweck und Ziel ist der Schutzdes privaten Grundeigentums und die Wahrung und Vertretung der Rechte der Haus-, Grund, und Stockwerkeigentümer.
  • Vertritt das politische Interesse und bietet Angebot von Dienstleistungen sowie Anlässen an

Erläutere den MV mit deren Grundsätzen, Zielsetzungen und Aufgaben

  • Vertirtt die Angelegenheiten aus Sicht der Mieter
  • Fokus im Wesentlichen auf ein mieterfreundliches Mietrecht und auf den Mieterschutz
  • Bietet Dienstleistungen in der Rechtsberatungan.

Zähle die gängigen Immobilienzeitschriften auf

  • Immobilia (SVIT)
  • Der Schweizerische Hauseigentümer (HEV)
  • Mieten & Wohnen (MV)

Beschreibe die wirtschaftliche Verantwortung eines Immobilienbewirtschafters anhand eines Beispiels.

  • Anzahl bewirtschaftete Wohnungen: 700
  • Durchschnittlicher Wert einer Wohnung: CHF 280'000.00
  • Durchschnittlicher Mietertrag pro Wohnung von einer Bruttorendite von 5%: CHF 14'000.00
  • Zugewisenes Immobilienvermögen: CHF 196'000'000.00

Zähle und beschreibe die Hauptaufgaben eines Immobilienbewirtschafters auf:

  • Vermietung/Vermarktung: Erst- und Wiedervermietung
  • Betreuung der Mietverträge: Anpassungen, Kündigungen
  • Liegenschaftsunterhalt: ordentlicher und ausserordentlicher
  • Akquistion: Mandate
  • Garantiewesen: Garantieabnahmen und -arbeiten
  • Kontrollen: Zustandsberichte
  • Administration: Korrespondenz, Abrechnungen, Verträge
  • Aus- und Weiterbidlung: Seminare, Kurse, Workshops
  • Führungsaufgaben: Administratives und technisches Personal

Beschreibes das Anforderungsprofil eines Immobilienbewirtschafters

 

  • fundiertes Fachwissen
  • gute Allgemeinbildung
  • psychologisches Geschick
  • Organisationstalent und Arbeitsdisziplin
  • kostenbewusstes Denken
  • die Fähigkeit zu führen, motivieren und schlichten
  • Verständnis für wirtschaftliche und politische Zusammenhänge
  • den Willen, sich laufend weiterzubilden

Zähle die rechtlichen Grundlagen bei der Erstellung eines Bewirtschaftungsvertrages auf

  • Einfacher Auftrag OR Art. 394ff
  • zweiseitiges Rechtsgeschäft
  • schriftlich (mündlich oder stillschweigend möglich) 
    Beweissicherung (Umfang und Aufgaben klar umschrieben) - Vollmacht im Rahmen des Auftrages 
  • Ist der Auftragsumfang nicht klar umschrieben bestimmt er sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes

Zähle die rechtlichen Grundlagen bei der Auflösung des Bewirtschaftungsauftrages auf

  • Jederzeit
  • Bei Kündigung zur Unzeit haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden des Auftragnehmers
    (Haftung für Schaden)
  • Herausgabepflicht
  • Vereinbarte Kündigungsfrist wenn möglich einhalten

Auf welche Grundlagen ist die Verwaltungsktätigkeit aufgebaut?

Rechtsgrundlagen, z.B.:

  • Gesetze
  • Verordnungen
  • Bundesbeschlüsse
  • Gerichtsentscheide
  • Reglemente

Partnerschaftliche Grundlagen, z.B.:

  • Verwaltungsverträge
  • Mietverträge
  • Arbeitsverträge

Interne Regelungen, z.B.:

  • Führungs- und Entscheidungshilfen - Kompetenzregelungen
  • Organisationsrichtlinien
  • Weisungen

Register

  • Grundbuch
  • GIS / Katasterplan / Verdachtsflächenkataster

Zähle die Pflichten des Auftragnehmers auf

Pflichten des Auftragnehmers allgemein

  • Getreue und sorgfältige Geschäftsführung
  • Wahrung der Interessen des Auftraggebers
  • Persönliche Ausführung
  • Nach dem Willen des Auftraggebers handeln
  • Rechenschaftspflicht

Fachspezifische Pflichten

  • Gewährleistung Vollvermietung zu Marktpreisen
  • Sicherstellung Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft
  • Ordnungsgemässe Buchführung 

Zähle die Pflichten des Auftraggebers auf

  • Vergütung des Honorars
  • Vergütung aller Auslagen und Spesen aus Verbindlichkeiten
  • Schadenersatzpflicht, aus dem Auftrag erwachsenen Schaden

Was beinhaltet einen Bewirtschaftungsauftrag? Zähle die wichtigsten Punkte auf.

  • Parteien
  • Genauer Objektbeschrieb
  • Beginn, Dauer, Kündigung
  • Leistungsbeschrieb
  • Kompetenzen, i.d.R zwischen CHF 3‘000.00 bis 10‘000.00 pro Fall
  • Abrechnungstermine
  • Auszahlungen an die Eigentümerin / Kontoverbindungen
  • Besondere Vereinbarungen
  • Honorare und Spesen
  • Vollmacht
  • Gerichtsstand
  • Datum, Unterschrift

Zähle einige Punkte des eines möglichen Leistungsbeschriebes auf

  • Prozess Mieterwechsel, Abschluss MV, Änderung MV, Kündigung
  • Mietzinsfestsetzung / Mietzinsanpassungen
  • Inkasso der Mietzinse und Nebenkosten
  • Kommunikation mit Mieter
  • Unterhalt
  • Service Abonnemente
  • Anstellung, Instruktion und Überwachung Betriebspersonal
  • Erstellung und Überwachung Haus- und Benutzungsordnung
  • Überwachung Heizbetrieb, Einkauf Heizmaterial
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Buchführung / Budget / Jahresabschluss
  • Kommunikation mit Behörden, Unternehmungen und Privaten
  • Abschluss und Änderung von Versicherungsverträgen / Schadensabwicklung
  • Auftragswesen (Offerten, Aufträge, Umsetzung, Rechnungskontrolle)

INFO: Mögliche Honorarrichtwerte bei einem Bewirtschaftungsvertrag

  • Nach Aussage der WeKo (Wettbewerbskommission) sind Honorarempfehlungen nicht zulässig
  • Die Honorare können pauschal oder in % vom Mietertrag vereinbart werden
  • Richtwerte: - Mehrfamilienhäuser / Grossüberbauungen 3.0 - 5.0%
    Wohn- und Geschäftshäuser 3.0 - 5.0%
    Büro und Gewerbehäuser 2.5 - 4.5%
    Detailhandelsimmobilien 3.0 - 5.5%
    Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen 4.5 - 6.5%
  • HNK in % der Kostenabrechnung 2.5 - 4.0 %
  • Einmalpauschale für die Übernahme 1‘ - 5‘000.- CHF
  • Honorarempfehlungen exkl. Mehrwertsteuer
  • Zusatzhonorar und Spesen: - Publikationen (CI-CD, Claim, Internet, Inserate, Broschüren, Flyer etc.)
  • Sanierungsaufwendungen (Stundenaufwand)
  • Betreibungen / Klagen (Pauschal oder Stundenaufwand)

Beschreibe den Ablauf einer Übernahme einer Liegenschaft

  • Kontaktaufnahme zwischen Eigentümer und Verwaltung
  • Besichtigung der Liegenschaft Festlegen des Verwaltungsumfanges
  • Ausarbeiten einer Offerte durch die Verwaltung
  • Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages
  • Übernahme der Akten
  • Übernahme der Liegenschaft
  • Orientierung diverser Stellen über den Verwaltungswechsel
  • Beginn der eigentlichen Verwaltungstätigkeit

Beschreibe Arbeiten, welche nach der Übernahme anfallen

Stufe Liegenschaft:

  • Übernahme, Prüfung und Inventarisierung der Unterlagen
  • Mieterakten (Verträge, Vertragsänderungen, Protokolle, Sicherstellungen, NK Abrechnungen, Korrespondenz)
  • Belege Nebenkosten, Rückstellungen, Heizölvorrat
  • Marchzählige Abrechnung der Mietzins und NK-Leistungen
  • Erfassung der Mietverträge in die Bewirtschaftungsdatenbank
  • Inventarübernahme
  • Liegenschaftsbeschrieb, Baubeschrieb, Unternehmerverzeichnis
  • Pläne, Grundrisse, Situation, Schnitt, Kanalisation, Haustechnik
  • Katasterplan, Grundbuchauszug und ev. Dienstbarkeitsverträge
  • Versicherungspolicen / Deckung prüfen
  • Serviceverträge prüfen
  • Schliessplan, Sicherheitsschein und Schlüsselverzeichnis
  • Hauswartvertrag mit Beilagen, Inventar
  • Gebäudecheck; Zustand, Sicherheit, Funktionalität, Schäden, Beschriftungen, Sauberkeit

Stufe Information:

  • Mieter
  • Hauswart / Hausdienstpersonal
  • Info an Werke
  • Info an Behörden
  • Servicefirmen und Handwerker
  • Zahlungsverbindungen / Bank
  • Versicherungen
  • Nachbarn
  • Ansprechperson und Firma in Anschlagkasten oder Infotafel

Erläutere den Ablauf bei einer Abgabe einer Immobilien-Bewirtschaftung

  • Kündigung des Bewirtschaftungsauftrages durch den Hauseigentümer oder die Verwaltung
  • Bestätigung durch die Verwaltung mit Vorschlag für Abgabeprozedere und Übergabetermin für die Akten 
  • Zusammenstellen der Verwaltungsakten
    Pendenzenliste erstellen
  • Buchhaltungsabschluss erstellen
  • Übergabe der Akten und Buchhaltungsabschluss (Auszahlung Schlusssaldo)
  • Ev. Mieterinformation
  • Erstellung Aktenübergabeprotokoll
  • Erstellung Protokoll unerledigter Arbeiten

Was ist einen Mietvertrag?

Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (für den Abschluss des Vertrag sind zwei gegenseitige Willensäusserungen nötig)

Wie kann einen Mietvertrag abgeschlossen werden?

  • mündlich
  • schriftlich
  • stillschweigend (durch konkludentes Verhalten = ohne ausdrückliche Willenserklärung, sondern durch schlüssiges Handeln)

Was unterliegt nicht den mietrechtlichen Bestimmungen?

Ferienwohnungen mit einer Mietdauer von höchstens 3 Monaten. 

Wo gelten die mietrechtlichen Bestimmungen über den Schutz von missbräuchlichen Mietzinse nicht?

  • Miete von luxuriösen Wohnungen und EFH mit mehr als 6 Wohnräumen
  • Wohnungen welche durch die öffentliche Hand gefördert werden (WEG / WFG)

Wo gelten die mietrechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und dem Kündigungsschutz?

  • Miete von Wohn- und Geschäftsräumen (gilt nicht für gesondert vermietete Einstellhallenplätze)

Zähle die Vorteile für den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages auf.

  • Vermeidung Missverständnisse
  • Beweismittel im Streitfall
  • Rechtsöffnungstitel im Betreibungsfall 

Wann gilt der Mietvertrag als abgeschlossen?

Der Mietvertrag ist abgeschlossen wenn eine Partei einen Antrag unterbreitet hat und die andere Partei den Antrag angenommen hat.

Wann spricht man beim Abschluss eines Mietvertrages von einem Antrag?

  • Kein Antrag: Anmeldeformular, Inserat, Zusendung nicht unterschriebener Mietverträge
     
  • Antrag gilt gem. Vereinbarung oder ca. eine Woche sofern auf postalischem Weg zugestellt
     
  • Widerruf Antrag nur solange die andere Partei noch keine Kenntnis darüber hat
     
  • Vor Abschluss bzw. Unterzeichnung können die Verhandlungen jederzeit ohne Kostenfolgen abgebrochen werden
     
  • Ergänzungen auf MV (Vertragsänderungen) gelten als Gegenofferte

Zähle die Möglichkeiten für einen befristeten Vertrag auf.

  • mit festem Mietzins auf fixe Laufzeit vereinbart, endet ohne zu künden
  • Indexiert, Laufzeit mind. 5 Jahre
  • Indexiert, Laufzeit mind. 5 Jahre mit optionaler Verlängerung
  • Indexiert, Laufzeit mind. 5 Jahre mit automatischer Verlängerung um z.B. weitere 5 Jahre
  • Indexiert, Laufzeit mind. 5 Jahre mit einseitigem Kündigungsrecht z.G. des Mieters während der festen Vertragssauer
  • mit Staffelung Laufzeit mind. 3 Jahre

Erläutere die Kündiungsfristen nach gesetzlichem Minimum.

Grundsatz: Kündigungsfristen dürfen verlängert, jedoch nicht gekürzt werden. 

  • drei Monate für unbewegliche Sachen und Fahrnisbauten auf einen ortsüblichen Termin oder auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer (Art. 266b OR)
  • drei Monate für Wohnungen auf einen ortsüblichen Termin oder auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR)
  • sechs Monate für Geschäftsräume auf einen ortsüblichen Termin oder auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer (Art. 266d OR)
  • zwei Wochen für möblierte Zimmer und Parkplätze auf Ende einer einmonatigen Mietdauer (Art. 266e OR)
  • drei Tage bei der Miete von beweglichen Sachen auf einen beliebigen Zeitpunkt (Art. 266f OR). 

Was ist das Ziel beim Formular für den Anfangsmietzins?

  • Schutz vor missbräuchlichen Mieten
  • Transparenz
  • Präventiver preisdämpfender Charakter

Was ist beim Ausfüllen des Formulars für den Anfangsmietzins zu beachten?

Klare Begründung

  • Begründung analog Rechtsprechung Mietzinserhöhung
  • Erhöhungsvorbehalte aufführen
  • Begründung ist bindend 

Wann erfolgt die Übergabe des Formulars für den Anfangsmietzins?

  • Beim Abschluss MV oder Übergabe Mietobjekt
  • Spätestens 30 Tage nach Übergabe (Verlängerung Anfechtungsfrist)
  • Übergabe nach Ablauf 30 Tg. wird gleichbehandelt wie kein Formular

Was sind die Rechtsfolgen bei Formmangel beim Formular für den Anfangsmietzins?

  • Falsche/fehlende Angaben, kein Formular, Vertrag ausser MZ gültig 
  • Richterliche Festsetzung Mietzins
  • Vorbehaltlose Zahlung heilt Formmangel nicht 

Zähle 7 Möglichkeiten zur Kaution/Sicherheiten bei Mietverträgen auf.

Barkaution
Hinterlegung auf Sperrkonto, lautend auf den Mieter Nachteil: Auflösung nur gemeinsam oder über rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil

Garantievertrag (Bankgarantie)
Die Bank oder Versicherung verpflichtet sich als Garant für die Leistungen einzustehen, keine Formvorschrift, OR 111 Wird auch bei Mieterausbauten als Sicherungsmittel zur Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten eingesetzt

Bürgschaftsverpflichtung
Vertrag zwischen Gläubiger – (Schuldner) – Bürge Einfache oder Solidarbürgschaft, ab CHF 2’000.- öffentliche Beurkundung

Kautionsversicherung (Art Bürgschaft)
Der Versicherer haftet gegenüber dem Vermieter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag

Verpfändung Betriebsinventar
Wirkt nur zwischen den Parteien und nicht gegenüber Dritten (insbesondere alle potentiellen Konkursgläubiger)

Solidarschuldnerschaft
z.B. Eigentümer einer GmbH oder AG als Solidarhafter in Mietvertrag aufnehmen

Vorauszahlungspflicht
z.B. bei Geschäftsmietverträgen quartalsweise im Voraus

Was beinhalten die Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag?

  • Übergabe der Mietsache
  • Gebrauch und Unterhalt
  • Bauliche Veränderungen durch den Mieter
  • Untermiete
  • Tierhaltung
  • Hausordnung, Waschküchenordnung
  • Besichtigungsrecht
  •  Mietzins
  • Nebenkosten
  • Sicherheitsleistung
  • Hinterlegung
  • Kündigung
  • Vorzeitiger Auszug
  • Rückgabe der Mietsache

Regelungen welche gegen zwingendes Recht verstossen, sind nichtig

Was ist bei der Vermietung von Objekten mit MWST (optierte Liegenschaft) zu beachten?

Steuerpflichtige Leistungen

  • Vermietung Beherbergung
  • Vermietung Campingplätze
  • Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehende PP, sofern es sich nicht um unselbständige Nebenleistung zu einer von der Steuer ausgenommenen Immobilienvermietung handelt

Optierte Liegenschaften (freiwillig der MWST unterstellt)

  • Korrekte Adresse
  • MWST Nummer
  • MWST im Mietvertrag ausweisen oder Angabe inkl. gesetzliche MWST
  • Miete und NK sind eine Einheit
  • Bei Teiloptierung Optierungsschlüssel beachten 
  • Aufbewahrung Belege mind. 20 Jahre
  • Sofern die MWST offen ausgewiesen wird, ist eine Anpassung der MWST nicht der Formularpflicht unterstellt 

Was ist bei indexierten Mietverträgen zu beachten?

  • Mietzins folgt dem Landesindex der Konsumentenpreise
  • Reduktion auf dem Index zulässig, z.B. 60% oder 80% (Reduktion auf dem Index ist mit dem Eigentümer zu besprechen)
  • Feste Vertragsdauer von mindestens 5 Jahren
  • Meist Option von 5, 2 x 5 oder 10 Jahren
  • Einseitiges Kündigungsrecht z.G. Mieter muss vereinbart werden (z.B. Vermietung von Wohnräumen oder bei unsicherem Geschäftsgang)