BVG

Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge


Kartei Details

Karten 77
Lernende 26
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.04.2019 / 30.03.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190417_bvg
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190417_bvg/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Bundesverfassung Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Art. 111

...

Bundesverfassung - berufliche Vorsorge, Art. 113

...

BVG-Minimum

Mindestleistungen gem. BVG

Umhüllende Lösung

Schattenrechnung, damit die Mindestleistungen nach BVG eingehalten werden - 1 grosser Topf

Gesplittete Lösung

zwei Vorsorgewerke/einrichtungen

1x obligatorische Vorsorge mit Mindestvorschriften gem. BVG

1x überorganisatorische Vorsorge mit weitergehenden Leistungen

Arten von Vorsorgeeinrichtungen Art. 48 BVG

...

Vorsorgeeinrichtung nach Risikoträger

Autonom:

  •  unabhängig
  • finanzieren sämtl. versicherungstechnischen Risiken (Invalidität, Tod, Alter) inkl. Vermögensanlagen selber
Teilautonom:
  • Versicherungstechnische Risiken (Invalidität, Tod, Alter) werden bei Lebens-versicherung voll oder teilweise rückversichert
  • Volles Risiko bei Vermögens-anlagen
Kollektiv:
  • Sämtliche Risiken (Invalidität, Tod, Alter inkl. Vermögens-anlagen) werden zu 100 % rückversichert = Vollversicherung

Vorschriften, welche ein Vorsorgeplan zu erfüllen hat (Art. 1ff BVV2)

...

Wahlmöglichkeiten zwischen Vorsorgeplänen

...

Wahl der Anlagestrategie / Vorsorgepläne 1e

...

Beitragsprimat / Leistungsprimat

  • Beitragsprimat: Sparbeitrag in Prozenten des versicherten Lohnes
  • Leistung nach Kapital / individuelles Konto
  • Leistungsprimat: Leistungsziel z.B. CHF 60'000.- für die Rente (Endzustand)

Informationspflichten

  •  Art. 85 BVG - Bearbeiten von Personendaten / Akteneinsicht
  • Art. 86 BVG - Auskunfts-erteilung / Datenbekanntgabe / Schweigepflicht
  • Art. 87 BVG - Amts- und Verwaltungshilfe

...

Überwachung, Kontrolle, Verantwortlichkeit

  • Revisionsstelle Art. 52ff BVG
  • Unabhängigkeit der Revisionsstelle Art. 34 BVV2
  • Aufgaben der Revisionsstelle Art. 35 BVV2 / Unterdeckung
  • Verhältnis zur Aufsichtsbehörde / Revisionsstelle Art. 36 BVV2
  • Unabhängigkeit Experte Art. 40 BVV2
  • Verhältnis zur Aufsichtsbehörde / Experte Art. 41 BVV2

Prüfungsaufgabe der Revisionsstelle

Art. 52c BVG

...

Aufgaben der Revisionsstelle

...

Unterdeckung / Revisionsstelle

...

Aufgabe des Experten

Art. 52e BVG

...

Unterdeckung / Experte

...

Aufgaben der Aufsichtsbehörde Art. 61ff BVG

...

Oberaufsichtskommission (OAK)

Art 64ff BVG / Art 5 BVV1

Bundesrat bestellt eine aus 7 - 9 Mitgliedern bestehende Oberaufsichtskommission

Unterliegt im Entscheid weder Weisungen des Bundes noch Weisungen des EDI

Amtsdauer: 4 Jahre (Art 64 BVG)

Aufgaben des Sicherheitsfonds

Art. 56ff BVG

...

Aufgaben der Auffangeinrichtung

Art. 60ff BVG

...

Rolle der Arbeitgeberin resp. des Arbeitgebers / Stiftungsrat (Art 55 BVG) als oberstes Organ der Vorsorgeeinrichtung

  • Grundsatz der paritätischen Verwaltung / gleiche Zahl von Vertretern
  • unübertragbare und unentziehbare Aufgaben Art. 51a Abs 2
  • Integrität und Loyalität
  • Rechtsgeschäfte
  • Anschluss an die berufliche Vorsorge

Obligatorische Versicherung von Arbeitnehmenden / Voraussetzungen

...

Von der obligatorischen Versicherung ausgenommene Arbeitnehmende

Art. 1j BVV2

...

Freiwillige Versicherung

Art. 4ff BVG

Erwerbstätigkeit im Dienste mehrerer Arbeitgeber (mind. CHF 21' 330.-) Art. 46 BVG

  1. Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist
  2. Bereits obligarorisch versichert - kann bei dieser PK oder bei Auffangeinrichtung für den zusätzl. Lohn versichern lassen

Selbständigerwerbende

  1. Vorsorgeeinrichtung des Berufes oder ihrer Arbeitnehmenden bzw. bei Auffangeinrichtung Art. 44 BVG
  2. Für die Risiken Tod und Invalidität darf ein Vorbehalt aus gesundheitl. Gründen für max. 3 Jahre gemacht werden Art 45 BVG

Versicherte Risiken

 

-> Bezüger von Arbeitslosentaggeldern sind für Tod & Invalidität obligatorisch versichert

Sparprozess / Aufbau Altersguthaben ab Alter 25

Leistungsberechtigte Personen

Rot vor 25. Altersjahr = freiwillig (gem. Reglement)

Koordinierter Lohn gem. BVG

Art. 8 BVG

...

Koordinierter Lohn - Bsp. minimal versicherter Lohn

...

Beitragswesen

Koordinierter Lohn - Tipp

  • Alter (ab 18. Altersjahr Risiko Tod & Invalidität, ab 25. Alter)
  • Eintrittsschwelle (CHF 21'330.-)
  • und maximal versicherter Lohn (CHF 85'320.-)
zuerst prüfen und erst dann koordinierten Lohn berechnen

Koordinierter Lohn gem. Reglement

Merke: Sämtliche Definitionen sind zulässig, sofern die BVG-Mindestleistungen erfüllt sind.

  • Kein Koordinationsabzug
  • Erhöhung maximaler BVG-Lohn bis max. des 10fachen oberen Grenzbetrages
  • Koordinationsabzug 1/2 der max. AHV-Jahresrente
  • Koordunationsabzug 30 % des massgebenden Lohnes, max. der  BVG-Koordinationsabzug
  • Teilzeitbeschäftigung berücksichtigen und Grenzbeträge anpassen

Koordinierter Lohn bei Teilinvalidität gemäss

Art. 4 BVV2

Reglemente dürfen die versicherte Person besser stellen

Anpassung / Übersicht Grenzbeträge

...

Weiterführung des bisherigen versicherten Verdienstes gem. Art. 33a BVG

  • Vorsorgeeinrichtung kann vorsehen, dass VN, deren sich  nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduizert, auf Verlangen der VN die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weitergeführt wird
  • Bis max. zum ordentlichen Rentenalter
  • Beiträge zur Weiter-versicherung sind von der Beitragsparität (Art. 66 Abs. 1 BVG) ausgenommen

Altersgutschriften Art. 15 BVG

...

Ordentliche Beiträge / Art. 16 BVG

...

Muster Berechnung Altersguthaben

Die Altersgutschriften gemäss BVG werden nachschüssig verzinst.

Einkauf / Ausserordentliche Beiträge

...

Beispielberechnung Einkauf

Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG)